Ausgabe 
1.6.1892
 
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Nr. 126

Mittwoch den 1. Juni

1892

Gießener Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

2lints- und Zlnzeigeblutt für den Kreis Gieren.

] Hratisöeitage: Gießener Iamitienökätter.

SRebadion, Expedition und Druckerei:

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vierteljähriger AbonnemeattpreiA» 2 Mark 20 Pfg. Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Inn,hm« von Anzeigen zu der Nachmittag« für den folgenden Lag erscheinenden Nummer bi« Von». 10 Uhr.

Die Gießener »««iritniratttt werden dem Anzeiger »öchrvtlich dreimal beige!egt.

Der

Okßener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme bei Montag«.

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Alle Annoacen-Bureaux des In- und LuSlande« nehmen Anzeigen für den ^Gießener Anzeiger" entgegen.

lieber Theil.

Bekanntmachung,

betreffend Schafräude im Kreise Biedenkopf.

Unter der Schafheerde zu Waldgirmes ist die Räude amtlich festgestellt und seitens des König!. Preuß. Landraths- amts Biedenkopf dieserhalb Sperre angeordnet worden.

Gießen, den 30. Mai 1892.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Gießen, den 30. Mai 1892.

Betreffend: Gesuche um Beurlaubung von Soldaten nach beendigter zweijähriger Dienstzeit zur Disposition des Truppemheils.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

sm die «rvtzh. Bürgermeister eie« des Kreises.

Indem wir auf unser Ausschreiben vom 31. December 1884 Kreisblatt Nr. 3 von 1885 Hinweisen, machen wir daraus aufmerksam, daß Gesuche rubr. Betreffs, welche bei uns nach dem 15. Juli l. I. einlangcn, unsererseits un- berückücbtigt bleiben müssen resp. an den betreffenden Truppen- theil nicht mehr abgegeben werden können.

Die Gesuche sind bei Ihnen vorzubringen, wobei Sie sich des in unserem vorerwähnten Ausschreiben vorgeschriebenen Formulars zu bedienen haben, und mit Bericht, worin Sie sich über die Richtigkeit der zur Begründung des Gesuchs angeführten Thatsachen, über die Familien-, Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Gesuch­steller ausführlich zu äußern haben, längstens bis zum 15. Juli I. I. an uns einzusenden. Gesuche, welche ohne eine solche Aeußerung bereits eingegegangen sind, werden Ihnen zur Vervollständigung der Vorlage k. H. zurückgesendet werden.

v. Gagern.

Bekanntmachung,

betreffend das Ober-Ersatzgeschäft für 1892.

Das Ober-Ersatz-Geschäft für 1892 wird im Kreise eut^n

Freitütz den 17. Juni im Rathhause zu Lich, Vor­mittags 8 Uhr,

Samstag den 18. Juni in dem früheren Hosgerichts- gebäude (Brandplatz) zu Gießen, Vormittags 8 Uhr, Montag den 20. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr, Dienstag den 21. Juni im GasthausZum Rappen" zu Grünberg, Vormittags 8 Uhr, ftattfinden.

Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzog- tlichen Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infanterie- Brigade in sämmtlichen Aushebungsorten zu ge- 'stellen:

a. die für dauernd untauglich befundenen Militärpflich­tigen, soweit denselben eine besondere Ladung zugeht;

b. die zum Landsturm I in Vorschlag gebrachten Mili­tärpflichtigen ;

c. die zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Mili­tärpflichtigen ;

d. die von der Ersatz-Commission als tauglich und ein- stellunasfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließ­lich derjenigen aus früheren Jahrgängen;

e. die von den Truppentheilen zur Disposition der Er­satz-Behörden entlassenen Soldaten;

f. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.

Den Grobherzoglichen Bürgermeistereien werden beson- )ere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche oen Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 5 Tagen anzuzeigen. Die Mi­litärpflichtigen sind außerdem anzuweisen, ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu dringen.

Die zur Beurtheilnng von Reclamationen in Betracht lammenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weg gezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober- Ersatz-Geschäfte bis zum Schluß des gesummten Geschäfts selbst anwesend zu sein, um bei der Untersuchung von Feld­

dienstuntauglichen sowie Invaliden ev. Auskunft geben zu können, auch haben sich dieselben darum zu bemühen, daß die Militärpflichtigen, den Ladungen entsprechend, eine Stunde , vor Beginn des Geschäfts zur Stelle sind.

Gießen, am 31. Mai 1892.

Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

Jost, Regierungsrath.

Bekanntmachung,

! die vom Ausschuß des landw. Vereins von Oberheffen für das Jahr 1892/93 beschlossenen Geldverwendungen betreffend.

Nachdem Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz den vom Ausschuß des landw. Vereins von Ober­heffen aufgestellten Voranschlag für 1892/93 genehmigt hat, wird derselbe hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

, Staats- Vereins-

A. Einnahme: fönte: fonte:

v* «X

1. Ueberschuß aus vorderen Jahren . .

2. Zuschuß aus Großh. Hauptstaatskaffe, Ordinarium......... 8000

3. Zuschuß aus derselben für Hebung der Viehzucht.......... 5200

4. Zuschuß aus derselben für Förderung des Obstbaues........ 600

5. Beitrag der Aachen-Münchener Feuer­versicherungs-Gesellschaft ..... 750

6. Beitrag des Landespferdezuchtvereins . 200

7. Beiträge der Mitglieder..... 6539

Summa . 13800 7489

B. Ausgabe:

1. Bureau, Kasse und Rechnungswesen . 1500

2. Antheile der landw. Bezirksvereine . . 2168

3. Kosten der Zeitschrift f. die landw. Vereine 2600

4. Gehalt des Wiesenbaumeisters . . . 2500

5. Für die landwirthschastl. Winterschulen 300

6. Beitrag zu den Kosten des Deutschen Landwirthschaftsrathes...... 300

7. Beitrag zu den Kosten der Vertretung in

den Eisenbahnbeiräthen..... 100

8. Für Hebung der Rindviehzucht . . . 7000

9. Unterstützung der Provinzial-Fohlenweide 500

10. Beitrag zu den Kosten der landwirth- schastlichen Vorträge...... 1200

11. Für die Haushaltungöschule zu Lindheim 680

12. Zur Förderung des Obstbaues und der Gemüsezucht.........1150

13. Zur Förderung der Bienenzucht . . . 100

14. Beitrag zu den Kosten des Landes­ausschusses ......... 536

15. Für Transportkosten der Ausschuß­mitglieder .......... 70 330

16. Unvorherzusehende Ausgaben .... 255

Summa . 13800 7489

Bemerkungen zur Einnahme.

Die sub 3 und 4 eingesetzten Beträge werden aus der Hauptstaatskasse dann ausgezahlt werden, wenn das Bedürfniß in die angegebenen Zwecke und für die Höhe der Beträge nachgewiesen worden ist.

Bemerkungen zur Ausgabe.

ad 2. Die für Auszahlung der Antheile der landw. Bezirksvereine seither gültigen Bestimmungen bleiben auch ferner in Kraft.

ad 5. Die hier eingestellten 300 Mk. sollen zu gleichen Theilen den landw. Winterschulen zu Alsfeld, Büdingen und Friedberg überwiesen werden.

ad 8. Aus dem Betrag von 7000 Mk. werden zunächst 2000 Mk. für die Zwecke der Zuchthöfe für Rindvieh Vogels­berger Rasse verwendet. Die weiteren 5000 Mk. werden nach Maßgabe des nachzuweisenden Bedürfnisses den landw. Bezirksvereinen zur Einführung von Rindvieh Simmenthaler Rasse, zu Preisvertheilungen und Unterstützungen von Zucht- genoffenschaften rc. überwiesen werden.

ad 9. Hier gelten wiederum die im abgelaufenen Jahre getroffenen Bestimmungen.

ad 10. Diese 1200 Mk. sollen wieder zu gleichen Theilen den landwirthschaftlichen Bezirksvereinen dann aus­gezahlt werden, wenn dem Präsidium Nachweis über zweck­entsprechende Verwendung gegeben ist.

ad 12. Aus diesen 1150 Mk. dienen 550 Mk. zur Verzinsung und Tilgung des Capitals, welches der Prooinzial- ausschuß der Provinz Oberhessen mit Zustimmung des

Provinzialtages zur Einrichtung eines pomologischen Gartens in Friedberg verwenden wird. Die übrigen 600 Mk. sollen zu gleichen Theilen den landw. Bezirksvereinen zum Zwecke der Förderung der Obstbaumzucht unter näher festgesetzten Bedingungen ausgezahlt werden.

Laubach, den 12. Mai 1892.

Der Präsident des landwirthschastl. Vereins von Oberheffen. Friedrich Graf zu Solms-Laubach.

Bekanntmachung.

Bei dem in Folge der außerordentlichen Hitze eingetretenen starken Wasserverbrauch und zur Vermeidung der damit verbundenen Unzuträglichkeiten und Gefahren wird hiermit die Entnahme von Wasser aus deu öffentlichen Ventilbrunnen der Quell­wasserleitung für gewerbliche und landwirth- schaftliche Zwecke auf Grund des Art. 56 pos. 2 der Städteordnung bei Meidung einer Polizeistrafe bis zu 90 JL untersagt.

Des weiteren wird davor gewarnt, durch Offenstehen- lassen der Brunnenventile, sowie unnöthiges Ausspülen von Gefäßen und ähnliche Handlungen, Wasser aus der Wasserleitung zu vergeuden.

Gießen, den 31. Mai 1892.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fres enius.

Deutscher »eich.

Berlin, 30. Mai. Der Kaiser traf am Sonntag Abend Uhr aus Pröckelwitz aus der Wildparkstation bei Potsdam wieder ein und begab sich sofort mittelst Wagens nach dem Neuen Palais. Das Befinden des hohen Herrn ist das allererfreulichste.

Der Kopenhagener Meldung von einer Begegnung, welche der Czar am Donnerstag mit Kaiser Wilhelm in Kiel haben würde, ist rasch das übliche Dementi gefolgt. Eine osficiöse Meldung aus Berlin besagt, daß inbestunter­richteten" Berliner Kreisen von dieser angekündigten Begegnung nichts bekannt sei. Natürlich schließt dies nicht aus, daß heute oder morgen diese Monarchen-Zusammenkunft aufs Neue gemeldet wird!

Am Montag Vormittag hat in Berlin das Leichen- begängniß des Oberbürgermeisters v. Forcken- b e ck nach dem ausgestellten Programm in feierlichster Form stattgefunden. Nach Beendigung der osficiellen Trauerfeier im Rathhause wurde der Sarg von zwölf Stadträthen aus dem Festsaale, dem Orte des Traueractes, bis zur Freitreppe getragen, von wo aus sich der Leichencvnduct ausstellte. Derselbe bewegte sich, von Magistratsbureaubeamten als Trauermarschällen geleitet, durch die nach dem Nicolaikirchhofe führenden Straßen, in denen die umflorten Gaslaternen brannten. Auf dem genannten evangelischen Friedhose hielt der evangelische Prediger Hoßbach, welcher auch die Einsegnung der Leiche vollzogen hatte, die Grabrede, worauf der Sarg unter den Gesängen des Domchores der Erde übergeben wurde. Nach Berichten war vom Fürstbischof Dr. Kopp der katholischen Geistlichkeit Berlins die Theilnahme an den Trauerseierlichkeiten für Forckenbeck nicht gestattet worden, wie denn auch der Fürstbischof die Erlaubniß zur Beisetzung der Leiche aus einem der katholischen Friedhöfe Berlins ver­weigert hatte.

Neueste Nachrichten.

Wolffs telegraphisches CorrespondenzBureau.

Berlin, 30. Mai. Das Abgeordnetenhaus nabm heute in dritter Lesung den Nachtragsetat, betreffend die Wasserversorgung in der Oberschlesischen Bergwerksgegend, au und erledigte in zweiter das Militäranwärtergesetz wesentlich nach den Vorschlägen der Commission. Die von der Com­mission vorgeschlagene Resolution, betreffend Anrechnung der Militärdienstzeit bei Pensionirung im Communaldienst und Mittragung der dadurch entstehenden Kosten durch Reich und Staat, wurde abgelehnt. Morgen um 10 Uhr dritte Lesung dieses Gesetzes und Lehrergehältergesetzes.

Berlin, 30. Mai. Heute Vormittag 10 Uhr wurde zum Gedächtniß des verstorbenen Oberbürgermeisters Dr. von Forckenbeck im hiesigen Ralhhause eine Trauer- seier veranstaltet, welcher der Reichskanzler Gras v. Caprivt, säst sämmtliche Minister, der Oberpräsident Dr. Achenbach, der Präsident des Reichstags v. Levctzow sowie die Präsidenten beider Häuser des Landtags und zahlreiche andere hochgestellte Persönlichkeiten beiwohnten. Bürgermeister Dr. Zelle betonte in der Trauerrede, Forckenbeck sei Monarchist gewesen, ohne