Nr. 70
Erstes Blatt
Mittwoch den 23. März
1892
SjchenerAuzeiger
Aenerat-Mnzeiger.
Die Gießener JamttienStLlter »erden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beige! egt.
Der
Oletzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.
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Bekanntmachung
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abgesperrt.
Amtlicher Lheil
Annahme von Anzeigen zu Mr Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» vorm. 10 Uhr.
Alle Lnnoncen-Bureaux deS In- und Ausland«- nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger^ entgegen.
Gießen, den 19. Marz 1892.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Vetttßetzer
199. Plenarsitzung. Montag den 21. März, 12 Uhr. t x S^S Gegenstand ist die dritte Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Gesellschaften m\U beschränkter Haftung.
Abg. Dr. Sörömel (dfr.) beant'agt, den Gesetzentwurf von der Tagesordnung abzusetzen. Gegen denselben sprächen erhebliche Bedenken und die Sache sei nicht so eilig, um sie nicht bis zur nächsten Session verschieben zu können. In der nächsten Session würden seine Freunde gern bereit sein, an der Verbesserung mitzuwirken.
Abg. Dr. v. Bar (dfr.) schließt sich diesem Anträge an.
Staattzsecretär Dr. Bosse: Etwaige Bedenken, die gegen den Entwurf sprechen konnten, seien durch die sachgemäße Beralhung in der Commission beseitigt worden. Er bitte doch, die Vorlage ictu zu erledigen. 1 9
Abg. Dr. Hammacher (natl.) plaidtrt gleichfalls für Erledigung noch in dieser Session.
Abg. Dr. Bamberger (dfr.): Mit dem dem Gesetz zu Grunde liegenden Gedanken müsie die practtsche Probe gemacht werden • erweise sich das Gesetz als mangeldaft, so ließen sich die Mängel später noch jeder Zett beseitigen. Er bitte, das Gesetz zu erledigen
Abg. Schenck (dfr.) schließt sich dem an. In der Commission feien die von Dr. Brömel angeführten Bedenken zur Sprache gekommen, aber nicht für maßgebend erachtet worden.
Abg. v. Strombeck ((Str.) thetlt die Bedenken Brömels, wird zwar der en dloo-Annahme, wenn dieselbe beantragt werden sollte, keinen Widerstand leisten, aber schließlich gegen das Gesetz stimmen, obgleich auch er den Grundgedanken desselben für heilsam halte.
Bundescommisiar Geh. Ober-Regierungs,ath Hoffmann tritt den gegen die Vorlage angeführten Bedenken entgegen.
Die Generaldtecussion wird geschlossen und der Gesetzentwurf gegen die Stimmen einiger Mitglieder der F,e,sinni-en und deS Centrums angenommen.
Bekanntmachung,
Amtstage des Großherzoglichen Kreisamts Gießen betreffend.
Die unterzeichnete Behörde wird
Donnerstag den 7. April 1892
von Vormittags 8 Uhr an
einen Amtstag im Rathhause zu (Yrünberg abhalten und wird den Kreis-Eingeseflenen aus Den Amtsgerichts-Bezirken Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige Anliegen in diesem Termine vorzubringen.
Gießen, den 22. März 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. (Sagern.
sichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein gediegenes Feuilleton wird neben besonderen Artikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstvff bieten. Außerdem werden die „Gießener Familienblätter", welche dem Anzeiger wöchentlich 3 mal bcigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.
Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufaebcn zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. April den Anzeiger kostenfrei zugestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Exemplare nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnementsbettag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.
Hochachtend
Verlag des „Gießener Anzeiger"
Brühl'sche Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch).
Gießen, den 22. März 1892. Betr.: Wie vorher.
Das Großherzoqliche Kreisamt Gießen an die Groffh. Bürgermeistereien der in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach gelegenen Gemeinden des Kreises Gießen.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen (offen.
v. Gagern.
Es folgt die zweite Berathung deS Gesetzentwurfs betr. die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften. (Ref. Abg. Hartmann.) . S 1 der Vorlage sichert die Unterstützung Den Familien der auS der Reserve, Land- oder Seewehr einberufenen Mannschaften im Falle der Bedürftigkeit. Die Commission macht die Unterstützung nicht von der Bedürftigkeit, sondern einfach vom Verlangen abhängig und dehnt sie auf die Familien der aus der Eisatzreserve für die zweite oder dritte Uebung einberufenen Mannschaften aus.
Nach S 2 der Vorlage soll die Unterstützung mindestens betragen für die Ehefrau in den Sommermonaten 20, in den Wintermonaten 30 Pfg. täglich, für jede der sonst unterstützungsberechtigten Personen 10 Pfg. täglich. Die Commission seht die tägliche Unterstützung fest für die Ehefrau auf 30pCt. des ortsüblichen Tagelohns am Aufenthaltsort des Einberufenen, für jede der sonst unter stützungsberechtigten Personen auf 10pCt., mit der Maßgabe, daß der Gesammtbetrag der Unterstützung 60pCt. des Betrags deS ortsüblichen Tagelohns nicht übersteigt.
Nach S 4 der Vorlage soll von den gezahlten Unterstützungen die Hälfte der Mindestbeträge, nach den Commissionsanträgen der volle Betrag aus Reichsmitteln erstattet werden. Als Termin für das Inkrafttreten der Vorlage schlägt die Commission den 1. Juli 1892 vor.
Staatssecretär Dr. v. Boetticher: Die Commissionsvorschläge seien ja von großem Wohlwollen und von Menschenfreundlichkeit bictirt, aber sie nähmen keine Rücksicht auf die Lage der Finanzen. Nach der Regierungsvorlage würde der Reichskasse eine jährliche Belastung von 275 000 Mk. erwachsen; nach den Commissionsvorschlägen aber würde diese Belastung auf V/i bis 2 Millionen gesteigert. Bet der Uebertragung der Grundsätze der Commissionsanträge auf den Kriegsfall würde sich die Belastung aber auf Hunderte von Millionen erhöhen. Er zweifle, daß die verbündeten Regierungen der Vorlage in der Commissionsfassung zustimmen werden.
Abg. Hahn (cons.) verthetdigt die Streichung der Voraussetzung der Bedürftigkeit für das Anrecht auf Unterstützung; die daraus erwachsende Mehrbelastung betrage nach der Berechnung der Regierung nur 130000 Mk., welcher Betrag sich noch dadurch reduciren werde, daß ein Theil der Familien der Eingezogenen dir Unterstützung nicht beanspruchen werden.
Abg. Singer (Soc.) bedauert die Haltung der Regierung gegenüber den Commissionsbeschlüssen. Die Commission habe kein besonderes Wohlwollen bekundet, sondern nur ihre Pflicht gethan, als sie an Stelle der Bettelpfennige der Regierungsvorlage einen Betrag setzte, der die Familien der Eingezogenen doch einigermaßen vor Noth schützt. (Dicepräsident Graf Ballestrem rügt den Ausdruck „Bettelpfennige" Der Regierungsvorlage gegenüber.) Wenn man in Preußen 10 Millionen für einen Dombau aufwende, wenn man zur Entschädigung für die bisher steuerfreien Reichsunmittelbaren, für Ablösung der Stolgebühren, für Colonialzwecke rc. Geld habe, sei es unbegreiflich, daß die Regierungen hier financielle Bedenken anführe. Wenn ein Krieg wie der vorige mit 5 Milliarden Kriegsentschädigung ende, könne es auf ein paar Millionen nicht ankommen, um die Familien der eingezogenen Mannschaften vor Noth zu schützen. Uebrigens gelte auch hier das Wort: „Bange machen gilt nicht." Die Negierung werde auch hier nicht gegen den Strom schwimmen.
Staatssecretär Dr. v. Boetticher: Die von der Regierung vorgeschlagenen Sätze seien s. Z. vom Reichstage selbst als genügend anerkannt worden; inzwischen habe sich nichts ereignet, was eine solche Erweiterung, wie sie die Commission vorschlage, nöthig mache Von einem Almosen, das die Familien der Eingezogenen erhalten sollten, könnte keine Rede sein; es handle sich um Competenzen Die Meinungsoerschiedenheit bestehe lediglich über da« Maß derselben.
Abg. v. Schalscha (Ctr.) beantragt, daß den Unterstützungssätzen der ortsübliche Tagelohn am Wohnort (nicht Aufenthaltsort) des Einberufenen zu Grunde gelegt werde.
Abg. Dr. Buhl (natl.) befürwortet die Commisfionsbeschlüsse und wird auch vor der dadurch entstehenden Mehrbelastung nicht zurückschrecken. Durch die Aufnahme der Voraussetzung der Bedürftigkeit in die Vorlage gewinne e« allerdings den Anschein, als handle es sich um eine Armenunterstützung; das müsse vermieden werden.
Abg. Dr. Ort er er (Ctr.) befürwortet Die Commissionsvorlage Die finanziellen Bedenken seien bereits in der Commission eingehend erörtert worden. Die in der Vorlage enthaltenen Unterstützungssätze seien zu gering, um die Familien der Eingezogenen vor Noth zu schützen. Redner wendet sich schließlich gegen den Antrag Schalscha.
Abg. Gamp (Rp.) hat schwere Bedenken gegen die zu 8 2 von der Commission gefaßten Beschlüsse und gibt denselben gegenüber der Regierungsvorlage den Vorzug. Durch dieses Gesetz würde allerdings das Maß der Unterstützung der Familien im Kriege präjudicirt und welche Mehrausgaben würden dann schon im Falle einer Mobilmachung erwachsen, die noch keinen Krieg im Gefolge zu haben brauche.
Abg. Hinze (dfr.) vertritt die Commissionsanträge. In heutiger Zeit kämen Mobilmachungen ohne Krieg nicht vor. Wenn es an Geld fehle, könne man ja noch nachträglich etwas von dem Militär- etat abstreichen.
Abg. Meyer-Arnswalde stimmt für die Regierungsvorlage Das Wort „auf Verlangen" fei zwecklos und was die Unterstützungsatze anlange, so seien die der Vorlage doch nur Mindestsätze.
Ab. Dr. Osann (natl.) beantragt einen neuen Paragraphen wonach Die nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährten Unterstützungen nicht verpfändet, noch an Dritte abgetreten werden können, auch keiner Art von Zwangsvollstreckung unterliegen.
Die Vorlage wird unter Ablehnung des Antrages v. Schalscha und unter Annahme des Antrages Osann in der von der Commission vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Die von den Abg. Müller, Roesicke und Genossen eingebrachte Novelle zum Unsalloersicherungsgesetz, welche dem BundeSratb Die Befugniß gibt, die Zahl der Stellvertreter der nichtständigen Mitglieder des ReichsoersicherungSamteS au8 dem Stande der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je sechs zu erhöhen, wird nach kurzer Debatte zur demnächstigen zweiten Lesung gestellt.
Schließlich werden noch einige Wahlprüfungen erledigt
Nächste Sitzung: morgen Mittag 12 Uhr: Wahlprüfungen, Petitionen. --------------
Deutsches Reich.
Berlin, 21.März. Zur Ministerkrisis in Berlin liegt von neuen Meldungen nur diejenige von der Berufung des Reichskanzlers Grasen Caprivi nach Schloß Hubertusstock I zum Kaiser vor. Offenbar wünschte Der Monarch fern vom lärmenden Getriebe der Neichshauptstadt und vom erregten Streite der Tagesmeinungen sich in der Waldesstille von Hubertusstock mit seinem ersten Berather über die bestehende Krisis in aller Gründlichkeit und Ruhe auszusprechen. Es ist möglich, daß der Reichskanzler mit der allerhöchsten Ge- nehmigung des Entlassungsgesuches des Cultusministers Grafen Zedlitz-Trützschler in der Tasche nach Berlin zurückgekehrt, jedenfalls verlautet inbeffen über die Entschließungen des Kaisers, der vermuthlich auch die nächste Zeit noch in Hubertusstock zu verbringen gedenkt, noch nicht das geringste Zuverlässige. Was die Rolle des Reichskanzlers in der ganzen gegenwärtigen Krisis anbelangt, so scheint eß allerdings rich- tig zu sein, daß auch der Cabinetschef seine Entlassung eingereicht hat, in Consequenz seines bisherigen Eintretens für das neue Volksschulgesetz. Allgemein geht aber die Anschauung dahin, daß der Kaiser die Demission Caprivis nicht angenommen habe, womit die Krisis erheblich'eingeschränkt werden würde. Hinsichtlich des ferneren Schicksals des Volksschulgesetzes gehen die Meinungen noch einigermaßen auseinander- am wahrscheinlichsten bleibt es indessen, daß die Regierung den Entwurf zurückzieht, dann könnte auch der Schluß des preußischen Landtags ganz gut bis Pfingsten erfolgen. — Selbstverständlich hat die in Preußen so unerwartet aus- gebrochene Ministerkrisis auch im Aus lau de die lebhafteste Beachtung gefunden und wird sie hierbei in ihren Ursachen im Allgemeinen ziemlich richtig beurteilt. Nur die meisten Pariser Blätter machen in dieser Beziehung eine Ausnahme, sie bekunden in ihren Beurteilungen über Die Berliner Vorgänge wieder einmal, wie seltsam sich bedeutungsvolle politische Ereignisse in Deutschland in den Köpfen der Franzosen widerzuspiegeln pflegen.
— Die Nachwahl im Reichstagswahlkreise Mecklen- burg-Strelitz, welche durch die Ungiltigkeitserklärung der Wahl des bisherigen Vertreters dieses Wahlkreises, des con- servativen Herrn v. Oertgen, nothwendig geworden war, hat keine definitive Entscheidung gezeitigt. Es muß vielmehr eine Stichwahl zwischen dem Caudidaten der Conscrvativen, Grasen Schwerin, und demjenigen der Freisinnigen, Wilbrandt, stattfinden, bei welcher die aus den socialdemokratischen Mitbewerber um das erledigte Mandat gefallenen Stimmen, ca. 2200, die Entscheidung herbeiführen dürften. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird dieselbe zu Gunsten des freisinnigen Candidaten ausfallen.
Zum Bezug des „(Siebener Anzeiger" für Steinstraße und Dammstraße bleibt bis auf Weiteres das 2. Vierteljahr 1892 laden wir hiermit ergebcnst ein. — Wie bisher, wird der „Gießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer objectiver Uebersicht zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nach- richten der zuverlässigsten telegraphischen Correspondenz- Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben aus dem Laufenden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz Oberhessen ansässige Berichterstatter, ist der „Gießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie inöglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des Anzeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Bettick-


