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Nr. 65. Erstes Blatt

Donnerstag Sen 17. März

1892

Gießener Anzeiger

Henerat-Anzeiger.

Amts- ttnfr Anzeigeblatt für den Ureis Gieren.

Die Gießener P««rrtevkrLtter »erben dem Anzeiger ,-chentlich dreimal beigelegt.

Der

Kietzener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.

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Alle Annoncen-vureaux deS In- und Auslände- nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgegen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für den folgenden Tag erscheinenden Nunimer bi- Borm. 10 Uhr.

Ausdruck leihen.

Darmstadt,

Stände wird em Donnerstag den 17. März, Vormittags 9 Uhr, zu ihrer 29. Sitzung zusammentreten, deren Tages­ordnung folgende ist: Erlaß einer Adresse an Se. Königliche Hoheit den Großherzog Ernst Ludwig. Sodann Vor­mittags 11 Uhr: Theilnahme an den Beisetzungsfeierlichkeiten des verstorbenen Großherzogs Ludwig IV., Königl. Hoheit. Die Erste Kammer tritt Freitag den 18. März, Vormittags 10 Uhr, zusammen. Die 10. Sitzung hat folgende Tagesordnung: 1) Allerhöchste Botschaft Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs/ 2) Berathung und Beschluß­fassung über eine aus die Allerhöchste Botschaft Sr. Königl. Hoheit des Groß Herzogs zu erlassende Ad re sie.

Darmstadt, 15. März. Zur Theilnahme an den Leichen- feierlich keilen für weiland Se. Königl. Hoheit den G r o ß h e rzo g Ludwig IV. treffen u. a. auch Deputationen des Königl. Preußischen 1. Garde Regiments zu Fuß und des 5. Königl. Bayerischen Infanterie-Regiments ein.

Darmstadt, 15. März. Auch heute war der Zudrang des Publikums zur Besichtigung der im Audienzsaale des Grobherzoglichen Neuen Palais aufgebahrten Leiche weiland Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs ein ganz außer­ordentlicher. Der Sarg mit der Allerhöchsten Leiche steht aus einem mäßig erhöhten, schwarz behangenen Katafalk- an dem Kopfende bemerkt man ein Arrangement von Palmen und anderen Pflanzen. Zu den Seiten des Katafalks, an dem Offiziere und Hoscavaliere die Ehrenwache halten, während an den Zugängen Garde-Unteroffiziere in Gala­uniform ausgestellt sind, liegen aus Tabourets Kissen mit den Orden des Heimgegangenen Landessürsten. . Der schwarz ausgeschlagene Raum erhält durch brennende Kerzen aus hohen silbernen Candelabern ein gedämpftes Licht, das die theuren Züge des Hohen Entschlafenen erkennen läßt. Im Laufe des heutigen Vormittags defilirte die gesammte Garnison Darmftadt-Beffungen an dem Hohen Entschlafenen vorüber.

Darmstadt, 15. März. An der Condolenz-Cour des Publikums vor der Bahre weiland Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Ludwig IV. in den gestrigen Nachmittags­stunden von 46 Uhr beteiligten sich viele Hinderte von Personen- zeitweise waren die an dem Eingangsthor am Marienplatz dienstthuenden Schutzleute genöthigt, das Thor zu schließen, um einigermaßen dem allzugroßen Zudrang zu wehren. Heute früh um 7 Uhr sind sämmtliche Mannschaften des 1. Großh. Ins.- (Leibgarde-) Regts. Nr. 115 compagnie­weise an der Bahre des höchstseligen Inhabers des Regiments vorbeidefilirt.

Darmstadt, 15. März. Heute Mittag hat die Er- ösfnung deSTestaments des v^ftrrbenen Großherzogs stattgesunden. Zur Beisetzungßfeier wird auch Erzherzog Eugen in Vertretung des Kaisers von Oesterreich hier ein« treffen.

Darmstadt, 15. März. Aus London wird berichtet: Am Donnerstag findet in der Albert-Memorial Capelle zu Windsor zu derselben Zeit, wo die Beisetzung erfolgt, für. den verstorbenen Großherzog von Hessen ein Trauergottesdienst statt, dem die Königin, die Prin­zessin Christian von Schleswig - Holstein und Battenberg, sowie andere Mitglieder der Königlichen Familie beiwohnen werden.

15. März. Die Zweite Kammer der

Zu den Beisctzuugsfeierlichkcitcn.

Darmstadt, 15. März. Der nunmehr festgestellten Ordnung beim Leichenbegängniß des verstorbenen Großherzogs entnehmen wir, daß die Trauerparade von dem Commandeur der 50. Infanterie-Brigade, Generalmajor ö. Lademann, commandirt werden wird. Zu derselben sind commandirt je zwei Schwadronen des 23. und 24. Dragoner- Regiments, 2 Bataillone des 115. Jns.-Regmts. und ein aus den übrigen hessischen Regimentern (116., 117. und 118) combinirtes Bataillon, ferner drei Batterien des Hess. Feld­artillerie-Regiments und eine combinirte Tra>n Compagnie. Die Einsegnung erfolgt im Audienzsaale des Neuen Palais ain Donnerstag, Vormittags 11 Uhr. Derselben werden außer den fürstlichen Anverwandten beiwohnen: die Standes- herren, die Mitglieder des diplomatischen Corps und die außerordentlichen Abgesandten, die Minister, die Generale der Infanterie und Cavallerie, die activen Generallieutenants und Generalmajore, sowie die Generale ä la suite, die wirk­lichen Geheimräthe, die Mitglieder der Bureaux beider Stände­kammern, die Staatsräthe, die Präsidenten des Oberlandes­gerichts, der Oberrechnungskammer und des Verwaltungs­gerichtshofes, Deputationen der Geistlichkeit und der Regimenter, deren Chef der Verblichene gewesen, die Beigeordneten von Darmstadt und die Oberbürgermeister von Mainz und Gießen, die Adjutanten, die Hofstaaten u. f. w. u. f. w. Die Leiche wird vom Oberhofpredigcr Bender eingesegnet werden. Der Trauerzug wird sich unter dem Geläute aller Glocken der Stadt durch die Wilhelminenstraße, Obere Rheinstraße, über den Paradeplatz, durch die Alexanderstraße, Mühlstraße und Erbacherstraße nach dem Mausoleum auf der Rosenhöhe be­wegen. Die Krieger- und anderen Vereine werden Spalier bilden. Dem Leichenwagen, der mit 8 Pferden bespannt sein wird, voran bewegt sich die gesammte Leichengarde, der Hosfourier, die Dienerschaft des verewigten Großherzogs, die Forstwarte der Hofjagdbezirke, Offizianten, die Beigeordneten und Stadtverordneten Darmstadts, die Deputationen der Städte und Landgemeinden, die Beamten der Hofämter, Cabinets- und Hosstellen u. f. w. Zu beiden Seiten des Leichenwagens schreiten die commanbtrten Stabsoffiziere und die Hosstallmeister, hinter dem Wagen wird das Leibpferd geführt, die Garde-Unterosfizierscompagnie wird ein wandelndes Spalier bilden. Hieran schließen sich die leidtragenden fürst­lichen Personen, die Standesherren, der Staatsminister und die Diplomaten, die standesherrlichen Familien, die Abgeord­neten beider Kammern der Stände, der Finanzminister und die wirklichen Geh. Räthe, die Generalität, die Deputationen der Regimenter, deren Inhaber der Großherzog war, der Stadtcommandant, die dienstfreien activen und die inactiven Offiziere, diejenigen ä la suite und die Militärbeamten. Es folgen fodann die zur Trauerseier erschienenen Reichs­beamten, die hessischen Civilbeamten, Deputationen der Hoch- schulen des Landes, der Krieger- und anderen Vereine. Geschlossen wird der Zug durch eine Abtheilung Cavallerie.

Darmstadt, 15. März. Se. Majestät der Kaiser werden bei den Beisetzungsseierlichkeiten durch Se. Kgl. Hoheit den Prinzen Heinrich von Preußen vertreten fein; außerdem werden der Generaladjutant Generallieutenant v. Wittich und Flügeladjutant Oberstlieutenant v. Scholl hier eintreffen.

Darmstadt, 15. März. In einer großen Anzahl deutscher Zeitungen liegen bereits Artikel vor, die der allgemeinen Trauer bei dem so betrübenden Hinscheiden Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs Ludwig IV. tiefempfundenen

Das sei aber nur die Minderheit. Eine Ueberverficherung wollten seine Freunde auch nicht; um eine solche zu vermeiden, hätten sie ein bezügliches Amendement zu 8 6 beantragt.

Abg. Dr. Hirsch (bfr.): Die große Mehrheit der Handlungs­gehilfen sei gegen den absoluten Versicherungszwang. Auch diejenigen, welche ursprünglich dafür waren, seien jetzt dagegen, nachdem sie ge­sunden, daß die freien Kassen nichts weniger als eine Förderung durch die Vorlage erfahren sollen. Man müsse doch auch auf die Aerzte Rücksicht nehmen; gerade die Kaufleute seien an die freie Aerztewahl gewöhnt.

Abg. Eberty (dfr.): Die Gerechtigkeit erfordere die Annahme des Antrags Buhl-Gutfleisch; man nehme sonst den Handlungsgehllfen ein gesetzlich verbrieftes Recht.

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) spricht sich gleichfalls für den Antrag Bud! Gutfletsch aus.und event. für den Antrag Hitze.

Abg. Singer erwidert Hirsch, daß die Menschen nicht der Aerzte wegen da seien und daß eine so weitgehende Rücksicht auf die Aerzte nicht genommen werden könne. Der Versicherungszwang werde eine Wohlthat für die Handlungsgehülfen sein.

Nachdem noch Ministerialdireclor Lohmann und Abg. Möller (natl.) gegen den Antrag Buhl-Gutfleisch gesprochen, wird der Antrag Buhl-Gutfleisch angenommen, ebenso die Anträge der freien Commission und damit 8 1.

8 2 zählt diejenigen Kategorien auf, welche durch Communal- statut zur Versicherungspflicht herangezogen werden können.

Abg. Graf Holstein (cons.) beantragt, in diese Kategorie die Dienstboten (das Gesinde) mit aufzunehmen.

Mintstertaldirector Lohmann kann nicht sagen, ob die ver­bündeten Regierungen dem Gesetze mit dem Anträge des Grafen Holstein zustimmen können. Jedenfalls paffe die Heranziehung der Dienstboten nicht recht in das ganze System des Gesetzes. Allerdings gebe der Antrag den Gemeinden nur eine Facultät und es stehe den Regierungen noch immer die Entscheidung über die bezüglichen Be schlöffe der Gemeinden zu; aber angenehm sei es für die Regierungen nicht, den Beschluß einer Gemeinde, den dieselbe auf Reichsgesetz hin faßt, event. umfloßen zu müffen. Er könne die Annahme des Antrags nicht empfehlen.

Ein Antrag auf Verweisung des Antrags an die Commission wirb abgelehnt.

Abg. Eberty (dfr.) spricht sich entschieden gegen den Antrag aus, der nur unheilvoll wirken würde. Es sei immer bedenklich, in der dritten Lesung mit weitgehenden Anträgen zu kommen. Der Antrag widerspreche auch dem Princip, daß Reichsrecht vor Landes­recht gehen müsse.

Abg. Möller (natl.) steht auf dem Boden des Antrags, bittet aber nach der Erklärung des Vertreters der Regierung den Antrag­steller doch, den Antrag zurückzuziehen und dafür eine Resolution einzubringen, in welcher eine Regelung der Dienftbotenversicherung verlangt wird.

Abgg. Hitze (Ctr.) und Frhr. o. Stumm (Rp.) schließen sich dem Wunsche nach Zurückziehung deS Antrags im Jntereffe des Zustandekommens des Gesetzes an.

Abg. Molkenbuhr (Soc.) tritt für den Antrag ein. Nur in Hamburg hätten die Dienstboten einen Rechtsanspruch, wie ihn sonst nur die Versicherung gewähre.

Der Antrag des Abg. Graf Holstein wird abgelehnt und 8 2 mit einem Amendement Buhl-Gutfleisch angenommen, wonach Hand lungSgehilfen und -Lehrlinge, soweit dieselben nicht nach 8 1 ver­sicherungspflichtig sind, durch Gemeindestatut zur Versicherungspflicht herangezogen werden können. 1

Die 88 2a bis 5a werden in der von der freien Commission beantragten Fassung debattelos angenommen.

8 6 schreibt vor, was Seitens der Gemeinde-Krankenversicherung als Krankenunterstutzung zu gewahren ist.

Die freie Commission beantragt folgenden Zusatz: Endet der Bezug deS Krankengeldes erst nach Ablauf der 13. Woche nach Beginn der Krankheit, so endet mit dem Bezüge deS Krankengeldes zugleich auch der Anspruch auf die übrigen Leistungen (freie ärztliche Be­handlung, Arznei, Heilmittel).

Abg. v.d. Schulenburg-Brehendorf (cons.) beantragt, einzu­schalten :Die Hilfe von Nichtärzten ist von der Kasse zu bezahlen, wenn diese Hilfe in Nothsällen hat angerufen werden müssen. Im Zweifel entscheidet dieserhalb die Aufsichtsbehörde."

Ministerialdirector Lohmann empfiehlt Ablehnung des An­trag« v. d. Schulenburg ober doch wenigstens Streichung des zweiten Satzes desselben.

Abg. Dr. Buhl (nl ) versteht unter ärztlicher Behandlung aus­schließlich eine Behandlung durch approbirtc Aerzte und wendet sich gegen daS vielfach von sächsischen Kassen geübte Verfahren, Natur - ärzte u. dgl. anzustellen. Dieser Zustand in Sachsen werde auf die Dauer nicht als haltbar angesehen werden können. Durch Annahme des Antrags v. d. Schulenburg werde demselben ein Ende gemacht.

Abg. Höffe! (Rp.) befürwortet gleichfalls angelegentlich den Antrag v. d. Schulenburg.

Geh.-Rath Döbel bemerkt, daß die von Dr. Buhl angeführten Fälle geprüft und erörtert werden sollen und daß nöthigenfalls Remedur erfolgen werde.

Abg. Eberty (frs.) tritt im Interesse der Bekämpfung des Kurpsuscherthums für den Antrag Schulenburg ein.

Abg. v. d. Schulenburg zieht den zweiten Satz seines An- trag« zurück.

Abg. Wurm (Soc.) proteftirt dagegen, daß die Naturärzte als Kurpfuscher behandelt werden. Die Naturbeilkunde beruhe ebenso auf wissenschaftlicher Grundlage, als die sonstige medicinische Wissenschaft. Das Gesetz werde doch zu Gunsten der kranken Arbeiter gemacht und nicht zu Gunsten der Aerzte; dann möge man es aber auch dem Arbeiter überlassen, diejenige Heilmethode zu wählen, zu der er Der-, trauen habe.

Abg. Dr. Virchow (frs.) tritt dieser Auffassung entgegen und verlangt, daß man die Rechte der Aerzte refpectire und dieselben nicht auf Schleichwegen zu entwenden trachte.

Der Antrag des Abg. v. d. Schulenburg wird mit 105 gegen 104 St. abgelehnt und 8 6 nach dem Antrag der freien Commission angenommen.

t>euffd,er 8ei**tag.

194. Plenarsitzung. Dienstag den 15. März, 12 Uhr.

Die dritte Berathung fcber Novelle zum Krankenver­sicherungsgesetz wird fortgesetzt und in die Einzelberathung ein­getreten.

Es liegt dazu eine Reihe von Anträgen einer freien Commission, bestehend aus den Abgg. Dr. Gutfleisch (bfr.), Merbach (Rp), Moller (natl.), v. der Schulenburg-Beetzendorf (conf.) und v. Strom- beck (Ctr.), vor.

8 1 zählt die dem Versicherungszwange zu unterwerfenden Kategorien auf.

Die freie Commission beantragt Ausdehnung der Versicherungs- Pflicht auf Binnenschiffahrts- und Baggereibetriebe, auf die Betriebe der Poft- und Telegraphenoerwaltung, sowie auf die Betriebe der Marine- und Heeresverwaltungen. Abgg. Dr. Buhl (natl.) und Dr. Gutfleisch (bfr.) beantragen ferner, daß Handlungsgehilfen und -Lehrlinge nur versicherungspflichtig sein sollen, sofern durch Vertrag die ihnen nach Art. 60 des deutschen Handelsgesetzbuchs zustehenden Rechte ausgehoben ober beschränkt sind.

Abg. Goldschmidt (bfr.): Seine Freunde verzichteten auf Sßicbereinbringung ihres Antrags, die Handlungsgehilfen überhaupt herauszulassen, weil der Antrag bei der Stimmung des HauseS erfolglos sein würde. Sie hofften aber wenigstens auf Annahme des Antrags Buhl-Gutfleisch.

Abg. Dr. Buhl (natl.) begründet seinen Antrag.

Abg. Singer (Soc.): Seine Freunde könnten auf die Ver­mittelungsbrücke dieses Antrages nicht treten, sondern verlangten Anwendung des vollen Versicherungszwangs auf die Handlungs­gehilfen. Die Handlungsgehilfen seien heute nur Hilfsarbeiter; ihre wirthschaftliche Lage sei vielfach eine schlechtere als die der Arbeiter und die Ausnahmestellung, in der man sie belassen wolle, lasse sich durch nichts rechtfertigen.

Abg. Hitze (Ctr.) beantragt, daß Handlungsgehilfen und-Lehr­linge, sofern nicht durch Vertrag die ihnen nach Art. 60 des deutschen Handelsgesetzbuchs zustehenden Rechte aufgehoben oder beschränkt sind, auf ihren Antrag von der Versicherungspflicht zu befreien sind. Zur Begründung dieses Antrags verweist Antragsteller darauf, daß sich unter den Handlungsgehilfen auch dieser Kategorie Leute in Ver­hältnissen betäuben, welche die Anwendung des Versicherungszwangs nicht rechtfertigen würden.

Ministerialdirector Lohmann tritt für die Heranziehung der Handlungsgehilfen in dem von der Vorlage in Aussicht genommenen Umfange zur Versicherungspflicht ein und wendet sich demgemäß gegen den Antrag Buhl-Gutfleisch.

Abg. Dr. Gutfleisch (bfr.) vertheidigt den Antrag.

Abg. v. d. Schulenburg (cons.) erklärt sich mit seinen Freunden gegen den Antrag. Die Bewegung dagegen gehe von solchen Hand- lungSgebilfen aus, die sich in Verhältnissen befänden, welche ihnen das Bedürfniß nach der Versicherung nicht fühlbar werden ließen.