Ausgabe 
21.4.1892 Erstes Blatt
 
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Nr. 92 Erstes Blatt.

Donnerstag den 21. April

GWench Anzeiger

Kenerat-Anzeiger.

Die Gießener

M««ttienötL1ter erden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelegt.

' Der titlmtr Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

1892

Vierteljähriger Avonnementspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogm 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Expedition und Druckerei:

HchntSratze Ar.7.

Fernsprecher 51.

Amts- und Anzeigeblatt für den Avers Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für de» folgenden Tag erscheinenden N immer bi» Bonn. 10 Uhr.

Amtlicher Theil.

Nr. 21 des Michs-Gesetzblatts, ausgegeben den 12. d. M., enthält:

(Nr. 2015.) Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs. Vom 6. April 1892.

Gießen, den 20. April 1892.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___________________v. Gagern._______

Bekanntmachung, betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Steinbach, hier den allgemeinen Meliorationsplan für den II. Bereinigungsbezirk.

In der &it vom 22. April bis 5. Mai l. Js. liegen die Arbeiten des ersten Hauptabschnittes des II. Be­reinigungsbezirks (Feld zwischen der Kreisstraße nach Garben- ttich und dem alten Anneroder Weg) nämlich: der allgemeine Meuoratlonsplan mit Erläuterungsbericht nebst den dazu er­gangenen Beschlüssen der Vollzugscommission und dem Protokoll über die Prüfung dieser Arbeiten auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Steinbach zu Jedermanns Einsicht offen.

_ vermin zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten habe ich auf Freitag den 6. Mai L I., Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, in das Rathhaus zu Steinbach anberaumt. Die in diesem Termin nicht Er­scheinenden sind mit Einwendungen ausgeschloffen.

Gießen, den 16. April 1892.

Der Vollzugsco.nmiffär: Nebel, Amtniann.

Bekanntmachung,

da» Ersatzgefchäft pro 1892 betrrff.nd.

Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jabr 1892 findet an den nach- benannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Gießen in dem friiheren Hofgerichts- gebände

(B r a n d p l a tz).

Montag den 25. April, Vormittags von 8 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Buseck, Hattenrod und Klein-Linden;

Dienstag den 26. April, Vormittag von 8 Uhr on: derjenigen der Stadt Gieße» der beiden ältesten Jahrgänge (1890 und 1891); a

Mittwoch den 27. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1892) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinde Heuchelheim,-

Donnerstag den 28. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reis­kirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck;

Freitag den 29. April, Vormittags von 8 Uhr an:

Loosziehung.

II. Zu Grimberg im Gasthaus zum Rappen.

Samstag den 30. April, Vormittags von 8 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth;

Montag den 2. Mai, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangen­rod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Dienstag den 3. Mai, Vormittags von 8 Uhr an: LvoSziehung

Besondere Bestimmungen.

1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz- i lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath oder ihren ständigen Wohn­sitz haben und sich nicht in einem andern Theile

söeikage: Gießener Jamitienökäb

des Großherzogihums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) ange­gebenen Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungs­diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr­burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

e) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil be­sitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1872 geboren sind;

ferner

Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1890 bezw. 1891 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.

2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine m i t z u b r i n g e n.

3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem V:.'-' oder seiner Mutter Zurück« Stellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung an« beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig- keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission ein- zusinden.

Noch nicht eingereichte ZurücksteüungSausprüche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst unter allen Um­ständen vor Beginn deS Ersatzgeschäftes an die Ersatz Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. f. w. nachzuweisen. DaS Vorhandensein von Epilepste ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Er­satz-Commission das Loos.

6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit» zugeganaenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Mili­tärpflichtige, welche sich au-wäri- aufhalten, rur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsort ge­stellungspflichtig sind.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren \/2 Stunde vor der be­stimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des MusterungsgeschäfleS ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank­heit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ift darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger

»y Alle Annoncen-Bureaux be» In- und Auölandc» nehmen

Anzeigen für den(Siebener Anzeiger- entqrqen.

wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich ;u erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäft findet

Freitag den 22. April im Rathhaus zu Lieh, Donnerstag den 28. April in dem früheren Hof- gerichtsgebäude zu Gießen,

Montag den 2. Mai im Gast haus zum Rappen zu Grünberg,

di« Clasfifieirung der Mannschaften derR«serv«, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots und der Grsatz-Referve rücksichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhällniffe statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr, männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz. Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurück­stellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 25. März 1892.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gieße».

Jost, Regierungsrath.__

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Großh. Bürgermeister Johannes Wagner zu Reis, kirchen zum Ortsgerichtsvorsteher und Standesbeamten da­selbst ernannt und in diesen Eigenschaften heute verpflichtet worden ist.

Gießen, den 13. April 1892.

Großherzogliches Amtsgericht Gießen. Fresenius.

Deutscher Reich.

Berlin, 19. April. Der Kaiser trifft, einer amtlichen Nachricht zufolge, am 20. d. Mts. auf der Wartburg ein, um in den Forsten der Umgebung der Auerbabnbalz obzulicgen. Soweit bekannt, gedenkt der Kaiser am 22. April wieder in Berlin einzutreffen. (S.Neueste Nachr.")

In den Gedanken, daß die jüngste Kanzler- und Mmrsterkrisis mit den stattgefundenen Veränderungen im preußischen Cabinet ihren vorläufigen Abschluß gesunden hat, kann sich die öffentliche Meinung noch nicht recht finden. Davon zeugen die immer wieder auftauchenden Gerüchte von dem angeblich bevorstehenden Ausscheiden dieses oder jenes Mitgliedes aus dem Staatsministerium, daneben wird von der Nothwendigkeit gesprochen, dem neuen Ministerpräsidenten Grafen Eulenburg ein Fachministerium zu übertragen, und endlich sollen Gegensätze zwischen deup Grafen Eulenburg und dem Finanzminister Dr. Miquel aufgetaucht sein. Trotzdem, daß diese Gerüchte mit einer gewissen Bestimmtheit auftreten, dürften sie doch nichts als bloße Vermuthungeu ohne einen greifbaren Hintergrund fein, die höchstens eine einfache Er- wähnung verdienen.

DerReichsanzeiger" meldet: Der Reichskanzler hat zum Vorsitzenden der Commission für Arbeiter- statistik den UnterftaatSfecretär von Rottenburg und zum Mitgliede dieser Commission den Direetor des Kaiserlichen Statistischen Amts von Scheel ernannt. Zu Mitgliedern der Commission sind gewählt vom Bundesrath: der preußische Ministerialdirector Lohmann, der bayrische Regierungsrath Rasp, der sächsische Regierungsrath Morgenstern, der württem- bergische Oberregierungsrath von Schicker und der badische Oberregierungsrath Wörishoffer- vom Reichstag: die Reichs- tagsmitglieder Biehl, vr. Hartmann, vr. Hirsch, Hitze, Schippe! und Siegle.

DerReichsanzeiger" veröffentlicht den Nachtrags­etat betreffend die strategischen Babnen sowie das Gesetz betreffend die Aushebung der Beschlagnahme des Vermögens des Königs Georg.

Wie die Abendblätter melden, ist in der Reichs­bank bei einem Lombard Unterpfand ein Manco von 50 000 Mark Consols entdeckt worden, so daß der Verdacht einer Unterschlagung vorliege.

Staatsminister Rudolf Delbrück feierte am Samstag seinen 7 5. Geburtstag, welches Ereigniß wieder einmal die Aufmerksamkeit aus diesen schon seit Jahren in der Oeffcntlichkeit nicht mehr hervorgetretenen verdienten Politiker lenkt. Rudolf Delbrück gehört zu den bedeutendsten nationalen Staatsmännern unseres Volkes, denn nachdem er 1867 als Präsident an die Spitze des neuen Bundes« kanzleramtes getreten war, hat er ein Jahrzehnt hindurch dem Fürsten Bismarck in der ersten Ausgestaltung des neuen