Ausgabe 
28.8.1892
 
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1892

tr. 200. Zweites Blatt. Sonntag de«28. August

Der Anzeiger erfdKint täglich, eti Ausnahme deS Montag-.

Die Gießener »««itienStLIter ,erden dem Anzeiger Kchentlich dreimal beigelegt.

Gichencr Anzeiger

Henerat-Anzeiger.

Vierteljähriger Adonnemeatspretsr 2 Mark 20 Pfg. mtf Bringer lohn.

Durch die Poft bezogen 2 Mark 50 Pjg.

Nedaction, Expe^iNon und Druckerei;

Kch»tSratze^r.7.

Fernsprecher 51.

Amts- und Anzeigeblatt für den TLreis Gie^eir.

Innahmr von Anzeige« zu der Nachmittag- für bot IVr/tt» ftAlle Lnnoncm-vureaux deS In- und Auslandes nehm«

Olgmden Tag erscheinenden Nummer bis vornu 10 Uhr. UUgC ^TUUlll ICuVlUllll« Anzeigen für den ^Gießener Anzeiger- mrgegen.

Aintliehev Theil.

Bekanntmachung,

betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.

Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche ist über lrichstein, Kreis Schotten, Gemarkungssperre und zu öckersdors, Kreis Schotten, sowie zu Rockenberg, ,eis Friedberg, Gehöftsperre verfügt worden.

Gießen, den 26. August 1892.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht auf die bestehende Choleragefahr ordnen c hiermit auf Grund des Art. 56 pos. 2 der Städte- vnung für die Stadt Gießen an:

§ 1.

Die hiesigen Einwohner sind verpflichtet, von jedem ^treffenden Besuch von auswärts, welcher hier übernachtet, itestens am nächsten Morgen 9 Uhr Anzeige auf dem ttizeiamt schriftlich oder mündlich zu machen. Die Anzeige den Vor- und Zunamen, die Heirnath des Besuches d den Ort, woher der Besuch eingetroffen ist, enthalten.

§ 2.

Zuwiderhandlungen unterliegen einer Bestrafung von ei bis dreißig Mark.

Gießen, den 26. August 1892.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius. ________

Hauptversammlung

cs landwirthschaftl. Vereins von Qberhessen.

Zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung beehre mich, die Vereinsmitglieder, wie alle Freunde der Land- rthschaft auf

Mittwoch den 7. September d. I., Vormittags IIV2 Uhr

Steins Garten zu Gießen hiermit ergebenst einzu- ten.

Gegenstände der Verhandlungen werden sein: Versicherung gegen Hagelschaden. Referat der Ausschuß- Commission.

lieber den heutigen Stand des Molkereiwesens und seine weitere Entwickelung. Referent: Herr Landwirthschasts- lehrer Leit Higer-Alsfeld.

Die Bekämpfung der Kartoffelkrankheit. Referent: Herr Landwirthschaftslehrer A n d r a- Büdingen.

Laubach, am 10. August 1892.

:r Präsident des landwirthschaftl. Vereins von Oberheffen. ________Friedrich, Graf zu Solms-Laubach.__________ as Gr. Stener-Commiffariat Gießen n die Großh. Bürgermeistereien des Bezirks.

Durch Verfügung Großh. Ministeriums der Finanzen, th. für Steuerwesen vom 22. August l. I. zur Nr. F.

M. St. 20857 ist der Großh. Steuer-Assessor Jäger, bis auf Weiteres, zur Aushilfeleistung bei Großh. Steuer-Com- miffariat Gießen und eventuell zur Vertretung des Großh. Steuer-Commissärs bestimmt worden.

Gießen, den 25. August 1892.

Süsse rt.

Dermiicbtcs

Unter diesen Umständen werden, wie wir hören, das Auswärtige Amt und die niederländische Regierung Eingaben in dieser Angelegenheit nicht mehr beantworten.

Deutsches Reich.

Berlin, 26. August. DerReichsanzeiger" schreibt: Der Nachlaß des im Jahre 1791 in Amsterdam ver­storbenen Kaufmanns Johann Conrad Brandt bildet seit mehr als siebzig Jahren den Gegenstand von Anträgen und Anfragen zahlreicher Personen, die durch amtliche Ver­mittelung in den Besitz dieses Nachlasses ganz ober doch zur Halste gelangen zu können glauben.

Durch die wiederholt und noch in neuester Zeit ver­anlaßten Ermittelungen ist festgestellt worden, daß der ver­storbene Kaufmann Brandt in seinem am 28. Juli 1786 errichteten Testament für die eine Hälfte seines Nachlasses seine Enkelin Eva Brandt, die in erster Ehe mit Adam Hahn und in zweiter Ehe mit dem Munizipalrath Gerrit van Meurs in Amsterdam verheirathet war, und für die andere Hälfte seine Urenkelin Johanna Conradine Hahn zu Erbinnen eingesetzt hat, die Urenkelin jedoch unter der Bedingung, daß sie das Alter von 25 Jahren erreiche und das Augsburger Glaubensbekenntniß ablege. Würden diese Bedingungen nicht erfüllt und dieser Fall ist durch den im Jahre 1792 erfolgten Tod der Johanna Conradine Hahn eingetreten, so sollte die zweite Hälfte des Nach­lasses den Verwandten des Erblassers zufallen, die, abgesehen von seiner Enkelin Eva'Brandt und von seiner Urenkelin Johanna Conradine Hahn, nach dem in Amsterdam geltenden Erbrecht seine Erben sein würden.

Im Jahre 1793 hat der Munizipalratb van Meurs, der Ehemann der Eva Brandt, die danach erbberechtigten Verwandten des Erblassers durch öffentlichen Ausruf zur Meldung aussordern lassen und sich, nachdem diesem Ausruse, soweit bekannt, Niemand Folge geleistet hatte, in den Besitz auch der zweiten Hälfte des Nachlasses gesetzt, wozu er und seine Ehefrau durch das Amsterdamer Gericht für berechtigt erklärt worden sind.

Die zahlreichen Personen, die in der Folge gegen die Eheleute van Meurs auf Herausgabe dieser Erbschastshälste geklagt haben, sind, soweit ermittelt, sämmtlich und zwar meistens deshalb abgewiesen worden, weil sie ihre Ver­wandtschaft mit dem Erblasser nicht oder doch nicht in der von den Gerichten verlangten unzweifelhasten Weise nach­zuweisen vermocht haben. Auch hat ein namhafter nieder­ländischer Jurist sich schon im Jahre 1829 in einem von ihm erforderten Gutachten dahin ausgesprochen, daß alle Erbansprüche von angeblichen Seitenverwandten des Erblassers als verjährt zu betrachten sind.

Da überdies die Vermögensverhältnisse der Rechts­nachfolger der van Meurs'schen Eheleute kemeswegs günstig sein sollen, so versprechen gerichtliche Schritte auch schon aus diesem Grunde keinen Erfolg.

* Erinnerungen an die Cholera im Jahre 1866. Die Ausbreitung der Cholera, die bereits in Hamburg ihren Einzug gehalten hat, nimmt gegenwärtig das allgemeine Interesse in Anspruch. Ein Mitarbeiter derS.-C.", welcher im Jahre 1866 in einem von der Cholera heimgesuchten Orte lebte und den größten Theil seiner Angehörigen durch diese Krankheit verlor, hat damals verschiedene Uebelstände und Ausschreitungen beobachtet, welche das größere Publikum schwer schädigten. In erster Linie war es die Speculation, welche sich die Aengstlichkeit und die große Aufregung der Menschen zu nutze machte. Es gab fast kein Kleidungsstück, welches nicht alsärztlich empfohlen zum Schutze gegen die Cholera" aus dem Reklamewege ausgeboten wurde. Da waren es heute diese, morgen jene Leibbinden, welche den sichersten Schutz" gewähren sollten. Ein vorzügliches Schutz­mittel gegen die Ansteckung sollte das Tabak- und Cigarren­rauchen sein. Bald wollte man wieder die Wahrnehmung gemacht haben, daß Metallarbeiter verhältnißmäßig am wenigsten tron der Krankheit befallen würden und es sollten kleinere Kupferplatten, auf der bloßen Brust getragen, gegen die Cholera schützen. Vor allem aber gelang es den Destillateuren, dem großen Publikum die Ueberzeugung bei­zubringen, daß Schnaps das beste Mittel gegen die Cholera sei. Ueberall wurden daher Choleratropfen, Cholerabitter u. s. w. empfohlen und gekauft und es ist Thatsache, daß viele sonst ganz mäßige Personen, von dem Grundsatz aus­gehendViel hilft viel", aus dem Dusel gar nicht mehr herauskamen. Trotz alledem zählten gerade viele Verkäufer solcher sog.unfehlbarer" Mittel zu den Opfern. Einen besonders widerlichen Anblick gewährte es auch, wenn die Leichenträger, durch den Genuß der vielen Choleraschnäpse halb betrunken, mit brennenden Cigarren im Munde, die Verstorbenen aus den Häusern holten. Man hatte schon im Jahre 1866 die Erkenntniß gewonnen, daß man die Cholera schwer heilen könne, und daher den Genuß von frischem Obst, Gurken u. s. w. verhüten müsse, daß das Wasser am besten im gekochten und abgekühlten Zustande zu genießen sei, daß vor allem eine gehörige Desinsection statt­finden und der Heerd der Krankheit beschränkt werden müsse. Das wirksamste und billigste Schutzmittel dürfte neben Be­obachtung der ärztlichen Vorschriften Mäßigkeit und Reinlichkeit sein. Am sichersten schreitet Der vorwärts, welcher sucht, auch im Unglück seine Ruhe zu bewahren. Ein ängstliches Familienoberhaupt kann oft seine ganze Familie in die größte Aufregung versetzen und in diesem Zustande werden gewöhnlich die einfachsten und besten Rathschläge übersehen und Mittel angewendet, welche wohl viel Geld kosten, aber wenig nützen, ja oft geradezu schädlich sind.

Feuilleton.

Ferienerlcbnisse der kleinen Emm«.

Berliner Blätter schreiben: Als sie mit der Ferien- onie hinauszog in die weite, weite Welt, gab Mama ihr 1 kleines Schreibheft mit und ermahnte sie, an jedem Abend ' die hübschen weißen Blätter niederzuschreiben, was sie im ufe des Tages erlebt habe. Emma befolgt getreulich die itterliche Weisung und jetzt haben wir das Vergnügen, aus m Tagebuch des zehnjährigen Mädchens den folgenden Aus- 3 zu geben:

,/ . . . Heute habe ich das Meer gesehen. Da mußt a Dir, liebes Mütterlein, die Spree zehnmal denken, und nn den Müggelsee hineingießen, aber das langt immer noch fit. Die Else von Schmidts wollte durchaus einen Wal­fi sehen, aber das Fräulein sagte, hier durften keine ge­gelt werden, und so haben wir denn keinen Walfisch nicht ehen . . ."

. . . Heute fragte mich die Frau von dem Hause, wo r wohnen, ob ich den Kaiser schon gesehen hätte. Ja, te ich. Ihr habt es doch gut in Berlin, sagte sie, Ihr int den Kaiser sehen und noch so vieles andere. Ja, sagte dasür müssen wir auch schwere Miethe bezahlen, wo Mama uchmal nicht weiß, wo ein noch aus . .

. . . Als wir heute spazieren gingen, kam ein Mann

zu uns, der uns Chocolade schenkte. Wir bekommen über­haupt sehr viel geschenkt. Wie kommt es denn, daß die Menschen in den Ferien so gut sind? Das ist ein schönes Leben für Schulkinder. Warum machen denn die Herren Rectoren nicht für immer Ferien? Wenigstens für Wasch­frauen, wo Du Dich so plagen rnußt^ liebes Mütterlein, könnten doch Ferien gemacht werden, wo wir dann zusammen spielten und im Sande säßen und Chocolade bekämen. Heute ist mein Strumpf zerrissen. Ach, wie schön wäre es doch! Ich habe Dir ein Stückchen ausgehoben . . ."

. . . Ach, liebes Mütterchen, sei nicht böse, ich habe es ausgegessen. Zuerst knapperte ich nur daran, um es rund zu machen, und dann war es aus einmal fort. Ich habe dann geweint und mich ausgeschimpft, aber es war doch nichts mehr zu machen. Das Fräulein sagt, sie wird mir ein anderes Stück Chocolade für Dich geben, aber erst, wenn wir in Berlin sind. Sie hat ihn heute eigenhändig gestopft, nachdem ich ihn gewaschen hatte, den Strümps . . ."

. . . Als wir heute vom Baden kamen, sagte Schmidts Else, sie hätte einen Seehund gesehen, der im Wasser herurn- geschwommen sei, aber als er wieder ans Land gekommen, wäre es kein Seehund mehr gewesen, sondern dem Fleischer seiner von der Schönhauser Allee, der ist nämlich auch hier in der Sommerfrische. Er sprach heute mit dem Herrn Rector und sagte, hier wäre nichts los, nicht einmal eine Weiße könnte man trinken, und das viele Wasser wäre ihm

langweilig. Er schenkte uns fünf Mark, dasür sollten wir uns Wiener Würstchen kaufen. Aber so gute, wie seine, sagte er, gäbe es hier keine und überhaupt in der ganzen Welt nicht . .

. . . Heute habe ich hier das kleine Kind von einer Kuh gesehen, woraus in Berlin das Kalbfleisch gemacht wird. Es ist schrecklich, wenn man so was bedenkt. Auch war ich dabei, wie zwei Hühner ein Ei gelegt haben, aber jedes eins für sich. Ich glaube, in Berlin gäbe man viel darum, ein solches Naturereigniß sehen zu können, und hier hat man es ganz für umsonst. Ader die Leute machen sich nichts daraus und thun so, als ob das gar nichts wäre Und dabei gibt sich das Huhn doch so große Mühe . .

. . . Hier gehen manche Leute Bernstein suchen am Meer, und da will nun auch Schmidts Else hingehen, um für ihren großen Bruder eine Cigarrenspitze zu suchen, aber das Fräulein wird es wohl nicht erlauben. Ich habe auch etwas für Dich gesucht, aber ich werde mich hüten, Dir dies jetzt schon zu sagen. Ich will Dich nämlich mit den herr­lichen Muscheln überraschen. Aber Du lieft dieses Büchelchen doch erst, wenn ich nach Hause komme, und da kann ich ja jetzt schon sagen, es sind Muscheln. Nein, man sollte wirk­lich nicht glauben, daß unvernünftige Thiere so was machen können, wo sie das doch gar nicht gelernt haben . .