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«r. 35 «rftes Blatt Mitag den 10. Februar 1893
Der ^Mever Ji*ict<er erscheint täglich, ett Huenahme dr» Montag».
Die Lietzener D«vettte»»sitter »erden dem Ängttgtr »öchentliM dreimal dkigelegt.
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
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chratisbeikage: Gießener JamitienKkätter.
Nnnahme eon Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Lag erscheinmden Nummer bi» Borm. 10 Uhr.
Alle Annoncen-Bureaux de» In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" mtgegen.
Amtlicher Theil.
Gießen, am 7. Februar 1893.
Betr.: Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes vom l.Juni 1891 über die Arbeitsbücher und die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter und von Arbeiterinnen.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
an die «rotzh. vürgermeiftereier» des Kreise-.
In der Ihnen zugegangenen gedruckten Anweisung vom 26. März 1892 ist unter C. Ziffer VII vorgeschrieben, daß alljährlich im Monat December eine Uebersicht der in Ihren Gemeinden vorhandenen Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen, in denen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, an uns einzureichen ist. Wir erwarten die Vorlage dieser Uebersicht, welche auf dem der Anweisung beigedruckten in der Klee'schen Papierhandlung in Gießen zum Preise von 40 Pfg. pro Buch erhältlichen, Formular G. aufzunehmen ist, bis längstens zum 20. ds. Mts.
Als den Fabriken gleichftehende Anlagen sind anzusehen: 1) Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werfte und solche Ziegeleien, über Tage betriebene Brüche und Gruben, welche nicht bloS vorübergehend oder in geringem Umfange betrieben werden, Bergwerke, Salinen und Aufbereitungsanstalten, unterirdisch betriebene Brüche oder Gruben.
2) Werkstätten, in deren Betrieb eine regelmäßige Verwendung von Dampfkraft stattfindet und in denen durch elementare Kraft (GaS, Wind, Waffer, Electricität) bewegte Triebwerke nicht blos vorübergehend zur Verwendung kommen.
Sollten in Ihren Gemeinden Fabriken und denselben gleichstehende Anlagen, in denen Arbeiterinnen oder jugend« liche Arbeiter beschäftigt werden, nicht vorhanden sein, so ist dies binnen der oben genannten Frist berichtlich anzuzeigen.
v. Gagern.
"Gießen, den 7. Februar 1893. Betr.: Die Strafregister;
hier: Die Nachweisungen der im II. Halbjahr 1892 verstorbenen, seit dem 1. October 1882 bestraften Personen.
Der Großh. Erste Staatsanwalt
beim Landgericht der Provinz Oberhessen
an die Ortspolizeibehörden zu Altenbuseck, Bellersheim, Bersrod, Garbenteich, Hungen, Klein-Linden, Langd, Leihgestern, Linden- struth, Niedcr-Bessingen, Oppenrod und Trais a. d. Lumda.
Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 29. December 1892 (Kreisblatt Nr. 306) werden Sie hiermit nochmals aufgefordert, die vorgeschriebene Nachweisung bezw. Fehlanzeige innerhalb 3 Tagen bei Meidung diSciplinärer Ahndung an mich einzusenden.
I ö ck e l.
Deutscher Reichstag.
39. Sitzung. Mittwoch, 8. Februar 1893.
Die Berathung der Anträge der Conseroattven und des Centrums zur Hebung des Handwerks wird fortgesetzt.
Zur Debatte steht der An'rag Ackermann auf Erlaß eines Gesetzes, durch welches vorgeschritten wird, daß aus der Bezeichnung jedes kaufmännischen oder gewerblichen Geschäfts das Geschlecht und der Name des Inhabers erkennbar sein muß und daß demjenigen eine Strafe angedroht wird, der nach erkannter Zahlungsunfähigkeit Geschäfte auf Credit macht, ohne den anderen Theil zuvor davon in Kenntniß gesetzt zu haben.
In Verbindung damit wird über die vom Centrum eingebrachten Gesetzentwürse betr. die Abänderung der Concursordnung und betr. die Abänderung deS Gesetzes über die Erwerbs- und Mirth- fchaftsgenosfenschaften verhandelt.
Abg. Ackermann (cons.): Es komme sehr häufig vor, daß ein Geschäftsmann, um Executtonm aus dem Wege zu gehen, sein Geschäft auf die Frau übertrage. Dadurch würden Mle Gewerbetreibende, die an ein solches Geschäft Maaren liefern, getäuscht und um ihr Gelo gebracht. Diesem Mißstände werde durch seinen Antrag abgeholfen. Derselbe wolle ferner den häufig genug vorkommenden Fall unter Strafe stellen, daß ein in Concurs gerathener und zahlungsunfähig gewordener Geschäftsmann von Leuten, die von der Eröffnung des Concurses keine Ahnung haben, Maaren auf Credit entnimmt. Diese Gläubiger fallen dann tm Concurse aus.
Abg. Rintelen (Ctr.) beantragt Verweisung sämmtlicher Anträge zur Vorberathung an eine besondere Commission. Unsere sonst als vorzüglich anerkannte Concursordnung reiche nicht aus, um eine Schädigung der Handwerker zu verhüten. Es gebe heute viele Geschäfte, bei denen es von oornberein darauf abgesehen fei, in Concurs zu geraden, um daraus Profit zu ziehen. Das sei eine Hauptursache der colossalen Zunahme der Concurse, die fälschlicher Weise nur auf die Nothlage zurückgeführt würden. Für die An
meldung des Concurses müsse schon die festgestellte Ueberschuldung, nicht erst die Zahlungsunfähigkeit maßgebend sein. Demgemäß wäre auch die Ueberschuldung unter Strafe zu stellen, wenn sie durch Übermäßigen Aufwand :c. ober durch Vernachlässigung des Gewerbebetriebes herdeigeführt sei. Ferner solle die Gültigkeit eines Accords davon abhängig gemacht werden, daß die Mehrheit s/« der gejammten Forderungen vertritt. Die Nehabilitirung des in Concurs Verfallenen sei von gewissen Vorbedingungen abhängig zu machen. Er soll nicht in seinem Erwerbe beschränkt werden, aber bis zum erbrachten Nachweis der Befriedigung seiner Concursgläubiger soll ihm einmal nicht die Erlaubniß zur Eröffnung eines eigenen Handelsgeschäfts zustehen/ sollen ihm kaufmännische Ehrenstellungen Vorbehalten unb er vom Börsenbesuch ausgeschlossen bleiben.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) erklärt sich gegenbiebeantragten SIbänberungen der Concursordnung als zuweitgehend.
Abg. Dr. v. Bar (dfr) erkennt das Vorhandensein gewisier Mißstände auf dem Gebiete des Concurswcsens an. Dieselben seien Folgen der Verkehrsentwickelung, wohl auch Folgen der Handelspolitik. Eine so weitgehende Aenderung der Concursordnung, wie sie das (Zentrum wolle, rechtfertige sich nicht. Mit einigen Forderungen, so mit der Gleichstellung der Vermielher mit den Faustpfandgläubigern, sei er einverstanden. Die in dem Centrumsentwurf enthaltenen Strafbestimmungen würden uns zu der alten Schuldhaft zurückführen.
Abg. vr. Schneider-Hamm (natl.) erkennt mit seinen Freunden gleichfalls die vorhandenen Mißstände an und ist bereit, zu deren Beseitigung mitzuwirken. Der CentrumSentwurf treffe leicht überall das Richtige, so bezüglich der Bestimmungen über den Zwangsvrr- gleich unb der Strafbestimmungen. Der Antrag Ackermann bezüglich der Firmenbezeichnung gehe zu weit.
Abg. Heine (®oc.) bestreitet, baß die Zunahme ber Concurse auf Schwinbelconcurse zurückzuführen sei. Die heutige Wirtschafts- orbnung sei Schulb daran. Unter diesen Verhältnissen seien die vorgeschlagenen drakonischen Bestimmungen ganz ungerechtfertigt. Der Vergleich sei immer besser als ein abgetragener Concurs unb bürfe beshalb nicht beschränkt werben. Gerabe bie kleinen Geschäftsleute, bie nicht ins Hanbelsregister eingetragen seien, würben unter einer solchen Beschränkung am meisten leiben. Er bitte, die Anträge ohne Weiteres abzuiehnen.
Nachdem noch Abgg. Ackermann (cons.) unb Gröber (Ctr.) bie Anträge empfohley, werben dieselben einer 21er-Commisfion zur Vorberathung überwiesen.
Hierauf wird der Antrag Ackermann auf Verleihung eines Gesetzes, durch welche« den' Consumvereinen die Abgabe von Maaren an Nichtmitglieder schlechthin und unter Strafandrohung verboten wird, in Namensabstimmung mit 131 gegen 92 Stimmen angenommen. Dafür stimmen Conservative, Reichspartei, Centrum und Antisemiten.
Der vom Zentrum eingebrachte Gesetzentwurf betr. Beschränkung der Consumvereine wird an eine 21er-Commission verwiesen.
Es folgt die zweite Berathung des Antrags Rintelen betr. Unterbrechung der Verjährung einer erkannten Freiheitsstrafe.
Abg. Stadthagen (Soc.) wendet sich nochmals gegen den Antrag, der in das Jmmunitätsrecht der Reichstagsabgeordneten eingreife.
Der Antrag wird gegen die Stimmen ber Socialdemokraten angenommen.
Morgen 1 Uhr: Etat bes Reichsamts des Innern.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Correspondenz-Burrau.
Berlin, 8. Februar. Heute fand der Sn b scri p ti o n s.- 6all tm Opernhause statt. Der Kaiser, die Kaiserin unb die übrigen Fürstlichketten erschienen um 91/4 Uhr. Kurz darauf erfolgte der Rundgang, wobei der Kaiser die Kaiserin führte. Rach dem Rundgange unterhielt sich der Kaiser in seiner Loge läng°r mit dem hier anwesenden Flügeladjutanten des Sultans, Brockdorff. Später begab sich der Kaiser in die Loge des diplomatischen Corps und unterhielt sich mit den anwesenden Botschaftern Englands, Frankreichs, Italiens unb der Türkei.
Berlin, 8. Februar. Die Militärcommission des Reichstages setzte heute die Berathung des von der Sub- commission erstatteten Berichtes fort. Buhl (natlib.) wies, darauf hin, daß der vom Reichsschatzamt im Etat für 1893/94 infolge der Handelsverträge mit 27 Millionen angenommene Ausfall an Zöllen bei weiterer Ausdehnung der Meistbegünstigungsklausel auf 36 Millionen steigen würde. Redner berechnete sodann, daß die infolge der Zollherabsetzung eingetretene Entlastung der Confumenten 22a Millionen betrage, v. Hammer st ein (cons.) widersprach für sich und seine Freunde der Behauptung, daß die Erstreckung der Meistbegünstigung auf Rußlard wünschenswerth sei. Fortsetzung Sonnabend.
Wilhelmshaven, 8. Februar. Der Kaiser wohnt dem Vernehmen nach am 16. Februar der Vereidigung der Rekruten der Nordfeestation bei. Der commandirende Admiral Goltz trifft am 15. Februar zur Vereidigung ein.
Bremen, 8. Februar. Der Norddeutsche Lloyd beschloß, wegen des Wiederauftretens des gelben Fiebers in Santos die Dampfer daselbst nicht anlaufen zu lassen. Ladungen für Santos werden durch Küstendampfer von Rio weiterbefördert.
I Paris, 8. Februar. Der „Figaro" bespricht die von
der Anklagekammer in dem P a nama-Process e beschloffene Einstellung des Verfahrens gegen Ronvier, Devös, Grevy, Renault unb Cottu, und meint, das Publikum werde überzeugt sein, daß man diejenigen retten wollte, deren Zorn und Enthüllungen man fürchtete. Die Regierung werde jedenfalls schuldig erscheinen- entweder habe sie leichtfertig versucht, ehemalige Minister, Senatoren und Deputirte zu entehren, oder sie fei vor den Consequenzen ihrer Energie zurückgeschreckt. Auch andere Blätter erklären den Beschluß der Anklagekammer vom Rechtsstandpunkte unbegreiflich unb fragen, warum Duguö be la Fauconnerie unb Proust verfolgt mürben, Grevy dagegen nicht.
Rom, 8. Februar. In Campolioto (Disttict Campobasso) ftnb heute Vormittag mehrere schlecht gebaute Häuser eingestürzt. Soweit bekannt, ftnb 13 Personen babei um- gekommen, 14 verletzt.
Depeschen be« Bureau „Herold*.
Berlin, 8. Februar. Die WahlprüfungS-Commission bes Reichstags hat bie Wahl Ahlwarbts gegen bie Stimmen ber Freisinnigen für giltig erklärt.
Berlin, 8. Februar. Auf eingezogene Erkunbigung hat bie „Post" erfahren, baß im Auswärtigen Amte von bem beabsichtigten Rücktritt bes Directors im Colontalamt, Kayser, nichts bekannt ist.
Berlin, 9. Februar. Den „Berl. Polit. Nachrichten" zufolge sinb bie Arbeiten behufs Umgestaltung bes amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif so weit gebiehen, daß der Entwurf zum neuen Waarenverzeichniß demnächst an den Bundesrath gelangen dürfte. Den Jnte- reffenten ist Einsicht in den Entwurf während der Dauer der Berathungen im Bundesrath gestattet. Auch die Einzelregierungen dürften über einzelne Theile des WaarenverzeichniffeS Auskunft erteilen.
Hamburg, 9. Februar. Auf den Dampfschiffen „Echo" unb „Australia", nach Westasrika unb Westinbien bestimmt, befinden sich zwei Cholerakranke. Die Polizei hat die Abfahrt der Dampfer verhindert und ordnete eine Des- infection, sowie eine sechstägige Quarantäne an.
Nietleben, 8. Februar. Seit dem 4. Februar erfolgten zwei Erkrankungen und ein Todesfall an der Cholera. In Lettin erkrankte ebenfalls eine Person.
Altona, 8. Februar. Hier erfolgten drei Erkrankungen an der Cholera.
Mannheim, 8. Februar. Die Neckarschifffahrt wurde nach sechswöchentlicher Pause wieder aufgenommen.
Basel, 8. Februar. Der Entwurf des Staatsvertrags zwischen der Schweiz und Oesterreich über die Regulirung des Rheines von ber Jllmündung bis zum Bobensee sieht zwei Durchstiche bei Fußach unb Diepoldsau vor. Die Bauzeit beträgt 14 Jahre, bie Gesammtkosten 16,560,000 Frcs., welche von ben beiben Regierungen zu gleichen Theilen zu tragen sinb.
Roubaix, 8. Februar. Man spricht hier von einer Schmuggelaffaire, in welche ein hiesiges großes Geschäftshaus verwickelt ist. Angeblich soll babei ber Staat um 500,000 Frcs. betrogen worben fein.
London, 8. Februar. „Daily Chronicle" melbet aus Petersburg: Der Besuch bes Czarewitsch in Berlin hat roieber ber Friebenspartei zum Schaben ber Kriegsanhänger einen Vorsprung verliehen.
London, 8. Februar. Die „Times" melden aus Wien: Der Besuch des Czarewitsch bezwecke die Annäherung Rußlands an Deutschland und Oesterreich unb eine absolute Negation ber franko-russischen Beziehungen. Italien unb Oesterreich hätten bereits bie Ausrüstungen eingestellt.
Leipzig, 9. Februar. Ein heute Mitternacht im Restaurant Schäffer auf bem Neumarki ausgebrochenes Feuer verbreitete sich berart heftig, baß mehrere Gäste burch ben engen Ausgang bas Local nicht mehr verlassen konnten. In Folge besten gab es sechs Tobte unb brei Schwerverletzte.
London, 9. Februar. Lloyd-Depesche. Der der Corunna- Dampferlinie gehörige, von Glasgow nach Neapel fahrende Dampfer „Trinaeria" ging in der Nähe von Cap Hillano gänzlich verloren. 37 von ber Mannschaft ertranken, nur zwei würben gerettet.
Locales unfc Provinzielles.
Gießen, 9. Februar 1893.
— Die Wiener Soiree im Safe Leib fanb gestern bei ziemlich gutem Besuche statt. Die musikalischen sowohl wie gesanglichen Leistungen hatten burchweg großen Beifall,


