1892
Nr. 22 Erstes Blatt. Mitlwoch den 27. Januar
Der Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.
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Gießener Anzeiger
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folgenden Tag erscheinenden Nummer bi- Bonn. 10 Uhr. kyVv^vVkvV ^ruIHlll HVlUlltl. Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Anrtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 5. d. M. (Anzeigeblatt Nr. 6) wird zur Kenntniß der Mitglieder des landwirthfchaftlichen Bezirksvereins und der Herren Land- wirthe gebracht,
1) daß von Herrn Konr. Schudt von Steinfurt eine .Probe von Imperial-Gerste und von Baselers Anderbecker Hafer übersandt und diese Früchte, solange der Vorrath reicht, zu 20 Mk. pro 100 Kilo angeboten worden sind;
2) daß Besteheres Ueberftußhafer ohne Zusendung von Proben von Herrn Gutsbesitzer Paulsen zu Nassen- grund zu 24 Mk. pro 100 Kilo angeboten worden ist;
Z) daß Herr Fritz Arndt von Klostergut Oberwertha bei Cossebaude - Dresden eine Probe schwedischen Saathafer übersandt und 150 Gentner zu 9*/, Mk. pro Gentner und 19 Mk. pro 100 Kilo angeboten hat-
4) daß von Herrn Joh. Steffens aus Luxem, Kreis Mayen, Reg.-Bez. Goblenz, eine Probe Pertaton- Hafer übersandt und bei großer Abnahme zu 25 Mk. pro Gentner (50 Kilo) ab Bahnstation Mayen angeboten worden ift;
5) daß das Saatfrucht - Versandtgeschäft des landw. Bezirksvereins Obernburg in Bayern eine Probe Juvelgerste mitgetheilt und den Gentner zu 14 Mk. angeboten hat -
ti) daß Herr Gditard Rödel von Weißenfels a. S. (In der Provinz Sachsen, Preußen)
a) eine Probe verbesserten Petaton-Hasers,
b) „ „ gelben tartanschen Riesenhafers,
c) zwei Proben rothblühenden Kopfklees I. und II. Qualität und
d) eine Probe Luzerne
mitgetheilt und für den Petaton-Hafer 16 Mk. pro 50 Kilo (1 Gentner) und für den Riesenhafer 18 Mk. für 10 Kilo (20 Pfund) und für rothblühenden Kopftlee I. Qualität 55—70 Mk. pro 50 Kilogramm und für Luzerne 60—80 Mk. pro 50 Kilogramm gefordert hat-
7) daß Herr Rittergutsbesitzer A. Rahmann zu Wellersee bei Markoldendorf Proben von dänischem Saathafer, Noös Sommerweizen und von Pferdebohnen, jedoch ohne Preisangaben übersandt hat, die Preise später erst mittheilen wird;
8) daß Herr Ad. Meuser in Kirchharten am Rhein Riesenhafer zu 10.50 Mk. pro Gentner, Probsteier Hafer 9.50 Mk. pro Gentner, BaselerHafer 9.50 Mk. pro Gentner ohne Ueberfenbung von Proben angeboten hat-
9) daß W. Neumann in Leutersdorf i. S. (O.-L.) Probstei-Hafer zu 20 Mk., Finnland-Hafer zu 22 Mk., Riesenhafer zu 20 Mk.. Stormerschhafer zu 20 Mk., Probsteigerste (Originalsaat) zu 24 Mk., Probsteigerste (Nachbau) zu 22.50 Mk., Jmperialgerste zu 26 Mk., Sommerblumenweizen zu 28 Mk., Wechsel- weizen zu 28 Mk. pro 100 Kilo ohne Zusendung von Proben angeboten hat.
Die übersandten Proben können auf Großh. Kreisamt eingesehen werden.
Gießen, den 25. Januar 1892.
Der Vorsitzende des landwirthschaftl. Bezirksvereins Gießen. Jost.
Zum Geburtstage des Kaisers.
Am 27. Januar vollendet Kaiser Wilhem sein 33. Lebensjahr, und ganz Deuschland feiert wiederum des Kaisers Geburtstag als einen nationalen Ehren- und Freudentag, denn mit stolzer Genugthuung und herzlicher Dankbarkeit blicken alle Patrioten an diesem Tage nach dem deutschen Kaiser- und preußischen Königsthrone, auf welchem ein geliebter Herrscher sitzt, der mit Weisheit und Milde, Kraft und Würde seines hohen Amtes waltet. Getreu den ruhmreichen Traditionen seiner Vorfahren, ein mächtiger Schirmherr des Vaterlandes zu sein und niemals einem äußeren oder inneren Feinde zu gestatten, ungestraft die Hand gegen die Unantastbarkeit und den Frieden des Reiches zu erheben, hält der Kaiser Deutschlands Schwert stets kampfbereit, aber es ist auch zugleich -er größte Ruhm des Kaisers, daß daS starke deutsche Schwert «ur im Dienste friedlicher Culturarbeit steht, und am aller
wenigsten unser Kaiser daran denkt, das Schwert wegen kriegerlscher Lorbeeren und ehrgeiziger Eroberungen zu ziehen. Diese herrliche Wahrheit ist während der ganzen Regierungszeit und zumal auch während des letzten Regierungsjahres des Kaisers wiederholt glänzend hervorgetreten, denn im verflossenen Jahre wurde nicht nur der große Friedensbund Deutschlands, Oesterreichs und Italiens erneuert, sondern diesem politischen und militärischen Bunde wurde durch die bekannten neuen Handelsverträge auch ein wirthschastliches Bündniß der drei Staaten beigefügt, und diese handelspolitische Annäherung der drei großen mitteleuropäischen Staaten muß in hohem Matze als ein Werk des Kaisers Wilhelm angesehen werden.
Mit scharfem Auge wacht auch der Kaiser über die Entwickelung der Dinge im Innern, unablässig ist er mit seinen Rüthen und den Vertretern des Reiches und Preußens bemüht, nöthig gewordene Reformen mit Ernst und Eifer durchzusühren und ganz besonders ist sein Bemühen daraus gerichtet, die socialen Gebrechen unserer Zeit durch gesetzliche Reformen, sowie durch stärkere Mitwirkung der Schule und Kirche zu heilen. Für Kaiser Wilhelm, den guten und gerechten Herrscher, und sein ganzes erlauchtes Haus spenden daher am heutigen Tage alle Patrioten ihre aufrichtigsten Glück- und Segenswünsche und flehen zum Höchsten, daß seine Vorsehung den Kaiser und sein erhabenes Werk in ihren Schutz nehmen möge!
Deutscher Reich.
Berlin, 24. Januar. Das dem Bundesrathe zugegangene neue Eheckgesetz stellt u. A. die Beoingungen fest, denen ein Check entsprechen muß: Durch die in den Text auf- zunehmende Bezeichnung als Check, durch die Aufforderung des Ausstellers, aus seinem Guthaben eine bestimmte Geldsumme zu zahlen, durch die Bezeichnung des Empfängers, durch die Unterschrift des Ausstellers mit seinem Namen oder der Firma, endlich durch die Angabe des Ortes und des Datums der Ausstellung. Der Check dars nicht acceptirt werden, daraus gesetzte Annahmevermerke gelten als nicht geschrieben. Sogen. Platzchecks sind spätestens nach drei oder fünf Tagen zur Zahlung zu präsentiren. Welche Checks dem Platz gleich zu achten sind und welche Stellen als Abrechnungsstellen zu gelten haben, bestimmt der Bundesrath nach den örtlichen Verhältnissen. Ein Widerruf des Checks seitens des Ausstellers hat keine rechtliche Wirksamkeit. Im Weiteren werden die Rechte und Befugnisse des Checkinhabers, des Bezogenen und der Aussteller geregelt.
Berlin, 24. Januar. Nach einer dem Bundesrathe zugegangenen Vorlage waren bis Ende December 1891 an die einzelnen Bundesstaaten im Ganzen Silber-, Nickel- und Kupfermünzen im Werthe von 510,892,523.41 Mk. überwiesen worden. Hiervon entfallen aus Silbermünzen 75,454,495 Mk. an Fünfmarkstücken- 106,637,656 Mk. an Zweimarkstücken- 179,701,334 Mk. an Einmarkstücken - 71,486,552 Mk. an Fünszigpsennigstücken und 20,710,922 Mk. 80 Pf. an Zwanzigpsenmgstücken. Ferner auf Nickelmünzen: 4,005,284 Mk. an Zwanzigpfennigstücken, 28,451,835.60 Mk. an Zehnpsennigstücken, 14,050,637.05 Mk. an Fünfpsennig- stücken. Auf Kupfermünzen: 5,088,697.44 M. an Zweipfennig- und 5,305,109.52 Mk. an Einpfennigstücken.
DratHer Reichstag.
156. Plenarsitzung. Montag den 25. Zauuar 1892, 12 Uhr.
Aus der Tagesordnung steht zunächst erste und event. zweite Berathung deS am 18. d. M. in Rom abgeschlossenen Uebereinkommens zwischen dem Reich und Italien über den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz.
Abg. Schmidt-Elberseld (dsr.) vermißt in dem Vertrage eine Bestimmung analog $ 8 des Vertrags mit Oesterreich betr. die Ursprungsbezeichnung der Maaren.
Abg. Dr. Hammacber (natl.) hält die Bedenken, die er in der PrtoritätSfrage bei der Berathung der Convention mit Oesterreich ausgesprochen, aufrecht und vermißt gleichfalls eine Bestimmung über die concurrence de loyale.
Unterftaatssecretär Nieberding erwidert, daß eine solche Bestimmung Italien gegenüber nicht nöthig fei, da Italien bereits entsprechende Bestimmungen seinerseits getroffen habe. Wir würden uns nur einseitta festgelegt haben, wenn wir einen bezüglichen Paragraphen in die Convention gebracht hätten.
XZ Die zweite Lesung der Convention wird von der Tagesordnung abgesetzt.
CS folgt zweite Berathung des Handelsvertrags mit der Schweiz.
Abg. Siegle (natl.) erörtert eingehend die wirthfchaftlichen und finanziellen Wirkungen der wichtigeren Positionen des Vertrags und befürwortet den Vertrag in der Hoffnung, daß damit die Grundlage für eine Wetterentwtckelung geschaffen sei. Bet den einzelnen Positionen sei soviel erreicht, als erreicht werden konnte.
Abg. Ruhland (Els.) spricht mit Rücksicht auf die Schädigung, welche der Vertrag für Elsaß Lothringen bringe, gegen denselben.
Abg. Samhammer (dfr.) weist auf die bedrückte Lage einer Anzahl mitteldeutscher Hausindustrien, als Spielwaaren- rc. Industrie hin, welche lediglich durch den 1879er Zolltarif verschuldet sei. Er könne nur wünschen, daß man der thüringischen Industrie bei wetteren Verhandlungen mehr Berücksichtigung zu Theil werden lasse.
Abg. Adt (natl.) wünscht eine gleichmäßige Präctsirung der Begriffe grobes und feines Schuhwerk im deutschen und im schweizer Waarenoerzeichniß.
Abg. Landes (Ctr.) bedauert die Zollherabsetzung für Käse, wodurch die Käsefabrikatton im Allgäu, welche erst durch den Zoll concurrenzfähig gemacht würde, geschädigt würde.
Bundescommiffar Geh. Rath Huber: Wir hätten verbältntß- mäßtg wenig concedtrt. Mit dem Conventionaltarif mit der Schweiz belasteten wir die Einfuhr nur noch mit 13,5pCt. vom Werth, während die Schweiz, deren autonomer Tarif einen durchschnittlichen Belastung von 8,4 pCt. entspreche, dieselbe in dem Vertragstarife auf 5,4pCt. herabsetze. Durch den vielfach angegriffenen Veredelungsverkehr werde bedürftigen deutschen Gegenden Arbeitsgelegenheit gesichert.
Abg. Dr. Brömel (dfr.) rügt die Haltung verschiedener Industrien den Verträgen gegenüber; sie verlangten Herabsetzung der Auslandszölle, wollten aber von einer Herabsetzung der deutschen Zölle nichts wissen. Die Art und Weife, in welcher die Elsässer Spinner ihre Interessen hier vertreten hätten, sei nicht geeignet, Sympathien für sie zu erwecken. (Oho!) Ein großer Theil des in Elsaß-Lothringen producirten Baumwollgarns werde dort weiter verarbeitet und etwa die Hälfte davon komme zur Ausfuhr nach Deutschland. Die Zollermäßigung sei viel zu unbedeutend, als daß sie für die Industrie besonders ins Gewicht fallen könnte. Der Zoll ver- theme die Waare für den deutschen Consumenten, um fie billiger an den ausländischen Consumenten ablaffen zu können. Die Zollerhöhungen von 1885 seien nicht aufrecht zu erhalten. Er hoffe, die Regierung werde auf dem betretenen Wege fortfahren.
Abg. Dr. Petri (natl.) glaubt nicht, daß die Zollermäßigung für die Feinspinnerei deutscherseits bewilligt worden sei, weil die Schweiz dieselbe als conditio sine qua non gefordert hat, sondern weil man eine Vergünstigung für die Halbseiden-Industrie erreichen wollte. ES handle sich nicht blos um die Spinnereibesitzer, sondern auch um die in dieser Industrie beschäftigten Arbeiter.
Preuß. Handelsmtnister v. Berlepsch: Die niederrheinische Halbseiden-Industrie sei gegen jede Herabsetzung der Zölle als einen Einbruch in das Schutzzollsystem; sie verlangte aber Rückvergütung deS Zolles und zwar ohne Identitätsnachweis. Auf die Petitionen aus diesen Kreisen könne man sich also nicht berufen. Die Erwartungen, die man im Interesse der Entwickelung der Feinspivneret an den Zoll geknüpft hat, haben sich nicht erfüllt. Nur ein großes Etablissement in Bielefeld und eine Fabrik in Sachsen bezögen nennenswerthe Quantitäten Daumwollengarn auS dem Elsaß. Die Elsässer Herren arbeiteten mehr für die Verarbeitung im Elsaß selbst, denn dort seien Spinnerei und Weberei buchstäblich verschwistert und verschwägert. Gegen die englische Concurrenz sei nicht aufzukommen. Nach alledem sei es nicht richtig, daß eine wichtige Industrie durch die Zollermäßigung betroffen würde, wohl aber liege diese Ermäßigung im Interesse der deutschen Fetnweberet und zahlreicher Industrien.
Die Weiterberathung wird hierauf auf heute Abmd 81/, Uhr vertagt.
Neueste Nachrichten.
Wolffü telegraphisches Lorrespondenz-Drrreov.
Berlin, 25. Januar. Auf dem heutigen Diner beim Kaiser zu Ehren des württembergischen Königspaares brachte der Kaiser den Toast aus, indem er eS herzlich willkommen hieß. Er dankte für den Besuch am hiesigen Hofe, der König sei kein Neuling in Berlin und seit lange mit der preußischen Armee eng verbunden, und daß er hier nicht vergessen sei, habe der gestrige Empfang bewiesen. Er heiße seine königlichen Gäste nochmals willkommen und trinke auf deren Wohl. Der König antwortete sofort: Er danke für den Toast auf sich und die Königin, er danke für den herrlichen und herzlichen Empfang durch den Kaiser und die Kaiserin, sowie durch die Bevölkerung. Der Kaiser habe richtig bemerkt, daß er kein Neuling in Berlin sei- die schönsten Jahre seines Lebens gehörten der Zeit, wo er eng mit der preußischen Armee verbunden war. Dieser Kitt mit der preußischen Armee sei zugleich ein festes Band zwischen dem württembergischen und dem preußischen Volke. Er trinke auf das Wohl des Kaisers und der Kaiserin.
Depeschen deS „Bureau Herold".
Berlin, 25. Januar. Der Cultusminister wurde am Samstag Nachmittag vom Kaiser zum Vortrag empfangen. Abends 9 Uhr erschien der Kaiser unangemeldet in der Wohnung des Ministers. Auf den Wunsch deS Kaisers wurden alsbald auch Finanzminister Dr. Miquel, Gras Douglas und v. Benda geladen. Der Kaiser verweilte in reger Unterhaltung bis nach 12 Uhr Nachts, obwohl die Equipage bereits vor 11 Uhr bestellt war.
Berlin, 25. Januar. 6000 socialdemokratische Liederbücher wurden polizeilich beschlagnahmt.
Frankfurt a. M., 25. Januar. Die alte Bankfirma M. St. Goar hat ihre Zahlungen eingestellt. Bethei» ligt sind hiesige Makler und Firmen, ferner Wien, Berlin und Paris. Der Verlust wird aus ca. 800,000 Mk. angegeben, welcher lediglich auf verfehlte Spekulationen zurück« zusühren ist.


