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23.8.1893 Erstes Blatt
 
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Nr. 197 Erstes Blatt. Mittwoch den 23. August

1893

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Berlin, 21. August. Die schon seit längerer Zeit schwebenden Fragen einer Organisation des Hand­werks und einer Regelung deS Lehrlingswesens haben durch den hieraus bezüglichen Erlaß des preußischen Handelsministers Freiherrn v. Berlepsch an die Oberpräsi­denten der Monarchie eine neue Belebung erfahren. Die in der Kundgebung des Herrn v. Berlepsch niedergelegten Grund­züge für diese geplanten Reformen bieten eine solche Fülle neuer Gesichtspunkte dar, daß sie die öffentliche Erörterung geraume Zeit hindurch beschästigen dürften. Vor Allem aber geht aus der erwähnten Veröffentlichung hervor, daß man regierungsseitig eine obligatorische Organisation des Hand­werks wünscht und zwar in Fachgenossenschaften und Hand­werkerkammern, neben welcher die bisherige facultative Or­ganisation der Innungen fortbestehen soll. Außerdem wird noch die Bildung von Gehilfenausschüssen vorgeschlagen, welche bestimmt sind, als natürlichste Verbindungen zwischen den Meistern und der Gehilfenschaft zu fungiren. Was die Regelung des Lehrlingswesens im Handwerk anbelangt, so spielen in dieser Beziehung in dem Erlaß des Handelsministers namentlich die Befugniß zum Halten und Anleiten von Lehr­lingen, weiter die Lehrzeit, das Lehrverhäliniß, die Gesellen­prüfung und der Meistertitel eine Rolle. Bis zum 1. Januar k. I. sollen die Oberpräsidenten ihre Gutachten über diese Vorschläge des Handelsministeriums, denen ein längerer Anhang, betiteltallgemeine Erläuterungen" beigefügt ist, abgeben, indessen steht zu erwarten, daß besonders auch Ver­treter des Handwerks selbst ihre Ansichten über die Zweck­mäßigkeit der geplanten Reformen zur Kenntniß der zuständigen Behörden bringen werden.

Gewerbliche Mittelstandspartei. Aus einer im vorigen Monat in Berlin abgehaltenen Versammlung der gewerblichen Mittelstandspartei" wurde das Parteiprogramm festgestellt, das nunmehr im Organ der Vereinigung, demHand­werker", veröffentlicht wird. Wir entnehmen ihm Folgendes: Die Partei will bet Reichstags-, Landtags- und Communal- wählen concurriren, sie erklärt, treu zu Kaiser und Reich zu stehen, und mißgönnt den Arbeitern ihren Arbeirerschutz nicht, meint aber, daß man den Handwerkerschutz zu sehr in Acht gelaffen habe. Die praktischen Forderungen sind m folgenden Grundsätzen sormulirt:Als Vorbedingung für den Betrieb eines selbständigen Handwerks ist der gesetzliche Nach­weis der Befähigung einzuführen. Die Fach- und Innungen verwandter Gewerbe, die gemeinsamen Jnnungsausschüsse vereinigter Innungen und die deutschen Jnnungsverbände sind nicht nur in ihren gegenwärtigen gesetzlichen Rechten zu erhalten, sondern zu stärken. Als Aufsichtsbehörden der Innungen sind Handwerkerkammern mit völliger Selbst­verwaltung in den Angelegenheiten des Handwerks zu schaffen.

Die Organisation der regierungsseitig geplanten Kammern ist insoweit zu bekämpfen und als die Interessen des gewerb lichen Mittelstandes schädigend zu erklären, als durch sie die bewährten Organe des Handwerks irgendwelche Verkümmerung erfahren. Der Grundsatz muß Gesetz werden, daß nur der Fachmann, der fachmännische Meister lehren und Lehrlinge ausbilden dürfe. Im Zusammenhang damit ist die Berechtigung zur Führung des Meistertitels zu schützen. Die Gesängmß- arbeit darf fortan nicht den selbständigen Handwerksbetrieb in seinen Verdiensten beeinträchtigen. Die Strafgefangenen sind möglichst mit Staatsarbeiten zu beschäftigen. Die Militar- Oeconomiehandwerker dürfen nicht durch Uebernahme von Privatarbeiten den selbständigen Gewerbetreibenden eine un­gesunde Concurrenz bereiten. Das öffentliche Submiisions- wesen muß eine dem selbständigen Gewerbestand fördersame Regelung erfahren. Die gesetzliche Sicherung des Vorrechts der Bauhandwerker bei Bauten ist zu erkämpfen und der Bauschwindel zu beseitigen. Der Hausirhandel ist, soweit irgend möglich, zu beschränken. Den Consumvereinen, Waarenhäusern für Offiziere und Beamte (Offizier- und Beamtenvereinen) sind offene Verkaufsgeschäfte zu verbieten/ ebenso darf das Selbstfabriziren irgend welcher gewerblicher Erzeugnisse nicht stattfinden. Dem Bazar- und Schwindel- Auctionswesen, den Concursmassen-Ausverkäufen, den Maaren Abzahlungsgeschäften, dem schwindelhaften Reclamewesen sind entschiedene Schranken zu stellen. Die gesetzliche Regelung der Sonntagsruhe darf nickt zum Ruin der Gewerbetreibenden führen. Bei der angestrebten gesetzlichen Ausdehnung der Unfallversicherungspfficht auf das gelammte deutsche Handwerk muß die Zulassung von sachlichen Unfallversicherungs-Berufs­genossenschaften unter Anlehnung an die entsprechenden deutschen Jnnungsverbände vorgesehen werden. Aus der Alters- und Jnvaliditätsversicherung sind die vorhandenen großen Mängel und Schäden baldigst zu beseitigen. Zugleich legt der deutsche gewerbliche Mittelstand Verwahrung ein gegen die auch schon geplante staatliche Versicherung der Wittwen und Waisen, der Arbeiter gegen Arbeitslosigkeit, sowie gegen den Maximalarbeitstag, da erfahrungsmäßig die Kosten der social - reformatorischen Gesetze vorwiegend durch ihn getragen werden. Durch eine entsprechende Reform der deutschen Reichsbank sind die Wohlthaten eines billigen direkten Reichsbankcredits auch dem kleinen GewerbSmanne zugänglich zu machen."

Fürst Bismarck nahm am Sonntag Nachmittag die Huldigung von 1000 Thüringern in Kissingen ent­gegen, die er im Hofe der oberen Saline empfing. Auf die Begrüßungsansprache des Herrn Fritze-Meiningen dankte der Alt-Reichskanzler bewegt und hielt er dann eine längere Rede, in welcher er an historische Erinnerungen vom August 1870

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung,

betreffend Faselschau und Viehmarkt.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der am 24. d. M. zu Grünberg stattfindende Jahrmarkt ! zugleich mit einem Biehmarkt verbunden wird; auch soll am genannten Tage eine öffentliche Faselschau durch ; die Kör-Commission abgehalten werden.

Bei der Schau, welche Vormittags 9 Uhr beginnt und nur zum Zwecke der Ankörung stattfindet, werden seitens der Commission nur sprungfähige Bullen der Vogelsberger und Berner, speciell Simmenthaler Raffe, berücksichtigt werden.

Die Fasel müssen sicher gefesselt werden, sonst ist Weg­weisung zu gewärtigen.

Gießen, den 22. August 1893.

Großherzogliche- Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Melior.

Deutscher Reich.

Darmstadt, 21. August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen am Freitag Nachmittag in Jagd­schloß Wolfsgarten den Herrn Kofler und ließ sich vornehmlich über die Fortschritte der Limesarbeiten bei Butzbach und Grüningen berichten. Am Samstag Vormittag empfing Seine Königliche Hoheit den SraatSminister Finger und den Geherme- rath von Werner zum Vortrage.

Berlin, 21. August. Das K ai se r m an ö v er beim XIII. (württembergischen) Armeecorps fällt in diesem Jahre nun endgiltig fort. Eine Cabinetsordre vom 11. d. Mts. bestimmt, daß außer dem VIII., XIV. und XVI. Corps auch das XV. Corps (in Lothringen) vor dem Kaiser Manöver in dem bereits durch Cabinetsordre vom 14. Februar d. I. festgesetzten Umfange abhalten wird. Das XV. Corps wird hierbei an Stelle des XIII. drei Tage hindurch gegen das XIV. Corps manövriren. Mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit hat das XV. Corps seine sonstigen Herbstübungen, abweichend von den Bestimmungen der Feld­dienstordnung zu beschränken. Es sei hierbei daran erinnert, daß das VHL, XIV. und XVI. Corps bereits im vorigen Jahre Kaisermanöver abhalten sollten, daß aber durch Cabinets­ordre vom 5. und 8. September diese Uebungen wegen der Choleragefahr aufgehoben wurden. Im nächsten Jahre dürften das ostpreußische, weftpreußische und pommersche Armeecorps (I., XVII. und II.), die einzigen, welche noch nicht von dem Kaiser besichtigt wurden, Kaisermanöver haben.

gg

> Feuilleton.

Frankfurter Theaterdrief.

(Originalbertcht für denGießener Anzeiger".)

(Nachdruck verboten.) Eine Palastrevolution."Der Räuber."

Die Zauberstöte."

Dr. M. Ein frischer Zug und ein lebhaftes Tempo Herrscht in dem ersten Stadium der pünktlich eröffneten neuen "Theatersaison. Mit Einstudirungen und Neuheiten ist man prompt bei der Hand. Zu letzteren rechnen wir das Lustspiel Eine Palastrevolution" von Skowronnek und das VolksstückDer Räuber" von E. Mentzel.

Richard Skowronnek ist schon einmal, vor etwa zwei Jahren, mit einer dramatischen Leistung auf die Bretter des Frankfurter Schauspielhauses gelangt. Sein StückIm Forst­hause", das zur Gattung der Familiengemälde gehört, gewann einen hübschen Achtungserfolg seitens des Publikums und eine aufmunternde Kritik von Seiten dec Presse.

Mehr als eine freundliche Zustimmung hat auch neulich das LustspielEine Palastrevolution" nicht davongetragen. Lwar weist die Figur deS Dr. Neuland ganz ausdrücklich auf die brennenden geistigen Gegensätze unserer fin de siecle- Cultur hin, und wenn uns da nun ein Mann vorgesührt "wird, der in schneidigen Artikeln die Anschauung bekämpft, daß für die deutsche Literatur mit dem Tode Goethes Still­stand eingetreten sei, so hat es wirklich den Anschein, als beabsichtige der Autor, etwas von dem Streit, der in Jour­nalen und Vorträgen ausgefochten wird, auf die Bretter hinüberzuspielen und statt von den Zinnen der Partei von der Warte einer höheren dichterischen Anschauung aus zu be­leuchten. Schon der Name ,Dr. Neuland" wirkt symbolisch und weckt ganz bestimmte Vorstellungen.Neuland" heißt

ja auch das Buch (Verlag Levy u. Müller, Stuttgart), welches von allgemeinen Gesichtspunkten aus die erste kritische Untersuchung der modernen Bücher und Menschen gebracht und infolge dessen ebenso viel Beifall wie Widerspruch ge­funden hat.

Es ist schade, daß Skowronnek seine allgemeinen Ideen für eine ganz niedliche, aber immerhin nicht interessante Familiengeschichte in den Kauf gibt. Schließlich handelt es sich nicht mehr darum, Ideen einander anzupassen und in- tellectuelle Gegensätze zu vermitteln, sondern darum, Ehen zu stiften und Menschen miteinander in gemüthliche gesellschaftliche Beziehungen zu setzen. Dr. Neuland muß das Töchterchen seines Geistesantipoden erhalten, obwohl die Mutter anfäng­lich aufs Energischste gegen diese Verbindung ist, und der Bruder des jungen Mädchens wird gleichfalls mit seiner Liebe vereinigt, wennschon der Kampf gegen den auch in diesem Falle zu besiegenden mütterlichen Widerstand den Kindern wie einePalastrevolution" erscheint. Ich bin der Ansicht, daß der etwas sehr viel versprechende Titel das Publikum leicht in die Irre und dann hinterher in ein Gefühl der Ent- täuschung htneinsühren kann.

Bei dem auskömmlichen Maß von Bühnentechnik, über das Skowronnek, der wie sein Freund Sudermann aus Ost­preußen stammt, schon jetzt verfügt, steht es zu erwarten, daß dem noch jungen Autor auch einmal ein großer, voller Erfolg zu Theil werde.

Tüchtige Bühnenkräfte hatten sich des Skowronnek'schen Lustspiels angenommen. Herr Wallner, der immer da vor­züglich am Platze ist, wenn es gilt, denkende Menschen zu verkörpern, war ein geeigneter Vertreter des Dr. Neuland. Die Frau Professor Weibrecht, welche den Gegner ihres Mannes nicht zum Schwiegersöhne will, wurde durch Frau I Ernst mit Würde verkörpert. Die Kinder des Professoren- ! paares, Lili und Alfred, wurden von Fräulein v. Legrenzi

und Herrn A. Meyer mit anziehender Jugendfrische gespielt. Fräulein Landori gab die Lorence Faber, die liebens­würdige Braut des jungen Weibrecht.

Die zweite Novität des August bestand in dem Volksftück Der Räuber" von Frau Elisabeth Mentzel. Als ge­wandte und gemüthvolle Geschichtenerzählerin ist uns die Dame, welche über ebenso viel seinen ästhetischen Geschmack wie ansehnliche, gründliche Kenntnisse verfügt, schon öfters entgegengetreten. Als noch Peschkau dieDtdaSkalia" re- digirte, war Frau Mentzel ständige Mitarbeiterin desFrank­furter Journals". Ihre unter dem TitelFeldnelken" herausgekommenen hessischen Dorfgeschichten zeigen Phantasie, kernige Sprache, überhaupt dichterisches Vermögen.

Eine besonders ehrenvolle Beachtung seitens der Krftik erfuhr die Schriftstellerin, als sie im Jahre 1882 ihre um­fassendeGeschichte der Schauspielkunst in Frank­furt am Main von ihren ersten Anfängen bis zur Er­öffnung des städtischen Comödienhauses" veröffentlichte und in diesem Werke, dessen kürzlich erst durch Heinrich Becker in einem für denGießener Anzeiger" verfaßten Theateraufsatz Erwähnung geschah, ihatsächlich einen werthvollen Beitrag zur deutschen Cultur- und Theatergeschichte stellte.

Elisabeth Mentzel hat ihr Talent für die Bühnenschrift­stellerei nicht etwa erst seit Kurzem entdeckt. Wir wissen mit Bestimmtheit, daß in ihrem Schreibtische manche Arbeit ruht, die ganz ausdrücklich im Hinblick auf die scenische Darstellung verfaßt worden ist. Bis jetzt nur war es ihr nicht gelungen, mit einem dieser Versuche durchzudringen. Ihr Erstling,Der Räuber", zeigt uns die Schriftstellerin nun gleich auf dem Gebiet, welches ihrer ganzen Eigenart den besten Ertrag ver­spricht auf dem Gebier des Volksthümlichen.

Das Stück greift eine Episode aus dem Leben Schillers auf, jenen vorübergehenden Aufenthalt in Sachsenhausen, zu welchem den mir seinem Freunde Andreas Streicher aus