Ausgabe 
3.2.1893
 
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1893

Freitag den 3. Februar

flt. 29

Amts- und Anzeigeblatt für den Ttrers Gieren

Hratisöeitage: Hießener Aamikienötätter

Amtlicher Theil

Martini

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v. (Sagern.

»«nähme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Borm. 10 Uhr.

Die Gießener

Familie» blätter »erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal deigelegt.

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Amtsblatt Nr. 57 in Erinnerung gebracht und find von der Abteilung für Forst- und Cameralverwaltung dieses Ministeriums die Grobherzoglichen Forstämter und Ober­förstereien bezüglich der auf dem ihrer Verwaltung unter­stehenden Domanial-, Gemeinde- und Privatwaldgelände ftatt- findenden Ausgrabungen durch Ausschreiben vom 24. October 1892 unter Bezugnahme auf jene Ziffer 6 noch mit besonderer Weisung versehen worden.

Indem wir unsererseits hiermit auch Ihnen die bestehenden Bestimmungen insbesondere des Ausschreibens vom 7. Juli 1841 in Erinnerung bringen, beauftragen wir Sie, dieselben in ihren betreffenden Kreisen allgemein bekannt zu geben und zugleich die Ihnen unterstehenden Großherzoglichen Bürger- meistereien und Ortspolizeibehörden, das Feldschutzpersonal, die Kreis- und Gemeinde-Bautechniker, Straßenmeister rc. mit geeigneter Weisung dahin zu versehen, daß bei allen Aus­grabungen von Grabhügeln, Befestigungen und sonstigen Resten der Vorzeit, wenn thunlich schon vor deren eventuellen Genehmigung oder dem Beginn der Arbeiten, Ihnen und der Großherzoglichen Museums-Direction dahier möglichst rasch Nachricht gegeben und für die Erhaltung der aufgefundenen Gegenstände Sorge getragen wird, damit die Museums Di- rection in der Lage ist, ihr Jntereffe wahren und über den Erwerb der Fundstücke Entschließung fasten zu können, bevor diese in fremde Hände gelangt sind.

Finger.

Gießen, am 31. Januar 1893. Betr.: Die Ausgrabung von Alterthümern.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grohherzoglichen Bürgermeistereien und Ortspolizeibehörden.

Unter Bezugnahme auf das nachstehend abgedruckte Aus­schreiben des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz beauftragen wir Sie, in allen Fällen, wo Alterthümer (Urnen und sonstige Gefäße, Waffen, Münzen rc.) in Ihrer Ge­markung aufgefunden werden, sowie auch bann, wenn Grab­hügel , Befestigungen und sonstige Reste der Vorzeit erst ausgegraben werden sollen, uns unverzüglich Mittheilung davon zu machen und bis zu unserer Verfügung dafür zu sorgen, daß die Alterthümer thunlichst erhalten werden und nicht in fremde Hände übergehen.

Das Polizei- und Feldschutzpersonal ist entsprechend zu verständigen.

Der

Gießener -«»eiger erscheint täglich, Mit Ausnahme he» Montag».

©termiabriq c Abonnementspreirr 2 Mark 2" Pfg. mU Urmqerlehn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Redaktion, Expedillo» und Druckerei:

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Ausgaben infolge der Militärvorlage. Diesem Beschlüsse ging eine mehrstündige finanzpolitische Discussion voran, in welcher namentlich Eugen Richter die vorliegenden Kosten­anschläge als höchst unvollständig charakterisirte und hierbei der Regierung den Vorwurf machte, einentheils seien von ihr die Kosten der neuen Militätvorlage viel zu niedrig heran* schlagt, anderntheils habe sie weitere sich ergebende Ausgaben, wie z. B. die auf mindestens 150 Mill. Mk. zu schätzenden Kosten für die Casernirung der neu zu errichtenden Truppen- theile, überhaupt nicht berücksichtigt. Die anwesenden Regie­rungsvertreter bemühten sich, die Richter'schen Darlegungen zu entkräften, wobei die Erklärung des Staatssecrelärs v. Maltzahn hervorzuheben ist, daß die Kosten der Militär­vorlage ganz aus eigenen Mitteln bestritten werden sollen. Die nächste Sitzung der Commission hängt von dem Fortgänge der Arbeiten des genannten Sonderausschusses ab.

Alle Annoncen-Bureaux de» In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Deutsches Reich.

Berlin, 1. Februar. Es erscheint nicht weiter verwunder­lich, wenn der kürzliche Besuch des russischen Thron­erben am Berliner Hofe eine wahre Sturmfluth von Betrachtungen in der Tagespresse erzeugt hat. Läßt sich doch die politische Bedeutung des Ereignisses nicht mehr läugnen, und es ist alsdann wohl erklärlich, wenn man in deutschen Blättern vielfach we'tschweisenden Hoffnungen hinsichtlich der künftigen Gestaltung der deutsch-russischen Beziehungen begegnet. Zweifellos werden nun die letzteren unter dem Eindrücke der Berliner Reise des Czarewitsch sich freundlicher als bislang entwickeln, sonst müßten alle Anzeichen täuschen. Aber sicherlich steht nicht zu erwarten, daß nunmehr die früherethurmhohe" Freundschaft zwischen Deutschland und Rußland wiederum in die Erscheinung treten werde, einer solchen tiefgreifenden Wendung würde schon die allgemeine politische Lage wider­streben. Wohl jedoch kann man hoffen, daß durch den mehr­tägigen Aufenthalt des Czarensohnes in Berlin so mancherlei Mißverständnisse", die seit längerer oder kürzerer Zeit zwischen Berlin und Petersburg spielen, verschwinden werden, und in dieser Hinsicht dürften die erfreulichen Wirkungen des Ereignisses allerdings nicht zu unterschätzen sein. Merkwürdig genug, kommen gerade jetzt, da wieder ein besserer Wind von der Newa zur Spree weht, abermals Gerüchte über erneute Verschiebungen russischer Truppen aus dem Inneren des Czarenreiches nach dessen Westgrenzen, und zwar sollen diese Truppendislocationen bestimmt zum herannahenden Frühjahr stattsinden. Sollten sich die betreffenden Meldungen bestätigen, so würden sie den optimistischen Erwartungen bezüglich der ferneren Entwickelung des deutsch - russischen Verhältnisses freilich einen kleinen Dämpfer aufsetzen.

Die Militär-Commission beschloß in ihrer Dienstagssitzung die Einsetzung eines aus sieben ihrer Mit­glieder bestehenden Sonderausschusses. Die Aufgabe desselben ist die Ermittelung der jetzt und künftig nothwendig werdenden

Darmstadt, am 9. Januar 1893. Betr.: Die Ausgrabung von Alterthümern.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz

an die Grotzherzoglichen Kreisämter.

Durch die Allerhöchste Verordnung vom 22. Januar 1818 ist bereits sämmtlichen Behörden zur Pflicht gemacht, für die Erhaltung der noch vorhandenen Kunstwerke Sorge zu tragen. Insbesondere sind in Ziffer 6 die Beamten angewiesen, wenn bei Nachgrabungen oder anderen Veranlaffungen Alterthümer aufgesunden werden, für möglichste Erhaltung derselben zu sorgen, und (bei baulichen Ueberresten) der oberen Baubehörde oder (bei sonstigen Alterthümern) der Direction des Museums sogleich Anzeige zu machen.

Da dieser Allerhöchsten Bestimmung vielfach nicht Folge geleistet wurde, so sind durch Ausschreiben vom 7. Juli 1841 zu Nr. D. 10745, das Auffinden von Alterthümern im Großherzogthum und deren Ablieferung an das Großherzog­liche Museum betreffend, Amtsblatt Nr. 23 die Pro- vinzial-Commiffariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großherzogliche KreiSräthe aufgesordert worden, in ihren Verwaltungsbezirken die erforderlichen Bekanntmachungen zu t da ff en und Einleitungen zu treffen, daß bei Auffindung von Alterthümern worunter namentlich auch Urnen und sonstige Gefäße, Waffen und Münzen usw. begriffen seien dem Großherzoglichen Museums-Director von dem Fund Nachricht gegeben werde. Dabei ist vorbehalten, wenn die Acquisition des gefundenen Gegenstandes für das Großherzogliche Museum räthlich erscheine, dem Finder eine dem Werthe des Gegen­standes entsprechende Bezahlung zu gewähren. Als wünschens- werth wurde deshalb bezeichnet, daß, wenn thunlich, bei der Benachrichtigung eines Fundes zugleich der Preis angegeben werde, um welchen der Finder den gefundenen Gegenstand an das Museum abzugeben geneigt sei.

Im Anschluß hieran ist den bezeichneten Behörden und Beamten durch Ausschreiben vom 15. August 1846 Amts­blatt Nr. 20 eine an sämmtliche Großherzogliche Bau-, LForst- und Neutbeamten in Bezug auf die in der Erde sich jinbenöen Alterthümer erlassene Instruction zur Mittheilung nn bie Bürgermeister, Gemeinde-Baumeister unb Wegbau- liusseher zu ihrem Bemeffen zugestellt unb zugleich jene Be­stimmung, welche bem Museum bie Erwerbung solcher Alter­thümer ermöglichen sollte, eingeschärft worben.

Nachbem neuerdings roieber an verschobenen Orten bes Großherzogthums burch frembe unb einheimische Sammler von Alterthümern Ausgrabungen vorgenommen worben unb die bobei zu Tage geförderten Fundstücke in frembe Hänbe tibergegangen falb, ehe bie Großherzogliche Museums-Direction rem ben Ausgrabungen Kenntniß erhalten hatte, erscheint es bringend geboten, bie bestehenben Bestimmungen, welche in erster Linie ben Zweck haben, ber Verschleppung solcher aus römischer, heibnisch- unb christlich-germanischer ober früherer Zeit entstammender Gegenstände vorzubeugen und dem Groß- herzoglichen Museum zu deren Erwerb vor Anderen Gelegen­heit zu geben, in Erinnerung zu bringen und deren Befolgung tinzuschärfen.

Von Seiten Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen ist daher die eingangs erwähnte Ziffer 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 22. Januar 1818 sämmtlichen unterstellten Beworben burch Ausschreiben vom 7. December 1892

** Anzeigen.

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Gießener Anzeiger

Kenerat-Anzeiger.

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_____________________________________Achenbach.

Bekanntmachung, betreffend, bie Ergänzungswahl bes Vorstanbes ber israelitischen Religionsgemeinbe Gießen.

Bei ber am 1. b. Mts. vorgenommenen Wahl ist Herr Nathan Rosenthal zum Mitglieb bes Vorstanbes ber israelitischen Religionsgemeinbe bahier wiebergewählt worben.

ES wirb bies mit bem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, baß währenb breier Tagen, nämlich am 6., 7. unb 8. b. Mts. bas Wahlprotocoll mit allen Anlagen auf bem Büreau beS I. Vorstehers Herrn Meier Hornberger bahier, offen gelegt sein wirb, unb baß währenb ber unerstrecklichen Frist dieser bfei Tage bie Stimmberechtigten, sowie ber Gewählte von bem Wahlprotocoll unb besten Anlagen Einsicht nehmen unb Einweisungen gegen bie Wahl ober gegen den Gewählten, bezw. auch eine Ablehnung der Wahl, bei Vermeidung des Ausschlusses bei Großherzoglichem Kreisamt Gießen vorbringen können.

Gießen, den 1. Februar 1893.

Der von Großh. Kreisamt Gießen ernannte Wahlcommissär: Hach.

Deutscher Reichstag.

34. Sitzung. Mittwoch, 1. Februar 1893.

Ein Antrag des Reichskanzlers nm Genehmigung der Einleitung des Strafverfahrens gegen den Abg. North wird der Gefchäfts- ordungscommtssion zur Vorberathung überwiesen.

Hieraus wird dir Berathung der Anträge der Confervattven und des Centrums, betr. Maßnahmen zur Hebung deS Hand­werks fortgesetzt.

Abg. Ackermann (cons) begründet seine Anträge auf B^ schränkung der Abzahlungsgeschäfte, Verbot der Wanderlager und Wanderaucttonen, Einschränkung des Haustrhandels und Untersagung des Haufirens durch Detailreifende, vorbehaltlich etwaiger durch daS Bedürsntß unerläßlich gebotener Ausnahmen. Der Antrag wegen der Abzahlungsgeschäfte erledige sich durch den von der Regierung etngebrachten Gesetzentwurf. Für Wanderlager und Wanderaucttonen bestehe kein wtrthfchaftliches Bedürsniß. Der Hausirhandel solle nicht verboten, sondern nur die Auswüchse desselben b< schnitten werden. Redner bittet um Annahme seiner Anträge, um das Vertrauen in den Geschäftsverkehr wieder zu heben.

Abg. Dr. Schädler begründet die den Anträgen Ackermann entsprechenden Thetle des Centrumsantrags auf Abänderung der Gewerbeordnung. Auch das Centrum wolle kein absolutes Verbot des Hausirbandels, sondern nur eine Beseitigung der Auswüchse desselben. DaS Vorhandensein solcher Auswüchse würde von be- theiltgter Sette selbst anerkannt. Er empfiehlt Verweisung des Ent­wurfs an die Commtsfion für die Abzahlungsgeschäfte.

Abg. Dr. Schneid er-Nordhausen (dfr.): Die Extrabesteuerung der Wanderlager und Wanderaucttonen habe sich in Potsdam sehr wirksam erwiesen. Für ein neues Gesetz könne er em Bedürfniß nicht anerkennen. Redner wendet sich dann gegen den vom Centrum eingebrachten Gesetzentwurf, alle die zahlreichen Beschränkungen, welche der Entwurf enthalte, würden den Zweck, den man damit verfolge, nicht erreichen. Die Socialdemokraten seien viel consequenter als das Centrum; letzteres wolle den Consum, soweit er durch den Hausirhandel befriedigt würde, durch die Regierung bestimmen lasten, warum denn nicht einen Schritt weiter gehen und den Consum über­haupt durch die Regierung bestimmen lassen? Der Entwurf des Centrums schaffe Unzufriedenheit, indem er einen Thetl der Hausirer bevorrechte. Er überlaste die eigentliche Ausfüllung des Gesetzes dem Bundesrathe, was ja recht bequem fei, wett man dann, wenn sich das Gesetz nicht bewähre, immer den Bundesrath verantwortlich machen könne. Der Nutzen, den man mit der Beschränkung de8 Hausirbetrtebes für ben seßhaften Handel schaffen wolle, werde sehr überschätzt.

Abg. o. Strombeck (Ctr.): Die Petitionen um Beschränkung des Haufirhandels gehen meist von Concurrenten aus, welche un­berechtigter Weise einzelne Mißstände im Hausirhandel generalrsirten. Der Entwurf seiner Freunde wolle nur Auswüchse beseitigen, aber er schieße über das Ziel wett hinaus. Durch eine Unterdrückung des Haufirhandels würden im EtchSfeld allein 2000 Familien brodlos gemacht werden.

Abg. Holtzmann (natl.): Durch den Gesetzentwurf würden, wenn er Annahme finde, zahlreiche Ortschaften im Reiche schwerbe­schädigt werden. Man hätte dem Hause die Verhandlung über diesen Gegenstand ersparen können. Die Verhandlung wecke auf der einen Seite schwere Befürchtungen, auf der anderen Sette Hoffnungen, die sich doch nicht erfüllen. Die Petitionen um Unterdrückung des Hausir- detriebs gingen nie von Leuten aus, die sich etwa von Hausirern belästigt fühlten, sondern immer nur von Concurrenien. So dumm aber sei doch das deutsche Volk nicht, daß es theuer und schlecht von Hausirern kaufe, wenn es billig und gut von seßhaften Gewerb- tretbenden kaufen könne. Der Centrumsantrag wolle die Fraum vom Hausirbetrieb ausschließen; das liege aber keineswegs im In­teresse der Käuferinnen. So verhandle eine Hausirertn mit Spitzen mit der Käuferin über die zweckmäßige Anbringung derselben an Kleidungsstücken. Eine Anzahl der Bestimmungen des Entwurfs würden den Hausirhandel überhaupt unmöglich machen. Die Industrie habe durch den Hausirbetrieb erheblich gewonnen. Die Kreischaer Strobhutfabrtkanten im Wahlkreise Ackermanns würden es sehr übel empfinden, wenn der Hausirbetrieb nach den Anträgen beschränkt werden sollte. Die Kreischaer Strohhüte würden durch erzgebtrgische Hausirer durch ganz Deutschland verkauft. Man behellige den braven erzgebirgischen Hausirer nicht und handle nach dem Worte: leben und leben lassen.

Abg. Bock (Soc.): Der kleine seßhafte Gewerbebetrieb werde durch Versandtgeschäfte, wie Rudolf Hertzog, Mey u. Edltch u. s. w., viel mehr beeinträchtigt als durch den kleinen Hausirer. Warum denke man nicht an eine Beschränkung des Geschäftsbetriebes jener großen Geschäfte? Entschieden müsse die Art und Weise zurück- gewiesen werden, in welcher in den Petitionen gegen dm Hausir­handel der letztere herabgesetzt werde. Mit all solchen Mittelchm, wie sie bier vorgeschlagen werden, nütze man dem Handwerk gar nichts. Die Regierungen seien auch weitsichtig genug, um das zu

schnelle Fahrt»,. gute Verpflegung, billigst? Preise.

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r Becke & Marslly, Ank othof, Generalagent, Mainz, Schaaf in Giessen,

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