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Nr. 134. Zweites Blatt.
Sonntag den 12. Juni
1892
ießener Anzeiger
Henerat-Anzeiger.
Amts- und Anzeigeblutt für den 'Kreis Gieren.
Redaction, Expeditio« und Druckerei:
Sch»tSr«heVr.1.
Fernsprecher 51.
Vierteljähriger AVovnemeutspreiO: 2 Mark 20 Pfg. mtt Bringerlohn.
Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg.
Die Gießener Momisienvtälter werden dem Anzeiger »Schenklich dreimal beigelegt.
Der
Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme dcS Montags.
Hratisöeikage: Hießener Aamitienötätter
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für bat folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Borm. 10 Uhr.
Alle Lnnoncen-vureaux de» In- und Au»lande» nehm« Anzeigen für den »Gießener Anzeiger^ entgegen.
Amtlicher Theil.
Gießen, 10. Juni 1892.
Be 1 r.: Die Vertilgung der Blutlaus.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien bezw. Loeal- polizeibeamten des Kreises.
Wir erinnern Sie an Erledigung unserer Verfügung vom 7. v. M. (Anzeiger Nr. 109), soweit Sie derselben noch nicht entsprochen haben, mit Frist von 5 Tagen. __________________v. Gagern.__________________ Gießen, den 10. Juni 1892.
Betr.: Die Verminderung der Herbstzeitlose.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzft. Bürgermeistereien des Kreises.
Soweit Sie unserer Verfügung in rubr. Betreff vom 26. April l. I. (Anzeiger Nr. 98 — vergl. auch Bekanntmachung vom 16. v. M., Anzeiger Nr. 115) noch nicht entsprochen haben, erinnern wir Sie an Erledigung mit Frist von 5 Tagen.
___________________v. Gagern.__________________
Bekanntmachung,
betreffend das Ober-Ersatzgeschäft für 1892.
Das Ober-Ersatz-Geschäst für 1892 wird im Kreise Gießen
Areitag den 17. Juni im Rathhause zu Lich, Vormittags 8 Uhr,
Samstag den 18. Juni in dem früheren Hofgerichtsgebäude (Brandplatz) zu Gießen, Vormittags 8 Uhr, Montag den 20. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr, Dienstag den 21. Juni im Gasthaus „Zum Rappen" zu Grünberg, Vormittags 8 Uhr, stattfinden.
Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infanterie- Brigade in sämmtlichen Aushebuugsorten zu ge- stellen:
a. die für dauernd untauglich befundenen Militärpflich- Ligen, soweit denselben eine besondere Ladung zugeht;
b. die zum Landsturm I in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen ;
c. die zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen ;
d. die von der Ersatz-Commission als tauglich und ein*
stellurwsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich derjenigen aus früheren Jahrgängen;
e. die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;
f. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.
Den Grobherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Ter Vollzug der Ladungen ist innerhalb 5 Tagen anzuzeiaen. Die Militärpflichtigen sind außerdem anzuweisen, ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen.
Die zur Beurtheiluug von Reclamationen in Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.
Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon bcrichtlich anzuzeigen nnd ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weg- gezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.
Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober- Ersatz-Geschäste bis zum Schluß des gesummten Geschäfts selbst anwesend zu sein, um bei der Untersuchung von Felddienstuntauglichen sowie Invaliden ev. Auskunft geben zu können, auch haben sich dieselben daruck zu bemühen, daß die Militärpflichtigen, den Ladungen entsprechend, eine Stunde vor Beginn des Geschäfts zur Stelle sind.
Gießen, am 31. Mai 1892.
Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.
__________ Jost, Regierungsrath.__
Bekanntmachung
Mittwoch den 15. Juni 1892, Vormittags IO Uhr, wird un Gasthof zum Hirsch in Grünberg eine (Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvcreins (ließen abgehalten werden.
Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins und der landwirthschaftlichen Ortsvereine, der Viehzucht- genossenschast, sowie alle Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebenst eingeladen. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.
Tagesordnung: Vortrag des Herrn Landes-Oecono- mieraths Müller zu Darmstadt über die Vorzüge der Vogelsberger Rindviehrasse.
Gießen, den 31. Mai 1892.
Der Director des landwirthschaftl. Bezirksvereins Gießen. Jost, RegierungSrath.
Dermifcbtcs.
* Ein Meer von Wein. Einen ganz unerhörten Racheact führte vor Kurzem ein im Dommayer'schen Casino in Hietzing bei Wien bediensteter Hausknecht Namens Jauk aus. Jauk, ein 19jähriger Bursche — bereits zweimal bestraft — war seit mehreren Monaten bei Herrn Odersky, dem Pächter des Dommayer'schen Casinos und Schwager des Besitzers dieses Etablissements, Herrn Hopfner, als Hausbursche bedienstet. Donnerstag Nachmittag stellte Herr Odersky den Burschen zur Rede, warum er mit dem Bier so schlecht manipulire und sagte zu ihm: „Sie können nicht einmal einen Stutzen einschenken, das ganze „Untersatzl" schwimmt ja voll Bier." Jauk erwiderte nichts; nach einer Weile aber bemerkte er, er müsse in die Eisgrube gehen und Herrn Odersky, der ihn beim Thor hinausgehen sah und ihn anrief, wo ei hinginge, machte er mit der Hand ein pantomimisches Zeichen, daß er sich rafiren lassen wolle. Dann verschwand er. Nachmittags war Gartenconcert, zu welchem stets eine fliegende Schank im Garten errichtet wird, und nun bemerkte man das Fehlen des Hausknechtes; gleichzeitig waren aber auch die Schlüssel der in der Hetzendorferstraße gelegenen Weinkellerei nicht zu finden. Herr Odersky begab sich nun eilends nach der Kellerei und sand dort zu seinem Schrecken die Thür nur angelehnt. Kaum aus die Kellerstiege getreten, bot sich ihm ein unbeschreiblicher Anblick: der Keller stand mannshoch unter — Wein. Polizei und Feuerwehr wurden schnellstens herbeigeholt, und es wurde nun Folgendes constatirt. Jauk hatte den Keller, nachdem er die dazu gehörigen Schlüssel aus der Schankkasse gestohlen, aufgesperrt und war zuerst in die, Herrn Odersky gehörige Abtheilung gegangen, woselbst er sämmtliche Fässer theils öffnete, theils demolirte, dann nahm er einen Krampen, zertrümmerte Schloß und Thüre der anstoßenden Kellerei des Herrn Hopfner und ließ auch hier etwa 600 Eimer, zumeist treuere Weine, aus- lausen. Dann zertrümmerte Jauk noch die Maschinen und Geräthe im Keller, verließ denselben dann, fuhr in den Prater und stellte sich dort dem Commissariat, wobei er in aller Ruhe das Vorgefallene erzählte. Die Action der Feuerwehr int Keller dauerte bis Mitternacht. Der Wein ist selbstverständlich ganz unbrauchbar, da alle Sorten, weiß, roth, durcheinander gelaufen und verunreinigt sind. Der Schaden, den die beiden Betroffenen erleiden, beläuft sich, wie bereits festgesetzt, aus 20,000 fl. Während der Rettungsaction sammelte sich selbstverständlich eine ungeheure Menschenmenge und einige Langfinger benützten extra die Gelegenheit und stahlen eine Anzahl Liqueurflaschen.
Feuilleton.
Soll eine Frau gut angezogen gehen?
Ein Londoner Wochenblatt „Tit Bits" hat in seinen Spalten folgende Streitfrage eröffnet: „Sind die Männer stolz auf die Toilette ihrer Frauen?"
Zwei Leserinnen dieses englischen Blaties haben eine sehr ernste Antwort daraus gegeben. Man lache nicht bei dieser Behauptung, denn das Glück manchen Haushalts ist schon an der ungenügenden Lösung dieser Frage, seitens der beiden Betreffenden, gescheitert.
Unsere Leserinnen werden vielleicht mit Interesse die Briefe der beiden Engländerinnen lesen, die ihre Ansicht über den Einfluß, den der Anzug der Frau auf das häusliche Glück haben kann, aussprechen.
Beide stellen sich auf den Standpunkt einer Bürgerfrau, deren Mann seinen Unterhalt als Beamter gewinnt und der die Ausgabe einer jeden Mark gewissenhaft abwägen muß. Die erste Correspondentin der „Tits Bits" zeichnet sich: „Eine Respectabelseinwollende" (Would-be-Respectable). Das englische respectabel ist in diesem Sinne gleichbedeutend mit „ccrrect" und bezieht sich aufs Aeußere und nicht auf moralische Eigenschaften.
„Ich bin" —- schreibt sie — „die Frau eines guten Mannes, der eine mäßige Familie und ein kleines Einkommen bat. Nach meinem eigenen Manne zu unheilen, könnte einem Ehemanne nichts lieber fein, als seine Frau gut und geschmackvoll angezogen zu sehen.
Ein vernünftiger Mann, der eine fürsorgliche Frau hat, weiß sehr gut, daß, wenn die Gesährtin seiner Leiden und Freuden ihn um einen neuen Hut bittet, sie denselben auch
nöthig hat. Ich gebe zu, daß die Männer ihre besonderen Ansichten über solche Sachen haben und daß sie den angeklagten Gegenstand in die Hand nehmen, ihn hin und her drehen und befühlen können, ohne auf den Gedanken zu kommen, daß er verschossen oder unmodern sei. Es ist ebenso wichtig für die Frau wie für den Mann, respectabel einherzugehen, und ich bin fest davon überzeugt, daß die menschliche Gesellschast den Character eines Mannes ebenso sehr —- wenn nicht mehr — nach dem Anzuge seiner Frau, als nach seinem eigenen beurtheilt.
Wenn ich meinen Mann um Geld für meine Toilette bitte, so weiß er, daß ich ein wachsames Auge auf die er« laubten Ausgaben habe und ich nichts Entbehrliches verlangen würde. Er gibt mir ohne Weiteres, was ich brauche, und ich möchte nicht den Vorwurf verdienen, seine Gutwilligkeit zu mißbrauchen.
Nun wohl! Neben mir an wohnt eine kleine Frau, deren Mann stets was Neues anhat, ja, beinahe jede Woche ein Paar neue Hosen, während die arme Frau ein geradezu despectierlichcs Kleid trägt. Hoffentlich hält man mich nicht für eine Klatsche, wenn ich bezeuge, daß ich sie seit zehn Monaten immer in demselben Kleide gesehen habe.
Diese Kleiderfrage ist wichtiger, als man glaubt. Die Entsagung würde weniger groß sein, wenn es nicht eine ganze Zahl um ihr eigenes Aussehen sehr besorgte Männer gäbe, die nicht mit ihren Frauen ausgehen wollen, weil ihnen diese nicht gut genug angezogen sind.
Ich verstehe wohl, daß die Männer, wenn sie auf ihre Bureaus gehen, in anständiger Kleidung erscheinen müssen, aber ich bin ebenso fest überzeugt, daß manche kleine häusliche Scene vermieden werden würde, wenn die Summe, die die Männer für ihre eigene und für die Toilette ihrer Frau ausgeben, gleichmäßiger vertheilt würde."
Eine andere Correspondentin der „Tit Bits" bringt uns — indem sie mit dem Briefe ihrer Vorgängerin in allen Theilen übereinstimmt — zum Bewußtsein, wie viele Opfer es manche Eltern kostet, ihren Töchtern bei der Verheirathung eine Aussteuer und die erforderlichen passenden Toiletten zu verschaffen.
„Als ich mich verheirathete, hatte ich sieben bis acht Kleider, zwei Jacken, vier ober fünf Hüte, drei Paar Stiesel und die nöthigen Leinensachen. Nach Verlaus einiger Monate fingen meine Kleider an entzweizugehen, meine Hüte kamen auS der Mode und die Hacken meiner Stiesel liefen sich ab. Mein Mann, der sich eingebildet hatte, daß meine Kleider und Hüte mein ganzes Leben dauern sollten, war sehr unangenehm überrascht, sich in die Nothwendigkeit versetzt zu sehen, mir dieselben zu erneuern.
Er gab mir mit so sichtbarem Unwillen das dazu erforderliche Geld, daß ich es bitter bereute, ihn darum gebeten zu haben. So viel ist gewiß, daß der erste Streit in vielen Haushaltungen über eine zu erneuernde Toilette herkommt.
Die Männer sind nur zu leicht zu der Annahme geneigt, daß ihre Frauen sich zu ihrem eigenen Vergnügen schmücken — da täuschen sie sich aber. Eine Frau, die etwas aus ihren Mann hält, macht sich hübsch, ihm zu ge- fallen, und er sollte in ihrem Bestreben, gut gekleidet zu gehen, eine zarte Aufmerksamkeit für sich selbst sehen und sich eine Pflicht daraus machen, dasselbe — soweit cS ihm seine Verhältnisse erlauben — großmüthigst zu begünstigen."
DaS ist die Ansicht der Engländerin, was sagen die deutschen Frauen dazu?


