Blatt Sonntag den 11. Dcccmber
1892
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Gießener Anzeiger
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Amts- und Anzeigeblatt für» den Kreb Gieszeir.
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Amtlicher» Lberl
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Aanatzme »ob Anzeige» zu der Nachmittags für dea Mfimbe« Tag erscheinenden Nummer dis vor«. 10 Uh^
Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, I Schürze, 1 schwarzer Muff, 1 Paar Handschuhe, I Kinderhandschuh, 1 Taschentuch, 1 Halstuch, 1 Kinderkappe und 1 Haarpfeil.
Gießen, den 10. December 1892.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Entschädigung unschuldig Verurtheilter und die Berufung in Strafsachen einzuführen, nunmehr durch die Vorlage entsprechender Gesetzentwürfe bis zu einem gewissen Grade erfüllt werden soll. — Heber die neuerdings dem Reichstage zugegangenen Re ,ch s steu e r v or lag e n brauchen wir uns nicht weiter zu verbreiten, da wir über die Grundzüge der Entwürfe bereits das Nöthige mitgetheilt haben und bei den betreffenden Berathungen des Reichstaas so wie so aus die Materie zurückkommen müssen.
Das Ausland steht noch immer unter dem Zeichen der Ministerkrisen. In Frankreich ist es allerdings nun endlich gelungen, unter Ribots Vorsitz ein neues Ministerium zu constituiren. — In Oesterreich dauert dagegen die Krise noch an, indem der liberale Minister Kuenburg aus seinem Entlassungsgesuche beharrt, die Regierung aber noch alle Hebel ansetzt, um ein erträgliches Verhältniß zu den Deutschliberalen zu erhalten. — In Spanien endlich ist das conservative Ministerium Canovas von einem liberalen unter Sagasta abgelöst werden, welches auch die Billigung der Republikaner unter Margall findet.
Deutscher Reich.
Berlin, 9. December. In der von 1200 Personen besuchten allgemeinen Versammlung der deutsch- conservativen Partei zu Berlin bildete der Antisemitismus den Hauptgegenstand der Verhandlungen. Die meisten Redner sprachen sich im Sinne einer entschiedenen Annäherung der Conservativen an die Antisemiten aus, womit sie lebhaften Beifall in der Versen.mlnny fanden. Ein Herr Blumenthal-Dresden, welcher sich gegen die antisemitische Bewegung erklärte, da dieselbe mit dem wahren Conservatismus nichts gemein habe, mußte sich stürmische Unterbrechungen gefallen lassen. Verschiedene Redner äußerten sich unter Zustimmungskundgebungen aus der Mitte der Versammlung zu Gunsten Ahlwardts. Der aufgestellte Entwurf des neuen conservativen Programms wurde unter Streichung der Stelle, welche die Ausschreitungen des Antisemitismus als verwerflich bezeichnet, gegen eine einzige Stimme angenommen. Von einer Anzahl conservativer Reichstagsabgeordnete, unter ihnen die Herren v. Helldorff, Flügge, Hartmann, v. Holleuffer u. A., gelangte eine Zuschrift zur Verlesung, wonach dieselben erklären, aus dem Boden des alten conservativen Programms von 1876 zu stehen. — 16 conservative und antisemitische Mitglieder des Reichstages haben, einer Anregung des Abgeordneten Liebermann von Sonnenberg folgend, zugesagt, in Sachen der Aufhebung des gegenwärtigen Strafverfahrens gegen Ahl warbt die Initiative zu ergreifen. Dermuthlich wird der betreffende Antrag schon nächster Tage im Reichstage gestellt. Ob er angenommen werden wird, muß noch dahingestellt bleiben, jedenfalls dürfte aber der Antrag eine lebhafte Debatte über die gesammte ! Ahlwardt-Affaire veranlassen.
Noueste 2lad?t'id>fcifc
Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.
Berlin, 9. December. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Ernennung des Oberlandesgerichtsrath Pape (Köln) zum Reichsgerichtsrath.
Arnswalde, 9. December. Amtliches Ergebniß der Reichstagsstichwahl vom 5. December im Wahlkreis Arnswalde-Friedeberg. Abgegeben wurden 14 512 Stimmen, davon erhielt Ahlwardt 12 206, Drawe 3306.
Depeschen des Bureau „Herold".
Berlin, 10. December. Die nationalliberale Fraction des Reichstages bringt mit Einverständniß sämmtlicher Parteien tm Reichstage heute eine Interpellation über ein neues Jnfanteriegewehr ein.
Berlin, 10. December. Die „Rat. Ztg." bemerkt zur Militärvorlage, künstliche Berechnungen über die Bedeutung der Verjüngung der Armee durch eine jährliche Mehr-
Der Ortsvorstand zu Biebesheim beabsichtigt, mit dem am 7. März 1893 zu Biebesheim stattfindenden Fasel-, Zuchtvieh, und Schweinemarkt eine Verloosung von Zuchtvieh zu verbinden. Großh. Ministerium hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung er. lheilt, daß nicht mehr als 10000 Loose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 75 % des Brutto- eHöfeö aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet worden.
Gieren, den 9. December 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Deutscher Reichstag.
11. Sitzung. Freitag, 9. December 1892.
Der von den Abgg. Dr. Hirsch, Mirbach und Genossen etnge- brachte Gesetzentwurf, betr. eine überganqswetse Erleichterung der eingeschriebenen Hülfskassen beim Jnkraftreten der Novelle zum Krankenkassengesetz wird in dritter Lesung debattelos angenommen.
Abg. Dr. Schädler begründet die vom Eentrum eingebrachte Interpellation: 1. welche gesetzgeberischen Maßregeln sind bezüglich der Regelung der Abzahlungsgeschäfte und des Gewerbebetriebes im Umherziehen (Hausirbetrteb) entsprechend der Eiklärung des Vertreters der verbündeten Regierungen in der Sitzung vom 24. Noo. 1891 von Eckten der verbündeten Regierungen beabsichtigt? 2. wird eine bezügliche Vorlage noch in dieser Session voraussichtlich dem Reichstage zugehen? — Das seßhafte Gewerbe werde durch den Hausirbetrieb auss schwerste geschädigt. Eine absolute Nothwendigkeit für d-n Hausirbetrieb bestehe in der heutigen Zett der Eisenbahnen nicht mehr Trotzdem wolle er den Hausirbetrieb nicht ohne Weiteres verboten sondern beschränkt wissen. Für gewisse Gegenden sowie für gewisse Waarengattungen, besonders für selbstgefertigte Maaren, solle er vrtbestehen. Eine Beschränkung des HausiiHandels sei auch aus Uttichen Rücksichten nöthig. Auch die Wanderlager dürften wohl nicht ganz verboten, müßten aber erheblich nach Ort, Zett und Waarengaitung eingeschränkt werden. Dasselbe gelte von den Ausverkäufen und Abzahlungsgeschäften.
Staatssecretär v. Bötticher: Unterm 18. Ockober d. I. sei dem Bundesrathe eine Vorlage betr. die Abzahlungsgeschäfte zugelangen; dieselbe werde in den Bundesrathsausschüssen vorberatben »er Bundesrath habe noch nicht darüber Beschluß gefaßt. Die Vorlage werde indeß voraussichtlich dem Reichstage noch in dieser Session unterbreitet werden. Die über den Hausirhandel eingeleiteten Erhebungen seien noch nicht abgeschlossen; inzwischen habe die bayerische Regierung aus eigener Initiative unterm 7. November d. I. einen I Gesetzentwurf betr. die Einschränkung des Hausirhandels im Bundes- rathe eingebracht. Es sei zu hoffen, daß auch dem Reichstage in nidjt ferner Zeit eine bezügliche Vorlage werde gemacht werden. \
Abg. Mö l ler (nl.) erkennt die Schäden des Hausirhandels an, । namentlich da, wo sich derselbe zu einer Art Großindustrie entwickelt h^be. Es frage sich nur, ob es möglich s in werde, Einschränkungen eintreten zu lassen, ohne die berechtigten Formen des Hausirhandels zu schädigen. Insbesondere dürfe der Hausirbetrieb, wie er von der Bevölkerung des sächsischen Erzgebirges, des westfälischen Sauerlandes u. s. w. betrieben wird, nicht beeinträchtigt werden. Richtig sei, daß durch die Ausführung der neuen Sonntag-beslimmungen der Hausirhandel gefördert werde. Namentlich habe der preußische Handelsminister die Bestimmungen über die Sonntagsruhe, die an sich sehr segensreich seien, ganz fehlerhaft ausgeführt, was zum Ruin einer ganzen Anzahl wirthschaftlicher Existenzen geführt habe.
Abg. Ackermann (cons.) legt eingehend die mit dem Betriebe der Abzahlungsgeschäfte verbundenen Schäden dar. Auch er und seine Freunde fordern nicht die gänzliche Unterdrückung der Abzahlungsgeschäfte, aber eine Beschränkung derselben sei dringend geboten. Die Auswüchse dieser Geschäfte müßten beseitigt werden, so das Zutreiberwesen, die wucherischen Bestimmungen der von diesen Geschäften geschloffenen Verträge, der Vertrieb gewisser Luxus- gegenstände auf Abzahlung. Auch der Hausirhandel bedürfe der Beschränkung, die Wanderlager seien am besten ganz zu verbieten.
Abg. Dr. Baumbach (frf.) venheidigt die Abzahlungsgeschäfte, die doch auch sehr nützlich wirkten, so durch Verbreitung der Näh- maschinen. Daß gerade die bayerische Regierung es gewesen, welche einen Gesetzentwurf über denHausirbetrieb im Bundesrathe eingebracht, I fei einigermaßen verwunderlich. Die bayerischen Hausirer seien doch ganz gemüthliche Leute. Es wäre schade, wenn in den Münchener I Restaurants das biedere Radiweib, der Zeitungshändler mit dem „Vaterland", der Händler mit Correspcndenzkarten nicht mehr erschienen. Die Stunde des Protectionismus fei abgelaufen.
| Abg. Gröber (Etr.): Die Antwort des Staatsfccretärs fei uns I befriedigend; was er geantwortet, habe mau vorher gewußt, die Fragesteller hätten mehr erfahren wollen. Welche Stellung nimmt Preußen
I zu dem bayerischen Anträge ein? Er hege in dieser Bezi-hung wenig Hoffnung, sonst hätte wohl Preußen selbst die Initiative ergriffen.
I Uebrigens gehe der bayerische Antrag seinen Freunden nicht weit genug. I _.Abg. Geyer (Scc.) vertheidigt das Hausirgewerbe. Durch die I Hausrrer würden die Leute weniger übers Ohr gehauen als in den sogen, reellsten Geschäften infolge des jetzt üblichen Plusmachens. Die sächsische Regierung werde sich hüten, eine Beschränkung des Hausirhandels zu verlangen, weil sie wisse, daß es sich um die Existenz eines sehr großen Theits ihrer Staatsangehörigen handle. Die Uebel- stande der Abzahlungsgeschäfte würden sofort fallen, wenn man dafür sorgte, daß die Arbeiter bessere Löhne erhalten; dann brauchten sie nicht mehr ihre Bedarfsartikel auf Abzahlungen kaufen.
Bayer. Ober-Regierungsrath Landmann weist den Ton der Geringschätzung zurück, in dem Abg. Dr. Baumbach über den bayerischen [ Antrag gesprochen. Die Klagen über den Hausirbetrieb seien so allgemein in Bayern und so intensiv, daß die bayerische Regierung nicht umhin gekonnt habe, mit ihrem Antrag an den Bundesrath hervorzutreten.
Abg. Liebermann von Sonnenberg (Antisemit): Es sei wohl möglich, eine Scheidung der Abzahlungsgeschäfte vorzunehmen in solche, die zulässig und solche, die als gemeingefährlich zu verbieten seien. Dagegen sei es sehr schwierig, ein Gesetz über den Hausirhandel ru machen, das für Juden und Christen gleichmäßig paffe. Schneide man es auf die Juden zu, so bringe es übermäßige Härten für die christlichen Hausirer; schneide man es aber auf die Christen zu, so schlüpfen die Juden durch die Maschen der Paragraphen. Er schlage vor, ein Gesetz zu machen, wonach Juden nur mit selbstgesertigten Maaren hausiren dürfen. (Heiterkeit.)
Abg. Biehl (Ctr.): Den Handwerkern würden gar keineCon- cessionen gemacht. Angesichts der schwindelhaften Concurrenz, die dem Handwerker gemacht werde, verhalte sich die Regierung vollständig ruhig, ohne entschlossen einzugreifen. Kein Wunder, daß die Unzufriedenheit mehr und mehr wachse.
Abg. Wisser spricht sich vom Standpunkt der Consumenten gegen eine Beschränkung des Hausirhandels aus. In gewissen, besonders ländlichen Gegenden seien gewisse Maaren überhaupt nur von dem Hausirer, andere von diesem billiger zu erhalten.
Abg. Dr. Pteschel (n.-l.) weist auf die vielfach dunklen Bestimmungen der Verträge der Abzahlungsgeschäfte hin und erklärt eine gesetzliche Regelung für nöthig.
Abg. Ulrich (Soc.): Es gäbe christliche Abzahlungsgeschäfte, deren Vertrüge dieselben und schärfere Bestimmungen enthalten als die von Liebermann aus einem jüdischen Vertrag c'tirten. Es handle sich hier um eine Frucht des Capüalismus, ohne Unterschied, ob das Caprtal christliches oder jüdisches ist.
,. Al>g. Frhr. v Buel (Ctr.) wünscht einheitliche Bestimmungen hinsichtlich des Hausirbetriebes an Sonntagen.
Staatssecretär v. Bötticher sagt bezügl. Erwägungen zu. Die Dtscussion wird geschlossen.
Morgen 12 Ubr: 1. Lesung der Militäroorlage.
Apolitische wochenschar».
Gießen, 10. December 1892.
Der deutsche Reichstag hat in der hinter uns liegenden Woche ein außerordentlich umfangreiches Pensum erledigt und dabei auch Fragen von hervorragender Bedeutung behandelt. Zunächst sind zwet Regierungsvorlagen zur ersten Lesung gelangt: der Gesetzentwurf in Betreff der Verstärkung des Betriebsfonds der Reichskaffe und die sogenannte lex Heinze. Gegen den Gesetzentwurf, welcher bestimmt, daß aus dem Reichsinvalidcnfonds 67 Millionen Mark zur Berstätkung des Betriebsfonds der Reichskasse entnommen werden sollen, wurden namentlich von uationalliberaler und freisinniger Seite Bedenken geltend gemacht. Man befürchtet hier, daß die Invaliden bei einer solch erheblichen Verminderung des Reichsinvalidenfonds gegentheiligen Versicherungen zum Trotz leicht eine Einbuße erleiden könnten und außerdem eine Verdunklung des vcr- saffungsrechtlichen Verhältnisses der Einzelstaaten zum Reiche die Folge sein würde. Auch die lex Heinze erfuhr mannigfache Anzweiflungen. Der Entwurf, der bekanntlich im Anschluß an die Enthüllungen im Prozesse gegen das Berliner Ehepaar Heinze ausgcarbeitct worden ist und eine schärfere sittenpolizeiliche Aufsicht über das Prostituirten- wesen und härtere Strafen gegen Vergehen auf dem Gebiete der Sittlichkeit ins Leben rufen will, wird in seiner Tendenz allerdings von allen Parteien gebilligt. Um so lebhafterem Widerspruche begegnen aber viele einzelnen Bestimmungen der Vorlage, so namentlich diejenigen, welche die Einführung sag. Toleranzhäuser bezwecken und einige andere, welche die freie Entwicklung künstlerischer Schöpfungen zu unterbinden geeignet sind. _ Neben diesen Regierungsvorlagen widmete der Reichstag >eine Aufmerksamkeit mehreren wichtigen Initiativanträgen aus dem Hause. Die von dem freisinnigen Abgeordneten Hirsch angeregte Kra nkenka ssen n ov el le, weiche den freien Hilsskassen eine weitere Frist einräumt, um den in dem neuen Krankenkassengesetze ausgesprochenen Anforderungen nachzukommen, fand einstimmige Annahme. Anders erging es einigen Interpellationen des Cemrums, in denen die Regierung um Auskunft über ihre Stellung zu den Fragen der Verleihung von obrigkeitlichen Zwangsrechten an die in Aussicht genommenen Handwerkerkammcrn der Einschränkung der Abzahlungsgeschäfte und der Unter- druckung des Hausierhandels bildet. Bekanntlich setzt man aus liberaler Seite allen derartigen Wünschen ein entschiedenes Rein entgegen. Man schätzt hier den wirthschaftlichen Nutzen des Hausierhandels, durch den ganze Gegenden die Produkte der Cul- tur erst zugänglich werden, viel zu hoch, als daß man geneigt sein konnte, den meist von unbesähigten seßhaften Concurrenten ausgehenden Beschwerden größere Bedeutung beizulegen. Aehnlich urtheilen die Freisinnigen auch über die Agitationen gegen die Abzahlungsgeschäfte,welche gleichfalls einem bedeutenden wirthschaft- lichen Bedürfnisse entgegenkommen, indem sie allein es tausenden von kleinen Handwerkern gestatten, sich selbstständig zu etablieren und unzählige Brautpaare in den Stand setzen, ein eigenes Heim zu begründen. — Mit besonderer Genug- thuung muß es begrüßt werden, daß nach einer Erklärung der Regierung der alle Wunsch der Freisinnigen und des Centrunis, eine gesetzliche Verpflichtung des Staates zur 1
Bekanntmachung, die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Groß- herzoglhums betr.


