Ausgabe 
17.4.1892 Zweites Blatt
 
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Sonntag den 17. April

1892

-K. 91. Zweites Blatt.

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2lmtiid?er Thcrl.

Bekanntmachung, da« Ersatzgeschäft pro 1892 betreffend. Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1892 findet an den nach- benanulen Tagen statt und zwar:

I. Zu Lich im Rathhaussaale.

Dienstag den 19. April, Vormittags von 9 Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eber« stadt, Ettingshausen, Garbenteich und Großen-Linden;

Mittwoch dcn 20. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns und Langsdorf;

Donnerstag den 21. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Lich, Muschenheim, Münster, Nieder-Befsingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgern und Rabertshausen;

Freitag den 22. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Rodheim, Röthges, Steinbach, Slemheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

Samstag den 23. April, Vormittags von 9 Uhr an: Loosziehung

II. Zu Gießen in dem früheren Hofgerichts- gebäude

(B r a n d p l a tz).

Montag den 25. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Buseck, Hattenrod und Kkin-Linden;

Dienstag den 26. April, Vormittag von 8 Uhr an. derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1890 und 1891);

Mittwoch den 27. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1892) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinde Heuchelheim.

Donnerstag den 28. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reis­kirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d.Lda., Trohe und Wieseck;

Freitag den 29. April, Vormittags von 8 Uhr an Loosziehung.

III. Zu Grimberg im Gasthaus zum Rappen.

Samstag den 30. April, Vormittags von 8 Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth;

Montag den 2. Mai, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangen­rod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Dienstag den 3. Mai, Vormittags von 8 Uhr au: Loosziehung.

Besondere Bestimmungen.

1) Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen, zu stellens

Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

aj in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath oder ihren ständigen Wohn- sitz haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) ange­gebenen Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirthschastsbeamte, Handlungs­diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr­burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das

Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil be­sitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1872 geboren sind;

ferner

Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1890 bezw. 1891 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.

2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten* oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.

3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück­stellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung an­beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich rm Termin vor der Ersatz-Commission ein* zusinden.

Noch nicht eingereichte Zurück stellungSaufprüche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst unter allen Um­ständen vor Beginn deS GrsatzgeschäfteS an die Ersatz'Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen'Anspruch auf Berücksichtigung.

4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. DaS Vorhandensein von Epilepfie ist durch die eidliche Erklärung von windesten- drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Er­satz-Commission das Loos.

6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereit- zugeganaenen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Mili­tärpflichtige, welche sich auSwäriS aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur an ihrem Aufenthaltsort ge­stellungspflichtig find.

Die Grobherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Muste­rungstermin rechtzeitig anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren i/2 Stunde vor der be­stimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiges und ruhiges Verhalten beobachten.

Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krank­heit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.

Im Anschluß an das Ersatz-Geschäst findet

Freitag den 22. April im Nathhaus zu Lich, Donnerstag den 28. April in dem früheren Hof- gerichtsgebäude zu Gießen,

Montag den 2. Mai im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg,

die Claffificirung der Mannschaften der Reserve, der Landwehr ersten und zweiten Aufgebot- und der Grsatz-Neserve rücksichtlich chrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.

Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehr­männer ersten und zweiten Aufgebots, sowie die Ersatz- Reservisten, welche im Falle einer Einberufung auf Zurück­stellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens 11 Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.

Gießen, den 25. März 1892.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Jost, Regierungsrath.

totales unb provinzieller.

Gieße«, 16. April 1892.

Fabrikation von Schauerromanen. In einem Artikel über Hintertreppen- und Colportagen-Romane theilt dieGer­mania" folgende bezeichnende Stelle aus dem Briefe eines Verlegers an seinen Autor mit:Wir haben jetzt schon das vierte Hest fertig und noch keine schaurige Handlung. Wie lange noch soll es so weitergehen? Wann wird endlich ein­mal ein Mord oder eine sonstige pikante Handlung die Er­zählung spannend machen? Wir bedauern fast, Ihnen neuer­dings unser Vertrauen geschenkt zu haben. Ihre breite Schilderung des Familienlebens paßt für den Geschmack unserer Leser nicht. Auf diese Art bekommen wir nicht für das fünfte Heft, das wir bis Mittwoch in Händen zu haben hoffen, eine merkliche Besserung in dieser Hinsicht. Könnten Sie nicht den alten Landpfarrer zu einem Jntriguanten stempeln? Ueberhaupt ist es nöthig, die schlechten Charaktere zu häufen. Für das siebente Heft, die kritische Nummer, ist die ausführliche genaue Schilderung einer Mord- oder Greuelscene nöthig, die aber erst in Nr. 8 fortgesetzt und in Nr. 9 zu Ende geführt wird."

Zubereitung der Kartoffeln. Dieselbe ist weder für den Wohlgeschmack noch für die Nahrhaftigkeit gleichgültig. Die Stoffe, denen die Kartoffeln ihren Wohlgeschmack ver­danken, sind größtentheils als leichtlösliche Kali- und Phos­phorsäureverbindungen vorhanden. Kocht man die Kartoffeln in Dampf, so gehen, falls dieselben ungeschält sind, nur Spuren von denselben verloren, geschält dagegen 45 pCt. Kocht man die Kartoffeln aber in Wasser, so gehen ungeschält schon ein, geschält aber 2530 pCt. verloren. Namentlich geschälte Kartoffeln sollte man daher in Dampf kochen. Sehr einfach läßt sich dieses bewirken, wenn man auf einen Drei­fuß, der in den betr. Kochtopf paßt, ein Drahtnetz, der Form des Topfes entsprechend, anbringt. Der Topf wird bann nur halb mit Wasser gefüllt uud die Kartoffeln auf das Drahtnetz gethan. Hierdurch wird aber nicht nur der Wohl­geschmack besser erhalten, sondern auch der Nährwerth, wie das eine Reihe von Versuchen bewiesen hat.

Bingen, 12. April. Der hiesige Gemeinderath hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, gegen die Entscheidung des Kreisausschusses, wonach das Recht der Einsicht in Acten, Protocolle u. s. w. nur dem Gemeinde­rath als Corporation und seinen Ausschüssen, nicht aber dem einzelnen Mitglied zustehen soll, Recurs an den Provinzial- ausschuß zu ergreifen.

Vermischtes.

* Der Feuerwehr in Rastenburg widmet ein dort er- cheinendes Blatt folgenden Lobspruch:Am Samstag Abend gegen 9 Uhr ertönten die Feuerglocken, da in einer Scheune auf der neuen Sorge Feuer ausgebrochen war. Die ge­wohnte Tüchtigkeit der hlesigen freiwilligen Feuerwehr unter ihrem Corpsführer Herrn Dieß bewirkte, daß ünsScheunen gänzlich, ein auf der anderen Seite der Straße etwa zwanzig Schritte entfernt stehendes massives Wohnhaus zum Theil und eine unserer besten Spritzen, welche auf der Breiten Straße stand, ver­brannt sind. Die gänzliche Windstille verhinderte daS weitere Umsichgreifen des Feuers."

* Schneeberg (im Erzgebirge), 12. April. In dem benachbarten Dorfe Albernau ist vor einigen Tagen einer ber letzten Veteranen auö den Befreiungskriegen, der frühere Tagelöhner und Invalid Friedr. Salzer, im Alter von 99 Jahren gestorben. Er hatte die Schlachten bei Dresden, Bautzen, Jauer, Jüterbogk, Großbeeren und Leipzig mitgemacht. Im vorigen Jahre nahm Salzer, der geistig