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lieg, Ullrich, Römer, für den Ausschußantrag die Ab­geordneten Metz-Darmstadt, Jöckel, HaaS, Schröder.

Die Kammer beschließt hiernach gegen 10 Stimmen unter Abstrich von 4333 Mk. bei Tit. 1 , von 1200 Mk. bei Tit. 4, von 3600 Mk. bei Titel 6 und von 800 Mk. bei Tit. 13c die Anforderung mit 269,217 Mk. zu bewilligen.

Der weitere Antrag deS Ausschusses, von den unter Titel 1 ausgeführten Gehalten (Kreiöbaumeister) zwei nur str die dermaligen Inhaber zu genehmigen, wird mit 23 gegen 19 Stimmen abgelehnt.

Den Eisenbahnbaumeistern wird ihr Gehalt von 3000 his 4500 Mk. (Durchschnitt 3750 Mk.) und desgleichen der unter Tit. 4 und 5 aufgeführten Hilfsbeamten aus je 2800 Mk. mit allen gegen 8 Stimmen festgesetzt.

Ferner richtet das Haus das einstimmige Ersuchen an Großh. Regierung, die Vereinigung der Staatsstraßenunter- haltung mit derjenigen der Kreisstraßen in Erwägung zu ziehen und eventuell eine probeweise Übertragung der ersteren auf die Kreisverwaltung in einzelnen Bezirken eintreten zu lassen.

Es findet nunmehr die Berathung über das zurttckgestellte Cap. 100, Ministerium selbst, statt.

Hier beantragt der Ausschuß unter Abstrich von 600 Mk. für einen Secretär in der Abteilung für Bauwesen und 400 Mk. für den Vorstand des bautechnischen Bureaus, im Ganzen die Summe von 325,800 Mk. zu bewilligen mit der Beschränkung, daß bei der Neubesetzung der Stelle des Vor­standes der Ministerialbuchhaltung start des jetzt dafür ver- willigten pensionssähigen Gehaltes von 4900 Mk. nur ein solcher von 4400 Mk. und 500 Mk. Functionszulage ge­nehmigt werden mochte.

Mit allen gegen 6 Stimmen wird dieser Antrag an­genommen. Der Ausschuß hat sich für die Regierungsvorlage erklärt.

Cap. 112, Centralbauwesen im Ressort des Ministeriums ^er Finanzen.

Abg. Racks bespricht hierbei den außerordentlich schlechten und ungesunden Zustand der Brückengebäude zu Mainz, für welche zur Renovirung 20,000 Mk. verlangt werden. Er empfiehlt Niederlegung der Gebäude, umsomehr, als die Stadr Mainz Grund und Boden für anderweite Erbauung von Diensträumen angeboten habe. Er könne sich nicht ent­schließen, auch nur einen Pfennig für Renovirung dieser un­zeitgemäßen Bauwerke zu verwilligen.

Abg. Jöst wünscht, daß man die mit der Stadt Mainz gepflogenen Verhandlungen Seitens Großh. Regierung wieder aufnehmen möge, damit eine im Jntereffe Aller liegende Regelung herbeigeführt werde.

Die Abgeordneten Bergsträßer und Racks stellen den Antrag, die angeforderten 20,400 Mk. nur dann zu genehmigen, daß vor der Verwendung eine Unterhandlung mit der Stadt Mainz wegen Uebernahme der Gebäude an- gebahnt werden soll.

Dieser Antrag findet Annahme.

Weiter find unter Tit. 2 IV, 9900 Mk. für den Ab­bruch deö ehemaligen Regierungsgebäudes zu Gießen gefordert.

Der Ausschuß vermag diesem Anträge nicht beizupflichten, hält es vielmehr, da eine anderweite Verwendung deffelben nicht ausgeschlossen sein dürfte, für rathsamer, unter Auf­wendung geringer Mittel es stehen zu lassen. Da die Stadt Gießen ein Interesse an der Freilegung des Platzes habe, so könnte ihr dasielbe lediglich unter Berechnung des Grund­wertes und der Bedingung des Abbruchs überlasten werden.

Finanzminister Weber bittet, da neue Gesichtspunkte über die Verwendung des Gebäudes ausgetreten seien, heute Don einem Beschlüsse abzusehen.

Die Kammer beschlteßt demgemäß.

Beiträgen zu allerlei anbercn Zwecken, etwa jur Bekämpfung der Soctaldemokratte. Aber auch, wenn der Antrag eine Fassung erhielte, die dem Sinne der Antragsteller entspräche, so wurde den Arbeitern damit kein Dienst erwiesen.

Abg. Möller (natl.) vertheidigt die WohlsahrtSeinrichtungen Bebel gegenüber, insbesondere die Einrichtung von Arbeiterwohnungen. Vollkommen ieten menschliche Einrichtungen überhaupt nicht; aber selbst Bebel werde gegen die Leistungen der gemeinnützigen Bau­gesellschaft nichts einwenden können. Aber die Soctaldemokraten wollten eben nicht, daß die Arbeiter sparten und so -u einer Selbstständigkeit gelangten, die sie den Agitationen jener Herren entzögen. , ,

Abg. Bebel (Soc.): Eine unklare Fassung könne verbestert werden; er und seine Freunde seien keine berufsmäßigen Gesetzmacher. DaS Beispiel der Gemeinnützigen Baugesellschaft treffe nicht zu, denn dabei handle es sich um eine GeseMchast von Speculantcn, die ihre Häuser verkaufte, ohne ihre Käufer in eine weitere Abhängigkeit zu bringen. Die sog. WohlsahrtSeinrichtungen der Arbeitgeber dienten nur der Bevormundung der Arbeiter.

Handelsminister v. Berlepsch: Die Arbeiterwohnungsfrage habe mit diesen Paragraphen überhaupt nichts zu thun. Bebel habe einen Fall angeführt, wonach ein Bergwerksdirector einem Arbeiter, der sich am Strike betheiligte, die Bauprämie entzogen habe. Im Saarbrücker Revier würden von der König!, fiscalischen Bergver­waltung Arbeitern, die sich ansässig machen wollten, Baudarlehen und Prämien gewählt, letztere k fonds perdu. Mit dem Lohn haben diese Prämien nichts zu thun. Wenn nun ein Arbeiter strike, so habe er keinen Anspruch auf Lohn, noch weniger aber aus eine be­sondere Leistung, wie diese Prämie, und am allerwenigsten bann, wenn er sich contractbrüchtg gemacht habe. Wenn Bebel sagte, die ganze Einrichtung diene nur zur Knechtung der Arbeiter, so habe Bebel eben kein Urtheil darüber. Man frage doch die Ai beiter selbst. Hunderte von Arbeitern des Saarbrückener Reviers suchten jährlich um Baudarlehn und Prämie nach, mehr als nach Maßgabe der vor­handenen Mittel befriedigt werden könnten.

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.): Wenn Bebel constquent sein wollte, so müßte er durch ein Strasverbot für Gewährung eines höheren Lohnes behufsFesselung" der Arbeiter beantragen. Bebel habe auf die Stumm'schen Werke htngcwiesen. Aus diesen werde allerdings jeder Arbeiter entlassen, dec sich der socialdemokratischen Bewegung anschlietze. Richt gegen die Arbeiterbewegung, wohl aber gegen die gemeinschädliche socialdemokratische Agitation richte sich diese Maßregel. Glücklicherweise werde er nicht in die Lage gefetzt, davon Gebrauch zu machen.

Abg. Bebel: SeineMitthetlung über den Saarbrückener Fall sei derFrkf. Ztg." entnommen; der Minister habe dieselbe nur bestätigt. ES sel damit klar gestellt, daß die WohlsahrtSeinrichtungen nur die Abhängigkeit der Arbeiter vermehrten. Weiter habe er nichts beabsichtigt. Es sei weit gekommen, wenn hier ein Arbeitgeber erklären könne, daß er einen Arbeiter wegen seiner politischen Ueder- zeugung aussondere. Das erinnere an die Zeiten der finstersten GlaubenS-Jntoleranz. Auf den Staatswerken werde ähnlich gegen die Socia»demokraten verfahren. Warum habe man da erst das Socialistengesetz aufgehoben?

Minister v. Berlepsch berichtigt einige Angaben Bebels. Die contractbrüchigen Arbeiter des Saarreoiers seien wieder ausgenommen worden, weil sie durch agitatorische Drohungen zum Eontractbruch gezwungen worden waren. Die Kündigungsfrist sei in den dortigen fiscalischen Werken keine lange, sondern eine oierzehntägige.

Abg. Leuschner (Rp.): Bebel verstehe von den Berhälinifsen in den Bergwerksbezirken nichts, sonst wisse er, daß man gerade in Bergarbeiterkreisen eifrig darauf hinwirke, daß unter Mitwirkung der Unternehmer Wohnhäuser für die Arbeiter beschafft werden. Der Bergbau sei ohne Ordnung nicht möglich; diese werde von den Socialdemokraten fortgesetzt untergraben. Der Arbeitgeber, der dem nicht entgegentrete, verdiene nicht Arbeitgeber zu sein.

Avg. R ö ficke (nl.) tritt gleichfalls Bebel entgegen. Zahlreiche dieser Wohlsahrtseinrlchtungen gereichten dem deutschen Namen und der Humanität zur Ehre. Bestände die behauptete politische Ab­hängigkeit der Arbeiter von den Arbeitgebern, wo wären die vielen Tausend socialdemokraiischer Stimmen hergekommen ?

Abg. v. Stumm (Rp.): Gerade weil das Socialistengesetz aufgehoben sei, sei die socialdemokratische Agitation zu bekämpfen. Mit der politischen Ucberzeugung habe das gar nichts zu thun; es handle sich hier lediglich um einen Act der Selbsthülfe. Die Social­demokraten hätten am wenigsten ein Recht, darüber zu klagen; Liebknechts Verurtheilung wegen eines Eoncertbesuchs sei eine viel größereKnechtung".

Abg. Bebel bleibt dabei, daß die Arbeitgeber auf feudale Zu­stande hinwirkten und die Arbeiter politisch rechtlos zu machen be­strebt seien. Die Regierung unterstütze sie darin, wie das Verfahren der bayerischen Staatsbahnoerwaltung und der Marineverwaltung in Kiel beweist.

Der Antrag Bebel wird abgelehnt und S 117 in der Eommisstons-

Schluß der Sitzung V22 Uhr. Morgen Fortsetzung.

Retchrtag.

78. Plenarsitzung. Dienstag, 24. Februar 1891, 1 Uhr.

Die zweite Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung wird bei den Bestimmungen Über die Lohnzahlung fortgesetzt.

$ 116 besagt: A> beiter, deren Forderungen in einer dem $ 115 -uwiderlausenden Weise bertchtiat worden sind, können zu jeder Zeit Zahlung nach Maßgabe des $ 115 verlangen, ohne daß ibmn eine Einrede aus dem an Zahlungsstatt Gegebenen entgegengesetzt werden kann. Letzteres fällt, soweit es noch bei dem Empfänger vorhanden oder dieser daraus bereichert ist, derjenigen Hülfskaffe zu, welcher ter Al beiter angebört, in Ermangelung einer solchen einer anderen zum Besten der Arbeiter an dem Orte bestehenden, von der Ge­meindebehörde zu bestimmenden Kasse und in deren Ermangelung der O tskrankenkasse.

Abg. Dr. Hirsch (bfr.) beantragt, stattHülfskaffe"Kranken- faffe* zu setzen, Da ein Arbeiter ja verschiebenen Hülfskassen angehören könne. Sein Antrag bezwecke keineswegs, bie freien Hülfskassen aus- -unehmen.

Der Antrag wird abgelehnt unb $ 116 unoeränbert ange­nommen.

S 117 erklärt Bert' äge, bie S H5 zuwider laufen, für nichtig. Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen den Gewerbtreidenden und den von ihnen beschäftigten Arbeiiern über die Entnahme der Be­dürfnisse der letzteren aus gewiffen Verkaufsstellen, sowie überhaupt über die Verwendung des Verdienstes derselben zu einem anderen Zweck alS zur Betheiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien.

Abg. Bebel (Soc.) befürwortet Streichung dcS ScklußpaffuS vonsowie überhaupt" ab und Ausnahme folgenden Zusatzes:Zur Leistung von Beiträgen für die Betheitigung an Einrichtungen und Verbesserungen der Lage der Arbeiter ober ihrer Familie dürfen die Arbeiter nicht angebatten werden." Die sogenannten Wodlsahrts- einrichtungen für Arbeiter, Sparkaffen, Consumvereine, Arbeiter­wohnungen u. bergt bienten vielfach nur baju, bie Arbeiter in ein unwürdiges AbbLngigkertsverhättniß zu bringen. Mit den Arbester- wohnungen werde ein besonderer Mißbrauch getrieben. So habe man in den Krupp'schen Werken die Arbeiter bedroht, man werde sie aus ihren Wohnungen weisen, wenn sie die unb bie Zeitung wetterlefen würden. AehnlicheS lasse fich von den Werken der Ge­brüder Stumm berichten. Die mit den sogenannten Wohlfahrts- einrichtmigen getriebene Heuchelei solle nicht noch gesetzlich geordert werden.

Bundescommiffar Geh. Rath KönigS: Der Antrag würde, wenn er in der vorliegenden Fassung angenommen würde, zur Folge haben, daß Arbeiter nicht mit Beiträgen zu Einrichtungen zur Ver­besserung ihrer Lage herange-ogen werden können, wohl ober mit

saffung angenommen.

$ 118 (Verbot der Anrechnung von Waaren auf den Lohn) unb 8 119 (Gleichstellung der Familienglieder rc. mit den Gewerbe­treibenden) werden debattelos angenommen.

S 119a verbietet Lohneinbehaltungen zum Zwecke der Strike- verhinderung, wenn der einbehaltene Betrag über ein Viertel beS fälligen Lohnes ober im (Sefammtbetrage einen burchschnittlichen Wochenlohn übersteigt. Weiter bestimmt ber Paragraph, daß burch Ortsstatut festgesetzt werden kann: 1) daß Lohn- unb Abschlagszahlungen in festen Fristen erfolgen müssen von längstens einem Monat unb kürzeftens einer Woche, 2) daß ber Lohn minderjähriger Arbeiter an deren Eltern ober Vormünder gezahlt werden kann, 3) daß bie Gewerbetreibenben über bie Lohnzahlungen von Minorennen deren Eltern ober Vormündern von Zeit zu Zeit Mitthetlung machen muffen.

Abg. Payer (VolkSp.) befürwortet seinen Antrag, die Absätze 2 und 3 zu streichen. Dieselben enthalten eine ganz unnölhige Be­vormundung. ES handle sich doch hier um Arbeiter schütz, nicht um Arbeitererziehung. WaS würde man dazu sagen, wenn gleiche Be­stimmungen für ländliche Arbeiter und Dienstboten verlangt würdrn.

Adg. Molkenduhr (Soc.) beantragt Streichung deS ganzen Paragraph, ber tatsächlich nichts AnbereS bedeute, als eine Zwangs­anleihe der Unternehmer bei den Arbeitern in Höhe von 60 Millionen, mit besserem Rechte konnten die Arbeiter ein Gesetz verlangen, wonach ihnen ber Unternehmer einen Wochenlohn Vorschuß geben muß. Dre Vorschrift wirb nur den practifchen Erfolg Haden, baß ber Unternehmer den Arbeiter so lange chicanirt, dis dieser bie Arbeit ohne Kündigung nteberlegt unb bann dem Unternehmer der ersparte Wochenlohn des Arbeiters zufällt. Diese Bestimmung werde ganz besonders scharf von den Arbeitern oerurtheilt werden; das ganze Gesetz verliere mit dieser Bstimmung einen großen Theil seines Wenhes.

BundeS-Commrssar Geh. Rath Dr. Hoffmann: Lohn­einbehaltungen sind nach dem heute geltenden Recht durchaus zulässig; die Vorlage stellt also nur die Arbeiter besser, indem es die heute zulässigen unbegrenzten Lohneinbehaltungen begrenzt.

Abg. Dr. Gutfleisch (bfr.) befürwortet die unverminderte Annahme der Vorlage. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist Lohn- e'nbehaltung zulässig.

Abg.Dr.Hirsch befürwortet eine von ihm zu diesem Paragraph eingebrachte Resolution: Die Regierung wolle zur Förderung ber Wirthschaf'lichkett unter den Arbeitern bahtn wirken, baß in ben staatlichen Betrieben Lohn-Abschlagszahlungen wöchentlich, Lohn­abrechnungen möglichst alle 14 Tage stattfinben.

Ein Antrag auf Schluß ber Debatte wirb angenommen.

Hierauf bezweifelt Abg. Singer (Soc.) bie Beschlußfähigkeit deS Hauses für Den Fall der Abstimmung beS $ 119b.

Abg. Windthorst beantragt hierauf Die Vertagung, welche vorn Haufe deschloffen wirb.

Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr: Fortsetzung der Berathung. t Schluß 5 Uhr.

Neueste Nacheichten.

WolftS telegraphisches Lorrespondenz-Bureau.

Berlin, 24. Februar. DemReichsanzeiger" zusolgc findet vom 1. März an der ermäßigte Portosatz fünf Pfennig für Druckfachensendungen über fünfzig bis ein­schließlich hundert Gramm auch im Verkehr mit Oesterreich- 11 n g a r n Anwendung.

Berlin, 24. Februar. Die Krankenkassencommission des Reichstags genehmigte den Paragraphen 58 mit dem Anträge der Subcommission, wonach Streitigkeiten zwischen Ber- sicherunLöpflichtigcn und Arbeitgebern oder ZwangSkassen, sofern sie landesgesetzlich nicht dem Verwaltungsstreitverfahrcn überwiesen sind, aus den ordentlichen Rechtsweg verwiesen werden. Die Bestimmung des Paragraphen 64, wonach der Vorstand und die Vertreter der Generalverfammmlungen in geheimer Wahl zu wählen sind, wird gestrichen, alle übrigen Paragraphen bis einschließlich 74 wurden in Fassung erster Lesung ange­nommen.

Spandau, 24. Februar. Die königliche Gerne hrsabrik entließ heute fünfhundert Arbeiter und kündigte weiteren achthundert.

Köln, 24. Februar. Der Hauptgewinn von 75,000 Mk. der Kölner Dombau-Lotterie ist aus Nr. 94,255 gefallen.

Guben, 24. Februar. Das Schwurgericht verurtheilte den Kürschner Arthur Latze und den Fabrikarbeiter Theodor Latze aus Berge bei Forst wegen Falschmünzerei, be­gangen durch Anfertigung von falschen Fünsmark- und Zehn. Pfennigstücken, den ersteren zu 5 Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust, sowie Stellung unter Polizeiaufsicht, den letzteren zu 9 Monaten Gefängniß und 1 Jahr Ehrverlust.

Hamburg, 24. Februar. Der Verband deutscher Zimmerleute (Domicil und Localverband Hamburg) be­schloß einstimmig, für die str ikenden Cigarrenarbeiter und Sortirer 5000 Mk. Unterstützung auszusetzen. Im Lause der letzten Woche sollen demHamburger Correspoudent" zufolge sämmtliche Hamburger Fachvereine zu dem gleichen Zweck zusammen 100 000 Mk. aufgebracht haben.

Paris, 24. Februar. Ein Bericht desXIX Siocle" über ein angebliches Interview, welches einer seiner Mit­arbeiter mit einem hohen deutschen Botschastsbeamten gehabt haben will, wobei Letzterer über eine eventuelle Pariser Reise des Kaisers Wilhelm sich geäußert haben soll, wird kompetenterseits als vollständig erfunden bezeichnet.

Kaiserin Friedrich besuchte das Gouvernanten- Heim in der Rue Rollet und besichtigte mehrere Ateliers. Dem Diner in der deutschen Botschaft wohnen der ital­ienische Botschafter Menabrea und der türkische Botschafter Essad Pascha bei. Daran schließt sich eine musikalische Soiree.

London, 24. Februar. Das Marinebudgec für 1891/92 veranschlagt die Ausgaben auf Lftr. 14^ Millionen. Hamilton führt in seinem Memorandum ans, daß von Den in dem Reorganisationsplane von 1889 vorgesehenen siebzig Schiffen vor 1894 neunundsechzig fertig sein sollen. Der Voranschlag der Baukosten werde infolge der Erhöhung der Materialpreife überschritten werden.

London, 24. Februar. In der Nähe der Docks wurden heute Plakate angeschlagen, in welchen die Frachtstauer, deren Zahl sich auf ungefähr 3000 beläuft, aufgefordert werden,. Die Arbeit niederzulegen.

Spalato, 24. Februar. Bei dem von den Gemeinde­behörden zu Ehren des deutschen Geschwaders oev anftalteten geftbiner brachte der Bürgermeister einen Toast aus Kaiser Wilhelm, den treuen Verbündeten des österreichischen Kaisers aus. Der Eoittreadmiral Schröder erwiderte mit einem Toast auf den österreichischen Kaiser und dankte für daS liebenswürdige Entgegenkommen und die Gast­freundschaft. Das österreichische Geschwader ist heute in der Richtung nach Fiume abgedampst.

Rom, 24. Februar. DieAgenzia Stesani" meldet: Von M a s s a u a h aus unternahm eine Bande von 600 Mann einen Raubzug über die Grenze, wurde jedoch von Capitän Pinetti mit eingeborenen Truppen zurückgeschlagen. Der seindliche Verlust wird auf 200 Todte, darunter drei Aw führer, und zahlreiche Verwundete und Gefangene angegeben.

Konstantinopel, 24. Februar. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Victoria von Preußen und deren Ge­mahl, der Prinz Adolf zu Schaumburg-Lippe, sind heute Morgen hier eingetroffen.

Washington, 24. Februar. Der Senat bestätigte die Ernennung Fosters zum Schatzsecretär.

Rio be Janeiro, 24. Februar. In der gestrigen Sitzung des Congresses wurde die Verfassung in ihrer Form an­genommen. Dieselbe soll heute veröffentlicht werden, ebenso soll heute noch die Wahl des Präsidenten und des Bitt- Präsidenten der Republik bekannt gemacht werden. Dieselben treten unmittelbar daraus ihr Amt an.

Berlin, 25. Februar. Wie die Reichsbank betreffs der Zutheilung der Reichs anleihe verlautbart, erhält jeder Zeichner mindestens 200 Mk. Der Ueberreft soll nach gleichem Procentsatz vertheilt werden.

n*t> prroiniielU».

Gießen, 25. Februar.

Se. Kgl. Hoheit der Erbgroßherzog beehrte am SamStag Abend ein vor den Offizieren des hiesigen Regiments, deren Damen und einer Anzahl Gäste im Offizierscasino von der Regimentsmusik ansgesührtes Eoucert mit seinem Besuche.

Zu Ehren deS Herrn Geh. Med.-Rath Proseffor Eckhard veranstaltet die gesammte hiesige Studentenschaft morgen am 27. Februar einen Fackelzng, an dem sich auch Docenten und practische Aerzte von Gießen und auswärts betheiligen werden.

Der Männer - Tnrnverei« feierte am SamStag ^Steins Saalbcm" fein diesjähriges Winterfest.