Ausgabe 
9.6.1892
 
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Mr. 131 Erstes Blatt Donnerstag den 9. Juni 18S2

Der UMtw erscheint täglich, mit Aufnahme des Montags.

Die Gießmer N««trie»ßt»1isr werden dem «»zeiger vächentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeiger

Kenerat-Anzeiger.

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Hratisöeikage: Kießener Iamitienötätter.

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Alle Lnnoncen-Bureaux des In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger^ entgegen.

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Bekannünachung,

betreffend das Ober-Ersatzgeschäft für 1892.

Das Ober-Ersatz-Geschäst für 1892 wird im Kreise Wietzen

Freitag den 17. Juni im Rathhause zu Sich, Vor­

mittags 8 Nhr,

Äamstag den 18. Juni in dem früheren Hofgerichts­gebäude (Brandplatz) zu Gietzen, Vormittags 8 Uhr, Montag den 29. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr, Dienstag den 21. Juni im GasthausZum Rappen" zu Grünberg, Vormittags 8 Uhr, statt nnden.

Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzog- Licben Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infanterie- Brigade in fämmtlichen Aushebungsorten zu ge­sellen :

a. die für dauernd untauglich befundenen Militärpflich- tigen, soweit denselben eine besondere Ladung zugeht;

b. die zum Landsturm I in Vorschlag gebrachten Mili­tärpflichtigen ;

r. die zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Mili- tärpflichtigen;

d. die von der Ersatz-Commission als tauglich und ein- stellungsfahig erkannten Militärpflichtigen, einschließ­lich derjenigen aus früheren Jahrgängen;

e. die von den Truppentheilen zur Disposition der Er­satz-Behörden entlassenen Soldaten;

f. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.

Ten Großherzoglichen Bürgermeistereien werden beson­dere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 5 Tagen anzuzeigen. Die Mi­litärpflichtigen sind außerdem anzuweisen, ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen.

Tie zur Bcurtheilung von Reclamationen in Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist her Grund hiervon berichtlich anzuzeigen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weg- gezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober- Ersatz-Geschäfte bis zum Schluß des gesammten Geschäfts selbst anwesend zu fein, um bei der Untersuchung von Feld- dienstuntauglichen sowie Invaliden ev. Auskunft geben zu können, auch haben sich dieselben darum zu bemühen, daß die Militärpflichtigen, den Ladungen entsprechend, eine Stunde vor Beginn des Geschäfts zur Stelle sind.

Gießen, am 31. Mai 1892.

Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

Jost, Regierungsrath.

Bekanntmachung,

Antrag der Stadt Gießen auf Geländeenteignung zum Zweck d -r Erbauung einer Dienstwohnung für den Großh. Director der neuen Kliniken und zur Verlängerung der Klinikzufuhr- straße betreffend.

Nachdem die Stadt Gießen zu rubr. Zweck die Enteig­nung eines Theils des nachverzeichneten Geländes des Georg Simon von Gießen

I Nr. 8 Fl. 25, 1837 HZMtr. Acker auf der Warth und zwar: 323^r. zur Straße und

49 QMtr. zum Garten des Großh. Directors der neuen Kliniken

beantragt hat, so wird der Antrag der Stadt Gießen nebst Plan und Anlagen von Freitag den 10. Juni l. I. bis Freitag den 24. Juni l. I. auf dem neuen Rath­hause zu Gießen zu Jedermanns Einsicht offengelegt und wird Tagfahrt vor der Local-Commission aus Freitag den 24. Juni l. I., Vorm. 9 Uhr, auf das neue Rath- Haus zu Gießen zur Verhandlung über den Plan und die ;u leistende Entschädigung hierdurch anberaumt.

Der Eigenthümer des obenverzeichneten Geländes und etwaige Nebenberechtigte werden hierdurch aufgefordert:

a. Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung,

b. Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme

bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebotes,

c. Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,

d. Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19) bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, e. Anträge aus Einrichtung und Unterhaltung von An­lagen im Sinne des Art. 14,

f. etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende Grundstück

in dem Termin vorzubringen.

Wenn in dem Termin Einwendungen gegen den Zweck und den Plan, sowie die damit in Verbindung stehenden An­träge nicht vorgebracht werden sollten, dann wird in dem genannten Termine Freitag den 24. Juni I. I., Vorm. 9 Uhr, zugleich über die Höhe der Entschädigung und die mit ihr zusammenhängenden Fragen verhandelt werden.

Gießen, den 4. Juni 1892.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

______________________I. V.: Jost.______________________

Gießen, 4. Juni 1892.

Betr.: Bezug des Holzsamens für die Domanial- und Com- munalwaldungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a« die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Nachdem die Großh. Holzfamen - Magazins - Verwaltung vom 1. April l. I. an aufgehoben worden ist, soll derjenige Holzsamen, welcher seither durch die genannte Verwaltung für die Domanial- und Communalwaldungen besorgt wurde, in Zukunft durch das Secretariat des Großh. Ministeriums der Finanzen zur Submission ausgeschrieben werden.

Wir setzen Sie hiervon in Kenntniß mit dem Ansügen, daß nach Verfügung Großh. Ministeriums der Finanzen, Abtheilung für Forst- und Cameralverwaltung, bereits bei Aufstellung der 1892/93 er Wirthschaftspläne die Großh. Oberförstereien den Bezug auf den für Ihre Waldungen erfor­derlichen Samens durch Vermittelung der genannten Stelle bei Ihnen beantragen werden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zustimmung zu den be­treffenden Anträgen der Großh. Oberförstereien jedesmal zu ertheilen, da es von großem Vortheil für die Gemeinden ist, wenn dieselben den Holzsamen auf die bezeichnete Weise be* ziehen. Es werden nicht nur bei dem Ausschreiben der Lie­ferung so bedeutender Samenquantitäten sich die Preise wesentlich niedriger stellen, wie bei directem Bezug durch Sie selbst, sondern die Gemeinden haben die Gewähr für beste Beschaffenheit des durch die angegebene Vermittelung bezoge­nen Samen, da derselbe auf Kosten der Domanialverwal- tung durch die landwirthschaftliche Versuchsstation zu Darm­stadt untersucht werden wird.

______________________I. V.: Jost.______________________

Bekanntmachung, betreffend Hauscollecte für die Anstalten des Rauhen Hauses zu Horn bei Hamburg.

Es wird hierdurch fzur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Direction des Rauhen Hauses zu Horn bei Hamburg gestattet worden ist, im Laufe dieses Jahres für die Anstalten des Rauhen Hauses eine Hauscollecte innerhalb des Groß- herzogthums zu veranstalten.

Gießen, den 7. Juni 1892.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

______________________I. V.: Jost._____________________

Bekanntmachung,

betreffend Feldbereinigung in der Gemarkung Steinbach.

Die Arbeiten des II. Abschnitts des II. Feldbereinig­ungsbezirks zu Steinbach (Feld zwischen der Kreisstraße nach Garbenteich und dem alten Anneroder Weg), nämlich die durch die Besitzstandsaufnahme erwachsenen Bonitirungskarten, das Besitzstandsverzeichniß, die Gütergeschosse nebst deren Zu­sammenstellung sowie das Protokollbuch liegen in der Zeit vom 10. bis einschließlich 23. Juni l. I. auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Stein­bach zur Einsicht der Betheiligten offen.

Termin zur Entgegennahme von Einwendungen gegen diese Arbeiten findet Freitag den 24. Juni, Nachm. von 2Vr bis 5 Uhr in dem Rathhaus zu Steinbach statt.

Ich lade zu diesem Termin die Betheiligten unter dem Hinweis darauf, daß die Nichterscheinenden mit Einwendun­gen ausgeschlossen sind.

Gießen, den 7. Juni 1892.

Der Vollzugs-Commiffär: Nebel, Amtmann.

Bekanntmachung.

Mittwoch den 15. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, wird im Gasthof zum Hirsch in Grünberg eine Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen abgehalten werden.

Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins und der landwirthschaftlichen Ortsvereine, der Viehzucht- genoffenschaft, sowie alle Freunde der Landwirthschaft werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebend eingeladen. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der Versamm­lung hinzuwirken.

Tagesordnung: Vortrag des Herrn Landes-Oecono- mieraths Müller zu Darmstadt über die Vorzüge der Vogelsberger Rindviehrasse.

Gießen, den 31. Mai 1892.

Der Director des landwirthschaftl. Bezirksvereins Gießen. _________________Jost, Regierungsrath._________________

Bekanntmachung.

die Abgabe der Capitalrentensteuererklärungen behufs der Veranlagung für das Steuerjahr 1893/94 betr.

Nach Art. 14 des Gesetzes, die Einführung einer Capi- talrentensteuer betreffend, vom 8. Juli 1884, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuer­pflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Ein- schätzungscommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Er­klärungen ist das von Grobherzoglichem Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und find die­selben, Je nach der Wahl des Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen, jährlich spätestens bis zum 1. Juli, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern.

Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Einschätzungscommiffion ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Capitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommensverbefferung aus Capitalzinsen er­langt haben.

Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Capitalrentensteuererklärung abzugeben:

1) für minderjährige, vermißte oder unter Vormund­schaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;

2) für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;

3) in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst und zwar hinsichtlich des gesammten Zinsenbezuges, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbstständig zur Capitalrenten­steuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat.

Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Erreichung von Capitalrentensteuer­erklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zum ge­nannten 1. Juli d. I. an die betreffenden Bürgermeistereien gelangen zu lassen, von wo sie, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Einschätzungs­commission übersendet werden.

Das Formular zu den Capitalrentensteuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.

Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 1. Juni 1892. Die Großherzoglichen Steuercommissariate.

Süffert. Bähr. <5 ne 11. Pfannmüller.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 4. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute den Generalmajor v. Igel, Commandeur der 50. Infanterie-Brigade, den Major v. Alvensleben vom 1. Großh. Jnfanterie-(Leibgarde-) Regiment Nr. 115, den Secondlieutenant v. Loßberg vom 2. Garde-Regiment z. F., den Secondlieutenant v. K u n o w s k i.