Nr. 72
Freitagde» 25. März
1892
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Hratisöeitage: Gießener JamitienötütLer.
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Annahme von Anzeigen zu btt Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi« Vorm. 10 Uhr.
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«Qf Annoncen-Bureaux de- In- und Au-lande« nehme» Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Die Gießener WasikienkkLlter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Der
Gießener Anzeiger erlcheint täglich, mit Ausnahme deS Montag-.
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Durch die Pojt bezogen 2 Mark 50 Pfg.
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Bekanntmachung,
betreffend Schafräude in Grünberg.
Nach Erlöschen der Räude unter den Schafen zu Grünberg haben wir die am 5. December v. I. über die beiden dortigen Herden verfügte Sperre heute wieder aufgehoben
Gießen, den 23. März 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. (Bagern.
©ie Hungerkatastrophe, welche seit langem weite Gebiete des Czarenreiches heimsucht, macht sich, wenngleich in bedeutend abgeschwächter Form, jetzt auch in Theilcn Ungarns und Galiziens bemerklich. Aus den nördlichen Comitaten Ungarns wie aus den westlichen Gegenden Galiziens kommen erschütternde Meldungen über den unter ber dortigen Landbevölkerung herrschenden Nolhstand und dessen furchtbare Wirkungen. Regiertingsseitig wie aus privaten Kreisen wird viel gethan, um dem herrschenden Elend zu steuern, aber die Hilfsaction hat nicht verhindern können, daß schon viele Menschen in den Nothstandsgebietcn Ungarns und Galiziens thatsächlich verhungert sind. Falls nicht eine durchgreifendere Action zur Unterstützung der Nothleidenden eingeleitet wird, so steht zu befürchten, daß die Hungerkatastrophe in den heimgesuchten Gegenden nur noch eine größere Ausdehnung gewinnt. Auch Ausschreitungen aus den Nothstandsbezirken werden schon gemeldet.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des Art. 56 der Städte-Ordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 7. November 1891 zu Nr. M. I. 29 744 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen verordnet wie folgt:
S 1- Jedes Fuhrwerk, welches seiner Natur nach nicht ausschließlich zur Beförderung von Personen bestimmt ist, muß an beständig sichtbarer Stelle, wenn thun- lich auf der linken oder Hinteren Seite, mit dem Namen (Firma) und Wohnort des Eigenthümers
------ Gießen, 23. März 1892.
Betr.: Die Ablieferung der Vacanzüberschüsfe erledigter Schulstellen an den Provinzialschulfonds.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
MM dte Grstzh. Bürgermeister eie« des Kreise-.
Sofern Schulstellen in Ihren Gemeinden im Laufe des Etatsjahres 1891/92 vacant waren, sehen wir unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 24. Januar 1878 (Amtsblatt Nr. 1) der Vorlage der von Ihnen mit den Schulvorständen gemeinschaftlich aufzustellenden Berechnungen der an den Provinzialschulfonds abzuliefernden Vacanz- überschüffe in doppelter Ausfertigung bis zum 20. k. M. entgegen.
Deutsche- Reich.
Berlin, 23. März. Der Kaiser gedenkt noch eini§- _Ta^e - gänzlich von den Nachwehen
seiner jüngsten Krankheit zu erholen. Die in den letzten Tagen umlausenden Gerüchte von dem angeblich nicht unbedenklichen Gesundheitszustände des erlauchten Herrn erweisen sich als durchaus unbegründet, der Monarch ist vielmehr nur von einer starken Heiserkeit und einer allgemeinen Körpermattigkeit befaßen; beide Hebet dürsten aber in der frischen Waldesluft der Schorfhaide sehr bald gehoben sein. Auch die Meldung, daß sich der Kaiser in Folge ärztlichen Rathes während seines Aufenthaltes in Hubertusstock der Regiernugsgeschäfte enthalte, ist unzutreffend,- er erledigt die lausenden Arbeiten in gewohnter Weise, außerdem hat er ja in Hubertusstock in Sachen der Ministerkrisis u. A. den Reichskanzler Grafen Caprivi und den Ches des Civileabinets, Dr. v. Lucanus zum Vortrage empfangen.
— Noch immer beherrscht die Frage nach dem Ausgange der Minister- und Kanzlerkrisis vollständig unsere gesammte innere Tagespolitik. Von Tag zu Tag wird die desinitive kaiserliche Entscheidung in den principiellen wie persönlichen Fragen erwartet, aus denen sich die ganze Krisis zusammenfetzt — vielleicht, daß diese mit solcher Spannung erwartete Entscheidung zur Stunde endlich erfolgt ist. Zeit wäre es wenigstens, daß nunmehr Klarheit in die verwickelte Situation kommt, welche durch eine wahre Sturmsluth uneon- trollirbarer Gerüchte nur noch verworrener gestaltet wird. Daran ist allerdings nicht mehr zu zweifeln, daß die Ent- lassung des bisherigen Cultusministers Grasen Zedlitz that- fächlich schon erfolgt ist, und auch das Verbleiben des Reichskanzlers Grasen Caprivi im Amte scheint anderseits gesichert zu sein. Dagegen lauten die Meldungen über die weitere Gestaltung der Dinge, namentlich was die Abtrennung des preußischen Ministerpräsidiums vom Reichskanzlerposten anbelangt, noch recht widerspruchsvoll. Wenn vielfach die Annahme besteht, die Schwierigkeiten der bestehenden Krisis würden versuchsweise durch diese Aemrer- trennung beseitigt werden, so bezweifeln neuere Gerüchte wiederum, daß ein solcher Schritt wirklich unternommen werden solle, während hinsichtlich der Personalsragen das tollste Kunterbunt herrscht. Hoffentlich hat dieser Zustand der Ungewißheit und des Rathens am längsten gedauert, er könnte sonst bedenkliche Folgen nach sich ziehen.
— Das dem Reichstage zugegangene und von demselben bereits in Erörterung gezogene „W eingesetz" besteht aus 13 Paragraphen, deren letzter den 1. October 1892 als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Vorlage bezeichnet. Die Vorlage zieht sehr scharfe Grenzen zwischen der erlaubten Behandlung des Meines und der Verfälschung desselben durch gewisse Zusätze u. f. w., namentlich soll künftig der Zusatz von Zucker und Wasser nur bis zu einem bestimmten Grade gestattet sein. Die Strafen für die Übertretung der Vorschriften des neuen Gesetzes sind ziemlich streng, sie gehen bis zu Gesängnißstrase in Höhe von sechs Monaten oder bis zu einer Geldstrafe von 1500 Mk. hinaus,- unter Umständen kann auch auf beide Mapmalstrafen zugleich erkannt werden.
Bekanntmachung,
betreffend Maul- und Klauenseuche zu Gießen.
Nachdem die in einem Gehöft zu Gießen ausgebrochen gewesene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, haben wir die angeordnete Gehöftesperre aufgehoben.
Gießen, den 24. März 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
________ v. Gagern.
Bekanntmachung,
betreffend Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen.
In Selters, Wenings und Wernings, Kreis Büdingen, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt und seitens des Großh. Kreisamts Büdingen Orts- und Gemarkungssperre verfügt worden.
Gießen, den 23. März 1892.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Arnts- und Anzeigeblatt für den Avers Gissten
und wenn Letzterer mehrere derartige Fuhrwerke besitzt, auch mit fortlaufenden Nummern versehen sein. Diese Bezeichnung muß in durchaus deutlicher Schrift mit Buchstaben von nicht unter 3 cm Höhe ausgeführt sein.
§ 2 Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind die Kaiserlichen Posten und die städtischen Sprengfäffer.
§ 3- Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafen bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Hast bestraft.
§ 4- Diese Polizeiverordnung tritt mit dem I. April 1892 in Kraft.
Gießen, den 13. November 1891.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Gießener Anzeig er
General-Anzeiger.
Ventßcher Reistag.
201. Plenarsitzung. Mittwoch den 23. März, 12 Uhr.
„ Aul d-r Agesordnung sieht zunächst erste und -oent. zweite Beralhung des Gesetzentwurfs betr. den Verkehr mit Wein wein- haltigen und wemahnlrchen Getränken. ' n'
<- . Pr- ®ürflin (natl.) ist mit dem Entwürfe einverstanden Derselbe nehme einen Karen, gerechten und loyalen Standpunkt ein indem ersage: Ihr durst dem Weine zusetzen, was Ihr wollt nur' keine schädlichen Stoffe, aber Ihr mußt Eure Zusätze offen bekennen D« £ MI!nÄW', fd unhaltbar
Der^Kernpm>kt,,de^^a^,l^^' --haben; ein bezüglicher Antrag dürste tndeß hier wenig Erfolg Haden, aber er bitte die verbündeten Regierungen, durch Besteuerung der Kunstweinfabrication der Wein- production gegenüber Gerechtigkeit zu üben.
Abg. Dr. Schädler (Ctr.) würde dem Entwürfe gern zustimmen, um endlich dem Widerspruch der gertchtltchcn Entscheidungen ein Ende zu machen; aber der Entwurf enthalte vieles nicht, was er wünsche und enthalte Manches, was er nicht wünsche. Die Vorlage verbiete den Kunstwein nicht und lasse den Zusatz von Zucker zu. Wein müsse reiner Naturwein sein; werde ein Zu otz gemacht, so y müsse das in der Benennung des Weins zum Ausdruck kommen. / Die Vorlage enthalte einen Anreiz dazu, mit der Verfälschung des/ Weins durch Zuckerwasser bis an dte äußerste Grenze zu gehen. - Vorlage schaffe nur ein Vorrecht für den Händler, keinen Schutz für den Weinproducenten.
Abg. Schenck (bft.): Der Wein sei ein Kunflproduct, die Natur liefere keinen Wein; eS habe also keinen Sinn, von Natur - wein zu sprechen. Er hoffe, daß diese Vorlage zu Stande kommen werde, und zwar gerade im Interesse des kleinen Weinbauers.
Abg. Dietz (Soc.) erklärt sich gegen die Vorlage. Auch der Arbeiter habe ein Interesse daran, daß der Wein, den er kaufe, unverfälscht sei. Die Zuckerung des Weins sei zu bcclatiten; durch eine solche Declaration werde Niemand geschädigt, denn der gezuckerte Wein werde auch gekauft werden, wenn er als solcher declarirt wird.
Abg. Dr. Bamberger (dfr.) ist erfreut, daß Abg. Bürklin seinen früheren schroff puristischen Standpunkt, den heute noch Abgg. Schädler und Dietz verträten, verlassen habe. ES fehle ja heute nicht an illuftren Beispielen dafür, daß man sich von der öffentlichen
Gießen, am 22. März 1892. Betreffend: Die Ableistung des Huldigungs- und Ver- saffungreides.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
«n dte Grotzh. Bürgermeistereien deS Kreises.
Die Ableistung des Huldigung«, und Verfaffungseides zettens der neu aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großh. hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, verheirathet haben, soll wie folgt stattfinden: „ «.-JÄ . „und Staatsbürger aus den in den Amts« ^richtobeztrken Grünberg und Homberg gelegenen Gemeinden Donnerstag den 7. April l. I., Vorm. S Uhr, in dem Rathhause zu Grünberg; M
„ . 2) der Orts- und Staatsbürger aus den in dem Amts- gerichtsbeztrk Gteßen gelegenen Gemeinden
ben April I. J„ Vor»,. 11 Uhr,
in Dem Regterungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen;
3) der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts- S^chtsbeztrken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Ge-
• den «. Mai l. I., Nachm. 1'/, Uhr,
IN dem Rathhause ZU Hungen,
4) der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts- genchtsbeztrken Llch und Butzbach gelegenen Gemeinden
Freitag den 13. Mai l. I , Nachm. I Uhr
m dem Rathhaufe zu Lich. Ul)r'
Wir beauftragen Sie hierbuA Personen
zu veii^Terminen ^orzutaven uno wie geschehen unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß Niemand vorzuladen war. Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.
v. Gagern.
Meinung belehren lasse, wenn man sich auf falscher Fährte befand. Der Wunsch nach Erledigung der Vorlage noch in dieser Session gehe aus dem Reichstage selbst hervor, und die verbündeten Regierungen seien also nicht dafür verantwortlich für das summarische Verfahren zu machen, in welchem das Gesetz zu Stande gebracht werde. Redner erklärt sich dagegen, daß durch $ 7 der negative Declarationszwang für Zuckerung in daS Gesetz hereingetragen werde. Die Zuckerung deS Weins zu declariren liege kein Anlaß vor, wenn der Wein nur schmecke und bekomme. Gerade die Masse der kleinen Winzer seien genöthigt, ihren Wein zu zuckern.
Staatssecretär Dr. v. B oetticher spricht feine Befriedigung über die geringe Zahl der Ausstellungen aus, die hier erhoben worden und hofft auf eine baldige Beilegung derselben in der Special- derathung. Die gegen die Regierungen wegen der späten Einbringung der Vorlage erhobenen Vorwürfe seien unbegründet. Die Regierungen hätten sich angelegen sein lassen, die Meinungen der Interessenten kennen zu lernen. Die Vorlage sei feit vier Wochen eingebracht und es sei noch Zeit zu ihrer Erledigung. Die Puristen würden nach einem Jahre auch keine andere Stellung einnehmen als heute; e8 liege also kein Grund vor, zu warten.
Abg Haus (Ctr.) plädirt für Declarationszwang. Geschehe die Zuckerung zur Verbesserung des WeineS, so möge man sie unbesorgt declariren; in der Regel handelt es sich aber nicht um bte Weinverbesserung. Der kleine Weinbauer habe ein Interesse an der Declaration, da der Weinhändler lieber sauren alS süßen Wern kaufe; versüßen ließe sich der Wein ja immer, aber die Säure könne man ihm nicht geben.
Abg. Menzer (cons.) beantragt Verweisung der Vorlage an eine Commission. Em so wichtiges Gesetz laffe sich nicht in solcher Eile erledigen und bedürfe eingehender Prüfung. Der Reichstag sei dazu umsomehr verpfttchtet, alS die verbündeten Negierungen vier Jahre zur Ausarbeitung des Entwurfs gebraucht hätten. Redner spricht sich sodann für den DeclarationSzwang aus.
Abg. Hultzsch (cons.) spricht sich im Interesse deS Zusiande- kommenS des Gesetzes, dem er im Allgemeinen zustimmt, gegen Com- missionSoerweisung aus und behalt sich ein Eingehen aus Einzelheiten für die zweite Lesung vor.
Commissionsverweisung wird abgelehnt; die zweite Lesung findet demnächst im Plenum statt.
ES solgt die erste Berathung de« Nach trag« eiat« (,wei Millionen zu den Kosten der Betheiligung de« Rcrche« an der Chicagoer Ausstellung).


