in den städtischen Trottoirs biete den Privaten in keinem Ber- hältniß zu den der Stadl erwachsenden Nachteilen stehende Bottheile, so daß auch hier die Erhebung einer dem Umfange jedes einzelnen Lichtschachtes angemessenen Änerkcnnungsgebühr als gerechtfertigt erscheint. ES wird deshalb vorgeschlagen, die jährliche Anerkennungsgebühr für Lichtschächte wie folgt fcftzuse^en: 50 Pfg- für jeden Lichtschacht bis zu IS Quadrat« bcumctcr Fläche, 1 Mk. für jeden Luftschacht bis zu 25 Quadrat« dezimeter Fläche und 3 Mk. für Luftschächte größeren Umfang«. Die Bc'chlußsaffung wird auf Antrag deS Herrn vr. Schäfer behusS Verweisung der Vorlage an die juristische Commission ausgesetzt. _ ..
Die Berathung deS Entwurfs eines Statuts für die Gerne i n dekranke n-Dersicherung wird der vorgerückten Zeit wegen aus eine spätere Sitzung verlegt.
zu bringen. m ,
Zufolge Beschlusses der Stadtverordneicn-Veisammlung war "die Lieferung zweisitziger, verstellbarer Subsellien für die höhere Mädchenschule und das Real« qymnasium, erstere veranschlagt zu Mk. 9900, letztere zu Mk. 7600, ausgeschrieben worden. Von den eingegangencn Angeboten nebst Mustcrbänken hat die Baudeputation nach vorheriger Begutachtung durch Mitglieder des Schulvorstandes Annahme deS Angebotes der Firma Fuhrmann & Ha ich in Frankenthal empfohlen. Genannte Firma hat einen lOprocentigcn Nachlaß auf ihre Normalpreise angeboten, wodurch sich die AnschaffnngSkosten aus Mk. 8991 bezw. 7110 ermäßigen. Dem Antrag der Baudeputation wird zugestimmt, deSgl. der llebertragung von 10 Dutzend Stühlen für den Zeichen« und Singsaal der höheren und erweiterten Mädchenschule an die Firma Hammonia in Alsfeld, deren Angebot aus Mk. 51,50 für da« Dutzend lautete.
In Betreff deS 5. Gegenstandes der Tagesordnung: Erlaß eines OrtsstalutS für das hier zu er« richtende Gewerbegericht hat, veranlaßt durch ein Schreiben deS KrciSamts, die juristische Commission eine Anzahl Abänderungsvorschläge beantragt, deren en bloc- Annahmc Herr Petri empfiehlt. ES wird demgemäß be« schloffen.
lieber die Verhandlungen dcü Sondcr-AuSschuffeS zur Berathung der vorgeschlagenen Acndcrnngen deS in Betreff der Sonntagsruhe zur Zeit gültigen Orköstatutö erstattete Herr Beigeordneter Georgi Bericht. Herr Georgi thcilt weiter mit, daß die Fleischer-Jnnung sich dahin auS« gesprochen habe, daß an den, bestehenden Onöstarut weder etwas geändert, noch eine Ausdehnung der VerkausSzeit für einzelne SrwerbSzweige darin vorgesehen werde; nach einer weiteren Mitlheilung deS Herrn Ko es er habe sich derselbe namens einer Anzahl Jntereffenten für Zusammenlegung der
totale» «n- provinzielle».
Gießen. 24. Februar 1893.
-e- Die seit elf Jahren an unserer Hochschule bestehende Tarmstadia, schwarze Verbindung mit unbedingter SatiSfaction, hat am 18. d. M. Couleur ausgesetzt und sich al- La nd ö m a n u - schäft aufgethan. Die Farben sind violett-wciß-roth. Wir wünschen der nunmehrigen Landsmannschaft Darmstadia zu dem Schritte bestens Glück! — Die Darmstadia gehörte stets zu den angesehensten Korporationen und sie wird, wenn die Mitglieder an den überlieferten Principien festhalten, auch als Landsmannschaft ihren Weg machen. — Der größte Theil der auf beinahe sämmtlichen deutschen Hochschulen bestehenden Landsmannschaften hat sich vor Jahren zu einem Verbände, dem Coburger L. C. zusammengeihan. Der Verband umfaßt bis jetzt 38 Landsmannschaften auf 17 Hochschulen, ist alio anderen Verbänden überlegen. Wfe wir hören, wird die Darmstadia schon im nächsten Semester fest zum CoburgerL. C. gehören, der dann auch auf unserer Hochschule eine würdige Vertretung hal.
Beschlüsse erhoben. I
Das Gesuch einer Anzahl Anwohner der Schanzen- st r a ß e um Pflasterung des rechtsseitigen Trottoirs in der Breite I von l*/2 Meter wird aus Antrag der Baudeputation: dem I Gesuch zur Zeit keine Folge zu geben, abgelehnt. . I
Nach einem in einer früheren Sitzung gefaßten Bttchluffc I sollte die Sandgrube am Sandberg (rechts an der I Straße nach Rödgen) an einen General - Unternehmer ver- I pachtet werden, um einestheils einen höheren Ertrag der Grube, j andcrntheilS einen geregelten Abbau zu erzielen. Die statt- I ochabte Verpachtung hat indeß ein befriedigendes Angebot I nicht ergeben (es wurden gegenüber dem Voranschlag von | 230 Mk. nur 100 Mk. geboten). Da nach Ansicht der Bau deputation ein Bedürfuiß für Jnbetriebhaltung der Grube I für Gießen nicht vorliegt, der Pachtpreiö von 100 Mk. zu I niedrig, und ein Weiterbetrieb in der bisherigen Welse nur I schädigend auf die Grube und ihre Umgebung wirken wurde, I hat sie beantragt, diese Sandgrube bis auf Weiteres ganz I zu schließen. Die Versammlung erklärt sich mit dem Anträge I der Baudeputation einverstanden.
Der über die Herstellung der Schulstraße, tnsbe- I sondere über die Erhöhung der Trottoirs daselbst I gefertigte Plan wurde der heutigen Versammlung vorgclegt. I Die Baudeputation hat es, nachdem bereits bei Gelegenheit I der ersten Berathung des Gegenstandes von Herrn H e y l i g c n I ftaebt die vorgesehene Fahrbahnbreitc als ungenügend be« zeichnet worden, für angemessen erachtet, dte Fahrbahn um 30 Cm., also von 7 Meter 20 Cm. auf 7 Meter oO Cm. zu verbreitern. ES wird in diesem Sinne beschlosten und festgesetzt, daß daö südliche Trottoir um 30 Cm. schmaler als früher vorgesehen anzulegen ist, während sowohl die für die nördliche Seite vorgesehene Baumreihe wie die größere Trotloirbreite beibehalten werden sollen.
Nachdem eine geregelte Uebersicht und Ordnung in die aus widerrufliche Genehmigung ausgeführten, lediglich Privat- zw ecken dienenden Anlagen auf städtiischem Gc- bie'te durchgeführt, ist die Aufstellung bisher noch fehlender Bestimmungen über die Anlage unterirdischer Entwässerungen von Seiten Privater für nöthig erachtet worden. ES liegt nach Mittheilung des Herrn Oberbürgermeisters Gnaulh nicht in der Absicht der Stadtverwaltung, die Entwaffnung von Privatgebäuden zu erschweren, denn der durch derartige Entwäfferungsanlagcn den Privaten gebotene Boitheil gehe Hand in Hand mit dem Dortheil der Stadt, weil durch Privat« EntwäffcriingSanlagen ein Theil der Goffen entlastet würde. Immerhin hat die Baudeputation geglaubt, daß der Vor»heil für Privaie ein solcher sei, daß die Erhebung einer «ncr kcnmmgSgebühr, wie sie für vorfpriiigende Treppen n. s. w. erhoben werde, berechtigt erscheint und schlägt sie deshalb vor, : cjnc Gebühr von 20Psg. pro Jahr für jedePlivatentwässcrmigS« anlagc zu erheben. Auch die Anlage von Lichtschächten
Verkaufszeit auf die Stunden von 11 bis 3 Uhr und Weg- I fall der BormittagSstunde ausgesprochen. In der Commis,ton I selbst wurde zunächst sestgestellt, daß die C o l o n l a l w a a r e n • I Händler Werth auf Beibehaltung der DormittagS-DerkaufS- zeit, die nicht zu entbehren sei, legten. Andererseits habe man den Wünschen der Manufacturwaarenhandler entgegenzukommen und eine größere zusammenhängende I Verkaufszeit herbeizuführen sich bereit erklärt. I
lich habe eine Einigung dahin stattgefunden, daß an Stelle I der N/rstündigen BormittagS-BerkaufSzeit eine einftundtge, I von 8—9 Uhr währende und an Stelle der dreistündigen I nach der Kirche eine Verkaufszeit von 3«/, Stunden (von I 1VL bis 3 Uhr) treten solle. Der Vertreter der Colonial- I waarenhändler in der Commission hätte sich mit dieser I Zeiteintheilung einverstanden erklärt, der Vertreter der I Manufacturisten sei nicht anwesend gewesen, so daß über die I Stellung der Jntereffenten dieser Branche eine Erklärung I nicht vorliege- der Vertreter der Kurzwaarenbranche hätte I sich jüt eine bis 4 Uhr ausgedehnte Verkaufszeit auSge« I sprachen, und schließlich der Vertreter der kaufmännischen I Angestellten für Schluß aller Geschäfte um 2 Uhr. Die I Commission hätte endlich die Aushebung der den Cigarren- I Händlern gewährten Vergünstigung für geboten erachtet. I Herr Georgi empfahl den Antrag der Commisnon, I dem er sich mit Freuden angeschloffen, zur Annahme. I An der darauffolgenden langen Berathung betheiligtcn sich die I Herren Oberbürgermeister Gnauth, Beigeordnete Georgi und I Grüneberg, die Stadtverordneten Vogt, Schmall, Lober, I Wallenfels, Scheel, Homberger, Heyligenstaedt, Grünewald, I Jughardt, Petri, Drbtg, Dr. Schäfer, Dr. Thaer, Heß. Da I in dieser Berathung die Redner im großen Ganzen den bereits I in der Generaldiscussion vor 14 Tagen eingenommenen I Standpunkt behaupteten, so sehen wir von einer ausführlichen I Wiedergabe des von ihnen in der heutigen Sitzung Gesagten | ab. Der Versammlung wurden am Schlüsse der Berathung I zwei Anträge zur Abstimmung vorgelegt, nämlich der Commisffons« j antrag auf Festsetzung der Verkaufszeit auf die Stunden von | 1/ 8—9 und 11^—3 Uhr und ein Antrag des Herrn Heyligenstaedt, die Verkaufsstunden unter Weglassung der P/2 Stunde Vormittags auf die Zeit von 11—3 Uhr zu legen. Der j Antrag der Commission wurde abgelehnt, derjenige des Herrn | Heyligenstaedt zum Beschluß erhoben. Schließlich erklärte die Versammlung ihren Beitritt zu einer Resolution, der zufolge weitere Ausnahmen für einzelne Geschäftsbräuchen nicht gestattet, die den Cigarrenhändlern und Conditoreien bereits mehr bewilligten Stunden zurückgezogen werden sollen.
Ueber das Ergebniß der durch die Finanzcommission vorgenommenen Prüfung der Rechnung der Stadt Gießen für 1891/92 berichtet Herr Scheel, daß die Rechnung im Allgemeinen für richtig befunden wurde und kleinere | Anstände während der Prüfung erledigt werden konnten. . Demnach beantragt die Commission Genehmigung der vorge- ( schlagenen Kredite von a) 87563,66 Mk., d) 322,627,88 Mk., des Ausstände-Verzeichniffes über 4767 Mk., des Vorlagen« Verzeichnisses über 4534 Mk. und den Uebcrgang der tnu Rechnungsjahre nicht verwendeten Beträge in die Rechnung für 1892/93. Der Antrag der Finanz-Commifsion wird zum
Sitzung ter Stadtverordneten
am 23. Februar 1893.
Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi und Grüneberg, von Seiten der Stadtverordneten die Herren Adami, Brück, Faber, Flett, Grüne« wald, Heß, Hornberger, Helsnch, Heyligenstaedt, Jughardt, Keller, Löber, Orbig, Petti, vr. Ploch, vr. Schäfer, Schiele, Schmall, Simon, Dr. Thaer, Vogt und Wallenfels.
Die Ueberschreibung der Stadtkirche auf den Namen der evangelischen Gemeinde Gießen im Grund« buche von Gießen war Gegenstand einer Eingabe, welche der evangelische Kirchenvorstand an die Stadtverordneten-Ver- sammlung gerichtet hatte. Anlaß zu dieser Emgabe bot ein vor Kurzem in der Sakristei ausgebrochener Brand, und er« Körte der Kirchenvorstand, daß er weder daS Recht noch die Pflicht habe, Anzeige hierüber zu erstatten, so lange dw Kirche noch auf den Namen der Stadt Giegen stehe. Nach einem Uebereinkommen auS dem Jahre 1885 ist die Kirche, mit Ausschluß des van dieser getrennt stehenden ThurmeS, in Eigenthum der kirchlichen Gemeinde übergegangen, wogegen bezüglich der Unterhaltung deS ThurmeS festgesetzt wurde, daß die auS Benutzung deffelben für die politische Gemeinde (Uhr, Thürmerwohnung u. s. w.) nothwendig werdenden Herstellungen auf Kosten der Stadt, solche durch Benutzung auS kirchlichen Anlässen (Glocken und Glockenstuhl) auf Kosten der kirchlichen Gemeinde vorgenommen werden sollen. Es wird, nachdem die Commission dies als im Geiste des Ueber- einkommens liegend bezeichnet hatte, auch die kirchliche Ge« meinde alle Unterhaltungskosten der Stadtkirche übernommen hat, beschloffen, die Ueberschreibung wie beantragt zu ge« 11Cl) Nachdem bei den Verhandlungen über den Geländeerwerb für den Neubau der zweiten Kirche festgestellt worden war, daß die Verbindung des neuen Kirchplatzes mit der Südanlage und die Bepflanzung deffelben auf Grund gegenseitigen Einverständnisses zwischen der politischen und kirchlichen Gemeinde ausgeführt werden solle, wurde von dem Erbauer der Kirche, Architett Grisebach, em Plan für die Bepflanzung ausgearbeitet. Der von Seiten des Stadt- dauamtes auögearbeiiete Plan wich in einzelnen Punkten von dem Grisebach'schen ab und war ihm ein Kostenvoranschlag in Höhe von rund 7500 Mk., wovon 2500 Mk. von der politischen, 4950 Mk. von der kirchlichen Gemeinde zu tragen sind, zu Grunde gelegt. Der Kirchenvorstand hat sich indeß für Beibehaltung des Grisebach'schen Entwurfes ausgesprochen, weil in demselben eine bequemere Vorfahrt, eine ihm zusagendere Anordnung der Beete, insbesondere regelmäßigere Anlage eines großen Beetes und ein passenderer Ort zur Ausstellung eines durch Buschwerk gehörig zu deckenden Pissoirs vorgesehen war. Die Kosten dieser Anordnung würden sich nach Berechnung des Stadtbauamts auf Mk. 6500 vermindern, wovon 1820 Mk. die politische, 4780 Mk. die kirchliche Gemeinde zu tragen hätte. Es wird beschlossen, diesem Plane zuzustimmen und die Entscheidung wegen Bepflanzung deS Kirchplatzes dem Kirchenvorstand zu überlassen. — Eine zweite Eingabe des Kirchenvorstandes betrifft die Beschaffung einer Uhr für die neue Kirche. Der Kirchenvorstand schreibt, daß eine acht Tage gehende Thurmuhr 3000 Mk. kosten würde und fragt an, ob die Stadt- verordneten-Versammlung geneigt sei, einen Theil der Kosten bt.ro. die ganzen Stoftcn auf die Stabt zu Übernehmen, da die Uhr mehr einem öffentlichen, denn einem ausschließlich kirchlichen Bedürfnisse entspreche- der Kirchenvorstand kleide deshalb die Anfrage in Form einer Bitte. Der Antrag der Baudeputation lautet in Anerkennung des öffentlichen Bedürfnisses auf Bewilligung der Gesammtkosten. Herr Dr. Thaer bemerkt, daß die freudig zu begrüßende Bereitt Willigkeit der Baudeputation einen noch freundlicheren Anstrich erhalte, wenn die Versammlung beschließen würde, anstatt die Kosten auf die Stadtkasse zu übernehmen, die Uhr zu stiften. Da hiergegen Widerspruch von keiner Seite erhoben wurde, wilrdc beschlossen, im Sinne deS Herrn Dr. Thaer diese Kostenbewilligung in Form einer Stiftung zum Ausdruck
*♦ Ueber die freien Künste an unseren Universitäten gicbt der von Professor Ascherson herauSgegebene Deutsche Universitätskalender Auskunft, wobei der Begriff der freien Künste in so weitem Sinne genommen ist, daß Musik, Zeichnen, Malen, Reiten, Tanzen, Fechten und Turnen darunter zusammengefaßt wird. Am besten steht eö mit der edlen Fechtkunst- es giebt fein einzige Universität, an der nicht osficiell für den Fechtunterricht gesorgt wäre, in der Weise, daß der Fechtlehrer gleichzeitig auch als Turnlehrer (oder, wie eS in BreSlau heißt, als „Voltigirmeister") angestellt ist. Nach dem Fechten steht es am Besten mit der Musik - ganz abge« sehen von einer Anzahl besonderer Professoren für Musik« geschichte, wie in Berlin, Leipzig und Straßburg, ist an allen Universitäten, bis auf Freiburg, von der Univerfftät aus für Ertheilung von Musikunterricht gesorgt, irn Einzelnen in verschiedener Weise (Harmonielehre und Contrapunkt, Chorgesang, Kirchenmusik)- vereinzelt auch Orgelsptel und Hebungen im Enscmblespiel- bei Würzburg wird auf die dortige Musikschule verwiesen, an der für die UmversitatS« studenten unentgeltlich Unterricht in Docal und Instrumental musik ertheilt wird. Nach der Musik kommt das Reiten, die Pflege dieser Kunst ist osficiell nur noch an vierzehn Universitäten vorgesehen, akademische Tanzlehrer finden^ wir nur an dreizehn, Zeichenlehrer an elf und schließlich Turnlehrer nur an acht Universitäten unter dem Personal der Hochschule amtlich ausgeführt. Fassen wir nun noch die einzelnen Universitäten inS Auge, so finden wir bei Greifswald, Halle und Tübingen die sämmtlichen hier berücksichtigten Künste osficiell vertreien, bei Erlangen, Göttingen unb Straßburg alle bis auf daS Turnen- bei acht weiteren nur
I vier von den sechs Künsten, und zwar fehlen bei Berlin, Gießen, Königsberg und Leipzig das Zeichnen und Turnen, bei Breslau, Kiel und Münster daS Reiten und Tanzen, und bei Heidelberg das Reiten und Turnen. An den übrigen vier Universitäten endlich werden nur drei von unseren freien Künsten osficiell gepflegt, und zwar sind nicht berücksichtigt in Bonn daS Tanzen, Reiten und Turnen, in Freiburg die Musik, daS Zeichnen und Turnen, in Jena daS Zeichnen, Turnen und Reiten, in Würzburg daS Zeichnen, Reiten und
I Tanzen.
*» Postschein al8 Quittung. Das Reichsgericht hat durch I eine seiner letzten Entscheidungen den Grundsatz ausgesprochen, daß der Postschein über eine mittelst Postanweisung gemachte I Zahlung noch nicht als Quittung über die Tilgung etuer I Schuld angesehen werden kaiin, vielmehr liefere bet 'iofndjem I nur den Beweis, daß an eine gcroiffe Person ein gewiff er I Betrag durch Postanweisung eingetragen sei. Da nun die I Möglichkeit nicht ausgeschlossen erscheint, daß der Post- I anweisungSbetrag an eine andere Person als an den Adressaten, I z. B. an dessen Verwandten, Ehegatten, auSgeliefert wird, so I wird der Zahlende streitigen Falls den Beweis zu fübien I haben, daß die Postanweisung in die Hände deS ForderungS« I berechtigten gelangte. SS ist daher erforderlich, daß Jeder, | welcher durch die Ppst eine Einzahlung macht, sich den Empfang I derselben vom Adressaten sofort bestätigen läßt. Da man I bisher wohl allgemein der Meinung war, daß ein Postschein ebenso ein völliger Beweis für eine geleistete Zahlung sei, I roie die Quittung deS Gläubigers, so sei auf diese Entscheidung I deS Reichsgerichts hiermit besonders hingewiesen.
Invalidität^- und Altersversicherung. Obwohl bereits I mehrfach empfindliche Strafen erkannt wurden, weil Renten- I Ansprecher zum Zwecke der Begründung ihrer Ansprüche I Arbeitsbescheinigungen vorlegten, die der Wahrheit nicht I entsprachen, kommen diese Fälle doch lieber vor.
I Erst kürzlich wurde von der Strafkammer zu Darmstadt der I Aussteller einer unrichtigen Arbeitsbescheinigung in eine Ge« sängnißstrafe von 14 Tagen verurtheilt, während die Straf« fammer zu Gießen einen Renten-Ansprecher, der zum Zwecke der Täuschung der Versicherungsanstalt eine gefälschte Arbeit-- bescheinigung vorlegte, wegen Urkundenfälschung und Betrugs« I Versuchs in ideeller Concurrenz zu einer Ges a ngn iß strafe 1 • vonneunMonatenverurtheilte. AIS straferschwerend


