• Smffitt Alschm tintfl Stfrlfl gctru Puhkn vemrndet
' Stuttgart. DolPUlmti erfl seine ZMltnin
* JtnMtart >ur4 hiesige Pi, et« frühzeitige E wdt, der eiatioiti »neunbtt.
‘ 8*6ti» liftalt wurde de saogeoen «euch Der eure Ötfangi Mfc »ii deren T und gt(g ^Erwache in 2h
Kunrr n b(
, N»<tzS" ! t ft
* A,
brachte heute früh 7 Uhr dem Herrn Brigade-Commandeur eine Morgennmfik.
** Die »ter neuen.Kirchenglocken sind heute Bormittag V, 12 Uhr am Orte ihrer Bestimmung, der neuen JohanneS- kirche angekommen. Dom Thurm der Kirche flatterte al» Zeichen diese» besonderen Anlässe» eine Fahne und eine große Menschenmenge hatte sich auf dem Platze um die Lerche ein» gefunden. Auf zwei vierspännigen und einem zweispännigen, von festlich geschmückten Pferden gezogenen Rollwagen wurde der Transport der ebenfalls mit Blumen und Tannengrün geschmückten Glocken vom Bahnhofe nach der Kirche bemerk» stelligt. Nachdem die Wagen der Reihe nach vorgefahren, hielt Herr Pfarrrr vr. Naumann an die versammelten eine Ansprache. Nachdem die Glocken der alten Kirche ihren Schwesterglocken ihren Gruß entboten, begrüße die Gemeinde dieselben. GotteS Segen habe bisher auf. dem Werke, dem Neubau der Kirche geruht- ohne ernste Unfälle feien die
Arbeiten von Statten gegangen, er bitte zu Gon, daß auch fernerhin kein Unfall den Kirchbau stören möge. Die neuen Glocken würden, nachdem sie auf btei Thurm angebracht, im Probeläuten die Gemeinde begrüßen, dann aber sollten sie ruhen, bi» die Shrdje, so Gott wolle, im Herbst eingeweiht werde. Friede, Freude verkündeten die Glocken der Stad», Friede sei ihr erst Geläute, auch fort und fort bi» in ferne Jahr- Hunderte. Gott segne Alle, die an dem Bau und an dem Glocken gearbeitet, Gott segne auch die ganze Gemeinde. — Bon den der Besichtigung de» Publikums auf einige Stunde» freigegebenen Glocken trägt die größte die Inschrift: „Ehre sei Gott in der Höhe", die zweitgrößte: „Frieden aus Erden", die drittgrößte: „Den Menschen ein Wohlgefallen-, und die kleinste „Hosianah in der Höhe". Die mit den Gießereinummern 900—903 versehenen Glocken, von denen di- größte einen Durchmesier von zwei Meiern hat, wiegen rd. 80, 40, 24 und 10 Centn er. Den Guß der einsach aber schön * ornamenhrten Glocken führte die Firma Wilh. Rincker in Sinn au».
** Bahnsteigkarten. In nächster Zeit wird auch auf Bahnhof Gießen der Aufenthält von Personen, welche nicht mit Fahrkarten versehen sind, auf dem Bahnsteig be- schränkt, bezw. verboten werden. Die bereit» auf den Stationen anderer Eisenbohn-BerwaltungSbezirke, soll nun auch hier da» Betreten de» Bahnsteige» und der Aufenthalt aus demselben während der Ankunft und Abfahrt von Personen» zügen nur gegen Lösung einer Bahnsteigkarte gestattet werden. ES verlautet, daß die Ausgabe dieser Bahnsteigkarten vermittelst Automaten erfolgt. Nach Smwurf eine» 10-Pfennigstück» in einen der an leicht zugänglichen Stellm aufgestellten Automaten erhä't man die gewünschte Bahnsteigkarte und nach Abgabe derselben an den Portier Zutritt zu» Bahnsteig. Zweck dieser Abgabe ist möglichste» ver» meiden der durch unnöthige» verweilen nicht reisender Personen hervorgerufenen Störungen de- Verkehrs von und nach den Zügen. Die Bahnhöfe zu Marburg und Friedberg tollen in gleicher Weife abgesperrt werden. Diese Neuerung wird wahrscheinlich mit Inkrafttreten de» Sommerfahrplan» eingeführt.
X. Gleich wie in vielen anderen Städten, so haben auch hier in Gießen und Umgegend sich die Wirthe zu einer Corporation vereinigt, um die Interessen des WirthSgewerbe« nach jeder Richtung hin wahrnchmen zu können. Dieser „Verein der Sastwinhe ton Gießen und Umgegend" gehört al» Mitglied deS Rhein-Main-Berbande» dem süddeutschen Wirtheverband an, der die Sterbekasie der Wirthe in S Leden gerufen hat, über welche schon wiederholt in der Preße getrieben wurde. Dieser Sterbekasie kann jeder Wirtb bei treten, der dem verbände angehört, gegen ganz geringe Beiträge. Sämmtliche Einzahlungen kommen wieder den Mitgliedern zu Gute. Dabei ist die segensreiche Einrichtung getroffen, daß auch die Frauen der Mitglieder der Sterbe- kasie beitreten können. Da» Sterbegeld richtet sich nach der jeweiligen Zahl der Mitglieder, die gegenwärtig die Höhe von nahezu 2500 erreicht hat. Nähere Auskunft über die Verwaltung, Statuten rc. giebt in jeder Stadt der betreffende Ortsrechner, hier für Gießen und Umgegend Herr 2. Roth II., Wallthorstraße 5. Wir glauben, nach Einsicht deS betreffenden Materials, jedem Wirth den Eintritt in die Kaffe anrathen zu können und zwar sogleich, da nach dem 1. October 1893 die Aufnahmebedingungen bedeutend erschwere werden.
*• Parlamentarische». Die Erste Kammer wird vom 26. April ab tagen, während die Zweite Kammer im Mai zusammenkommen wird.
♦* Sin Studentenstreich. Man schreibt unS: In Nr. 91 I des „Gießener Anzeiger" bringen Sie unter dem Titel „Man muß sich zu helfen wissen" ein Stücklein, wie Professor geratener in Catania eine Masse Studenten aus seinem Laboratorium hinauStrieb, indem er den Raum mit Schwefel- wasserstoffgaS schwängerte. Dieser Fall erinnert den Schreiber dieser Zeilen an ein Späßchen, das sich vor etwa 40 Jahren in Gießen zutrug und verdient, der Vergessenheit entriffea zu werden. Zu jener Zeit befand sich der vor etlichen Jahren als Professor der Chemie am Polytechnikum zu Darmstadt verstorbene Dr. PH. Büchner al« stud. ehern, in Gießen. Er war fleißig und stand vor dem Examen, weSbalb eS ihn störte, wenn seine Kamisöler (Mitbewohner de» Hause») zur Rechten und zur Linken fast jeden Abend Spectakel machten» Da« Kneipen, Singen und Rumoren nahm kein Ende, obgleich Buchner wiederholt in liebenswürdigster Weise um etwa» Nachsicht gebeten hatte. Gerade weil der junge Mann so „ochste", lärmten die Nachbarn (die aber den trefflichen Büchner alle gern hatten) um so eifriger. „Na wartet Bursche?" sprach B. schmunzelnd für sich, „ich will Euch schon dran kriegen." An einem Nachmittage erfuhr Büchner, daß für den Abend zwei Fäßchen bei den Komisölern getrunken werden sollten. Er begab sich nach dem Laboratorium, füllte dorten zwei kleine Schweinsblasen und brachte sie nach Hause. Nach acht Uhr Abend« wurde e« kreuzfidel zur Rechten und zur Linken bei den Nachbarn. Es wurde gesungen, gezecht und gejubelt, wie e« bei Musensöhnen zu geschehen pflegt. Etwa eine Stunde hatte die« gedauert, da schlich Büchner mit einer der Blasen, in welche er ein Röhrchen eingesetzt hatte, an doS Schlüsselloch de« Nachbar«, schob da» Röhrchen hinein, preßte die Blase zusammen und — — f. f. f- f- f. — sauste da« schönste Schwefelwasserstoffgas in die Bude be» Kamisol». Ganz dasselbe that er mit der zweiten Blase an der Thüre de« anderen Kamisol« und machte sich alsdann schleunigst die Treppe hinab au« dem Hause, um die Wirkung seine« Attentat« von der Nachbarschaft au« beobachten zu können. Diese Wirkung war nun freilich eine geradezu kolossale. Die Musensöhne sprangen von den Lagern und Sitzen auf; einer beschuldigte den anderen, al« sei ihm etwa» Menschliche« passin. DaS dauerte aber nur so lange, bi» man auf höchsten« 15 zählen formte, bann stürzten die den Fenstern zu- nächst Sitzenden auf die Riegel lo«, rissen die Flüge! auf
Cocalts ttn- provinzielle».
Gießen, 20. April 1893.
** Der Commanbeur ber 49. Infanterie»Brigade, General Major v. Obernitz, ist behns» Znspicirnng bei hiesigen Regiment! hier eingetroffen. Die RegimentSmusik
11 Gutspäft fjiitbilbai fjH* «■ »La Ör' N Wt,
2
2 *• 14 HS«*» Wioirtb
San 1 fiw.
Ls .w-tnh-n" ' .. Jit Fw tat Mi * Mt btleutM» !
tat
•» -etj«Kw
itbesn '
ttttcH p!Stzluh,S jtateftr Straft c Aächard. ' gttttt (tfdjitntnti hab, einen eto Vx Atwd btttd) weichet mit 6t«
ftrmiUbt feinte m völlige Srethchkn H im rrenfte ber SeburtSiag. ließen er sich tznnnbin aller, uib Dankbarkeit
CfrM zwischen 12 unb Schlosser Line Sachsenhausener. 8abnhoi zuiückjc Ludwigtzrabe üb siche Vttbt wird
bereitungsaccesie«, erssattet von dem Abgeordneten Heinzerling, lautet nach dem „Darrnst. Tägl. Anz." wie folgt:
AuS der Beschwerdeschrift deS Rubrikaten, welche im Druck den Mitgliedern der Kammer zugegangen ist, auch auf der Kanzlei zur Einsicht offen liegt, ist hier folgende« kurz hervorgehoben. Beschwerdeführer hatte seinen Borbereitungs- acceß bei dem Amtsgericht und bei dem Landgericht beendigt unb sodann den Acceß bei einem Rechtsanwalt fortgesetzt. Al« er hiemächst wahrend dieser letzteren Zeit um die Gestattung der Fortsetzung bet Großh. Kreisamt einkam, wurde er, wie er in der Beschwerdeschrift de« Näheren auSführt, von dem Großh. Provinztaldirector daselbst vordeschieden und befragt, ob eS richtig fei, daß Petent, wie man von anderer Seite erfahren habe, der socialdernokratifchen Richtung angehöre. Auf die bejahende Antwort wurde er bedeutet, daß in diesem Falle fein Gesuch um Zulassung zum Acceß bei dem dortigen KreiSamt nicht befürwortet werden könne. Al« Grund wurde angegeben, daß da« Kreisamt Gießen die socialdemokratische Richtung im Auge halte und die Großh. Provinzialdirection sich nicht dazu verstehen könne, diesbezügliche ActenstÜcke ihm vorzulegen, andererseits auch nicht geneigt fei, die ActenstÜcke den am Kreisamt beschäftigten Accessistcn zu verschließen. Er erhielt den Rath, sich zu einem anderen KreiSamt, welche« mit der socialdemokrattschen Richtung nichts zu thun habe, etwa dem zu Schotten, zu melden.
AIS Petent sodann bei Großh. Ministerium de« Innern und der Justiz um Gestattung der Fortsetzung seine« AccesseS bei dem KreiSamt Schotten bat, wurde er nach Ablauf einiger Zeit auf den 8. Juli 1892 vor den Präsidenten des Großh. Landgericht« zu Gießen geloben und daselbst zu Protokoll vernommen, wie nachsteht:
GerichtSaccessist Simon Katzenstein von hier, k. H. Dor» beschießen, erschien und erklärte auf Vorbehalt: Ich habe schon vor Großh. Kreisamt Gießen erklärt und erkläre wiederholt, daß ich der socialdemokratischen Richtung angehöre. Ich erstrebe die allmähliche Umwandlung der Verkehrs- und Productionsmittel, einschließlich de« GrundeigenthumS, in gesellschaftliches, beziehungsweise staatliches Gesammteigenthum, die Bestimmung ber gejammten StaatSthätigkeit durch das Bolk, beziehungsweise dessen gewählte Vertreter unb kann mir auch eine endgültige Entwicklung eines socialiftischen Staates nur in der Form einer Republik denken. Zur Zeit halte ich Übrigens die Frage, ob Republik ober Monarchie, für eine nebensächliche, und stehe ich überhaupt auf dem Standpunkte, daß die socialistische Entwicklung der Gesellschaft nicht gewaltsam, d. h. auf revolutionärem Wege, sondern auf gesetzlichem Wege, dadurch, daß die Vertreter der Social- demokratie die Mehrheit in den Volksvertretungen erlangen, berbeigeführt werde. Ich halte diese gesetzliche Entwicklung für möglich, wenn ich mir auch nicht verhehlen kann, das Eonflictc zwischen einer in ihrer Mehrheit socialdemokratischen Volksvertretung und der bestehenden Regierung leicht möglicher Weise eintreten würden. Ich verpflichte mich, während meines Vorbereitungsdienstes mich jeder politischen Thätigkeit zu enthalten unb mich an keinerlei Bestrebungen zu beteiligen, welche auf einen gewaltsamen Umsturz ber bestehenben Rechts- orbnung abzielen. Ich beabsichtige nicht, in ben Staatsdienst zu treten, sondern will Rechtsanwalt werden. Ich bin einmal während meines AccesseS am hiesigen Landgericht in einer öffentlichen socialdemokratischen Versammlung, in welcher über ben Arbeitercongreß in Brüssel referiert würbe, an» wesend gewesen, aber nur als Zuhörer. Den Herrn Ober» amtSrichter Fresenius habe ich einmal um die Erlaubniß gebeten, Borträge in Arbeiterversammlungen halten zu dürfen, derselbe warnte mich davor, unb habe ich eS barauf- hin auch währenb meines amtögerichtlichen AccesseS unterlassen. Später im Laufe beS letzten Winters habe ich in dem hiesigen ArbeiterbildungSverein, einer geschlossenen Gesell- fdjaft, drei Vorträge gehalten, über Arbeiterschutzgesehgebung, über neuere Citteratur unb über baS neue Parteiprogramm- in allen biesen Vorträgen habe ich in keiner Weise auf ben gewaltsamen Umsturz beS Bestehenden hinzuwirken gesucht. Ich war früher selbst Mitglied deS Arbeiterbildungsvereins, bin aber bei Antritt meines AccesseS bei hiesigem Amtsgericht auS demselben ausgetreten. Bei Antritt meines DorbereitungS- diensteS wurde mir nur der Diensteid, nicht aber der HuldigungS- und DerfassungSeid abgenommen. Dorgelesen, genehmigt unb unterschrieben. Katzenstein, GerichtSaccessist. Zur Beglaubigung gez. Knorr.
Nach längerer Zeit, im August würbe dem Petenten sodann eröffnet, daß er zunächst daS Jahr der vorbereitungs- zeit in ber Anwaltschaft auSzuhalten habe, nach Ablauf beS- selben aber auf Zulassung zum BorbercitungSbienste bei einer verwaltungSbehörbe kaum werbe rechnen können. AIS baS Ende beS genannten Jahres herannahte, reichte ber Petent bei dem Ministerium ein neues Gesuch um Zulassung bei dem Kreisamt Gießen, eventuell einer anderen geeignet erscheinenden Verwaltungsbehörde des Lande« ein, e« wurde ihm aber nach Ablauf eine« Monats die Verfügung zu Theil: „daß seinem Gesuche nicht habe entsprochen werden können, da er laut Protokoll vom 8. Juli 1892 sich zn Ueberzengungen bekenne, mit welchen der öffentliche Dienst — und hierzu gehöre auch der Vorbereitungsdienst — in einem monarchischen Staate unvereinbar sei."
Auf eine sofort an den derzeitigen Präsidenten be» Landgericht« zu Gießen gerichtete schriftliche Bitte um Erläuterung dieser Entscheidung, ob dieselbe dem Petenten einen anderen Weg jur Erfüllung der gesetzlich erforderten Vorbedingungen deS ©taat«qamen» offen lasse, oder aber eine Entlassung au« dem Vorbereitungsdienst und damit einen Ausschluß vorn Staatsexamen und von ber seinerseits erstrebten Zulassung zur Rechtsanwaltschaft barstelle, eröffnete ihm der genannte Präsident mündlich, daß daS Ministerium keine Veranlassung sehe, seine Verfügung durch eine weitere zu erläutern. Zu- gleich wurde ihm vom Präsidenten mitgetheilt, daß nach dessen Auffassung der Vorbereitungsdienst al« abgebrochen angesehen werden müsse, und er eine weitere gerichtliche Thätigkeit al«
Vertreter eine« Anwalt« dem Rubrikaten nicht gestatten könne. — E« liege nun — so führt Petent in seiner jetzigen Beschwerdeschrist au« — das Sachverhältniß so, daß er wegen seiner polittschen Ueberzeugung, die er offen bekennt und durch keinerlei gesetzwidrige Handlungen compromittirt habe, von der Fortsetzung de« Vorbereitungsdienste«, damit vorn Staat«- examen und von der Erlangung der Rechtsanwaltschaft au«- geschloffen fei. Da er dieses Verfahren weder für gesetzmäßig, noch sachlich gerechtfertigt halten könne, richte er an die Kammer die Bitte: Hohe Kammer wolle in Ansehung meines verletzten Rechtes und zum Schutze der durch solche« Vorgehen bedrohten bürgerlichen Gleichheit vor dem Gesetze unb ber Freiheit ber Anwaltschaft bie Entscheidung be« Ministerium« de« Innern und der Justiz in vorliegender Sache für unzulässig erklären unb da« Ministerium zur Zurücknahme seiner bezüglichen ver- fügung, sowie zur Genehmigung meiner Zulassung zum Bor- bereitungflbienfte bei einer Verwaltungsbehörde veranlassen.
Großh. Ministerium des Innern unb der Justiz, um Meinungsäußerung ersucht, hat sich in einer an den berichtenden Präsidenten de« Ausschüsse« gerichteten Zuschrift vorn 10. März d. I. dahin ausgesprochen: „daß der Ausschluß de« GerichtSaccessisten Simon Katzenstein vom weiteren Vorbereitungsdienst im Justiz- unb verwaltungsfach erfolgt ist, weil man den Anhänger einer Partei, die nach ihren Grundsätzen die vollständige Umkehrung aller verfassungsmäßigen und gesetzlichen Ordnung erstrebt, zum verbleiben in dem, wenn auch nur vorbereitenden Staatsdienst nicht für geeignet erachte."
Der Ausschuß ist bezüglich dieser Angelegenheit get heil- ter Meinung. Zwar stimmt derselbe darin überein, daß, wenn es sich hierbei um einen eigentlichen staatlichen Dienst handelte, die Großh. Regierung Veranlassung hätte, eine Persönlichkeit, die sich zu jenen Grundsätzen rückhaltlos bekennt, von diesem Dienst fern zu halten. Ein Theil desselben unb zwar bie Mehrheit (Friebrich, Michel, Muth, Bogt, Weith), ist aber ber Ansicht, baß, ba e« sich hier nur um einen vorbereitenden Acceß, und zwar zwecks Erlangung ber Anwaltschaft, hanble, jener Grundsatz keine Anwendung finden könne. In dem vorliegenden Falle werde Beschwerdeführer, ber auöbrücklich erklärt habe, nicht ben Staatsdienst, sondern die Anwaltschaft zu erstreben, durch die Anordnung der Regierung von ber Erlangung ber Beftigniß zur Rechtsanwaltschaft enbgiltig ausgeschlossen, was um so härter sei, als bcrjelbe, abgesehen von seinem Stubium bis zum Fakultätsexamen, bereits die drei Accesse bei dem Amts- unb Land- geridjt, sowie bei einem Anwalt erledigt habe unb e« zweifelhaft bleibe, ob er jetzt noch einen possenben anbern Beruf zn ergreifen in ber Lage sei. Eine Gefahr, wenn man ihm an passenber Stelle ben KreisamtSacceß gestatte, bestehe für ben Staat nicht, ba Petent füglich an einem mit socialberno- kratischen Bestrebungen nicht befaßten KreiSamt beschäftigt ober demselben nöthigenfalls bie auf socialdemokratische Verhältnisse bezüglichen Akten vorenthalten werben könnten.
Die Minderheit (Erk, Heinzerling) pflichtet dagegen der Großh. Regierung darin bei, daß auch ein Vorbereitungsdienst bei einer Staatsbehörde, wie z. B. dem Kreisamt, insofern dem staatlichen Dienste gleichstehe, als die im Dor- bereitungsdienste beschäftigten Accessisten gerade in diesen Dienst eingeführt und darin beschäftigt werden. Die Absicht müsse insbesondere darauf gerichtet sein, die Accessisten möglichst in alle in die Verwaltung einschlagenden Verhältnisse einzuweihen unb sie darin practisch zu verwenden. Dabei könne es nicht außbleiben, daß auch die Haltung, welche die Regierung gegenüber den auf völlige Umwandlung aller dermalen bestehenden verfassungsmäßig geltenden Grundsätze gerichteten socialdemv- kratischen Bestrebungen einnimmt und von ihren Verwaltungsorganen durchgeführt verlangt, zur Sprache und bezw. zur Anwendung komme. Wenn daher Großh. Regierung es ab- lehne, Accessisten, welche ganz offen sich zu diesen Bestrebungen bekennen, auch nur in den vorbereitenden Dienst aufzunehmen, so sei ihr ein Vorwurf daraus nicht zu machen. Außerdem könne es als eine ber Regierung würbige Stellung nicht betrachtet werben, wenn biefelbe genöthigt sein sollte, um einem Accessisten ben Zutritt zur Rechtsanwaltschaft zu er- möglichen, besonbere Vorkehrungen burch Auswahl eines be» bestimmten Kreisamts ober Vorenthaltung von Acten zu treffen. Daß burch bie getroffene Maßregel Petent möglicherweise in seinem Fortkommen geschäbigt werbe, fei bebauerlich, könne aber als ausschlaggebenb nicht angesehen werden.
Hiernach beantragt der Ausschuß in seiner Mehrheit: „Großh. Regierung zu ersuchen, den Petenten zur Fortsetzung seine« Vorbereitungsdienstes im DerwaltungSsach bei einem hierzu geeigneten Kreisamt zuzulassen", in seiner Minderheit, „ber Beschwerbe keine Folge zu geben".


