Ausgabe 
6.11.1892 Zweites Blatt
 
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Wr. 260 Zweites Blatt. Sonntag den 6. November

1892

Der chikkener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montag-.

Die Gießener mitten -kälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

HießeuerAnzeiger

Kenerak-Mnzeiger.

Vierteljähriger Avonnementspreirr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Expedition und Druckerei:

Achukürahe Hx.l.

Fernsprecher 51.

Aints- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.

I

chratisöeil'age: chietzener Kamil'ienöMter.

Alle Annonccn-Bureaux des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Therl.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 10. November l. I., Nach, mittags 3 Uhr wird aufLonys Bierkeller (Westanlage) zu Gießen eine Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen abgehalten werden. Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirks- und Ortsvereins, sowie alle Freunoe der Landwirthschast werden zu dieser Versammlung hierdurch freundlichst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.

Tagesordnung:

1) Vortrag des Herrn Privatdocenten Dr. Seitz zu Gießen über den Betrieb des Ackerbaues und der Viehzucht im Auslande.

2) Berathung über Hagelversicherung und zwar über folgende Fragen:

1. Ist der bestehende Zustand der freiwilligen Hagel­versicherung für unsere Landwirthschast für genügend zu erachten?

Für den Fall der Verneinung der ersten Frage, soll

2. eine weitere Ausdehnung der Hagelversicherung angestrebt werden:

a. durch Gewährung von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln ohne Zwangsversicherung? oder

b. auf dem Wege der Zwangsoersicherung mit oder ohne Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln?

3. Soll im Fall von 2a der Zuschuß erfolgen in Form der staatlichen Versicherung nach bayrischem Muster oder durch Prämiirung der bei Privatgesellschaften sich Versichernden?

4. Soll ad 2b eine Zwangsversicherung auf das ganze Großherzogthum erstrebt oder kleineren Verbänden, z. B. den Provinzen, die gesetzliche Möglichkeit der Ein­führung der Zwangsversicherung gewährt werden?

5. Ist von kleineren Verbänden als den Provinzen, nämlich von Gemeinden und Kreisen, ein selbstständiges Vorgehen aus Grund des ihnen gesetzlich zu verleihenden Rechtes des Versicherungszwanges etwa zu erwarten?

6. Soll die Zwangsversicherung selbstständig auf eigene Gefahr von Staat resp. Provinz in die Hand genommen oder Anschluß an bestehende Versicherungs-Gesellschaften gesucht werden?

Gießen, am 1. November 1892.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Jost.

politifc^e Wochenschau.

Gießen, den 5. November 1892.

Begreiflicher Weise haben auch in der letzten Woche die Erörterungen der Parteipresse über die neue Militär­vorlage in unverminderter Lebhaftigkeit fortgedauert. Mehr als seither ist dabei die Frage der zweijährigen Dienstzeit eingehender Behandlung unterzogen worden. Bekanntlich be­absichtigt die Regierung nicht, in der Weise und in dem Umfange, wie man es zuerst angenommen hatte, die Militär­dienstzeit herabzusetzen. Nach der Regierungsvorlage soll Niemand ein gesetzliches Recht auf zweijährige Dienstzeit erlangen. Die Militärverwaltung will sich nur ganzim Allgemeinen" verpflichten, nach zweijährigem Dienst eine größere Anzahl von Mannschaften als seither zur Disposition zu entlassen. Namentlich sollen sämmtliche Lazarethgehilfen, Oeconomiehandwerker und Jäger der Klaffe A, außerdem aber von den Liniensoldaten alle diejenigen zurückbehalten werden, welche sich während ihres Dienstes eine Freiheits­strafe von mehr als 6 Wochen zugezogen haben. Solche Strafen stehen nach geltendem militärischen Brauche nicht nur auf schwereren Vergehungen, wie Ungehorsam, Wider­spruch, Mißachtung oder Beleidigung von Vorgesetzten, sondern gelangen auch bei gerinsügigeren Anlässen zur Anwendung, beispielsweise dann, wenn Jemand durch Geberden Ungehorsam zu erkennen giebt, unbefugt Personen des Soldatenstandes zu einer gemeinsamen Beschwerde über militärische Angelegen­heiten veranlaßt, zu diesem Zwecke Unterschriften sammelt oder Mißvergnügung über den militärischen Dienst unter seinen Kameraden zu erzeugen sich bestrebt. Aber selbst in der gekennzeichneten Beschränkung soll die zweijährige Dienst­zeit nicht für die Dauer, sondern zunächst nur für die Zeit von fünf Jahren zur Einführung kommen. In dieser Form ist die neue Vorlage nunmehr auch denjenigen Conservativen aus dem rechten Flügel der conservativen Partei genehm, welche vor den letzten Veröffentlichungen eine Verkürzung der

Dienstzeit auf das Entschiedenste widerrathen haben. Anderer­seits aber sind auch die Gegner der Vorlage nach dem Bekanntwerden der mitgetheilten Einzelheiten in ihrem Widerspruch noch entschiedener geworden. Sehr bemerkens- werth sind die Aeußerungen, welche Fürst Bismarck ganz kürzlich Hans Blum, dem bekannten Führer der Leipziger Nationalliberalen, gegenüber hinsichtlich der Militärvorlage gethan hat. Zunächst tadelte Fürst Bismarck, daß der Vor- läge dieerste Voraussetzung fehlt", nämlich dieNoth- wendigkeit der geforderten Aenderungen". Auf Vermehrungen der Streitkräfte im Osten und Westen Deutschlands dürfe man nicht Hinweisen, da es sehr unwahrscheinlich sei, daß Deutschland den Krieg auf zwei Fronten zugleich haben werde. In jedem Falle aber werde in einem künftigen Kriege derjenige siegen, welcher die ersten zwei oder drei Schlachten gewänne, und in diesen könnten naturgemäß doch nur eine beschränkte Anzahl von Soldaten in Action treten. An eine unmittelbare Kriegsgefahr glaubt Fürst Bismarck erst recht nicht. Mit Rücksicht auf diese Umstände bezeichnete er die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Gestalt als ungeeignet zur Annahme durch den Reichstag.

In Preußen wird der Landtag seine Sitzungen am 9. November beginnen. Alsbald nach seinem Zusammentritt sollen ihm die neuen Miquel'schen Steuergesetzentwürse zu­gehen. Die Berathungen sollen am 16. oder 17. November beginnen. Für jeden der drei Gesetzentwürfe wird eine besondere erste Lesung stattfinden. Doch soll der Gesammr- plan, der den Steuergesetzentwürsen zu Grunde liegt, zugleich mit der Berathung der einzelnen Entwürfe besprochen werden. Man hofft die Generaldebatte in fünf Tagen beendigt zu sehen.

In Frankreich ist der Bergarbeiterstreik in Carmaux nunmehr endlich beigelegt. Gegen das bindende Versprechen, daß auch die gemaßregelten Arbeiter wieder in ihre alten oder in neue Stellen gelangen sollen, haben die Streikenden die Arbeit wieder ausgenommen. In Italien dauert die Wahlcampagne foit. In erfreulicher Weise wird in allen bedeutenderen Wahlreden die Nothwendigkeit für Italien, am Dreibunde festzuhalten, scharf betont. In Belgien scheinen, die mit fo vielem Aufheben eingeleiteten Verhandlungen über eine Reform des Wahlrechtes in demokratischem Sinne fo ziemlich im Sande zu verlaufen. Wenigstens ist die Ein­führung des allgemeinen Stimmrechtes in der Abgeordneten- commifsion mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Feuilleton

Was soll tbun?* *

Von einer Freundin unseres Blattes in Amerika erhalten wir eine Zuschnft, die wir in erster Linie ihres interessanten Inhaltes wegen veröffentlichen. Die Einsenderin theilte uns übrigens nachträglich mit, daß sie bereit sei, die Kosten zu bestreiten, wenn sich Jemand fände, der ihr mit seinem Rathe persönlich beistehen könnte, uub wir haben uns deshalb dem Inhalte ihres zweiten Schreibens entsprechend ent­schlossen, die einlauseyden Aeußerungen unserer Leser nach dieser Richtung hin einer Prüfung zu unterziehen. Wer aus dieser Concurrenz als Sieger hervorgeht und Lust hat, nach Amerika zu reisen, dem bietet sich auf diese Weise die gewiß seltene Gelegenheit, einen Ausflug zu machen, der ihm nichts kostet, und noch dazu einen Ausflug zur Weltaus­stellung in Chicago. Die Summe, welche für Bestreitung der Hin- und Rückfahrt (in der ersten Cajüte eines Schnell­dampfers der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Gesellschast), der Eisenbahnreise in Amerika und der Aufenthaltskosten für einige Wochen daselbst nöthig ist, hat Miß Alice Barnot bei uns deponirt.

Einsendungen in dieser Angelegenheit erbitten wir unter der AufschriftChicago". Dieselben müssen spätestens am l.März 1893 mit dem Abonnements Ausweis gufUnsere Zeit", Salon-Ausgabe von Schorers Familienblätt in unseren Händen sein.

Die Entscheidung erfolgt bis längstens zum 1. Mai 1 893; zugleich geht dem Sieger unter den Einsendern die Fahrkarte für den Schnelldampfer und der Betrag der sonstigen Reise­kosten von der Expedition unseres Blattes zu.

Berlin, SW. 46, den 20. August 1892.

Die Redaction vonUnsere Zeit",

Salon-Ausgabe von Schorers Famtlienblatt.

*) Abdruck ausUnsere Zett", Salon-Ausgake von Schorers Frmtltmblatt, VIII. Jahrgang, Heft 1. (Jährlich 14 Hefte zu je

Und nun der Bries der Miß Barnot derselbe hat folgenden Wortlaut:

Barnotshome, Breadstown, Illinois, 22. Juli 1892.

Sehr geehrte Redaction!

Ich schreibe Ihnen m der Hoffnung, daß Ihre gütige Vermittelung meine deutschen Landsleute veranlaße, die Ent­scheidung ihres Gefühls in einer Sache sprechen zu lassen, in welcher ich keinen Rath zu finden weiß.

Der folgende Ausschnitt aus der Jllinois-Abendpost vom 10. Juli möge Jbnen-zur ersten Orienlirung dienen.

Breadstown County Cass. Wir theilteu neulich mir, daß der Neger Oliver, in Diensten der verwittweten Mrs. Barnot, von Mister Losberne wegen Verdachts der Brandstiftung verhaftet wurde. Es waren am Mittag des 2. Jult am Abhang des westlichen Flußufers, gegenüber von Barnotshome, zwei Meilen Busch abgebrannt,' meist der Croked^Creek Company gehörig, dazu der große Holzschuppen des Colonel Luggs mit allen Vorräthen. An diesem Schuppen, welcher an der Grenze der Barnot'schen Besitzungen steht, war das Feuer ausgekommen. An dem ganzen Tage war Niemand über den Fluß gegangen als der Neger Oliver. Der alte Bursche, er zählt 58 Jahre, behauptet, er sei un­schuldig, habe nicht einmal Feuerzeug bei sich gehabt, sondern sei ruhig im Schatten neben dem Schuppen eingeschlafen, als er plötzlich durch einen lauten Knall erweckt worden sei. Gleichzeitig habe die Bretterwand neben ihm in Flammen gestanden. Dies wurde umsomehr für Schwindel gehalten, als Colonel Luggs denselben Burschen zufällig acht Tage vorher mit einigen Hieben von feinem Eigenthum weggejagt hatte; man nahm also einen Racheact an.

Jetzt kommt auf einmal eine ganz merkwürdige Auf­klärung, die aber das Fact nur noch dunkler zu machen ' geeignet ist. \

Miß Alice Barnot nämlich hat gerichtlich ctklärt, daß ' sie von ihrem Haufe aus durch eine Unvorsichtigkeit den Brand j verursacht habe und zwar mittels eines von ihrem verstorbenen : Vater erfundenen Instrumentes. Diejenigen unserer Leser, 1

\ welche wissen, daß das jenseitige Ufer des Illinois River von : Barnotshome gut 500 Yards entfernt ist, werden über die J Angabe der Miß Barnot den Kopf schütteln. Man wird vermuthen, daß die junge Dame nur ihren alten Diener, der ihrem Vater einmal das Leben gerettet haben soll, aus der Patsche ziehen will. Denn als Mister Losberne, Mister Babble und Colonel Luggs verlangten, daß Miß Barnot ihnen die Einrichtung dieses merkwürdigen Instrumentes er­klären oder den Versuch vor ihren Augen wiederholen solle, weigerte sie sich unbedingt, ihr Geheimniß mitzutheilen, weil sie durch em Versprechen gebunden sei. Ihr Vater Charles Barnot soll die Erfindung gemacht haben, auf beliebige Entfernungen hin jede gewünschte chemische Wirkung auszuüben. Die Mutter der Miß Barnot kann man leider nicht mehr fragen. Die gute Dame war nämlich an jenem Tage nach Breadstown geritten und hatte das Unglück, als sie auf die Nachricht von dem Brande in großer Eile Heimritt, mit dem Pferde zu stürzen. An den Folgen des Sturzes ist sie verfchieden, und dieser traurige Zwischenfall ist nach Angabe von Miß Barnot der Grund, warum sie nicht eher über die Ursache des Brandes sich geäußert hat. Wir sind gespannt, wie die Sache verläuft. Wäre es wahr, daß Mister Barnot die Erfindung der Tele chemie, der chemischen Fernwirkung, gemacht hat, so ständen wir vor einer Thatsache von unübersehbarer Tragweite, und es wäre unseres Erachtens die Pflicht der Tochter, das Ge heimniß ihres Vaters keine Stunde länger der Welt vorzu- enthalten. Eine Gesellschaft, welche Miß Barnot das Ge­heimniß für eine Million Dollar abkaufen will, ist in der Bildung begriffen; Zeichnungen bei C. F. Hix & Comp."

Fortsetzung folgt.)

v Höchster Eifer.Unser neuer Feuerwehrcommandant m em Mann! Wie ö heul' Nacht gebrannt hat, ist er gleich perJKab an die Brandstätte gefahren!"Ja, und sogar a Maul voll Wasser hat er mit'bracht!"