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■v Ausnahme deS Montags.
Die Gießener yemtrten 6 rdKet werden dem Anzeiger oiaxiu 1) dreimal de gelegt.
Freiiaq hcn 11. August_____
Gießener Anzeiger
Kenerat-Anzeiger.
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Vierteljähriger Avonncmentspreisr 2 Mark 20 Pfg. unk Bringerlohn.
Durch die Bost bezöge» 2 Mart 50 Pjg.
Redaction, Expeditio» und Truckerei:
KLulfiratze Ar.7.
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tags, waS folgt:
Artikel I.
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bis
vom 1. October 1893
Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern" Cowes, den
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Bataillone und Halbbataillone, Escadrovs, Batterien, Bataillone, Bataillone, Bataillone, Bataillone
Alle Annoncen-Bureaux de» In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Vom 1. October Infanterie in
Cavallerie in Feld-Artillerie in Fuß Artillerie in Pioniere in Eifenbahntruppen
2.
die
S. 131).
§ 2. Mannschaften, welche nach einer zweijährigen acttven Dienstzeit entlassen worden sind (§ 1), kann im ersten Jahre nach ihrer Entlassung die Erlaubniß zur Auswanderung auch in der Zeit, in welcher sie zum activen Dienst nicht einberusen
Etat, zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift
Knnabme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer b,S Borin. «0 Uhr.
: des angeführten Zeitraumes.
) Artikel IV. Die §§ 1 und 2 des Gesetzes, betreffend ; die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 15. Juli : 1890 (Reichs-Gesetzbl. 1890 S. 140) treten mit dem 1. October
1893 außer Kraft. .
Artikel V. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern na» näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 23 November 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1871 S. 9) unter III § 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärconvention vom 21./25. November 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 658), vorbehaltlich der Vereinbarung zwischen den Militär- Verwaltungen Preußens und Württembergs wegen der Ueber- führung des Fuß Artillerie-Bataillons Nr. 13 auf preußischen
Amts- und rlnzeigsblatt für den "Kreis Gietzen
Deutsches Reich.
Berlin, 9. August. Ueber die ferneren Reisedispositionen des Kaisers wird gemeldet, daß der Monarch Dienstag Abend 8 Uhr Helgoland verlassen hat. die Ankunft des Kaisers im westlichen Theil der Ostsee dürste
Bestimmungen in Straft:
§ 1. Während der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere sind die Mannschaften der Cavallerie und der reitenden Feld'Artilletie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jabre zum ununterbrochenen Dienst bei den Fahnen , ___________ ______ „
verpflichtet. Im Fall nothwendiger Verstärkungen können unb beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. aus Anordnung des Kaisers die nach der Bestimmung des i ersten Absatzes zu entlassenden Mannschaften im activen Dienst zurückbehalten werden. Eine solche Zurückbehaltung zählt sür eine Uebung, in sinngemäßer Anwendung des letzten Absatzes des § 6 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst, vom 9. November 1867 (Bundes-Gesetzbl. 1867
Donnerstag dcn 10. August erfolgen. Der Kaiser wird dort noch etwa vier Tage lang Flottenbesichtigungen vornehmen. .
Berlin, 8. August. Der Kaiser hat der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen neue Satzungen verliehen und zugleich die Geheimrathe Sauppe und Ehlers zu Secretären der beiden Klassen ernannt, aus denen die Gesellschaft hinfort besteht. Die Gesellschaft wird nun den übrigen drei gelehrten Körperschaften Deutschlands, den Akademieen in Berlin und München und der Königlich sächsischen Gesellschaft der Wiffenschasten in Leipzig
Das Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres
ovm 3. August 1893 hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichs-
sind, verweigert werden. Die Bestimmung des § 60 Ziffer 3 des Reichs Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichs Gesetzbl.
1874 S. 47) findet auf die nach zweijähriger aciiver Dienstzeit entlassenen Mannschaften keine Anwendung. Auch be- dürfen diese Mannschaften keiner militärischen Genehmigung zum Wechsel des Aufenthalts.
§ 3. Mannschaften der Cavallerie und der reitenden Feld-Artillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre activ gedient haben, dienen in der Landwehr ersten Aufgebots nur drei Jahre.
§ 4. Alle diesem Artikel entgegenstehenden Bestimmungen, insbesondere die bezüglichen Festsetzungen des § 6 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst, vom 9. November 1867, und des § 2 des Artikels II des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 11) treten außer
f Artikel III. Die Bestimmungen des Artikels II § 1, erster Absatz, finden für diejenigen Mannschaften, welche nach zweijährigem activen Dienst hiernach zur Entlnffung zu kommen hätten, im ersten Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes keine Anwendung,' jedoch zählt eine solche Zurückbehaltung für eine Uebung, desgleichen eine etwaige Einberufung während
Haufen zu verwenden waren. Gesichert war sie durch eine starke Mauer, einen mit Wasser gefüllten breiten Graben und weiterhin durch den nur von Kundigen zu durchquerenden Sumpf, und auch das war nur in einzelnen Theilen des Jahres möglich. _ „ ..,
Das ist der Anfang von Gießen, der wohl zwischen 1130 und 1150 fällt, aber erst 1197 wird die Gleibergerin Salome als Gräfin von Gießen erwähnt.
Von dieser ersten alten Burg, die hinter der Kirche stand, haben sich nur noch Theile der Grundmauern erhalten. Erst später sind als Burgmannenhäuser die von K. Leib, Färber Wallenfels und das 1893 abgerissene von Buchbinder Bourgeois gebaut worden. Erhalten aber hat sich wenigstens dem Namen nach der Burggrafen in der engen Gasse, die von der Marktstraße abzweigt.. ,
Als dann 1264 Gießen unter dem Landgrafen Heinrich dem Kind an Hessen fiel und für die Landesfürsten eine Wohnung nöthig wurde, reichte die alte Burg nicht mehr aus. Sie blieb noch die Wohnung des Amtmanns und einzelner Burgmannen, aber es wurde zu Ende des 13. oder spätestens zu Beginn des 14. Jahrhunderts eine neue Burg mit Bergfried und Pallas und allen nöthigen Nebengebäuden für die Landgrafen erbaut, und das ist das „alte Schloß", später Kanzlei oder Regieruugsgebäude genannt, mit dem Heldenthurm aus dem Brand- das Dach desselben — vorher war er zinnen- gefrönt, — ist aber neuer und stammt der Windfahne nach aus dem Jahre 1450, wo Ziegenhain und Nidda unter Landgraf Ludwig den Friedfertigen an Hessen sielen.
Jedenfalls ist aber jetzt das alte Schloß das älteste noch stehende Gebäude Gießens. Wemi es auch nicht architektonisch hervorragend ist, so ist es doch in vielen Theilen und von verschiedenen Seiten gesehen, malerisch schon und dazu von hoher geschichtlicher Bedeutung. Seiner Baufälligkeit wegen sollte es bis auf den Heidenthurm abgerissen werden. Der
§ 1. Die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres an Gemeinen, Gefreiten und Ober-Gefreiten wird für die Zeit vom 1. October 1893 bis 31. März 1899 auf 479229 Mann als Jahresdurchschnittsstärke festgestellt. An derselben finb die Bundesstaaten mit eigener Militärverwaltung nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer beteiligt. Die Einjährig- Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung. Die Stellen der Unteroffiziere unterliegen in gleicher Weife wie die der Offiziere, Aerzte und Beamten der Feststellung durch den Reichshaushalts-Etat. In offenen liiteroffizierstellen dürfen Gemeine nicht verpflegt werden.
1893 ab werden
Artikel II. Für die Zeit jiim 31. Marz 1899 treten bezüglich der Dienstpflicht folgende
Feuilleton.
Geschichtsbilder aus Gießen und Unigegend.
(Fortsetzung.)
XL Gründung von Gießen und sein Verhältniß zu Schiffenberg.
Sehen wir uns die Gegend zwischen Gleiberg und Schissenberg, da wo die Wieseck in die Lahn mündet, clwas genauer an. Hier war, veranlaßt durch beide Gewässer uild ihr häufiges Uebertreten, ein weiter ausgedehnter Sumps, aus dem nur wenige kleine trockene Inseln hervorragten. Ganz nahe diesem Sumpfe lag auf einer Anhöhe gegen Süden das kleine Dorf Saltriffa mit einer dem hl. Petrus geweihten Kirche. Schon zur Zeit Karls des Großen wirds genannt, und dem Herrcngefchlecht derer von Selters sind wir auch als Zeugen auf der Stiftungsurkunde des Klosters Schisienberg begegnet. Eine andere Ansiedelung am Nordrande des Sumpfes nennt keine Urkunde, und zu Karls Zeiten wird sie längst wieder verschwunden sein. Nur das Gräberfeld mit Leichenbrand rechts am Wiefecker Weg gibt Kunde davon. Auch die in größerer Entfernung liegenden Ansiedelungen auf der Höhe des Trieb und in der Lindener Mark waren zu dieser Zeit schon wieder Wüstungen.
Ueber 300 Jahre nach des großen Karls Tod und bald nach der Einweihung des Schiffenberg fühlten die Gleiberger Grafen das Bedürfniß zum> Schutz ihres neugegründeten Klosters mitten zwischen Gleiberg und Schiffenberg eine Burg zu erbauen. Sie wählten dazu -eine der drei größeren Inseln im Sumpfe- die Burg hatte weder Bergfried noch Palas, bot aber Raum für den Amtmann, für Burgmannen Lind Knechte, welche die Verbindungsfurl zwischen Glei- und Schiffenberg schützten und auch zu Vorstößen gegen feindliche
ganz gleichgestellt. . .
— Ueber die Finanzminister-Eonferenz wird aus Frankfurt gemeldet, daß sich bei den Beraihungen der Vertreter der verbündeten Regierungen über die allgemeinen Grundlagen der Reform betreffs der finanziellen Verhältnisse des Reiches zu den Einzelstaaten eine erfreuliche und allseitige Uebereinstimmung zeigte. Die Berathungen knüpsten an eine vom Reichsschatzaml vorgelegte Denkschrift an. Ferner erfährt man zu der geplanten Finanzresorm, daß von allen bisher bekannt gewordenen Steuerprojecten nur die Erhöhung der Börfensteuer als feststehend anzusehen ist, dagegen über alle anderen Pläne noch Untersuchungen und Verhandlungen stattfinden.
— In der „Jllustrirten, Jagdzeitung" empfiehlt der Herausgeber, Oberförster Nitzsche, die Einrichtung von Reichsjagdscheinen und berechnet aus dieser Einrichtung, wenn der für ein ganzes Jahr gütige Jagdschein 20 Mark kostet, eine Einnahme von 5 Millionen Mark für das Reich.
— Mit den Vernehmungen betontere ff enteil über die Regelung der Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk wird im nächsten Monat begonnen werden- wie der „N. A. Z." gemeldet wird, sind die Gutachter aus dem Kreise der Arbeitgeber in Erzgruben, Kohlen- gruben und Hüttenwerken auf den 20. September nach Berlin berufen, während die Arbeitnehmer in denselben Berufszweigen durch die Gewerberäthe vernommen werden sollen.
Frankfurt a. M., 9. August. Die heutige Con ferenz' s i tz u n g der F i n a n z m i n i st e r, die von 12 Uhr bis gegen halb sechs dauerte, war hauptsächlich derFiage der Tabakfabrikatsteuer gewidmet. Tie Debatte war sehr eingehend und, wie man vernimmt, wurden gegen den Steuervorschlag von mehr als einer Seite Einwendungen erhoben. Man ist aber zu einem — wenn auch nicht einstimmigen — Einverständniß gekommen, so daß also die Tabaksabrikat- steuer seitens der Vertreter der Regierungen im Princip als angenommen gelten darf. Hingegen läßt sich über die Hohe der Steuer und die Abmessung der Abstufungen nichts lagen. sie muß schon aus dem Grunde späterer Berathung üor*
Plan war gerade in einer Zeit, wo der geschichtliche Sinn im Volke neu erwacht ist und wo Regierung und Regierte mit einander wetteifern, geschichtliche Ueberbleibsel aus alter Zeit zu sammeln und vor dem Untergang zu bewahren, mehr als unverständlich. Baufällig ist durch langjährige Vernachlässigung eigentlich nur das Dach, sowie die häßlichen, in späteren Jahrhunderten angeklecksten Fachwerkbantcn. Werden diese abgerissen, so weint Niemand denselben eine Thräne nach- das in Bruchsteinen erbaute eigentliche alte Schloß aber kann, in der alten Weise wieder hergestellt und neu gedeckt, wieder so lange Zeit stehn, als es schon gestanden hat und eine Zierde für die Stadt sein. Sie kann sich glücklich preßen, einen einsichtigen Stadtvorstand an der Spitze zu haben, dessen Bemühungen es gelungen ist, die drohende Gefahr von dem alten Schloß abzuwenden und es der Stadt zu erhalten. Aber Kanzlei ist es nicht mehr, auch nicht Kaserne oder Regierungsgebäude, darum gebe man ihm auch seinen alten ehrwürdigen Namen „altes Schloß" wieder, wie es durch Jahrhunderte geheißen hat.
In der frühen Zeit, wo das alte Schloß erbaut wurde, war Gießen noch sehr klein. Es hatte nur zwei Thore, das eine in der Mäusburg schon 1314 urkundlich erwähnte, war eine Zollstätte, wo von den Durchreisenden eine Abgabe erhoben wurde - davon stammt auch der Namen. Es wurde 1530 abgebrochen. Das zweite stand in der Nähe deS Gasthauses zum Einhorn. Um die Stadt herum zog sich eine starke Mauer und ein breiter Wassergraben, von dem noch jetzt Theile vorhanden sind.
So ist aus diesem kleinen Anfang nach und nach unser altes Gießen herausaewachsen. .
Sowohl in Kriegs- wie in Friedenszeiten kamen Die hessischen Landgrafen nach Gießen, mehrfach auch flohen sie vor der Pest hierher. Immer wohnten sie in dem al en Schloß und viel später erst wählten sie das neue Schlotz
3. August 1893.
(L. 8.) Wilhelm.
Graf von Caprivi.


