Dienstag den 28. Juni
1892
Nr. 147
Amts- und Anzeigeblatt für» den "Kreis Gieren.
Hratisßeikage: Kießener Kamitienötätter.
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Der
OUtzener ZnzeiGer erscheint täglich, ett Lu«nah»e de« Montag«.
Kießmer Anzeiger
Kenerat-Ztnzeiger.
Anrtliehev Theil.
Bekanntmachung,
betreffend die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgemerbe.
Auf Grund der SS 105b Abs. 2, 105e und 55a der Gewerbeordnung, in der Fassung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891, betreffend den Arbeiterschutz, verfügen wir | für die Gemeinden des Kreises Gießen, insoweit durch statutarische Bestimmungen einzelner Gemeinden nicht etwas ! anderes angeordnet wird:
I. Die fünfstündige Beschäftigung der .Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe an Sonn« und Fest- | Lagen wird
a. in den Orten Grünberg, Hungen und Lich auf die Stunden zwischen 7 und 2 Uhr,
b. in allen übrigen Landgemeinden auf die Stunden zwischen 6 und 1 Uhr,
beides wieder unter Ausschluß der zwei Stunden des Haupt- gottesdienstes, als welche im Allgemeinen die Stunden von 9 bis 11 Uhr zu gelten haben, beschränkt. Zu anderen als den genannten fünf Arbeitsstunden darf nach § 41a der Gewerbeordnung in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb an Sonn- und Festtagen nicht stattfinden.
Als Festtage im Sinne vorstehender Bestimmung gelten nach der Verordnung vom 26. Mai 1856: der Neujahrstag, der Charfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrtstag, Pftngst- ! rnontag und der zweite Weihnachtstag. Am ersten Werhnachts-, Oster- und Pfingsttage ist der Gewerbebetrieb im Handels.- gewerbe, mit der unter III, 1 zugelassenen Ausnahme, überhaupt verboten.
II. Eine längere Beschäftigungs- und Verkaufszeit, wie vorstehend unter I. bestimmt, und zwar in den unter a. ge> nannten Orten bis 7 Uhr Abends, sowie in den unter b. genannten Orten bis 6 Uhr Abends, wird für das gesammte Handelsgewerbe zugelassen, an den 3 Sonntagen vor Weihnachten und 2 Sonntagen vor Pfingsten.
III. Bezüglich der nachstehenden besonderen Gewerbe werden für alle Gemeinden des Kreises folgende Ausnahme- Bestimmungen getroffen:
1. Am ersten Weihnachts-, Cfter- und Pfingsttage ist der Handel mit Back- und Conditor- waaren, mit Fleischwaaren, Milch, Blumen und (an den beiden letztgenannten Tagen) mit Gis von 5 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags; der Handel mit Colonialwaaren, mit Tabak und Cigarren, sowie mit Bier und Wein von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags; — überall jedoch mit Ausschluß der für den Hauptgottesdienst festgesetzten zwei Stunden — gestattet.
2. An den übrigen Sonn- und Festtagen darf der Verlaufs von Back- und Conditorwaaren, von Fleischwaaren und Milch, außer in den allgemein zugelassenen fünf Stunden, schon von 5 Uhr Morgens an, und auch während der für den Hauptgottesdienst bestimmten Stuben stattfinden.
3. Die Friseure, Barbiere, Conditoren, sowie diejenigen, welche Erlaubniß zum Lchankbetrieb haben, sind in Beziehung auf den neben ihrem Hauptgewerbe betriebenen Handel den gleichen Beschränkungen, wie die übrigen Kaufleute, unterworfen. Friseuren und Barbieren ist aber die Haar- und Bartpffege in ihren Geschäftsräumen mittelst Zugangs durch den Laden auch während des Gottesdienstes an allen Sonn- und Festtagen, einschließlich der ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage, gestattet.
IV. Das Feilbieten von Cbft, Backwaaren und sonstigen Lebensmitteln auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist an Sonn- und Festtagen nur da, wo es bisher schon üblich war, und nur mit Ausschluß der für den Gottesdienst am Vor- und Nachmittag bestimmten Stunden, gestattet.
V. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 1892 in Kraft.
Zuwiderhandlungen werden nach § 146a der Gemerbe- I ordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. und im Unvermögens- I fade mit Haft bestraft.
Gießen, den 25. Juni 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 25. Juni 1892. Betr.: Die Regelung der Sonntagsruhe im Handesgewerbe. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehender Bekanntmachung gemäß wollen Sie das Polizeipersonal instruiren und anweisen, über alle Zuwiderhandlungen Polizei-Anzeige zu erstatten.
Die in Ihren Gemeinden ansässigen Apotheker wollen Sie noch besonders darauf Hinweisen, daß — insoweit sich dieselben mit dem Verkaufe anderer Gegenstände als „Arzneimittel" befassen, — sie den gleichen Beschränkungen wie die übrigen Kaufleute unterworfen sind.
__________________v. Gagern.__________________
Gießen, den 25. Juni 1892. Betr.: Die Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die evangelischen Pfarrämter.
Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung ersuchen wir Sie im Auftrage Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, den Hauptgottesdienst an Sonn- und Festtagen, sofern dies nicht ohnehin geschehen ist, thunlichst in die Zeit zwischen 9 und 11 Uhr zu verlegen. Von etwa entgegenstehenden Hindernissen, namentlich in den Filialorten, bitten wir uns baldgefällige Mittheilung zu machen.
v. Gagern.
Xktstfdhc^ Reich.
Berlin, 25. Juni. Der König und die Königin von Italien trafen nach Beendigung ihres mehrtägigen Aufenthalts am kaiserlichen Hofe in Potsdam Freitag Nachmittags 6V4 Uhr in der Villa Strehlen bei Dresden ein, wo sie dem sächsischen Königspaare einen Besuch ab- statteten. Derselbe erklärt sich aus den nahen verwandtschaftlichen Beziehungen, welche zwischen der italienischen Königssamilie und dem sächsischen Königshause schon seit geraumer Zeit bestehen. König Albert und Königin Carola, umgeben von den Prinzen und Prinzessinnen des sächsischen Königshauses, empfingen ihre erlauchten Gäste auf dem Bahnhose Strehlen und geleiteten sie nach der königlichen Villa. Hier fand zu Ehren der italienischen Majestäten Familien- tasel statt, nach deren Beendigung König Humbert und Königin Margherita von Bahnhof Strehlen aus direct nach Frankfurt a. M. weiterreisten. Die Ankunft der hohen Reisenden in der altberühmten Mainstadt erfolgte am Samstag Vormittag gegen 9 Uhr- bei Bockenheim hielt alsdann König Humbert eine Parade über das Husaren-Regiment Nr. 13, dessen Chef er bekanntlich ist, sowie über die anderen Truppentheile der Garnison Frankfurt ab. Später begab sich das Königspaar nach Homburg zu einem Besuche dec Kaiserin Friedrich.
— Der Kaiser empfing in Potsdam am Tage der Wiederabreise der italienischen Majestäten den italienischen Minister des Auswärtigen, Cavaliere Brin, in längerer Audienz. Durch dieselbe haben die wiederholten Conserenzen, welche Herr Brin während seines Aufenthalts in Berlin mit dem Reichskanzler Grafen Caprivi und dem Staatssecretär des Auswärtigen, v. Marschall gepflogen, eine bedeutungsvolle Ergänzung erfahren, da man wohl annehmen darf, daß der neue Leiter der auswärtigen Politik Italiens in dieser Audienz dem erlauchten Verbündeten seines Souverains umfassenden politischen Vortrag gehalten hat. Was die erwähnten Unterredungen des italienischen Ministers mit dem Reichskanzler und dem Staatssecretär v. Marschall anbelangt, so wird bestimmt versichert, daß sie die fortgesetzte völlige Ueberein- stimmung der deutschen und der italienischen Politik in Bezug auf alle hervorragenderen Fragen der internationalen Politik ergeben hätten.
— Kaiser Wilhelm ist am Samstag früh in Kiel eingetroffen, woselbst er bis zum Abend des 29. Juni weilen wird, um dann seine diesjährige Nordlandssahrt anzutreten. Am 7. Juli soll die Ankunst des hohen Herrn in Stockmarkäs, einem Hasen der Lofoteninseln, erfolgen.
— Der Aufenthalt des Fürsten Bismarck in Wien hat mit den Erklärungen, die letzterer einem Redacteur der „N. Fr. Pr." gegenüber abgegeben, eine besonders bemerkens- werthe Kundgebung des EpReichSkanzlers gezeitigt. In derselben erklärte er u. A., daß er die Handelsverträge Deutschlands mit Oesterreich, Italien und der Schweiz nicht gebilligt habe, weil er sie den Interessen der deutschen Landwirthschast widersprechend erachte. Seinem Amtsnachfolger machte Fürst
I Bismarck den Vorwurs, daß er es nicht verstanden habe, den Zusammenhang der deutschen Politik mit der russischen Politik ungeachtet des deutsch-österreichischen Bündnisses aufrecht zu erhalten, woraus sich auch die eingetretene Verschlimmerung der politischen Lage Europas erkläre. Einen neuen Krieg Deutschlands mit Frankreich bezeichnete Bismarck als wohl unausweichlich. Eine Rückkehr seinerseits an die Spitze der deutschen Politik stellte der Fürst als völlig aussichtslos hinüber sein etwaiges Erscheinen im Reichstage ließ er sich nicht bestimmt aus. Dagegen versicherte er offen, er sei bis jetzt dem Reichstage lediglich deßhalb ferngeblieben, weil er sonst die Regierung angreifen müßte. Schließlich betonte Fürst Bismarck, er würde sich für den Rest seines Lebens das Recht, die heimathlichen Zustände zu kritisiren, nicht nehmen lassen.
Berlin, 25. Juni. Der „Nationalzeitung" zufolge ist die Ernennung des Reichsbankdirectors v. Könen zum Präsidenten des Reichspatentamts nunmehr erfolgt.
Kiel, 25. Juni. Um 9*/2 Uhr begab sich der Kaiser an Bord des „Hohenzollern" und wohnte der Binnenregatta des kaiserlichen Yachtclubs bei.
Kiel, 25. Juni. Seine Majestät der Kaiser kehrte um 41/2 Uhr aus der kaiserlichen Yacht „Hohenzollern" von der internen Regatta des kaiserlichen Yachtclubs zurück, nachdem Allerhöchstderselbe mit dem Grobherzog von Mecklenburg und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich auf der Segelyacht „Irene" eine Fahrt aus der Föhrde unternommen hatte. Bei der Regatta gewann, wie im Jahre 1891, Capitän zur See Barandon mit der Gig „Jnspection" den Kaiserpreis, Unterlieutenant Paschen mit dem Kutter „Kronprinz" den Ehrenpreis der Frau Prinzessin Heinrich.
Chemnitz, 25.Juni. Hier wurde eine Falschmünzerbande verhaftet, welche namentlich falsche Silbergulden an- sertigte und verausgabte.
Königsberg i. Pr., 25. Juni. Der gestrige starke Sturm hat in den Haffs zahlreiche Schifssunsälle verursacht. Im Kurischen Haff kenterte ein Fischerboot- die Fischer sind ertrunken. Im frischen Haff wurde ein Fischerboot von den Wellen über einen Damm geschleudert und zerschellt. Die Obsternte der Stadt ist saft vollständig vernichtet.
Augsburg, 25. Juni. Die Jahresversammlung der süddeutschen Textil-Berufsgenossenschast beschloß, den Beamten oder deren Wittwen von Fall zu Fall Pensionsbezüge zu gewähren.
Ausland.
Paris, 25. Juni. In dem heutigen Ministerrarhe legte der Handelsminister Jules Roche einen Gesetzentwurf vor über den Verkehr mit Dynamit und anderen Explosivstoffen in Fabriken, Niederlagen und Verkaufsstellen, sowie beim Transport, Verkauf und bei der Verwendung dieser Stoffe.
London, 25.Juni. Die „Times" melden aus Petersburg, es werde eine Hungersnoth in sieben Gouvernements befürchtet, die voriges Jahr von der Mißernte heimgesucht worden waren.
Amsterdam, 25. Juni. Nachrichten aus Singapore melden einen furchtbaren vulkanischen Ausbruch aus der Insel Groß-Sangi bei CelebeS. Hunderte Eingeborene fanden dabei ihren Tffd.
Rom, 24. Juni. Der „Popolo Romano" veröffentlicht eine Unterredung seines Berliner Correspondenten mit Brin, wonach eine Entrevue zwischen dem österreichischen und russischen Kaiser für wahrscheinlich gilt und als das kostbarste Friedensband erklärt wird. Die „Tribuna" erklärt dagegen, Brin habe mit Niemandem gesprochen.
Neueste Nachrichten.
WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Monza, 26. Juni. Der König Humbert und die Königin Margherita sind heute früh 8 Uhr 23 Min., begleitet von dem Minister des Auswärtigen Brin und dem Gefolge, hier wieder eingetroffen. Sie wurden am Bahnhofe von dem Präfecten von Mailand, den Spitzen der Civil- und Militär-Behörden, sowie den hervorragenden Persönlichkeiten der Stadt empfangen und von einer zahlreichen Menschenmenge jubelnd begrüßt. Der Weg vom Bahnhofe zum Königlichen Schloß, sowie die Stadt waren festlich beflaggt.
Petersburg, 26. Juni. Nach amtlicher Mittheilung sind gegen die Gefahr der Einschleppung der Cholera energische Maßregeln in den Gouvernements Astrachan, Ssararow, Taurien, dem Uralschen Gebiete, dem Kaukasus und den Häsen des Schwarzen Meeres getroffen worden. Abgesehen von einzelnen Cholerasällen in TranökaSpien, Turkestan und


