behalten bleiben, weil erst, wenn das reichsfinanzielle Deckung-- Programm vollständig vorliegt, auch der auS dem Tabak zu ziehende Steuerertrag genau abgeschätzt werden kann. ES wird die Bemessung dieses MehrertrageS ganz davon abhängen, wie die Übrigen Steuerprojecte ausgenommen werden; mir anderen Worten: je weniger die anderen Sreuervorschläge Au-ficht auf Annahme haben, desto mehr muß der Tabak bluten, und umgekehrt. Wie schon gesagt, wird die Pro- ductionSsteuer sollen und dementsprechend der Tabakzoll genau um 45 Mark herabgesetzt werden. WaS die Art der Besteuerung betrifft, so ist eine Stempelung beim Fabrikanten in Aussicht genommen. ES werden drei Haupt« klaffen angenommen, Cigarren, Rauchtabak, Schnupftabak, innerhalb deren Abstufungen nach dem Werthe Platz greifen. Die Einführung von Banderollen, wie sie anderwärts in Gebrauch find, ist nicht beabsichtigt, vielmehr beschränkt sich die Aufsicht auf eine Buchcontrole, die unter thunlichster Schonung der kleineren Producenten durchgeführt werden soll. Ueberhaupt gedenkt man die Controle so weit zu erleichtern, als nur irgend möglich ist, um jede Schädigung der Betriebe fernzuhalten. Man hofft, daß das TabakfabrikatSsteuergefetz bereit- am 1. April in Kraft treten kann. — Auch über das Stempelsteuergesetz wurde berathen, und auch hierüber ist man, wie verlautet, zu einer gewissen Einigung gekommen, die indessen ganz allgemeiner Natur ist. Die Frage gilt in ihren Einzelheiten noch nicht al- spruchreif, weil gerade in der letzten Zeit beachtenSwerthe Mittheilungen über die Bedürfnisse des Geschäftslebens gemacht worden sind, die eine Berücksichtigung erheischen. Weitere sorgfältige Berathungen sind in Aussicht genommen, da die Absicht besteht, daS solide Geschäft thunlichst wenig zu belästigen. Endlich ist auch die Quittungssteuer in den Kreis der heutigen Berathungen gezogen worden. — Morgen beginnt die Sitzung um 10 Uhr Vormittags und wird bei der Fülle der noch zu erledigenden Aufgaben jedenfalls wieder bis Abend dauern. Doch hofft man alles Material zu bewältigen, so daß die Finanzminister bereits am Freitag ihre Heimreise antreten könnten. Daß bindende Beschlüsse jetzt nicht gefaßt werden können, versteht sich von selbst; über die hier getroffenen Abmachungen haben zunächst die einzelnen Regierungen und alSdann der Bundes- rath zu entscheiden. Frkf. Ztg.
Ausland.
— Die österreich-ungarische Doppelmonarchie befindet sich gegenwärtig in einer beneidenSwerthen wirthschaftS- politischen Lage, denn Oesterreich-Ungarn konnte nicht nur voriges Jahr einen Meistvergünstigungshandelsvertrag mit Deutschland abschließen, sondern Rußland bringt in diesem Jahre einen MeistvergünsügungSvertrag auf dem Präsentierteller Oefterreich-Ungarn entgegen, und sicher wird bei diesem Entgegenkommen in wenigen Tagen der österreich-russische Handelsvertrag abgeschlossen sein. Dieser freundlichen Haltung Rußlands gegenüber Oesterreich liegt nun aber offenbar die schlaue Berechnung zu Grunde, eventuell dadurch den Dreibund zu erschüttern, wir glauben aber, daß die Russen dabei die Rechnung ohne den Wirth gemacht haben, denn auch durch den besten österreich-ungarischen Handelsvertrag können die großen Gegensätze, welche Rußland und Oesterreich im Orient trennen, nicht überbrückt werden. Im Uebrigen aber kann es auch Deutschland Oesterreich nicht verdenken, wenn es mit Rußland einen Handelsvertrag abfchließt.
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Depeschen detz Bureau „Herold".
Berlin, 9. August. Der Kaiser trifft am 10. September in Straßburg ein, woselbst er bis zum 14. September verweilt. lieber das 14. und 15. Armeecorps daselbst wird eine Kaiserparade abgehalten.
BreSlau, 9. August. In Lublinitz sind die echten Pocken au-gebrochen. Dieselben wurden wahrscheinlich aus
am Brand neben dem Zeughaus, jetzt Kaserne, zur Residenz. ES waren die Pflichten des Regenten, durch welche die Landgrafen int Frieden an den Sitz der Regierung gerufen wurden, in Kriegszeiten war es die Sicherheit, welche die starke Festung gewährte. Aber auch die reichen Jagdgründe um die Stadt waren oft die Ursache der landgräflichen Besuche. Die Hundögasse ist Beleg dafür, daß da früher die hochfürstlichen Himdeställe lagen.
Aber gerade durch die Jagd war vielfach Veranlassung, daß die Landgrafen sowie die Regierungsbehörden Gießens mit Schisseuberg in nähere Beziehung traten. Namentlich waren hier mancherlei Streitigkeiten auszutragen, die zwischen dem Kloster und den Bauern oder der Regierung selbst nicht auSbleiben konnten.
Der Wald selbst gab die meiste Veranlassung zu solchen Streitigkeiten. Der Bauer verstand sich nur schwer dazu, den Wald nicht mehr als sein unbeschränktes Eigenthum zu betrachten. Auch schon in diesen frühen Zeiten waren die verschiedenen EigeuthmnSgrenzen abgesteint, wer aber kümmerte sich darum? Nicht die Landesherren, nicht die Ritter, auch nicht die Bauern. Wer Bauholz brauchte, fällte die schönsten Bäume, und wuchsen sie nicht aus seinem Eigenthum, desto besser. Wer jagen wollte, jagte aas eigenem oder fremden Gebiete. So nahmen die Klagen über Waldverwüstungen und über Jagdbeeinträchtigungen kein Ende. Wie wildreich damals noch die Wälder unserer Gegend waren, geht aus der einen Thatsache hervor, daß 1459 bei einem einzigen Treibjaqen 150 Hirsche zur Strecke gebracht und in wenigen Tagen 1100 Stück Schwarzwild erlegt wurden.
Landgraf Ludwig der Friedfertige (1413—1458) zog von Gießen auS oft mit 100 Reitern nebst Jägern, Spiel- teilten und großem Troß zur Jagd in die Wälder. Auch später noch waren diese sehr wildreich. Für viele Schissen- berger Cvmthure waren die Hetzjagden in den weiten um
Rußland eingeschleppt. ES wurde bereit- ein Tode-fall con* statin.
Wie». 9. August. Gestern fand eine große Versammlung von Arbeitern de - Kleinhandels statt, lieber die Arbeitsdauer, die Sonntagsruhe und die Beschäftigung von Lehrlingen entstand eine lebhafte DiScusfion. Man einigte sich schließlich über eine Resolution, in welcher der Acht» ftundenarbeitStag, Beschränkung in der Beschäftigung von Lehrlingen, sowie die vierundzwanzigstündige jSonntagSruhe verlangt wird.
Petersburg, 9. August. Am 15. Juli wurde die Messe in Nishui-Nowgorod eröffnet, der Besuch derselben ist viel lebhafter als im vergangenen Jahre, auch ist der Gesundheitszustand völlig befriedigend. ES wird in Nishni-Nowgorod ein neuer Hafen angelegt.
Warschau. 9. August. Die Auswanderung von Juden nimmt nach übereinstimmenden ZeitungSmeldungen wieder große Dimensionen an.
CocaUs und provinzielles.
Sieben, 10. August 1893.
♦♦ Postpersoualuachrichleu. Versetzt sind: der Postinspector Frotscher von Frankfurt (Oder) nach Darmstadt, der Postinspector Demoll von Darmstadt nach Offenburg (Baden) behufs Uebernahme der Vorsteherftelle des Kaiserlichen Postamts I daselbst, ferner der Postsecretär Tannen von Mainz nach Call behufs Uebernahme der Vorsteherstelle deS Kaiserlichen Postamts II daselbst. Der Postanwärter Krack in Mainz ist als Postassistent angestellt worden. Der Poft- director Wüst in Friedberg (Hessen) und der Postmeister Volk in Büdingen sind gestorben.
** Die Wormser Luther - Denkmal - Stiftung vergiebt in diesem Jahre an 7 Candidaten der evangelischen Theologie deutscher Nation, die ihre Prüfung schon mit Auszeichnung bestanden haben, Stipendien aus 1 Jahr im Betrage von je 860 Mk., damit sie ihre Studien noch ein weiteres Jahr auf einer deutschen Universität zur Erlangung eines höheren Grades wissenschaftlicher Ausbildung fortsetzen können. Die Bewerber haben ihre Gesuche bis zum 1. September an die Verwaltung der Stiftung in Worms einzusenden.
♦♦ Eiobruchdiebstahl. Ein vor einigen Tagen auS dem Gefängniß zu Straßburg entlassener Sträfling aus Niederbronn besuchte eine ihm hier bekannte Familie. Gestern, während einer kurzen Abwesenheit der Familie, verschaffte sich der falsche Freund den Schlüssel zur Wohnung, erbrach eine in derselben befindliche Kiste und entnahm derselben 17 Mk. Der Dieb wurde verhaftet und ihm ein Theil des gestohlenen Geldes abgenommen.
** Ausnahmebestimmungen, betreffend die Sonntagsruhe in gewerblichen Anlagen (§ 105 b, 1 und 105 d der G.-O.) Der jetzt fertig gestellte Entwurf der Allgemeinen Bestimmungen hat folgenden Wortlaut: 1. Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat, foweit nicht abweichende Bestimmungen getroffen sind, mindestens zu dauern bei zwölfstündiger Betriebsruhe für Einzel-Sonn- und Festtage entweder 36 Stunden oder, wenn eine Unterbrechung stattfinden soll, für jeden der beiden Tage 24 Stunden - bei ununterbrochenem Betriebe, sofern längere als 18stündige Wechselschichten nicht verboten sind, für jeden zweiten Sonn- oder Festtag 24 Stunden - sofern längere als ISftünbige Wechselschichten verboten sind, für Einzel - Sonn- und Festtage entweder für jeden zweiten Sonn- oder Festtag 24 Stunden, ober für jeden vierten Sonn- und Festtag 36 Stunden, in welchem Falle aber an dem vorhergehenden und an dem folgenden Sonn- oder Festtage die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends arbeitsfrei bleiben muß; für Doppelfesttage und für zwei aufeinanderfolgende Sonn- und Festtage entweder 30 Stunden ober 24 Stunben, in welchem Falle aber in ber Zeit von 6 Uhr AbenbS bes vorhergehenben Werktages bis 6 Uhr Morgens beS nach- folgenben Werktages insgesammt mindestens 36 Stunden arbeitsfrei bleiben müssen. 2. Zur Ablösung der im ununter»
liegenden Waldungen ein Hauptvergnügen, nicht aber für die I Bauern ber benachbarten Dörfer, benen die mühsam bestellten | Felder jämmerlich dabei zerstampft wurden.
Da der Rechtsweg gegen unbefugtes Jagen, Holzschlagen, Beweiben unb Zerstörung der Aecker und Wiesen seitens ber Schiffenberger sowohl, als ber Bauern kaum zum Ziel führte, so galt es, sich selbst möglichst Recht zu schaffen. Da mags manchmal toll hergegangen sein. Aus ber Klosterzeit bes Schiffenberg, benn auch bic Mönche unb an ihrer Spitze die Pröpste verschmähten nicht bad edle Waibwerk, haben sich von bergleichen Fällen feine ber Nachwelt erhalten, wohl aber aus der Zeit, wo der Schiffenberg den Rittern des deutschen Herrnordens übergeben war.
1490 pürschte der Comthur Ludwig von Rabenau mit seinen Rittern im Schiffenberger Walde, wurde aber durch die Jagdsreude, wie vorher wohl manchmal, verleitet überzugreifen in den fürstlichen unb in den Gießener Stadtwald. Diesmal hatten sie die Rechnung ohne den Wirth gemacht. Plötzlich brach ans einem Hinterhalt ein mächtiger Trupp Bewaffneter, die Schiffenberger wurden von Gießener Beamten und ihrem Gefolge überfallen, gar übel geschlagen, ihnen die Garne und das Stellzeug weggenommen und gar noch die Schiffenberger gefangen nach Gießen geführt und mehrere Tage im „offenen Wirthshause" gefangen gehalten. Sie schickten darauf eine lebhafte Beschwerde an den Landgrafen Wilhelm II., aber ihre Hiebe hatten sie, und nach fünf Jahren — ein Beleg für die Geschwindigkeit der da maligen Rechtspstege — bekamen sie noch den Bescheid, die Ordensritter hätten sich des Jagens im Staats- ober Stadt- walb zu enthalten.
Später, zur Zeit Philipp- des Großmiithigen, nachdem der Deutschherrenorden aus dem Schiffenberg protestannsirt war, nahm die Jagdfreude ber Ordensritter noch mehr zu
brocheoen Betriebe beschäftigten Arbeiter dürfen andere Arbeiter jedoch frühesten- 12 Stunden nach Beendigung ihrer regelmäßigen Arbeit herangezogen werden. Dieselben dürfen in dem ununterbrochenen Betriebe während der letzten 12 Stunden vor Wiederaufnahme ihrer regelmäßigen Arbeit nicht beschäftigt werden. Die den Ablö'ungßmannschafren zu gewährende Ruhemuß mindesten- da- Maß der den abgelösten Arbeitern g:- währten Ruhe erreichen.
•• Sine Deputation deutscher Gaftwirthe-Verbinde, be» stehend auS den Herren A. Heidi ng er-Stuttgart, Fr. G laßner-Karlsruhe, C. Re in em er-Darmstadt, Fr.- Schmu tz - Straßburg i. E., G g. Hermann-Landau,. H. S ch neid er-Altenwald-Saarbrücken, I. Mächerlein» Nürnberg (vertreten) und P. Fehr er-Düsseldorf hatte am 8. d. M. zu Frankfurt a. M. eine Audienz bei den Herren Staalssecretär v. Malyahn, Ftnanzminister v. Miquel und UnterftaatSsecretär Dr. v. @4raut; dieselben überreichten eine Denkschrift, welche die Lage deS GastwirrhS- gewerbeS und die Schädigungen, unter welchen dasselbe leidet, schildert, und um Abhülfe ersucht. Am Nachmittage wurde den sämmtlichen versammelten deutschen Mioistern ebenfalls je ein Exemplar dieser Denkschrift im BundeSpalaiS zugestellt. Die Deputation soll eine gute Aufnahme gesunden haben und dürfte dem vorgetragenen Anliegen die eingehendste Prüfung und Würdigung zu Theil werden. Die GastwirthS Verbände sind außerordentlich verbreitet und erstrecken sich über ganz Deutschland, mit etwa 40,000 Mitgliedern; eine ihrer ersten Aufgaben ist, den gediegenen, soliden Gastwirthestand zu schützen und zu erhalten, ein Bestreben, daS auch allgemein, besonders bei allen Behörden, Anerkennung und Würdigung findet.
** Die Eisenbahnverwaltung hat, um die vielfach vorkommenden Zweifel über die Bezeichnung „Reisegepäck" zu heben, neuerdings wieder die in dieser Hinsicht bestehenden wichtigen Bestimmungen in Erinnerung gebracht. Danach dürfen feuergefährliche Gegenstände, sowie alle- Gepäck, da- Flüssigkeiten oder andere Gegenstände enthält, die auf irgend eine Weise Schaden verursachen könnten, in den Personenwagen nicht mitgesührt werden. DaS Eisenbahn-Dienstpersonal ist berechtigt und verpflichtet, sich nöthigen Falle- davon zu überzeugen, daß hiergegen nicht verstoßen wird. Sogenannte» Handgepäck kann, sofern die Mitreifenden dadurch nicht belästigt werden und die Zoll- und Steuervorschriften e» gestatten, von den Personen in den Eisenbahnwagen mitgenommen werden. Den Reisenden vierter Klasse ist unter derselben Voraussetzung die unentgeltliche Mitnahme von Handwerkszeug, Tornistern, Tragelasten in Körben, Säcken, Kiepen u. s. w. und anderen Gegenständen, die Fußgänger mit sich führen, nach Entscheidung des Stationsvorstandes gestattet. Dieser Bestimmung liegt die Ansicht zu Grunde, daß der Reisende in den Wagen vierter Klasse so hineintreten darf, wie er bis zur Erreichung der Station auf der Landstraße gegangen ist ober auf dieser nach dem Bestimmungsorte gehen würde, wenn die vierte Klasse der Eisenbahn nicht eingeführt wäre. Go darf also^ ein Drehorgelspieler seine tragbare Drehorgel, ein Handelsmann seinen Quersack oder Waarenkasten, eine Obst- ober Gemiisehänblerin ihre Körbe mit sich führen u. bergt. Dagegen sind die Beamten angewiesen, eß nicht zu gestatten, daß Reisende vierter Klaffe Reisekoffer, kaufmännisch verpackte Kisten und Waarenballen von großem Umfange mit sich führen.
§ Vom Lande, 9. August. Die reichlich vorhandene Bodenfeuchttgkeit im Verein mit der jetzt auftretenden Wärme zeitigen ein Wachst hum ber Vegetation, wie eß um diese immerhin schon vorgerückte Zeit wirklich bewundern»- werth ist. Wer noch vor einigen Wochen die außgebbrrten Wiesengründe betrachtet, die vollständig verbrannten Raine, Triften und Anger gesehen und bemerkt jetzt den üppig fetten Graßwuch» im Wiesenthal, daß Hervorsprossen der Gräser an allen ehemalß verbrannten Stellen, ber kann ermessen, welcher Umschwung zum Besseren, zum Heil der Landwirth
und wurden auf dem Schissenberge fdbfet Jagdhunde gehalten, daß man das Blaffen und Gauzen derselben in Langgöns und Leihgestern hören fonirte, doch bestand die Jagdbeute vorwiegend aus Hasen, Hühnern und Füchsen.
Auch bei Forstfrevel und seiner Verfolgung hatten die Schiffenberger nicht immer Glück. Im Jahre 1495 fand eine» Tages der Ordensbruder Johann von Kirchen einen Bauer' im Schiffenberger Wald, wie er am Fällen eines mächtigen Baumes war. Wie der Bruder ihn anrief, enteilte der Bauer, doch Bruder Johann lief ihm nach, um ihm daß Beil zu entreißen, und stürzte sich über ihn her. Eß gab ein heftiges Ringen zwischen den kräftigen Männern, und der Bauer war dem Unterliegen nahe, da rief er mit letzter Kraft: „Rette Heffenland", in den Wald. Da ritte ein Schäfer herbei, prügelte den Bruder unb nahm ihm da» Beil wieder ab. Aber der Bauer starb bald darauf, weil ihm der Bruder „so dicke in die Brustgrube gesprungen."
Ader selbst der Comthur war vor den rebellischen Bauern nicht sicher. Namentlich waren eß die von Leihgestern, Watzenborn unb Steinberg, die 1524 eine» Tage» den allen Comthur Sittig von Breitenbach, als er allein auf der Frauenwiese ging, überfielen unb mit Messern, Beilen unb Aexten schwer bedrohten. „Schmeiß toit! schmeiß toit Y* schrien sie unb „gäbet gust her, gäbet guit her!" Nur mit Mühe konnte er sich durch gute Worte der acht ober zehn Angreifer erwehren. Da gabs abermal» Klage in Gießen und wurden die Bauern trotz ihre- Leugnen» überführt und in die Kosten —- 2 Gulden 6 AlbuS — verurtheilt. In anderen vor dem Gericht irf Gießen verhandelten Stran'achen gelang es aber den Bauern, sich herau-zuschwören und ohne Straft auszugehn.
(Schluß folgt.)
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