Ausgabe 
10.2.1892
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 34

Mittwoch den 10. Februar

1892

Amts- tmb Anzeigeblcrtt für den Kreis (Stegen.

Hrattsöeilage: Hießen« Kamikienktätter.

2Lnrtli<hev Theil

v. Gagern.

Gießen, 14. September 1891.

Betr.: Wie oben.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.

Vierteljähriger Köonnementspreis r 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Expedition und Druckerei:

Kchntstraße Ar.7.

Fernsprecher 51.

Gießen, den 6. Februar 1892. Betr.: Die Vertilgung -RnupeMester.

äs Großherzogliche Kreisamt Gießen n die tHroßh. Bürgermeistereien bezw. Local­polizeibeamten des Kreises.

Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden unter Hin­

weis auf § 368 pos. 2 des Reichsstrafgesetzbuchs und Art. 80 des Feldstrafgesetzes zur Vertilgung der Raupennester an Bäumen, Sträuchern und Hecken unter dem Bemerken öffenb lich aufzufordern, daß gegen Diejenigen, welche dieser Auf­forderung nicht längstens bis zum 1. April l. I. entsprochen haben werden, aus Grund der genannten Gesetzesstellen Anzeige erhoben, sowie daß die Vertilgung auf Kosten der Säumigen angeordnet werden würde.

Wir erwarten, daß sie die Feldschützen bei Erfüllung ihrer Obliegenheiten in dieser Beziehung überwachen und die bezüglich der säumigen Baumbesitzer anzuordnende Reinigung alsbald nach Ablauf des Termins anordnen, so daß die

Säuberung bis zum 15. April überall vollständig ausgesührt ist. Außerdem ist gegen die Säumigen Anzeige zur Feldrüge nach § 368 pos. 2 des Strafgesetzbuchs zu erheben.

Auf den der Gemeinde gehörigen Grundstücken wollen Sie die Säuberung von den Raupennestern auf Gemeinde­kosten alsbald veranlassen.

Wenn hiernach auch jeder Baumbesitzer selbst zur Ver­tilgung der Raupennester verpflichtet erscheint und dieselbe gegen ihn erzwungen werden kann, so empfiehlt es-sich doch viel, mehr, wie es in manchen Gemeinden üblich ist, daß die Gemeinde die Vertilgung in die Hand nimmt. In den be­treffenden Gemeinden, welche bjefen Weg eingeschlagen haben, werden taugliche Personen bestellt, welche auf Kosten der Gemeinde und unter Aufsicht des Ortsvorstandes die Säu­berung der Bäume vornehmen, wodurch eine bedeutend größere Garantie für eine gründliche Reinigung geboten wird. Wir können Ihnen dieses Verfahren nur empfehlen.

Ihrem Berichte, daß in Gemäßheit vorstehender Ver­fügung die Vertilgung der Raupennester erfolgt ist, sehen wir bis zum 15. April d. I. entgegen.

v. Gagern.

Dentleer Reichstag

166. Plenarsitzung. Montag den 8. Februar, 2 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung constatirt Abg. Dr. Hart- m.ann (cons.) aus Grund des stenographischen Berichts, daß Abg. E'-JF/9" a(bfr? bei der Berathung des Antrags v. Bar betr. das Auslieferungtzwesen allerdings geäußert habe, ein Angehöriger des Deutschen Reiches könne von Schwarzburg-Rudolstadt oder sonst einem deutschen Staat an Rußland ausgeltesert werden.

Die zweite Berathung des Reichshaushaltsetats wird mit der ZeAhung der von der socialdemokratischen Fraction zum Etat des Reichsamts des Innern gestellten Resolution auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs, durch welchen das UnfallversicherungsaeseL nach bestimmten Richtungen abgeändert wird, fortgesetzt. e

Von den Abgg. Möller (natl.), Hitze (Ctr.), Dr. Hart­mann (cons.) und Frhr. v. Stumm (Rp.) liegt folgender Gegen­antrag vor: D

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst einen Gesetzentwurf betr. die Abänderung des Unfallverstch«unas- gesetzes vorzulegen.

König!, bayr. Ober-Reg.-Rath Land mann tritt den Angriffe» Grillenbergers aus die Aussührung des JnvaltditätS- und Alters- v-rsichcrungsgesetzes in Bayern, sowie aus die Berussgenossenschasten und Schiedsgericht- entgegen. Es liege gar kein Anlaß vor, die Landesversicherungsanftalten zu beseitigen.

, Abg. Hitze (Ctr.) betont die Nothwendigkeit einer Novelle zum Unsalloersicherungsgcsetz, durch welche das Gesetz ergänzt und stwetiel- fragen vrinctvtell entschieden werden. Der socialdemokrattsche Antrag stelle eine Anzahl Forderungen in zum Tb-il mangelhafter Mottviruna auf und enthalte andere yorbcrungen nicht, die noch wichtiger feien 118 bie aufgeiuhrten, so bk Betheiligung ber Arbeiter an bet Fest- fkUung ber Rente -c. Unter solchen Umstänben sei es richtiger, sich über eine allgemeine Fassung bes Antrags zu einigen, als fpeckOe gorbetnngen zu stellen. Mit der Abänderung des Jnvalidiläts- und Altersverstcherungsgesetzes möge man nicht wied« zehn Jahre warten *e der Abänderung des Krankenkassengesetzes. Wenn der f>etr Staatskcretär von einer guten Ausnahme des Alters- und Jnvalidi- atsverstcherungsgesetzes gesprochen, so müsse dem entgegen doch con- ft-tirt werden, daß das Gesetz eine wenig dankbare Ausnahme gesunden gu^u sprechen C man euf das Marken- und Klebesystem nicht ^o@^am,ecrriär Dr\ Boetticher: Die von ihm für die nSdifk Session angekundigte Novelle zum Unfalloersicherungsaefed werde nicht nur eine Erweiterung des Kreises der Versichertem sondern auch eine Abänderung bestehender Bestimmungen enthalten' ^E?".die Novelle schon für diese Session gefordert werde, so gebe er doch zu bedenken, daß ein dringendes Bedürfnis nicht vor­handen fei. Di- Forderung, daß sich bie Novellen in kürzeren KeU- räumen folgen, fei ihm sympathisch, aber bei einet Gesetzgebung wie

Das Großherzogliche Kreisamt Gießeä an die Grotzh. Bürgermeistereien und die ort» lichen Jnvaliditäts und Altersversicherungs­stellen des Kreises.

Im Anschluß an unsere Bekanntmachung in rubr. Be­treff vom 9. I. M. (Gießener Anzeiger Nr. 212) weisen wir Sie an, sowohl bei den, gemäß unserer Verfügung vom 5. Januar I. I. auf die letzten 7 Wochentage eines jeden Monats festgesetzten Controlterminen, als auch bei jeder anderen sich hierzu bietenden Gelegenheit, Nachforschungen darüber anzustellen, ob die ihren Gemeinden angehörigen un­ständigen Arbeiter sämmtlich mit Quittungskarten versehen und ob in den vorgelegten Quittungskarten die der Beschäf­tigung der Inhaber entsprechenden Beitragsmarken verwendet sind. Alle diejenigen Arbeitgeber, bezüglich welcher sich hier­bei herausstellt, daß sie versicherungspflichtige Arbeiter be­schäftigt haben, welche sich entweder im Besitze einer Quit­tungskarte überhaupt nicht befanden oder für welche die entsprechende Wochenbeitragsmarke nicht oder nicht in vorge­schriebener Weise verwendet worden ist, wollen Sie unnach­sichtig dem Vorstand der Versicherungsanstalt Großherzogthum Hessen mit kurzer Angabe des Thatbestandes der Zuwider­handlung na,nhast machen, damit dieselben auf Grund des S 143 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs-Gesetzes mit entsprechender Ordnungsstrafe belegt werden.

v. Gagern.

Gießen, 3. Februar 1892.

Betr.: Die Aussührung des Jnvaliditäts- und Alters-Ver­sicherungsgesetzes.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien und die ört­lichen Jnvaliditäts- und Altersversicherungs­stellen.

Da zu unserer Kenntniß gekommen ist, daß immer noch vielfach unständige Arbeiter ohne Quittungskarten sind, bezw. die Einklebung von Marken für dieselben unterbleibt, auch die dieserhalb von uns mit Verfügung vom 5. Januar 1891 Anzeiger Nr. 7 vorgeschriebenen Control-Ter mine vielfach überhaupt nicht abgehalten werden, bringen wi unser Ausschreiben vom 14. September 1891 hiermit in Er innerung und erwarten, daß Sie dasselbe für die Folge q nau beachten. b

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der seitherige Stadtbauinspector Ludwig Traber zum tech­nischen Beirath der unterfertigten Behörde in Bausachen er­nannt worden ist, heute seinen Dienst angetreten und Wohn­ung Südanlage Nr. 20 genommen hat.

Gießen, den 8. Februar 1892.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Herzliche Bitte!

Der bei hiesigem Gerichte beschäftigte Gerichtsdiener- Substitut Andres verlor bei seinem heutigen Dienstgange in hiesiger Stadt einen 100 Mk.-Schein, den er als Stempel­geld erhoben und abzuliefern hatte. Es wird dringend ge­beten, diesen Schein, wer ihn etwa findet, zum hiesigen Polizeiamt oder hierher gefälligst abzuliefern; der Verlust dieses Werthes würde den braven und unbemittelten Be­diensteten schwer treffen.

Gießen, den 8. Februar 1892.

Großherzogliches Amtsgericht Gießen. Fresenius.

Gichener Anzeiger

Kenerat-Anzeiger.

Der -ie-ener erscheint täglich, mit Au-nahme deS Montags.

Die Gießener gumlCUettMter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Feuilleton.

Die Zwillinge von Maits.

Novelle von P. Toussaint.

(Schluß.)

Eines Abends, nachdem sie vorher wieder eine kleine Scene mit ihrem Vater und ihren Verlobten gehabt, hatten beide die frische Luft auf einem der breiten Fensterbalkone ausgesucht, die nach dem Meere und der Straße St. Gio­vanni Ausblick gewährten. Schweigend starrten beide in das dunkle Abendroth, tief ihren Gedanken nachhängend. Peppa seufzte einige Male auf und wischte sich eine verstohlene Thräne aus dem Auge, Magallon richtete das feste, feurige Auge auf das Meer, während ein stolzes Lächeln ihren Mund umspielte. Schließlich ergriff Magallon Peppas Hand und sagte:

Schwester, Du bist traurig und ich errathe die Ursache. Du hast den guten Matteo durch Deine Lieblosigkeit verletzt und nun thut es Dir Leid."

Aber Peppa schüttelte das Haupt und zog sanft ihre Hand aus der der Schwester, während sie antwortete:

Ich könnte von Dir dasselbe denken, obgleich Du fröh­lich erscheinst. Du behandelst den edlen Colchontris hart und ungerecht, er klagt es mir zuweilen, wenn er bei mir Trost in seinem Leiden sucht."

Und Matteo beklagt sich bei mir über Dich! Vielleicht hört er ganz auf, Dich zu lieben."

Ich wollte, es wäre so!" seufzte das Mädchen.

Könnte ich dasselbe von Colchontris hoffen," fügte -Magallon hinzu.

Wie? Vergißt Du denn ganz und gar, daß der Vater gesagt hat, es sei eine Ehre für Dich, Colchontris Gattin zu werden?"

Ich vergesse es nicht, aber ich wollte, er thäte mir die Ehre nicht an. Und Du, Schwester, denkst Du denn nicht daran, daß Matteo der Liebling unseres Vaters ist und daß er später sein Nachfolger werden soll?"

Möge Matteo der Liebling des Vaters bleiben und Herr all unseres Besitzes werden, nur nicht mein Gatte! Aber Du, Magallon, warum hassest Du Colchontris? Er verdient es wirklich nicht."

Er ist ein Grieche und haßt die Franzosen, die ich liebe," antwortete stolz und frei Magallon.Und Du, Peppa, warum gefällt Dir Matteo nicht mehr?"

Er, er haßt die Franzosen ebenfalls," erwiderte Peppa ebenso offen.Aber Du, Magallon, hast Du alle Franzosen lieb . . . oder nur . . ." es war ihr unmöglich, die Frage zu vollenden.

Schwester," sprach da Magallon vertrauensvoll,nun Du mich danach fragst, will ich Dir gestehen, was Du doch einmal erfahren mußt. Du erinnerst Dich doch ^noch des jungen französischen Grasen . . St. Elme hieß er, der uns jeden Abend aus unserer Promenade ansprach . ."

Erinnern," seufzte Peppa und schlug die schwarzen Augen schmachtend auf.

Wohlan, den habe ich lieb!"

Arme, arme Schwester! Und mich hat er gefragt, ob ich ihn lieb habe, mir hat er seine Zuneigung gestanden und ich ... ich liebe ihn wieder."

Abscheulich! Dasselbe hat er zu mir gesagt und zwar am Abend unseres Abschieds."

//An demselben Abend sprach er jene Worte zu mir."

//Aber sage doch, was hast Du ihm denn geantwortet? Ich konnte nichts erwidern, da der Vater nahte und meinen Arm nahm."

Ich habe geschwiegen, weil ich nicht wußte, was ich ihm antworten sollte. Jetzt wüßte ich es wohl, denn nun habe ich die Gewißheit, daß ich ihn liebe, und ich habe beschlossen, dem Vater Mittheilung davon zu machen, wenn nur erst . . ."

Was erst? Du hast doch nicht etwa auch wie ich . ."

Wie Du?" ries Peppa bebend aus.Was hast Du gethan, Schwester?"

Er wünschte zum Andenken von mir den Gürtel, den ich trage- ich. schlug es ihm ab, aber später, als wir uns getrennt hatten, dachte ich nach, wie ich seinen Wunsch er« füllen konnte. Ich hatte gehört, daß der Vater ihm siciliani- schen Wein zusenden wollte und ich benutzte die Gelegenheit um einen dem meinen ähnlichen Gürtel der Sendung hinzu- zusügen mit den Worten:das Zeichen der Liebe"."

Und ich," ries Peppa aus, ..ich that dasselbe. Bon mir wünschte er zum Andenken die rothe Rose, die ich trage, ich gab sie ihm damals nicht, aber ich fühlte später, daß ich nicht ohne ihn leben könne, und ich schickte ihm die Rose zu mit den Worten:Trage sie, wenn Du mich lieb hast'" Aber ach, er liebt mich nicht, denn er hat nichts von sich hören lassen."

Aber wie konnte er uns denn aus dem Lazareth Ant­wort geben? Heute ist der zwanzigste Tag, heut ist er frei."

Warum er heute nur nicht gekommen ist? Ob er überhaupt kommen wird?"

ZfJch zweifle nicht daran. Hat er nicht dem Vater ver-