Ausgabe 
6.1.1894 Erstes Blatt
 
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Bekanntmachung

In das Handelsregister unterzeichneten Gerichts wurde eingetragene 1. Karl Krebs in Gießen betreibt daselbst seit 1. October 1893, eine Antiquariats- und Sortiments-Buchhandlung unter der Firma seines Namens.

2. Wilhelm Spörhase zu Gießen betreibt daselbst seit 1886 ein Geschäft zur Anfertigung wissenschaftlicher Apparate mechanische Werkstätte unter der Firma:W. Spörhase, vormals C. Stau­dinger u. Cie.".

3. Jacob Rinn XV. Wittwe in Heuchelheim betreibt daselbst seit 1. Mai 1889 Handel mit Holz und Kohlen unter der Firma: I. Rinn XV/ und hat ihrem Sohne Ludwig Rinn daselbst Procura ertheilt.

4. August Helfenbein in Gießen betreibt daselbst seit 20. Sep­tember 1893 ein Colonialwaaren- und Flaschenbiergeschäft unter der Firma seines Namens.

5. Philipp Herrmann in Gießen betreibt daselbst seit 1. October 1893 ein Colonialwaaren- und Delicateffengefchäft unter der Firma seines Namens.

6. Gustav Ruppel in Gießen betreibt daselbst seit 19. December 1893 Handel mit Stein-, Braunkohlen und Holz unter der Firma seines Namens.

7. Scheel u. Comp. in Gießen Tuch- und Militäreffecten- Geschäft als Commanditgesellschaft. Offener Theilhaber ist Herr Albert Sckeel in Gießen.

8. Firma: I. Ricker'sche Buchhandlung in Gießen. Die den Herren Ferdinand Weigel und Oswin Schneider ertheilte Collectiv-Procura ist zurückgezogen worden.

9. Adolf Zinßer in Gießen hat seinem Sohne Gustav Zinßer Procura ertheilt.

10. Firma: Friedel u. Asprion in Gießen. Wilhelm Friedel ist lt. Vertrag vom 11. Februar 1893 aus der offenen Handels­gesellschaft ausgetreten und führt der seitherige Mitinhaber Eugen Asprion das Geschäft auf eigene Rechnung unter der seitherigen Firma weiter.

11. August Balser in Gießen ist verstorben und führt seine Wittwe das vcn ihm betriebene Agenturgeschäft unter der Firma August Balser Wittwe" weiter.

12. Louis Rothenberger in Gießen ist verstorben und führt seine Wittwe das Geschäft unter der seitherigen Firma weiter.

13. Der Mitinhaber der Firma Goldenberg u. Marcus in Gießen, S. Goldenberg, ist verstorben und wird das Geschäft von den anderen Theilhabern, Marcus und Strauß, unter lieber- nähme der Activen und Passiven, unter der seitherigen Firma weiter geführt.

14. Die Firma S. Goldenberg in Gießen wurde gelöscht,

15. Die Firma Albert Kaufmann in Gießen desgleichen,

16. Die Firma Gabriel Rosenthal daselbst desgleichen,

17. Die Firma Thonwerk im Schiffenberger Wald von Georg Koch in Gießen desgleichen.

Gießen, den 3. Januar 1894.

Grobherzogliches Amtsgericht.

_____________Gebhardt.____167

Bekanntmachung.

Vorkehrungen

gegen das Einfrieren der Wasserleitungen.

Unter Hinweis auf dieBestimmungen über Anlage der Hau?Wasserleitungen zu Gießen" machen wir darauf aufmei ksam, daß, um dem Einfrieren des Wassers in den Hauswasserleitungen bei eintretender Kälte vorzubeugen, es er­forderlich ist, die Hauswosserleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu entleeren. Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wassermesser befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben befindliche Entleerungs- häbnchen, nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in der Hausleitung stehende Wasser vollständig ab­gelaufen ist, worauf bezeichnetes Hähnchen wieder geschlossen wird.

Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, während der­selben das in dem obersten Stockwerk des Hauses befindliche Zapfventil der Hausleitung offen zu ballen, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalle. Ein größerer Theil des Wassers kann auch schon durch das Zapsoenlil der untersten Küche entleert werden, wodurch die Entleerung im Keller vereinfacht wird Nach stattgehabter Entleerung sind die beiden Zapfventile, welche dem Eintritt der Luft und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen.

Das Schrieben des Hauptabsperrhahns erfolgt durch Aufsetzen des beigegebenen Schlüssels auf den vierkantigen Hahnzopfen und Drehung in der Richtung von links noch rechts im Sinne eines Uhrzeigers bis Widerstand erfolgt. Das Leffnen deS Hauptabsperrhahnes geschieht durch Drehung in entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt.

Beh'-fs Wasserentnahme muß des Morgens der Hauptabsperrhahn wieder vollständig geöffnet werden.

Abzweigleitungen nach Waschküchen, Badezimmern, Hofräumen, Gärten u. s. w. sind während des Winters mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen auf ähn­liche Weise zu entleeren und ertheilt hierüber im Besonderen am besten derjenige Installateur Auskunft, welcher die betr. Leitungen gefertigt hat.

Btt anhaltender autzerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasser­entnahme auch während des Tages auf kürzere festgesetzte Zeit zu be­schränken und während der übrigen Tageszeit die Hauswasserlettungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzpstellen.

Dem Einfrieren solcher Wasserleitungen, welche durch Küchen unbenutzter Wohnungen geführt sind, kann man durch Unterhalten eines kleinen Heerdfeuers vorbeugen. Auch empfiehlt es sich, in kalten Closet- ober sonstigen ungeheizten Räumen, durch welche die Wasserleitung führt, sofern daselbst die Leitung nicht schon durch eine Umhüllung gegen Kälte geschützt ist, die Temperatur durch ein Oefchen ober geeigneten Falls etwa durch eine Gasflamme auf genügender Höhe zu erhalten.

Die Wassermesser nebst dem nächstanschließenden Theil der Rohr« keitung sind während des Winters mit Stroh, Säcken oder ähnlichen Schutzmitteln gegen Kälte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Kellerfenster geschlossen zu halten. Die Herstellung aller Wassermesser, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der Hausbesitzer.

Dmch die empfohlenen Vorkehrungen wird dem Wasferabnehmer die Lieferung des Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen a« Leituiktz und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende Vorsichtsmaßregeln allen Betheiligten zur ganz besonderen Beachtung.

Noch besonders machen wir darauf aufmerksam, daß es nicht in das Bereich unserer geschäftlichen Obliegenheiten gehört, N-paraturen und Auftbouen von Haus­wasserleitungen soweit dieselben vom Wassermesser ab innerhalb des Hauses liegen vorzunehmen. Derartige Herstellungen werden am schnellsten von denjenigen Installations-Geschäften besorgt, welche die betreffenden Hauswasser- ltttungen s. Z. ausgeführt haben.

Gießen, den 14. November 1893.

Städtisches Gas- und Wasserwerk Gießen.

-Ho Bergen. 9501

Nachruf.

Herr Salomon Mayer, welcher am 3. Januar er. in Frankfurt a. M. gestorben ist, war über fünfzig Jahre in unserer Ge­meinde als Lehrer und Cantor thätig. Wir beklagen in dem Dahin­geschiedenen einen treuen Freund, dessen segensreiches Wirken ihm bei allen Gemeindeangehörigen ein dauerndes Andenken sichern wird.

Giessen, den 4. Januar 1894.

Der Vorstand der Israel. Religions-Gemeinde Giessen.

171 8. Heichelheim.

Neues Theater, Giessen.;

Freitag den 5. Januar:

"" Hochdrastische Neuheit '

Charleys Tante.

Schwank in 3 Acten von Brandon Thomas.

Nächste Vorstellung:

Sonntag den *7. Januar:

IB Auf Wunsch NN

____Die Haubenlerche.____

16-»| Gin Papagei ist zug'ssogen. Abzuholen im Etr.quartirungshaus am Oswalds Garten.___________________

1851 Verloren ein Couvert mit Briesen und Militärpaß vom Bahnhof bis zur Westanlage. Bitte abzugeben gegen Be- lohnung Neustadt 59, 3 Stock-__

179] Wechte« von Rohr- und Stroh- fiühlen wird billig und gut besorgt.

Neustadt Nr- 11, 3. Stock.

186] 1820,000 Mark auf prima Object als erste Hypothek gesucht Offert unter M W an die Expedition erbeten.

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170] Schönes möbl. Zimmer vor dem Corridor zu verm. Nordanlage 31 II.

172

Gießen, den 5. Januar 1894.

Todes-Anzeige.

Theilnehmenden Freunden und Bekannten die schmerzliche Mittheilung, daß unser innigstgeliebtes Kind

Franz

im Alter von 3V4 Jahren nach kurzem aber schweren Kranksein heute Nackt 12 Uhr sanft verschieden ist.

Um stille Theilnahme bitten

Ludwig Melchior und Fran.

Giessen, 5. Januar 1894.

Hierdurch beehre ich mich, ergebenst mitzutheilen, dass ich mein seit 1822 bestehendes Sortimentsgeschäft unter der Firma:

Ferhersche Iniv.-Buchhandlnng (W. Ferber)

heute an Herrn

Carl Koch aus Freiburg i. B.

käuflich abgegeben habe. Ich bitte, das mir bisher geschenkte Vertrauen auf meinen Herrn Nachfolger zu übertragen, der dasselbe in jeder Beziehung rechtfertigen wird.

Hochachtungsvoll

Wilh. Ferber.

Auf Vorstehendes bezugnehmend erlaube mir einem ge­ehrten hiesigen Publikum die ergebene Mittheilung zu machen, dass ich heute die Buchhandlung des Herrn Ferber käuflich übernommen habe und solche unter der Firma: Ferber'sche Universitäts-Buchhandlung

(C. Koch)

weiter, führen werde.

Mit der Versicherung, dass es stets mein eifrigstes Be­streben sein wird, den Wünschen des hochgeehrten Publikums entgegenzukommen, verbinde ich die ergebene Bitte, mir Ihr geschätztes Wohlwollen zuzuwenden und dauernd zu erhalten. 190 Hochachtungsvoll

C. Koch,

Ferbersche Universitätsbuchhandlung.

Aachener und Münchener Jeuer-Derstcherungs- Geseüschaft.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir, nachdem unser langjähriger Vertreter in Lich, Herr Secretär Gros, verstorben ist, unsere Agentur daselbst dem

Spenglermftr. Herrn Heinrich Walz in Lich

übertragen haben.

Darmstadt, im Januar 1894.

Die General - Ageutmr:

Karl Hornmann.

Bezugnehmend auf obige Bekanntmachung empfehle ich mich zur Ver­mittelung von Verstcherung gegen Feuersgefahr und erkläre mich zu jeder einschlägigen Auskunft gerne bereit.

Lich, im Januar 1894. . . 173

Heinrich Walz.

«cfcection; U. Schepd». - Druck «nb IBertea bet Brüh-'fcbe.-. Druckers Nr. Chr. Pietsch) in Gießen.

Die heutige Yummer umfaßt 6 Setten.