Nr. 196 Erstes Blatt Mittwoch den 24. August
1892
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Bekanntmachung,
betr. Maul- und Klauenseuche zu Wieseck.
Nachdem die in einem Gehöft zu Wieseck ausgebrochene Maul- und Klauenseuche erloschen ist, haben wir die Sperre dieses Gehöfts aufgehoben. Die Anordnung, daß Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine aus der Gemarkung Wieseck durch Händler nur auf Grund eines thierärztlichen Zeugnisses ausgeführt werden dürfen, besteht bis auf Weiteres noch fort.
Gießen, den 22. August 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__________________v. Gagern.___________________
Bekanntmachung,
betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
Zu Büdingen und Vonhausen, Kreis Büdingen, und zu Bobenhausen, Kreis Schotten, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöft- wie Gemarkungssperre verfügt worden.
Gießen, den 22. August 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, 22. August 1892.
Vetr.: Die Entscheidung von Gewerbestreitigkeiten; hier die Errichtung von Gewerbegerichten gemäß Reichsqesetz vom 29. Juli 1890.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grosth. Bürgermeistereien des Amtsgerichtsbezirks Gießen.
In Nummer 84 des Gießener Anzeigers von 1891 werden Sie unter „Localem" einen Artikel finden, in welchem kurz dargelegt ist, daß und warum man im diesseitigen Kreise von der Errichtung besonderer Gewerbegerichte, die durch obiges Gesetz der statutarischen Regelung der Gemeinden oder weiterer Communalverbände überlassen ist, absehen zu sollen glaubte. Demgemäß sind — wie Ihnen dann in unserem Amtsblatt Nr. 3 vom 18. April 1891 mitgetheilt wurde — die Großh. Bürgermeistereien zuständig geblieben, zur vorläufigen Entscheidung von Streitigkeiten a. über den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsver-
hältniffes, sowie über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuches oder Zeugnisses (§. 3 pos. 1 des Ges. vom 29. Juli 1890), b. über die Berechnung und Anrechnung der von den Arbeitern zu leistenden Krankenverfiche- rungsbeiträge (§. 3 pos. 2 des obigen Ges.).
Trotz Ihrer vorläufigen Entscheidung kann aber von den Parteien noch Klage bei dem ordentlichen Gerichte erhoben werden, welches auch über die Leistungen und Entschädigungsansprüche aus dem ArbeitSverhältniffe, sowie über eine in Beziehung auf dasselbe bedungene Conventionalstrafe (§. 3 pos. 2 des obigen Ges.) zu befinden hat.
Obgleich wir nun nach wie vor der Ansicht sind, daß die seither bestehenden Einrichtungen sich im Ganzen bewährt haben und ein Bedürfniß zur Errichtung besonderer Gewerbegerichte nach den Verhältnissen des hiesigen Bezirkes nicht vorliegt, so hat doch der Gießener Stadtvorstand geglaubt, einer mittlerweile aus Arbeiterkreisen kundgegebenen Bitte um Einführung eines besonderen Gewerbegerichts nicht entgegensein, vielmehr in der Weise Folge geben zu sollen, daß er bei uns die Errichtung eines gemeinsamen Gewerbegerichts für den Bezirk desAmtsgerichts Gießen beantragt hat. Maßgebend für diesen Antrag war die Erwägung, daß bei den zahlreich im Amtsgerichtäbezirk gelegenen Filialen der hiesigen Tabakfabriken und bei der Ausdehnung auch einzelner anderer großen Betriebe in mehreren Gemarkungen'des Ge- Gerichtsbezirkes es vorzuziehen sei, das gewünschte Gewerbegericht nicht ausschließlich für die Stadt Gießen zu errichten.
Wir fordern Sie daher auf, binnen 4 Wochen — nach Anhörung von Arbeitgebern und Arbeitern der hauptsächlichen Gewerbezweige und Fabrikbetriebe — den Gemeinderath darüber beschließen zu lassen, ob er nach den Verhältnissen Ihrer Gemeinde die Errichtung eines Gewerbegerichts für wünschenswerth hält. Bei Vorlage dieses Beschlusses wollen Sie auch berichten, wie oft Ihre Entscheidung in Gewerbestreitigkeiten seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 29. Juli 1890 (1. April 1891) in Anspruch genommen worden ist.
v. Gagern.
Deutsches Reich.
Berlin, 22. August. Die Ansprache des Kaisers an die höheren Offiziere nach der letzten Parade wird jetzt authentisch bekannt und es ergibt sich, daß diese hochwichtigen Aeußerungen doch einen wesentlich anderen Sinn und daher auch eine ganz andere Bedeutung und Tragweite für die poli- tische Situation haben, als man nach den bisherigen unvoll
kommenen Berichten annehmen konnte. Der Kaiser hat zunächst im Anschluß an die Kritik über die Parade in sehr lebhaften, nicht mißzuverstehenden Worten sein Erstaunen aus- gedrückt, daß in letzter Zeit in steigendem Maße militärische Interna in die Tagespresse gelangten, darunter solche, die rein theoretischer Natur sind, wie über die Schießversuche mit Gewehren neuen Calibers. Besonders mißbilligte er die Preßerzeugnisse, die nur rein militärischen Federn entsprungen sein könnten, und welche die geplante Hceresvermehrung sehr verschiedensach beurtheilten, insbesondere aber weitgehende organisatorische Einschränkungen aus Ersparnißrücksichten bei einer etwaigen Einführung der zweijährigen Dienstzeit als möglich erörtern. Derartige Erörterungen über eine Militärvorlage, der er noch gar nicht zugestimmt habe, gehörten ins Gebiet der Phantasie. Die zweijährige Dienstzeit erscheine weiten Kreisen als eine zeitgemäße Einrichtung; sie fei aber ohne Gewährung ganz besonderer Gegenleistungen nicht denkbar. Sollte etwa die Mehrheit des Reichstags nicht patriotisch genug sein, mit einer Vorlage, die auf der zweijährigen Dienstzeit beruht, gleichzeitig die erwähnten nothwendigen Ergänzungen derselben zu bewilligen, dann erkläre er, daß ihm immer noch eine kleine, gut disciplinirte Armee lieber sei als ein großer Hause. (Frks. Ztg.)
Berlin, 22. August. Die sensationelle Aeußeruug des Kaisers in Sachen der zweijährigen Dienstzeit beschäftigt die öffentliche Meinung Deutschlands noch immer. Nach einer jüngsten Lesart hätte der Monarch erklärt, daß er, so lange sich der Reichstag nicht zu großen militärischen Bewilligungen bereit zeige, an dem bewährten System seines Großvaters nicht rütteln lassen wolle. Die Aeußerung sei aber keine unbedingte Ablehnung jeder Aenderung der bestehenden Dienstzeit gewesen und habe lediglich bezweckt, die zum Theil sehr kühnen Erörterungen über eine noch nicht feststehende Militärvorlage abzuschneiden. Jedenfalls gestattet die Aeußerung des Kaisers, mag sie nun bloß bedingt oder aber schärfer ablehnend gegen die Einführung der zweijährigen Dienstzeit gerichtet gewesen fein, den Schluß, daß die ange- kündigte neue große Militärreform-Vorlage keineswegs schon fo fix und fertig ist, wie hier und da behauptet worden ist. Offenbar haben alle Schritte, welche militärischerseits zur Prüfung der Organisationssragen ins Werk gesetzt sind, bislang noch nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt und darum ist schwerlich anzunehmen, daß eine hierauf bezügliche Vorlage den Reichstag schon in seiner nächsten Session beschäftigen wird. Ob indessen nunmehr in der kommenden Tagung des Reichsparlaments überhaupt keine neuen Militär-
Feuilleton.
„Nr. 81691".
Nooellette von B. Corony.
(2. Fortsetzung.)
„Nicht möglich! Wie viel?" Fünfzehntausend Mark."
„Ist es auch wahr? Irren Sie sich nicht?"
„Sehen Sie doch selbst!"
Dem kurzsichtigen Steuerrarh schwammen die Nummern förmlich vor den Augen.
• „Ja — ja — wahrhaftig. Es ist so!"
„Schade, daß wir nur den vierten Theil bekommen! Aber es bleibt doch noch eine anständige Summe."
„Nach Abzug aller Kosten immerhin über dreitausend Mark."
„Welker, wir wollen uns wieder versöhnen."
„Ja."
„Dieses Geld fällt uns so unvermuthet zu — was meinen Sie, wenn wir damit--"
„Den Kindern heimlich die Wohnung ausmöbliren würden?
Ich glaube, wir können es thun, ohne uns der Verschwendung anzuklagen."
„Ich bin derselben Ansicht."
Das ha^e sie lange nicht mehr gesagt. Fräulein Koch druckte auf die Klingel und befahl dem eintretenden Mädchen: „Katharina, laufe schnell zu dem Bankier Freitag, sage, das too§ 81691 wäre gezogen — oder sage lieber nichts, ich fchreibe es Dir auf. — So! — Frage nur, wann man den Gewinn in Empfang nehmen kann."
Die Dienerin eilte fort und kehrte mit der Meldung toieber .* „Nächsten Sonnabend um vier Uhr."
„Die Kinder dürfen nichts erfahren. Wir wollen sie überraschen," entschied Ludovika und Welker stimmte bei.
„Kommen Sie Sonnabend um fünf Uhr. Da wird as Geld schon da fein und dann besprechen wir daS
Weitere."
„Ich werde mich pünktlich einfinden." So friedlich waren sie noch nie geschieden.
Zur festgesetzten Stunde erschien der Steuerrath bei seiner alten Freundin und fein erstes Wort war: „Nun, haben Sie die Summe bereits in Empfang genommen?"
„Noch nicht. Und ich werde es auch einstweilen nicht" thun," erwiderte sie.
„Ja, weßhalb denn?" fragte er, unangenehm überrascht.
„Mein Gott, begreifen Sie denn nicht? Es genirt mich jetzt, daß ich in meiner freudigen Aufregung gleich hmschickte. Damit es nun nicht aussieht, als ob wir so auf das Geld lauerten, will ich noch acht oder vierzehn Tage warten, ehe ich es einkassire."
„Welcher Gedanke! Geschäft ist Geschäft! Man muß das Loos pünktlich bezahlen, also kann man auch den Gewinn erheben. Wenn es Ihnen übrigens lieber ist, so will ich die Sache besorgen."
„O, nein, wir warten! Was sollte denn der Mann von uns denken? Das käme ja heraus, als ob wir keinen Bissen Brod im Hause hätten."
„Aber ich bitte Sie —"
„Dringen Sie nicht in mich! Es ist mir höchst unlieb, solche Hast gezeigt zu haben."
„Wir wollten doch aber die Wohnung einrichten."
„Daran hindert uns nichts."
„Bevor wir das Geld haben?"
„Es ist uns ja sicher. Was riskiren wir denn, wenn wir Vorauslagen machen'.?"
„Ich fände es indeß viel besser, kürzer und einfacher, den Betrag erst zu erheben."
„Vor acht Tagen nicht. Wenn Sie übrigens kein Geld flüssig machen wollen, so bin ich bereit, Ihnen die Summe vorzustrecken."
„Ich danke, mein Fräulein, und verzichte daraus, Ihre Güte in Anspruch zu nehmen," lehnte Welker dieses Anerbieten sehr kühl ab. „Morgen werde ich einstweilen die Saloneinrichtung besorgen und alles in die leerstehende Woh- I nung bringen lassen."
„Ich meinerseits werde ebenfalls morgen das Nölhige für das Wartezimmer auswählen. Hinsichtlich der anderen Räume können wir noch Rücksprache nehmen. Der Gewinn wird gerade dafür reichen."
„Ich beabsichtige nicht einen'Groschen davon zu ersparen."
„Ich ebensowenig."
Da Ludovika strenge Theilung der Kosten forderte, so rechnete der Steuerrath mit peinlicher Gewissenhaftigkeit bis auf den Pfennig aus, auf wie viel sich die gewonnene Summe nach allen Abzügen belaufe und der Verabredung getreu verwendete man den Betrag, um den jungen Leuten ein ebenso elegantes als gemüthliches Heim zurecht zu machen. Als die Gardinen an den Fenstern prangten und der Tapezierer den letzten Nagel eingeschlagen hatte, waren gerade acht Tage vorbeigezogen.
„Jetzt sind noch zwei Mark über," erklärte Welker, den Kassenbestand prüfend.
„Für diese wollen wir einen Wagen nehmen, bei den Kindern vorfahren, sie abholen und hierher bringen," schlug Fräulein Ludovika vor.
„Von dem Gewinn brauchen sie nichts zu wissen, das bleibt unter uns."
„Ja, die ganze Sache sieht großartiger aus, wenn wir darüber schweigen."
Hermann und Grethchen glaubten in einem Traume befangen zu fein, als sie die Pracht erblickten, die ihrer harrte. „Alles hochmodern!" jubelte die junge Fran, von einem Zimmer ins andere hüpfend und bald die türkischen Portieren, bald die Möbelbezüge streichelnd.
„Nein, Papa,--Tante---daß Ihr uns
eine solche Freude bereitet habt nach der energischen Abweisung'" staunte der Doctor, „Ihr sagtet doch beide so ent» schieden „Nein!""
„DaS geschah nur der Ueberraschung wegen."
(Schluß folgt.)


