1891
Freitag den 27. November
Nr. 277
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Weßener Anzeiger
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ViertßlIStzrig« Ai6**m<«UfXdrt 2 Mark 20 Psg. B» vringerloh». Durch die Post bezs^« 2 Mark 60 Pitz.
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Gießen, am 24. November 1891. Betr.: Das kirchliche Musikwesen.
Die
Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Nachstehende Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, vom 11. d. M. theilen wir Ihnen zur Kenntniß mit. Sie wollen dafür Sorge tragen, daß das Buch als Jnven- tarstück der Schule zu Händen des Lehrers angeschafft wird.
v. Gagern.
Darmstadt, am 11. November 1891. Betr.: Wie oben.
Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz
(Abtheilung für Schulangelegenheiten)
an
die Grotzherzoglichen Kreis-Schulcommissionen.
Von dem Gesangbuch für die evangelische Kirche im Großherzogthum Hessen ist eine Ausgabe mit Noten erschienen, welche zum Preise von 1 JL. 50 H, und auf besserem Papier zu 2 Jt, abgegeben wird und zum Gebrauch für die Hand des Lehrers, beziehungsweise zur Aufnahme in das Schulinventar geeignet erscheint. Indem wir Ihnen hiervon Mittheilung zugehen lassen, empfehlen wir Ihnen, die Schulvorstände der betreffenden Gemeinden hierauf aufmerksam zu machen.
v. Knorr.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 25. November. Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist der Zweiten Kammer der Stände seitens der Großh. Ministerien des Innern und der Justiz und der Finanzen im Anschluß an die übrigen auf die Revision der Verwaltungsgesetze bezüglichen Gesetzesvorlagen der Entwürfe inesGesetzes, betreffend den Bau und die Unterhaltung der Kun st st raßen im Großherzogthum, zugegangen.
Berlin, 25. November. In Sachen des heiligen Rockes von Trier ist eine bemerkenswerte En t sch ei d u n g des Reichsgerichtes zu verzeichnen. Der Redacteur Siwinna in Kattowitz hatte sich in seinem Blatte über den heiligen Rock und seine Ausstellung luftig gemacht. Er war deshalb wegen Beschimpfung von Institutionen der katholischen Kirche in Anklagezustand versetzt und in zwei Instanzen vom Gerichte auch verurtheilt worden. Hiergegen legte Siwinna beim Reichsgerichte Berufung ein, dasselbe hat aber dahin erkannt, daß die Verehrung des heiligen Rockes allerdings als ein Gebrauch der katholischen Kirche anzusehen, auch wenn die Echtheit des Gewandes nicht allgemein anerkannt würde; es sei deshalb die Berufung zu verwerfen.
Deutler Reichstag.
126. Plenarsitzung. Mittwoch, 25. November 1891, 1 Uhr.
Die zweite Berathung der Novelle zum Krankenver- sicherungsgesetz wird mit dem 8 21 derVorlage fortgesetzt. Derselbe enthält Bestimmungen darüber, wie weit die Kassen ihre Leistungen über die gesetzlichen Minimalletstungen hinaus ausdehnen können; namentlich wird bestimmt im Absatz 1, daß die Krankenunterstützung auf langer als dreizehn Wochen bis zu einem Jahre ausgedehnt werden kann, im Absatz 2, daß die gesetzlich zulässigen 'Earenztage fortfallen können und im Absatz 5, daß freie ärztliche Behandlung und Arznei auch für die FamUienmttglieder der Versicherten gewährt werden können.
Hierzu liegen mehrere Anträge vor.
Abg. v. Strombeck (Ctr.) bemängelt die Faffung des Absatzes 5 und schlägt dafür eine andere, seiner Meinung nach präcisere Faffung dieses Absatzes vor.
Abg. Dr. Hoeffel (Rp.) beantragt zu Absatz 1, die Carenzzeit uur dann außer Betracht zu lasten, wenn die Erkrankung länger als vier Wochen dauert oder eine äußerliche Verletzung vorltegt.
Abg. Hitze (Ctr.) hält es für bedenklich, allgemeine Bestimmungen über die Carenzzeit zu treffen; es gebe Kassen, welche heute bereits die Carenzzeit aufgehoben haben und dabei ganz gut fahren. Andererseits können die Verhältnisse der Kasse sehr wohl so liegen, baß eine Carenzzeit nöthig ist. Es werde daher am besten sein, wenn man den Kassen die Beschlußfassung über die Carenzzeit überläßt. Redner hat einen, diesen Ausführungen entsprechenden Anttag gestellt. *•_ Abg. MölUer snatl.) empfiehlt Ablehnung aller Anträge; der Barschlag in der CommissiouSvorlage genüge allen bMigen Ansprüchen. Die Möglichkeit, zuweitgehende Leistungen von dm Kassm zu ver
langen, werde Grund zu unliebsamen politischen Bewegungen geben. Am beftm wäre es, die Regierungsvorlage wiederherzustellen, welche ebenso wie der Antrag Hitze die Zustimmung der Arbeitgeber und der Versicherten zur Gewährung von Mehrleistungen fordert, wenn der erforderliche Reservefond bei der Kasse vorhanden ist.
Staatssecretär Dr. v. Boetticher vertheidigt die Regierungsvorlage und empfiehlt event. den Antrag Hitze zur Annahme; letzterer verlangt als Voraussetzung für die Mehrleistungen mtweder Einwilligung der Arbeitgeber und der Versicherten oder Ansammlung des Reservefonds. Den Anttag Höffel bekämpft er; es wäre eine unnöthige Härte, allen Kranken, deren Krankheit nicht vier Wochen erreicht, die Carenzzeit anzurechnen.
Abg. Graf Schulenburg (cons.) wird mit feinen politischen Freunden für die Regierungsvorlage stimmen; es genüge, wenn Versicherte und Arbeitgeber die Mehrleistung beschließm, auch roenn der Reservefond noch nicht bis zur vollen Höhe angesammelt ist.
Abg. Dr. Hirsch (dfr.) empfiehlt dringend die Commissionsvorlage, welche außer der betdertheiligen Zustimmung auch noch die Ansammlung des Reservefonds für die Mehrleistung fordert. Die Kasse der Metallarbeiter habe die Carenzzeit aufgehoben, sie aber nachher wieder einführen müssen. Vor solchen Fehlgriffen möge man
sich hüten.
Bundescommissar Geh. Rath Woedtke tritt den Ausführungen des Abg. Hirsch zu Gunsten der Regierungsvorlage entgegen.
Abg. Molkenbuhr (Soc.) befürwortet den von seiner Fraction gestellten Anttag, die Mehrleistung von Krankengeld ohne Einschränkung auf eine bestimmte Zeit zuzulassm?
Bet der Abstimmung wird unter Ablehnung aller anderen der Anttag Hitze (Ctr.) und mit diesem der S 21 angenommen.
§ 24 der Vorlage, welcher das formale Verfahren bet Errichtung neuer Kassen betrifft, wird mit einem lediglich formalen Anträge des Abg. v. Strombeck (Ctr.), den der Staatssecretär Dr. v. Boetticher für annehmbar erklärt, genehmigt.
Der 8 26a bestimmt u. A., daß Kassenmitgliedern, die anderweit versichert find, das Krankengeld soweit gekürzt werden Fann, als dasselbe aus dem anderweit bezogenen Krankengelde den Betrag des Tagelohnes übersteigt. — Ferner soll durch das Kassenstatut bestimmt werden können, daß Mitglieder, welche sich ihre Erkrankung durch Theilnahme an Rausbändeln, durch Trunkfälligkeit oder Ausschweifungen zugezogen haben, das Krankengeld ganz oder theilweise verlieren und daß die Mitglieder an bestimmte Aerzte, Anstalten und Apotheken gewiesen werden können.
Ein socialdemokratischer Antrag verlangt Streichung dieser Bestimmungen.
Abg. Dr. Hirsch (dfr.) wünscht Aufklärung, ob die nach-diesem Paragraph den Gemeindekrankenkassen zustehenden Rechte auch von den freien Kaffen geübt werden können. Im Publikum herrsche hierüber Unklarheit.
Geh. Rath Lohmann erwidert, daß den freien Kassen zweifellos das Recht zusteht, für sich die gleichen Bestimmungen festzusetzen, wie sie hier für die Gemeindekrankenkassen vorgesehen sind.
Abg. Grillenberger (Soc.) begründet den vorerwähnten socialdemokratischen Antrag. Es sei namentlich ungerecht, den Leuten, die ihre Beiträge bezahlen müssen, unter solchen Vorwendungen das Krankengeld zu entziehen. Die meisten gewerblichen Arbeiter seien in mehreren Kassen versichert, weil das gesetzliche Krankengeld zu niedrig ist. — Weiter befürwortet Redner dm von der socialdemokratischen Partei gestellten Anttag: die Bestimmung derVorlage, daß für eine längere als dreizehnwöchige Krankheit innerhalb eines Jahres nur noch die gesetzliche Mindestleistung gewährt zu werden braucht, dahin zu ändern, daß diese Mindestleistung erst zulässig ist, wenn das Mitglied das Krankengeld innerhalb zweier Jahre für 52 Wochen erhalten hat. Die Kaffen könntm das sehr wohl leisten; sie könnten nöthigenfalls die Beiträge um ein Geringes erhöhen.
Abg. Dr. Buhl (natl.) bekämpft die focialdemokratischen Anträge. ES dürfen den Arbeitern nicht zu hohe Bettragslasten aufgelegt werdm.
Die Abgg. Dr. Gutfleifch (dfr.), Graf v. d. Schulenburg (cons.), Möller (natl.) fpredben sich gegen dm Abg. Grtllenberger und den focialdemokratischen Antrag aus, die Kassen seien einig in dem Wunsche, die Ueberversicherung beseitigt zu sehen.
Bei der Abstimmung wird der socialdemokratische Antrag ab- gelehnt, über dm Absatz 2b des Paragraph und dm dazu oorliegen- dm Anttag Auer u. Gen. (betr. die Anweisung bestimmter Aerzte, Apotheker und Anstalten) wird die Abstimmung ausgesetzt bis nach Erledigung des § 57; tm Uebrigen wird 8 26a nach dm Commisfions- beschlüssm genehmigt.
Die 88 27 bis 50 werdm nach unwesentlicher Debatte unverändert nach den Commissionsanträgen angenommen; nur einige lediglich redactionelle Anträge des Abg. v. Strombeck gelangen zur Annahme.
Bei 8 51, welcher die Bestimmung mtbält, daß für die Dauer der Krankenunterstützung Beiträge nicht entrichtet zu werden brauchen, liegt ein Antrag Dieben (Ctr.) vor, welcher bestimmen will, daß die Beitragspflicht nur im Falle der Erwerbsunfähigkeit erlischt. — Dieser Antrag wird angenommen und mit demselben der 8 51.
8 52 wird unverändert genehmigt.
Hierauf vertagt sich das Haus. — Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr: Fortsetzung der soeben abgebrochenen Berathung.
Schluß 5 Uhr.
Heuefte Nachrichten
Wolff- telegraphische« Lorrespondmz-Bucrsu.
Berlin, 25. November. Zu Ehren des Ministers v. Giers sand in der russischen Botschaft heute Abend um 7 Uhr ein Diner zu 40 Gedecken statt. Unter den Geladenen befanden sich Caprivi, Staatssecretär Marschall, Finanzminister Miquel, Unterftaatssecretär Rotenhan, andere Herren des Auswärtigen Amtes und Mitglieder der ruff. Botschaft. An dem Diner nahmen auch Damen theil.
Berlin, 25. November. Caprivi besuchte Vormittags 11 Uhr Giers im Hotel Continental und verweilte längere
Zeit. Um 1 Uhr erhielt Giers den Besuch des Staats- secretärs Marschall.
Berlin, 25. November. Giers ist heute Abend um 11 Uhr mit dem Königsberger Zuge abgereist.
Berlin, 25. November. Die Generalsynode hat den Antrag, den Geistlichen die Militärdienstzeit aus ihr Dienstalter in Anrechnung zu bringen, angenommen.
Berlin, 25. November. Der „Reichsanzeiger" melhet: Der Kaiser genehmigte, daß der noch nicht begebene Theil der Frankfurter Anleihe von 12 Millionen Mark nach Wahl der städtischen Behörden zu 3V2 oder 4 pCt. Anleihescheinen ausgenommen werde.
Berlin, 25. November. Aus den letzten Angaben des „Reichs-Anzeigers" über die Ergebnisse der letzten Ernte zieht die „Nordd. Allgem. Ztg." in einem heutigen Artikel den Schluß, daß ein effectiver Mangel an Brod- getreide uns nicht bedrohe- wir seien nur genöthigt, den Verbrauch des Roggens einzuschränken und den des Weizens zu erweitern.
Torgau, 25. November. Seine Majestät der Kaiser ist um 1 Uhr 10 Minuten hier angekommen und von dem commandirenden General v. Haenisch empfangen worden. Seine Majestät begab sich alsbald zu dem Brückenkopf, wo das 3. Pionier-Bataillon von Rauch zur Parade stand. Nach Verlesung der Auszeichnungen erfolgte zweimaliger Parademarsch. Hieran schloß sich die Parade des 72. Infanterie- Regiments (4. thüringischen) an.
Petersburg, 25. November. Weiteren Meldungen aus Orel zufolge wurden bei der Bahnkatastrophe etwa dreißig Personen getödtet. Die Verwundeten hat man in das Hospital in Orel geschafft.
Birmingham, 25. November. Lord Salisbury hielt gestern Abend in einer von 5000 Personen besuchten Versammlung eine Rede, in welcher er erklärte, die Regierung begünstige eine Vermehrung der Zahl kleiner ländlicher Besitzer, selbst auf Staatskosten. Eine Umbildung des Hauses der Lords würde die Gefahr einer Revolution nach sich ziehen. Die Machtstellung Englands hänge lediglich von den auswärtigen Besitzungen ab, und Irland aufzugeben, wäre ein Zeichen der Schwäche, welches die Colonien zum Abfall ermuntern würde.
Rio de Janeiro, 25. November. Das neue Cabinet ist folgendermaßen zusammengesetzt: Marine: Admiral Custodio de Mello, Krieg: General Oliveira, Justiz, Inneres: Ferreira, Ackerbau: Antao de Faria, Finanzen: Rodriguez Alves, Auswärtiges: Palleta. Die Freiheit der Presse ist wieder hergestellt, die Bevölkerung verhält sich theilnahmslos.
Rio de Janeiro, 25. November. General Peixoto erließ ein Manifest, worin es heißt, daß die Gesetzlichkeit wieder hergestellt sei, die Auflösung des früheren Congresses für null und nichtig erklärt und der Belagerungszustand aufgehoben wird. Der Congreß wird zum 18. December ein- berufen. — Duarte Percia ist zum Unterrichtsminister ernannt; derselbe übernahm interimistisch auch das Justizministerium und Inneres.
Depeschen des „Bureau Herold".
Berlin, 25. November. Nach der „Voss. Ztg." lautete die gestrige Ansprache des Kaisers an die Recruten: „Ihr werdet hoffentlich nur im Frieden Eure Tapferkeit zu betätigen brauchen, vielleicht sind aber auch ernste innere Kämpfe bevorstehend." Die Gefahren der Hauptstadt besprechend, sagte der Kaiser: „Es ist Mannesmuth erforderlich, diese zu überstehen, der vornehmste Umgang für den Soldaten ist der Soldat, nicht das Civil."
— Die „Nordd. Allg. Ztg." nennt die Combinirung der kaiserlichen Ansprache an die Recruten mit dem voraufgegangenen Besuche von Giers seitens der „Reichs-Corresp." „eine phänomenale Kühnheit".
Berlin, 26. November. Nach den „Berl. Polit. Nachrichten^ steht die reichsgesetzliche Regelung des Checkwesens bevor.
— Gegenüber der Meldung der „Kreuz-Ztg.", daß der Kaiser am Montag beim Diner sich betreffs der Selbst- ftändigkeitsbestrebungen der Generalsynode nicht unfreundlich geäußert habe, erfährt die „Nat.-Ztg.", daß die Bemerkungen des Kaisers tm Sinne einer Abweisung der hierarchischen Bestrebungen lauteten und die Aufforderung zum Zusammenwirken der verschiedenen kirchlichen Richtungen enthielten.
— Einer hiesigen Correspondenz zufolge soll sich der Minister Hersurth wegen seiner angegriffenen Gesundheit mit Rücktrittsgedanken tragen.
— Einer Meldung der „Voss. Ztg." aus London zufolge nimmt die Altersschw äche Gladstones zu^


