Ausgabe 
3.3.1894 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

dessen ist der Verbleib von 200 000 Mark nicht nachzuweisen und muß deßhalb ein noch fehlender Auszug aus den Jahren 1889 und 1890 beschafft werden. Zu diesem Zwecke stellt der Staatsanwalt den Vertagungsantrag, dem sich die Vertheidiger anschließen. Der Gerichtshof beschloß, die Verhandlung zu vertagen, um eben den Gesichtspunkt aufzuklären, ob die Differenzen, welche der Bankverein erlitten hat durch die beiden Vorstandsbeamten, sich wohl decken mit der Summe, die der Angeklagte Franz hier in seinem Saldo bestreitet, um festzustellen, ob irgendwelche Betrügereien von Seiten der Angeklagten Brüggemann und Kölsch vorliegen oder nicht. Der Gerichtshof hat deßhalb beschlossen, diejenigen Beamten der Preuß. Hypotheken-Versicherungs-Actien-Gesellschaft, der Bankhäuser A. Schmaß, A. Busse u. Cie. und Sörgel, Parifius u. Cie., Deutsche Genossenschaftsbank, sämmtlich in Berlin, die darüber Auskunft geben können, zur nächsten Sitzung zu laden und ihnen aufzugeben, vollständige Buch­auszüge über jene Differenzgeschäfte, die von Seiten der Borstandsbeamten mit den vier Banken gemacht sind, von Anfang an bis jetzt, mitzubringen und zeugeneidlich zu be­kräftigen. Dann bekommen wir neues Material, welches jeden Zweifel darüber beheben wird, ob die beiden Ange­klagten Brüggemann und Kölsch etwa noch etwas hinter sich haben, d. h. falsche Eintragungen ins Conto-Corrent von Franz u. Cie. gemacht haben, oder ob es so richtig ist, wie sie aussagen. Es muß aus dem Grund Vertagung eintreten, weil es durch eine bloße Unterbrechung der Sitzung sehr zweifelhaft wird, ob wir den Auszug in der kurzen Zeit auch bekommen werden. Wäre das nicht der Fall, so müßte der Gerichtshof doch noch die Vertagung beschließen. Was nun den Antrag des Herrn R.-A. Lenzmann betrifft, den Schröder aus der Haft zu entlassen, so hat der Gerichtshof diesem Anträge nicht stattgegeben, weil er der Ueberzeugung ist, daß die Gründe, welche bei der Verhaftung des Schröder maßgebend waren, auch jetzt noch andauern und daß deßhalb kein Grund vorliegt, ihn aus der Haft zu entlassen.

Darauf wird die Verhandlung geschlossen. Unter großer Unruhe verläßt das zahlreiche Publikum den Saal. Die Vertagung wird wahrscheinlich, wie der Herr Erste Staats­anwalt bemerkt, mehrere Wochen andauern. Ohne Zweifel darf man nach diesem Vorfälle den neuen Verhand­lungen mit einem noch erheblich höheren Interesse entgegen­setzen, als ein solches schon bisher durch den Prozeß hervor- gerusen worden war.

Sitzung der Stadtverordneten

am 1. März 1894.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi und Grüneberg, von Seiten der Stadt­verordneten die Herren Adami, Brück, Faber, Flett, Helfrich, Heyligenstaedt, Homberger, Jughardt, Keller, Löber, Petri, Dr. Ploch, Schwall, Scheel, Simon, Dr. Thaer, Vogt und Wallenfels.

Herr Georg Hilgen hat um Belassung eines vor Jahresfrist am Schiffenbergerweg errichteten Gartenhäuschens auf unbestimmte Zeit nachgesucht. Es wird beschlossen, die s. Z. auf Widerruf ertheilte Genehmigung auf ein Jahr zu verlängern.

Das Gesuch des Herrn Johannes Keßler um Erlaubniß zur Erbauung eines Pferdestalles an der Marburger Straße, bezw. in einem Abstand von 53 Metern von derselben, soll zur ausnahmsweisen Genehmigung befürwortet werden.

Der Verkauf des nicht ladenreinen, aber noch genießbar befundenen Fleisches sollte durch eine im Jahre 1888 entworfene Verordnung geregelt werden. Dem Ansinnen Großh. Ministeriums um Abänderung des Statuts dahin, daß jeder Besitzer von nicht ladenreinem Fleisch zum Verkauf in der Freibank des Schlachthauses berechtigt sei, sowie ferner, daß die Gebühren zu ermäßigen seien, ist die Stadtverordneten-Versammlung nicht betgetreten. Sie hielt im Einverständniß mit der Schlachthaus-Commission daran fest, daß das in die Freibank verwiesene Fleisch nur durch einen Sachverständigen auszuhauen sei, weil dadurch der Betrieb der Bank am schnellsten vor sich gehe. Was die Gebühren betrifft, so wurde die Herabsetzung derselben nur in Bezug auf diejenigen des Aushauens von Kleinvieh als Wünschenswerth bezeichnet. Nach einer neuerlichen Zuschrift des Großh. Ministeriums hat sich dasselbe nunmehr mit der Fassung des Reglements einverstanden erklärt. Dke Ver- sammlung beschloß hierauf die Gebühren für das Aushauen von Kleinvieh um 2 Mk. zu ermäßigen, so daß folgende Sätze zur Erhebung kommen: a) an die Schlachthausver­waltung 6 Mk. für ein Stück Großvieh, 4 Mk. für ein Stück Kleinvieh; b) an den Anshauer 6 Mk. pro Stück Großvieh, 2,50 Mk. (seither 4,50 Mk.) pro Stück Kleinvieh- falls der Aushauer mit der Vereinnahmung des Fleischgeldes be­traut wird, sind 2 Mk., bezw. 1,50 Mk. besonders zu ver­güten.

Infolge der Erweiterung der Pferdeschlachthalle ist die Anschaffung zweier Caldaunentransportwagen nöthig geworden- es wird deren Anschaffung beschlossen. Dem freihändig erfolgten Verkauf des Inhalts der beiden Dung- gruben im Schlachthause (3435 Mk. pro Grube) wird nachträglich Genehmigung ertheilt und beschlossen, daß auch für die Folge der Verkauf durch den Schlachthausverwalter erfolgen kann.

Der freihändigen Abgabe von Lauberde aus der städtischen Gehölzschule wird zugestimmt und Herr Stadtver­ordneter Vogt mit der Abgabe derselben betraut.

In einem von einer Anzahl Bewohner des Teufels­lustgärtchens unterzeichneten Gesuche bitten diese um Aenderung dieses Straßennamens, weil vornehmlich Fremde ihre Glossen darüber machten. Die Petenten schlagen für die Straße den NamenKleine Löwengasse" vor. Die Ver­sammlung beschloß auf Antrag der Baudeputation Ablehnung

des Gesuchs, weil der von den Gesuchstellern angesührte'Grund nicht stichhaltig genug sei, um von einer alten Ueberlieferung abzugehen.

Infolge einer Anfrage der Direction Großh. Ho.f- bibliothek zu Darmstadt, ob dieselbe je ein Exemplar der auf Veranlaffung des Oberhesstschen Geschichtsveretns für das städtische Archiv angefertigten Photographien alter Gebäude und Straßenzüge Gießens erhalten könne, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, für Großh. Hofbibliothek die betreffenden Photographien von der Firma Emil Roth hier zu beziehen.

Der specielle Voranschlag über den Ausbau der Schott- straße von der Nordanlage bis zur Steinstraße stellt sich um rund 1500 Mk. niedriger als der s. Z. angefertigte generelle. Der Voranschlag |in Höhe von 6120JDZE. wird genehmigt.

Im städ tischen Hosp ital hat sich die Nothwendigkeit ergeben, mehr Raum zur Unterbringung bettlägeriger Hospitaliten zu schaffen. Die Baudeputation hat beantragt, daß einige seither für die Zwecke des Eichamts benutzte Räume in der alten Hospitalkirche entsprechend umgebaut und zu Wohnungen für sieche Hospitaliten, deren man dann 15 unterbringen könne, eingerichtet werden möchte. Es blieben außerdem noch Räume für eine Küche und für die Wohnung einer Krankenschwester, welch letztere der Allgemeine Verein für Armen- und Krankenpflege stellen würde. Es wird im Sinne des Deputationsantrages beschlossen und die auf 800 Mk. berechneten Kosten des Umbaues bewilligt.

Das Eich local soll, nach entsprechender Herstellung der hierfür vorgesehenen Räume, in das östliche Thorhaus am Neuenwegerthor verlegt werden. Die Kosten für Her­stellung dieser Räume sind auf 1400 Mk. veranschlagt - sie werden mit Rücksicht darauf bewilligt, daß das Eichamt 10 Procent der Brutto-Einnahmen aus den Eichgebühren als Miethe an die Stadtkaffe abzuliefern sich bereit er­klärt hat.

Die Bedürfnißfrage bezüglich der Wirthfchafts-Concessions- gefuche des Herrn Adam Siebert imHotel Stern" und der Frau Frieda Löwenstein im Hause Schloßgasse 9 wird anstandslos bejaht, da es sich um Uebergang bestehender Wirthschasten aus andere Personen handelt.

totales unb provinzielles,

Gießen, den 2. März 1894.

* * Der Storch, welcher alljährlich um diese Zeit bei uns einzog, scheint in diesem Jahre wegbleiben zu wollen. Wahr­scheinlich behagt ihm die provisorische Wohnung, die man ihm nach Entfernung des alten Nestes auf dem Schlosse am Brand angelegt hat, nicht. Seine Collegen, die bisher in der Nachbarschaft wohnten, sind eingetroffen- derjenige in Hungen hat uns gestern per Postkarte seine glückliche Ankunft anzeigen lassen.

* * Zu Amerika verstorbene Hessen. New-York, N. Y.: Margaretha Gertrude Huber, geb. Rist, aus Mainz. Wilhelm Höhn, aus Biebelnheim. Susanna Kuhn, geb. Plank, 49 Jahre alt, aus Gießen. Chicago, Jll.: Augustus Bauer, 66 Jahre alt, aus Friedberg. Cincinnati, Ohio: Anna Maria Zahn, geb. Kirch, 66 Jahre alt, aus Boden- heim. Jersey City, N. I.: Ida Engel, 18 Jahre alt, eine Nichte von Charles Meyer aus Flensungen.

* * Denkmal für Großherzog Ludwig IV. Wie das ,,D. T." hört, ist für das in Darmstadt zu errichtende Landesdenkmal für weiland Se. König!. Hoheit Groß­herzog Ludwig IV. eine beschränkte Concurrenz zwecks Er­langung von Entwürfen ausgeschrieben worden. Als Platz für das Denkmal ist neuerdings der Herrngarten in Aussicht genommen. Die für das Denkmal bis jetzt eingegangenen Beiträge belaufen sich auf 90 000 Mark.

* Der Aufsichtsrath der Bank für Handel und Industrie (Darmstädter Bank) beschloß in seiner vorgestrigen Sitzung, der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 5^pCt. für das abgelaufene Geschäftsjahr vorzuschlagen. Die Bank erzielte einen Reingewinn von 4505155.22 Mk., gegenüber 4551178.20 Mk. im Jahre 1892.

* * Von der Technischen Hochschule. Dem Landesgeologen Dr. Gustav Klemm zu Darmstadt ist die venia legendi für das Fach der Bodenkunde an der Großh. Technischen Hochschule zu Darmstadt ertheilt und zugleich gestattet worden, Unterricht im Photographiren abzuhalten.

* Neues Hessisches Staatsanlehen. Der Zweiten Kammer der Stände ist einGesetzentwurf zugegangen, betr. dieAufbringung der zur Gewährung von Darlehen aus der Landescreditkasse erforderlichen Mittel. Der Gesetzentwurf hat folgende zwei Artikel: Art. 1. Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Beschaffung der zur Gewährung von Darlehen aus der Landescreditkasse erforderlichen Mittel auf Grund und in Gemäßheit der Artikel 16 und 17 des Gesetzes vom 15. Oc­tober 1890, die Errichtung einer Landescreditkasse betreffend, außer den nach den Bekanntmachungen Unseres Ministeriums der Finanzen vom 29. Mai 1891 (Regierungsblatt Nr. 17 von 1891) und vom 9. Mai 1893 (Regierungsblatt Nr. 9 von 1893) aufzunehmenden Staatsanlehen von 1,850,000 M. und 2,000,000 M. ein weiteres, in gleicher Weise nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 22. März 1879, die Organi­sation der Verwaltung der Staatsschuld betreffend, von der Staatsschuldencommission zu verwaltendes und nach Maßgabe der erfolgenden Ausleihungen aus der Landescreditkasse zu begebendes Staatsanlehen im Nennwerth bis zu Zwei Million Fünfhundert Tausend Mark verzinslich zu 3^/z pCt., in ge­eigneten Abschnitten aufzunehmen. Der Gesammtbetrag der für Zwecke der Landescreditkasse aufzunehmenden, zu 31/2 PCt. verzinslichen Staatsanlehen wird hiernach auf einen Nenn­werth von Sechs Million Dreihundertundfünfzig Tausend Mark erhöht. Art. 2. Die Tilgung des nach Art. 1 aufzunehmenden Schuldcapitals erfolgt in gleicher Weise wie bei den daselbst angegebenen Anlehensbeträgen von

1,850,000 Mk. und 2,000,000 Mk. in der Art, daß die durch die Rückzahlungen auf die gewährten Darlehen aus der Landescreditkasse sich ergebenden Mittel zum Ankauf einer entsprechenden Anzahl von Schuldverschreibungen ver­wendet werden. Dcm Staat bleibt das Recht Vorbehalten, die in Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen oder einen beliebigen Theil derselben auch zur Einlösung mittelst Baar­zahlung des Capitaldetrags mit halbjähriger Frist zu kün­digen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kündigungsrecht gegen den Staat nicht zu.

** Oesterreichische Thaker. Betreffs einer in mehreren Zeitungen (auch imG. A.") enthaltenen Notiz, wonach vom 1. April d. I. die österreichischen Thaler aushören, bei der Reichsbank Zahlungsmittel zu fein, bezw. von letzterer als­dann nicht mehr in Zahlung genommen werden, geht dem BlatteDie Sparkasse" von maßgebender Stelle die Mit­theilung zu, daß von einem derartigen Erlasse bei der Neichs- bank nichts bekannt fei. Nach einer zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn abgeschlossenen Vereinbarung hat die kaiserlich deutsche Regierung sich verpflichtet, von einer Außerkurssetzung der österreichischen Vereinsthaler innerhalb Deutschlands vorläufig abzusehen, während die Regierungen Oesterreich Ungarns sich verpflichteten, einen bestimmten Be­trag (26 Millionen Mark) in solchen Thalern von der kaiser­lich deutschen Regierung zur Einschmelzung zu übernehmen. Letztere Abnahme ist im vorigen Jahre erfolgt.

- e. Neu - Ulrichstein, 1. März. Monatsbericht der Arbeiter-Colonie pro Februar 1894. Ende Februar 1894 sind in der Colonie stellen-, resp. arbeitslos 97 Mann. Dieselben Vertheilen sich auf das Groß- herzogthum Hessen 29, Regierungsbezirk Kassel 21, Regierungs­bezirk Wiesbaden 10. Königreich Preußen: Provinz Rhein­lande 6, Provinz Hannover 1, Provinz Sachsen 2, Pro­vinz Brandenburg 4, Provinz Schlesien 3, Provinz Posen 1, Provinz Pommern 1, Berlin 1 , Schleswig - Holstein 1. Thüringische Staaten 1 - Königreich Bayern 3, Königreich Sachsen 5, Königreich Württemberg 1 - Großherzogthum Baden 1- Herzogthum Sachsen-Altenburg 1. Fürstenthum Reuß j. L. 2. Ausland: Böhmen 2, Luxemburg 1. Hier­von waren: Arbeiter 47, Anstreicher 1, Barbier 1, Backer 3, Bergmann 1, Brauer 1, Buchbinder 1, Färber 1, Former 1, Hasenhaarschneider 1, Holzschleifer 1, Kaufleute 4, Kellner 1, Lithographen 1, Maurer 2, Schlosser 5, Schneider 5, Schreiber 1, Schreiner 1, Schriftsetzer 1, Schuhmacher 2, Schweizer 1, Steindrucker 1, Tuchscheerer 2, Tüncher 2, Töpfer 1, Vermessungsgehilfe 1, Wagner 1, Weber 1, Ziegler 1, Zimmermann 4. Gearbeitet wurde an 2522 Tagen, hier­unter an 133 Tagen für fremde Rechnung. Verpflegt hat die Colonie an 3046 Tagen. Im Monat Februar wurden entlassen 37 Mann, und zwar in Stellung durch eigenes Bemühen 1, auf eigenen Wunsch 33, wegen Arbeitsunfähig­keit 1, wegen Contractbruches 1. Seit Bestehen der Colonie sind ausgenommen worden im Ganzen 2445, dagegen abgegangen im Ganzen 2348 Mann, bleibt Bestand am 28. Februar 1894 97 Mann.

Mainz, 1. März. Die heute Abend von der Mainzer Bürgerschaft zu Ehren des neu gewählten Bürgermeisters Dr. Gaßner veranstaltete Serenade nahm einen groß­artigen Verlauf. Der Zug, an dem sämmtliche hiesigen Ver­eine und Korporationen mit ihren weit über 100 Fahnen und 12 Musikchöre theilnahmen, zählte über 5000 Fackel- und Lampionsträger. Stadtverordneter F. X. Heerdt hielt Namens der Bürgerschaft eine Ansprache an den Bürger­meister. Ec sprach die Hoffnung aus, daß sich unter der Amts­führung des neuen Bürgermeisters das im Emporstreben be- griffeneErwerbsleben immer besser gestalten werde,daßKunft und Wissenschaft, Industrie und Handel, Gewerbe und Verkehr blühen und in Verbindung mit der Förderung socialpolitischer Zwecke und Ziele die Zufriedenheit aller Bevölkerungsklassen erhalten werde, damit sich Mainz seines alten Namens als Goldenes" mit Stolz berühmen dürfe. Dr. Gaßner er­widerte, daß die ihm von Seiten der Gesammtbürgerschaft von Mainz gebrachten Darbietungen anläßlich seiner ein­stimmigen Wahl zum Bürgermeister Alles überragen; er könne nur danken mit dem Gelöbniß einer strengen Pflicht­erfüllung und Unparteilichkeit. Mit Vertrauen blicke er in die Zukunft und nur ein Z el verfolgten Alle: Mainz, unsere geliebte Vaterstadt, glücklich zu sehen. Beide Redner ernteten nicht endenwollenden Beifall.

Vermischtes.

* Berlin, 1. März. In dem Vororte Großlichter­felde wurden heute früh zwei junge Männer, der Prokurist Dettloff und der Gärtner Kurz, auf der Chauffee tobt aufgefunden. Beide hatten mehrere Stichwunden. Es ist noch nicht aufgeklärt, ob Mord oder Todtschlag vorliegt. Ein der That verdächtiger Gärtner Namens Heilig wurde verhaftet.

* Auf der Eisscholle. Seit dem letzten furchtbaren Sturme laufen aus verschiedenen Ortschaften an der sinnischen und ingermanländischen Küste Unglücksbotfchaften ein. In allen Fällen handelt es sich um eine größere Zahl Fischer, die auf dem Eise beim Fischen vom Unwetter überrascht und auf großen durch den Sturm losgerissenen Eisschollen ins offene Meer getrieben waren. Bis jetzt weiß man noch nicht genau, wie viele dieser Unglücklichen, bei denen sich auch einzelne Frauen und Kinder befanden, gerettet worden sind, lieber eine dieser Katastrophen oberhalb von Oranien­baum wird einem Petersburger Blatte geschrieben:Am 12. Februar Nachmittags gegen 3 Uhr zogen gegen 90 Fischer des Peterhofer Kreises, etwa 30 Werst von Oranien­baum am Süduser des finnischen Meerbusens, zum Fisch­fang aus. Das Wetter war günstig, der Fang ergiebig. Da erhob sich Plötzlich ein scharfer Wind, der allmählich in einen Sturm und schließlich Orkan überging. Die Fischer nahmen eiligst ihre Geräthe zusammen und suchten schnell