Ausgabe 
2.10.1894 Erstes Blatt
 
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fest, daß die Schuldurkunde und Bürgschein nicht auf 100, sondern auf 600 Mk. lauteten. Von diesem Betrage war in den geschilderten Verhandlungen mit keinem Worte die Rede gewesen, keiner von beiden würde für eine solche Summe Bürgschaft übernommen haben. Anderen Tages theilten sie der Ehefrau Möllers in Abwesenheit ihres Mannes den Sachverhalt mit. Diese war ganz außer sich und erklärte, es dürfe um Gotteswillen nicht herauskommen, sie wolle da­für sorgen, daß das Darlehen zurückgezahlt werde. Möller bestellte darauf ©trott und Prächter für den Abend in seine Wohnung. Dort ersuchte er sie bei Bier und Cigarren dazu zu bestimmen, eine vorher schon von ihm aufgesetzte Urkunde zu unterschreiben. Um den Inhalt derselben be­kümmerten sich beide nicht weiter, da sie sofort entschloffen waren, nicht zu unterschrieben. Als sie trotz seines wieder­holten Drängens die Unterschrift standhaft verweigerten, sprang Möller erregt von seinem Platze auf, schlug mit einer Bierflasche ein auf dem Tisch stehendes Glas entzwei und schimpfte sieSchufte" undLumpen". Dann nahm er das Amtssiegel in die Hand, schlug damit auf den Tisch und rief: Wer es beglaubigt hat, mag sehen, wie es ihm geht, mir thut.es Nichts!" Am 13. Januar 1894 erhielt ©trott von dem Rechner der Spar- und Leihkasse Herbstein die Nachricht, daß das von Möller dorten aufgenommene Darlehen zurück­gezahlt und sonach seine und Prächters Bürgschaft erloschen sei. Um dieselbe Zeit zahlte Prächter die oben erwähnte Restschuld an Möller. Bei dieser Gelegenheit forderte letzterer ihn auf, er möge doch zu ©trott gehen und diesen bestimmen, die inzwischen auf seine Veranlassung erhobene Anzeige zurückzu­nehmen. Prächter erklärte sich hierzu bereit, da

er von der Rückzahlung des Darlehens bereits Kenntniß hatte, machte ihm aber zugleich Vorhalt, warum er denn aber auch 600 statt 100 Mark geschrieben habe. Möller zuckte darauf mit den Schultern und sagte:Na, ich hab' die 600 geschrieben", worauf jener erwiderte, das hätte er doch auch gleich sagen können. An demselben oder an einem späteren Abend vor ihrer am 19. Februar statt­gefundenen zeugenschaftlichen Vernehmung vor Großh. Amts­gericht Herbstein kamen ©trott und Prächter in der Wohnung des Letzteren zusammen. Kurz darauf erschien auch Möller daselbst und bat die Beiden, die Anzeige zurückzunehmen. Nachdem sich dieselben hierzu bereit erklärt hatten, schrieb er eine Erklärung nieder, wonach er alle in dieser Angelegenheit entstandenen und noch entstehenden Kosten bezahlen wolle. Zu gleicher Zeit stellte er ein weiteres Schriftstück her, wonach ©trott die in derAnklage" angegebenenGründe" als erledigt und alsunbegründet" zurücknehme und das Amtsgericht umNiederlegung der Anzeige" ersucht, ©trott machte zunächst Bedenken gegen diese Fassung geltend, da seine Anzeige ja nichtunbegründet" sei. Möller wußte dieselben jedoch zu beschwichtigen, indem er ihm auSeinander- sktzte,unbegründet" bedeute soviel alserledigt", er sei auch bereit, das Wortunbegründet" zu streichen. Erst hiernach unterschrieb er die Eingabe. Möller bestritt jedes strafbare Verhalten, er habe die Bürgen um ihre Bürgschaft für ein Darlehen van 600 Mark ersucht, diese seien hierzu gleich bereit gewesen und hätten demgemäß die Bürgschaft mit Wissen und Willen genau in dem ©inne übernommen, in welchem die Urkunde laute. Auch hätten dieselben die Urkunde erst unterzeichnet, nachdem sie vollständig genau so aus­gefüllt gewesen sei, wie sie nunmehr vorliege. Zu II und III der Anklage: ©trott und Prächter hatten die von ihnen unterschriebene Urkunde nach Leistung ihrer Unterschriften nicht eher wieder zu Gesicht bekommen, als bis ihnen dieselbe Mitte Dezember 1893 von einem Beamten der Spar- und Leihkasse Herbstein auf ihr Ersuchen zur Einsicht vorgelegt wurde. Gleichwohl hatte der Ortsgerichtsmann Christian »Schmalbach zu Gunzenau alsbald nach Vollzug ihrer Unter­schriften ohne irgend welche persönliche Verhandlung mit den Bürgen auf Veranlassung Möllers die Beurkundung Namens des Großh. Ortsgerichs Gunzenau dahin beglaubigtdaß sich Paul ©trott und Johannes Prächter von Gunzenau zu dem Inhalt vorstehenden Bürgschaftsscheins bekannt und den­selben eigenhändig unterschrieben haben." Diese Beglaubi­gungsformel hatte, soweit sie nicht vorgedruckt ist, nebst Datum und Abschluss Möller niedergeschrieben, während Schmalbach sie lediglich unterschrieben hatte. Ueber das Zustandekommen dieser insofern objectiv falschen Beglaubigung, als sich Strott und Prächter nicht zu dem Inhalt des voranstehenden Bürg- schaftsscheines bekannt hatten, machte Schmalbach folgende An­gaben :Möller habe ihn Anfangs October auf sein Geschäfts­zimmer rufen lassen und ihm daselbst eine Schuld- und Bürg- schastsurkunde vorgelegt, nach deren Inhalt er selber unter­schriftlich bekannt habe, 600 Mark von der Spar- und Leih- kasse Herbstein geliehen zu haben, während die Unterschriften des Strott und des Prächter bereits unter den hiermit übereinstimmenden Bürgschaftsschein gestanden hätten. Möller habe ihn gebeten, die bereits fertig vorgeschriebenen Beglaubigungen beider Urkunden durch Beifügung seiner Unterschrift zu vollziehen, indem er ihm erklärt habe, daß die Unterschriften des ©trott und des Prächter in Wahrheit von diesen Personen herrührten/' Er habe zuerst Bedenken getragen, die Beglaubigung auch des Bürgschaftsscheines vor- zunehmen, weil die Unterschriften der Bürgen weder vor ihm vollzogen, noch vor ihm anerkannt gewesen seien. Möller habe aber dieselbechdurch Zureden zu beseitigen gewußt, indem er ihm die ausdrückliche Versicherung gegeben habe, es sei keinerlei Gefahr dabei. Erst hiernach und da ihm die Unter­schriften von ©trott und Prächter soweit bekannt gewesen seien, daß er jene habe für ächt halten müssen, habe er feine Unterschrift in gutem Glauben, die Sache gehe überall in Ordnung her, vollzogen, worauf Möller das Amtssiegel bei­gefügt habe. Er habe Strott und Prächter auch nicht etwa nachher einmal wegen der Aechtheit ihrer Unterschriften be- ! fragt und sei um so mehr völlig arglos gewesen, als er mit j dem Beglaubigungswesen noch nicht vertraut gewesen sei und noch niemals vorher eine Beglaubigung vorgenommen habe, i Möller bestritt auch diese Beschuldigung als unbegründet.

Nachdem die Geschworenen (Obmann: Herr Emanuel Loeb) die ihnen vorgelegten beiden ersten, den Thatbestand des Be­trugs und der schweren Urkundenfälschung enthaltenden Schuldfragen nebst den hierzu gestellten Nebenfragen nach mildernden Umständen bejaht hatten, erfolgte die Verurtheilung des Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe von neun Monaten.

* Der Theater Verein wird, wie wir soeben erfahren, in der vorliegenden Theater-Saison seine Vorstellungen im früheren Leib'schen Saale, der vollständig umgebaut ist, ab­halten. Die Gründe für diesen Schritt sind in der Haupt­sache wohl in der Ueberstedlung der Direction Reiners nach Steins Garten, dem bisherigen Lokal des Vereins, zu suchen. Im Uebrigen wird der Verein genau in derselben Weise, wie in den vergangenen Jahren seine Thätigkeit entfalten, wie bisher nur 5 Vorstellungen geben, diese wenigen aber zu mustergiltigen zu gestalten versuchen.

* * Neues Theater. InSteins Saalbau" wurde gestern unter der Direction des Herrn Director Reiners das Neue Theater für die kommende Wintersaison erö ffnet. Gegeben wurde an Stelle des erst als Eröffnungsstück vorgesehenen Trompeter von Säkkingen", für welches scenische Schwierig­keiten vorerst nicht beseitigt werden konnten, eine Posse: Familie Kvickmeyer". Das Stück, in welchem Familie Knickmeyer nur Mittel zum Zweck ist, um verschiedene Hei- rathen durch geschickt operirte Verwickelungen zu knüpfen, daß Alles rein aufgeht, ist ein Sonntagsstück der heitersten Sorte, das amüsirt stellenweise recht gut amüsirt. Gespielt wurde das Stück durchgängig recht flott, so daß wir ans näheres Eingehen einzelner Rollen diesmal verzichten. Der Besuch war ein guter, und zeigte sich durch reiches Beifallsspenden dank­bar. Erwähnt möge noch sein, daß die sehr ansprechende Zwischenactsmusik in den wohlbewährten Händen unserer Regimentsmusik lag.

v* Fechtverbaud Gießen Lahr. Am vergangenen Sapis- tag auf der Pulvermühle und Sonntag auf dem Lahnstein fand in den festlich geschmückten Localitäten die Feier des 10. Stiftungssestes des Fechtverbandes Gießen-Lahr statt. Die Feier am Samstag war nur eine Vorfeier und bestand in einem Commers, welcher die Fechtbrüder bis weit nach Mitternacht in bester Laune beisammen hielt. Die eigentliche Feier sand gestern auf dem Lahnstein statt und wurde mit etner Ansprache des Vorsitzenden, Herrn Pfeffer, eröffnet. Letzterer gab nach derselben die Namen derjenigen Verbands­mitglieder bekannt, welche sich für den Verband besonders hervorgethan und in Folge dessen vom Vorstand der General­fechtschule in Lahr zu Fechtmeistern und Oberfechtmeistern unter Verleihung von Diplomen und Abzeichen ausgezeichnet wurden. Ernannt wurden: zum Oberfechtmeister Herr Huppert, zu Fechtmeistern die Herren Hecker, Buch­acker, Feldhaus, Schlircher, Hach, Benner, Fenster, Stiasny. In Anbetracht dessen, daß H.rr Pfeffer mit dem 10. Stiftungsfeste gleichzeitig auf eine zehnjährige Thätigkeit im Verband, dem er ununterbrochen als erster Fechthauptmann (Vorsitzender) angchörte, hat der Verband denselben in Anerkennung seiner großen Verdienste, sowie in Anerkennung seines unablässigen pflichttreuen und erfolgreichen Wirkens für das Gedeihen des Verbandes zum Ehrenmitglied mit Berechtigung der Wählbarkeit in den Vorstand ernannt und wurde ihm gleichzeitig das prachtvoll ausgeftattete Ehren-Diplom überreicht. Auch der Vorstand der Generalfechtschule in Lahr übersandte Herrn Pfeffer eine sehr schöne Gedenktafel, worin für die Verdienste des Herrn Pfeffer um den Verband und dessen treue Mithilfe am Ge­lingen des menschenfreundlichen Werkes Ausdruck gegeben ist. Es lief ein Glückwunschtelegramm ein von Herrn Petermann in Ilmenau, sowie ein Glückwunschschreiben vom Vorstand und dem Verwaltungsrath: der Generalfechtschule in Lahr. Ein flottes Tänzchen beschloß die schöne Feier.

* * Ovation. Bei seinem heutigen Wiedereintritt in seinen Dienst wurde Herr Polizeirath Fresenius von seinen Beamten festlich empfangen. Sein Dienstzimmer wurde aus diesem Anlaß geschmackvoll decorirt.

Gewerbeschule Gießen. Wie uns mitgetheilt wird, beginnt das Wintersemester am 15. Oct. er. und müssen Anmeldungen zur Aufnahme schriftlich angebracht werden. Die beseitigten Kreise wird es daher intereffiren, wenn wir darauf aufmerksam machen, zumal im Handwerk eine tüchtige theoretische Ausbildung erforderlich ist, wenn das Ansehen und die Leistungsfähigkeit dieses Standes auf der ihm ge­bührenden Höhe bleiben soll. Ein tüchtiger und theoretisch gebildeter Handwerker findet stets goldenen Boden zur Be­arbeitung,- darum nichts versäumen, was künftig Nutzen bringen kann.

* * Fabrikinfpectoren. Der Ingenieur Theodor Ba ensch aus Sandersleben ist mit der Versetzung der Stelle eines Fabrikinspectors für den Fabrikaufsichtsbezirk II mit dem Amtssitze in Mainz, der Forstassessor Karl Weber aus Hungen mit der Versetzung der Stelle eines Assistenten bei dem Fabrikinspector für den Fabrikaufsichtsbezirk II beauftragt worden.

* * Berufs- und Gewerbez'ahluug 1895. Für das nächste Jahr ist, wie diePost" hört, im Deutschen Reich eine Berufs- und Gewerbezählung in Aussicht genommen und sollen dem Bundesrath dahingehende Bestimmungen zur Ge­nehmigung bereits zugegangen sein.

* * 3» Amerika verstorbene Hessen. New-Aork City. N.-N-: Maria, Ehesrau von Henry Metzler, 52 Jahre alt, aus Schornsheim,- Fr. Wagner, 25 Jahre alt, aus Mainz. Belleville, Jll.: Konrad Müller, 76 Jahre alt, aus Semd.

* * Von hessischen Behörden werden steckbrieflich verfolgt: Taglöhner Michael Braun aus Gonsenheim, zuletzt in Zahlbach, von der Staatsanwaltschaft in Mainz wegen Diebstahls. Dienstmagd Louise Brauch aus Rittersbach in Baden vom Amtsanwalt in Groß-Umstadt wegen Diebstahls. Brauer Franz Otto Fischer aus Treuen und Former H. Oskar Julius Felke aus Breslau vom Amtsgericht Friedberg wegen Strafvollzugs. Häfner H. Gontner III.

aus Ober-Gleen vom Amtsgericht Grünberg wegen Bettelns. | Dienstknecht Joh. Heinz aus Burkhards vom Amtsgericht Nidda wegen Unterschlagung. Matrose Franz Jmpertro aus Ludwigshafen von der Staatsanwaltschaft in Mainz wegen Diebstahls. MetzgergeselleJoh. Kaspar Krämer aus Klein-Steinach von der Staatsanwaltschaft in Gießen wegen Körperverletzung. Dienstknecht August Peosch aus Guben, zuletzt in Böhnstadt, von derselben Behörde wegen Diebstahls. Friedrich Schul von Alsfeld, zuletzt in Hofheim i. T., vom Amtsgericht Alsfeld wegen Körperverletzung. Der angebliche Friedrich Stein aus Mainz von der dortigen Staatsanwalt, schäft wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Bäckergehilfe Hch. Volland aus Feucht bei Nürnberg vom Amtsanwalt I in Darmstadt wegen Unterschlagung. Taglöhner Georg Wasser aus Offenbach a. M. von der Staatsanwaltschaft in Darmstadt wegen Strafvollzugs.

** Kanalisation betr. Im 2. Heft laufenden Jahrgangs der Vierteljahrsschrift für gerichttiche Medicin und öffent­liches Sanitätswesen veröffentlicht Prof. C. Fränkel-Mar- bürg das Gutachten, welches er auf Veranlassung des preu­ßischen Cultusministers über die Frage ausgearbeitet hat, ob die Einleitung der Abwäffer Marburgs einschließlich der Fäcalien in die Lahn ohne vorausgehende Reinigung durch Chemicalien oder Berieselung hygienisch zulässig erscheint. Die Bedenken, welche gegen die Einleitung geltend gemacht werden können, find zweierlei Art: cs können belästigende, vielleicht selbst gesundheitsschädliche Fäulnißvorgänge im Flusse verursacht werden und 2) kann durch mitgeschleppte Krank- heitserreger das Flußwasser zur Jnfectionsquelle werden und ansteckende Krankheiten können durch dasselbe verbreitet werden. Merkbare Fäulnißvorgänge finden im allgemeinen nicht statt, wenn die Menge des Flußwassers diejenige der Abwässer um das 20fache übersteigt, bei Marburg aber würde die Lahn die gesammten städtischen Abwässer mindestens lOOfach verdünnen, selbst wenn eine Einwohnerzahl von 20,000 der Berechnung zu Grund gelegt wird. Schon jetzt nimmt die Lahn thatsächlich sämmtliche Hauswässer und etwa */5 der Fäcalien Marburgs auf- die chemischen und bacteriologischen Untersuchungen des Lahnwassers, welche an 5 verschiedenen Stationen oberhalb und unterhalb Marburgs in den Monaten Mai bis October 1892 vorgenommen wurden, ergaben,daß die Verunreinigung der Lahn durch die Einleitung der städtischen Schmutzwässer überhaupt keine er­hebliche ist und daß 3) schon dicht unterhalb Marburgs wieder eine deutliche Verringerung derselben eintritt." (Die Folge der sogenannten Selbstreinigung des Flusses.) Die Gefahr, daß das Flußwasser durch die Beimischung der Abwässer unter Umständen zur Jnfectionsquelle werden kann, soll nicht leichtsinnig unterschätzt werden, allein diese Möglich­keit, die übrigens bei keinem Reinigungsverfahren, auch nicht bei der Berieselung gänzlich ausgeschlossen ist, kann im vor­liegenden Fall deshalb außer Betracht bleiben, weil auf eine erhebliche Strecke (d. h. bis zur preußischen LandeSgrenze) keine Ortschaften am Fluffe liegen, welche ihren Waffer- bedarf an Trink- oder Brauchwasser demselben entnehmen oder mit ihm in irgendwie näherer Beziehung stehen. Vom hygienischen Standpunkt aus lassen sich daher Einwendungen principieller Art gegen die freie Einleitung der Abwässer Marburgs in die Lahn nicht erheben, nur sei die Anlage zweier Sedimentirbecken zu fordern, um der Verschlammung des Flußbettes vorzubeugen und um besonders auffällige Verunreinigungen wie Papierfetzen, Korkftopfen u. s. w. auf- zufangen. Das hier kurz skizzirte Gutachten ist um so bemerkenswerther, als es von einem hervorragenden Vertreter der bacteriologischen Richtung in der Hygienie verfaßt ist. Auf Grund dieser überzeugenden Darlegungen wurde von den beseitigten Ministerien der Stadt Marburg die nach- gesuchte Erlaubniß, die Abwässer einschließlich der Fäcalien ohne vorhergehende Reinigung in die Lahn einleiten zu dürfen, widerruflich ertheilt unter der Bedingung, daß zwei Sedimentirbecken angelegt würden. In G i e ß e n liegen die Verhältnisse im wesentlichen ebenso günstig wie in Marburg,- die größere Einwohnerzahl wird durch den größeren Wasser- reichthum der Lahn ausgeglichen, der Canalinhalt kann vor seiner Einmündung in die Lahn durch das Wasser der Wieseck und des Schoorgrabens derart verdünnt werden, daß eine Verschlammung des Lahnbetts ausgeschlossen ist und eventuell statt der Sedimentirbecken nur Auffangvorrichtungen einzu­schalten wären,- sämmtliche Hauswässer Gießens werden von jeher der Lahn zugeführt, ohne daß Belästigungen entstanden find, die Facatien aber bilden nur ungefähr l,3<>/0 der Ab- ioäffer und ihr Einfluß auf die chemische Zusammensetzung der letzteren ist nach Pettenkofers experimentellen Unter­suchungen verschwindend 'gering,- als Jnsectionsvermittler kommen die Küchen-, Haus- und Waschwässer mindesten- ebenso sehr in Betracht wie die Fäcalien. Orte, welche ihren Wasserbedarf der Lahn entnehmen, gibt unterhalb G^ßens ebensowenig wie unterhalb Marburgs,- schiffbar wird die Lahn erst von Wetzlar an. Die auf Fränkels ®ut» arfjten gegrüqdete Entscheidung des preußischen Ministeriums dürfte daher auch für Gießen von großem Interesse fein. Die Kosten der Canalisation werden durch die Einführung der Fäcalien in die Canäle kaum erhöht, die Zinfenlaft des Anlagecapitals aber wird um die Summe vermindert, welche zur Zeit die Abfuhr der Fäcalien erfordert. Die mit der Abfuhr unvermeidlich verbundenen Belästigungen fallen weg und sämmtliche Abfallstoffe werden in kürzester Zeit aus dem städtischen Weichbtlde entfernt; das Wassercloset kann in viel ausgedehnterem Maße zur Durchführung kommen als bei Gruben- oder Tonnensystem möglich ist.

nn. Statistisches aus Hessen. Das Ergebnißder Bierbe st euerung im Großherzogthum Hessen im Jahre 1893/94 ist folgendes: Im verflossenen Rechnungsjahr sind im Großherzogthum Hessen 1,053,696 hl Bier gegen 1,055,851 hl im Vorjahre oder 2155 hl weniger hergesteüt worden. An Braustoffen sind 421548 kg Getreide weniger, dagegen Malzsurrogate insbesondere Reis 31878 kg mehr verbraucht worden. Die Brausteuer hat im Jahre