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22/02/1891 Erstes Blatt
 
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MchsntKch dreimal beigelegt.

1891

Sonntag den 22. Februar

Erstes Blatt.

ichmer Anzeiger

Kenerat-Mnzeiger.

vierttljähricher

2 Mark 20 Pst. «B Bringerloqn.

Durch die Potz bezog«

2 Mark 50 Pfg.

Redaction, TxpE« und Druckerei:

-chvtstrntze Ar.A-

Aernjprecher 51«

Amts« unb Anzeigebürtt für den Urei» Gieren.

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Ä«tte|me von Anzeigen zu der Nachmittags für bea sslgend« Dag ersitz einmden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.

Hratisöeikage: Gießener Kamikimökätter.

BB@S

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Alle Smrorrttn-Bureanx des In- und LuSlande! nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher Thsil.

Bekanntmachung,

Obsibauverein der Metterau betreffend.

Sonntag des 22 I. Ml-., Nachmittags H/j Uhr findet im Anschluß an eine Sitzung des land- Virthschastlichen Kränzchens in der WeU'scheu Wirth- f»aft zu Lang Göns eine Monatsversammlung der Section Gießen des Wetterauer Obstbauvereins statt, in welcher Herr Landwirthschaftslehrer Reichelt von Friedberg über Obstbanarpflege und Obftverwerthnng sprechen wird. Alle Mitglieder des Obstbauvereins und Freunde des Obstbaues werden hierzu freundlichst eingeladen.

Gießen, den 20. Februar 1891.

Der Vorsitzende der Section Gießen.

Nebel, Amtmann.

Gesunden: 3 Handschuhe, 1 eisernes Rohr, 1 Stück Kattun, 1 Hammer, 1 Schiebkarren, 1 Ringchertt, 1 Kinder­jäckchen , 1 Cigarrenspitze, 1 Manschette mit einem Knopf, 1 Haarpseil und 1 Gesangbuch.

Gießen, den 21. Februar 1891.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Deutsches Reich.

uv. Darmstadt, 20. Februar. Zweite Kammer der bandst ande. Am Ministertische: Staatsminister Singer, Ministerialrath Iaup, Landesöconomierath Müller.

Nach Verkündigung neuer Einläufe setzt die Kammer bte Lerathung des H a uptv o ran sch la gs für 189194 mit Cap. 60, Tit. 4, für Förderung der Viehzucht, fort. Hier­für sind 17,500 Mk. beantragt. Diese werden bewilligt. Desgl. Tit. 5, für Förderung der Bienenzucht, 900 Mk.

Zu Tit. 6, Förderung des Obstbaues, beantragt der Ausschuß 7500 Mk.

Die Abgeordneten v. Rabenau und Westernach er stellen hierzu den Antrag, den Betrag von 300 Mk. weiter einzustellen für die Förderung des Gemüsebaues.

Graf Oriol ft wünscht, daß die obere landwirthschaft- lidjc Behörde diesem Theile der Landwirthschaft mehr als bisher Beachtung schenken möge.

Die Abgeordneten Westernacher und v. Rabenau wünschen ebenfalls mehr Förderung des Gemüsebaues.

Nachdem noch Seitens des Regierungsvertreters, Oecono- «lierath Müller, die Versicherung gegeben wurde, daß die Regierung, soweit Wünsche an sie nach dieser Richtung hin herantreten, diese unterstützen werde, erklärt Staalsminister Finger, daß die Regierung keinen Anstand nehme, für Obst- und Gemüsebau statt 7500 Mk. 8000 Mk. ins Budget rinzuftellen.

Diesem Vorschläge stimmt das Haus einstimmig zu.

Tir. 7, Beitrag zur landwirthschaftlichen Versuchsstation mit 10,000 Mk. und für Förderung des Molkereiwesens 4000 Mk., Tit. 8, Bekämpfung der Reblausgefahr, mit 10,000 Mk. werden genehmigt.

Zu Tit. 9 werden fürSörderung der Bodenmelioration 29,400 Mk. angefordert.

Abg. Schröder wünscht Seitens der Regierung einen Nachweis über die Nützlichkeit der Bodenverbesserung und der Feldbercinigung gegenüber den ausgewendeten Summen.

Ministerialrath Jaup sagt dieses zu, bedauert aber, idaß gerade bei der Bodenmelioration der Regierung die größten Schwierigkeiten Seitens der Gemeinden gemacht werden, während bei der Feldbereinigung alles gut und glatt verlause.

Die Abgeordneten v. Rabenau und Michel wünschen eine Unterstützung der Gemeinden durch den Staat bei Durch­führung der Feldbereinigung.

Nach erfolgter Abstimmung wird dieser Titel einstimmig genehmigt, ebenso Dispositionssond mit 5000 Mk.

Cap. 61, Landescreditkasse, werden 8000 Mk. gefordert.

Abg. Schröder fragt an, wann und ob diese Kasse rod) im Laufe dieses Jahres eröffnet werde.

Ministerialrath Jaup bejaht dieses. Zunächst stehe ^tiur «och aus, zu welchem Procentsatze die Obligationen aus- Zegeben werden sollen.

Die Summe wird genehmigt.

Cap. 62, Landgestüt, wird mit 119,197 Mk. ohne De­batte genehmigt, ebenso Cap. 63, für Regulirung von Bächen und nicht schiffbaren Flüssen, sowie für Userbauten an der Nahe mit 1040 Mk.

Cap. 64, Handelskammern, sind 7465 Mk. gefordert, ! außerdem das Ersuchen an die Regierung gerichtet, wegen I Einteilung des Landesgebiets in Handelskammerbezirke eine Gesetzes-Vorlage zukommen zu lassen. Das Haus beschließt demgemäß.

Cap. 65, Centralstelle für Gewerbe und den Landes­gewerbeverein , wird ohne Debatte mit 57,505 Mk. ge­nehmigt.

Zu Cap. 66, Landesbaugewerkschule und erweiterte Handwerkerschulen, beantragt der Ausschuß, im Ganzen 90,600 Mk. zu bewilligen - ferner beantragt derselbe, an Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, wegen Anstellung der ersten Lehrer an die im Lande bestehenden erweiterten Handwerkerschulen und der Hauptlehrer an den großen Schulen den Landständen eine Proposition zugehen zu lassen, dagegen die Vorstellung der Ortsgewerbevereine vom 15. December v. I. für erledigt zu erklären.

Abg. Schröder spricht der Regierung Dank aus für das Entgegenkommen und drückt den Wunsch aus, daß die Anstellung der Hauptlehrer an den größeren Handwerkerschulen sich recht bald realisiren lasse.? 8U W

Abg. Friedrich bespricht das Ueberhandnehmen des Hausirhandels hauptsächlich im Odenwald und bittet die Re­gierung um entschiedene Abhülfe.

Abg. Mühlburger wünscht bessere Unterstützung der Elfenbein-Industrie und Bildschnitzerei in Hessen.

Staatsminister Finger sagt Erhebungen in dieser^Rich- tung zu.

Die Position wird hiernach genehmigt.

Cap. 67, Maaß- und Gewichtskosten, mit 12500 Mk. wird genehmigt. Zu Cap. 68, Fabrikinspectoren, sind 12350 Mk. gefordert. Abg. Müller (Soc.) bespricht, daß aus Bürstadt und anderen Orten jugendliche Arbeiter nach dem Badischen zur Arbeit gehen, und dort in geradezu empö­render und gesetzwidriger Weise ausgebeutet würden. Da es nun nicht in der Competenz der Fabrikinspectoren liege, hier nachzusehen, so seien doch diese Arbeiter Hessen und daher die Großh. Regierung wohl berechtigt und verpflichtet, ihren Einfluß znr Abstellung dieser Mißstände bei der badischen Regierung geltend zu machen.

Staatsminister Finger erwidert, die Regierung habe keine Kenntniß von der Sachlage, werde aber Erhebungen anstellen und wenn Mißstände vorhanden, diese abzustellen suchen.

Cap. 69, Bergwesen, wird mit 19 685 Mk., desgleichen Cap. 70, Geologische Landesanstalt, mit 11500 Mk., Cap. 71, Darnpfkesselprüfungscommission, mit 12 700 Mk. und Cap. 72, Centralstelle für Landesstatistik, mit 29 370 Mk. werden debattelos nach dem Ausschußantrag genehmigt. Cap. 73, Organe für Unfall-, sowie für Jnvaliditäts- und Alters­versicherung, mit 5300 Mk., Cap. 74, Wittwen- und Waisen- verforgungsanstalten, mit 219 000 Mk. und Cap. 75, Landes­waisenanstalt, mit 190000 Mk. werden genehmigt. Desgl. Cap. 76, Beitrag zur Jnvalidenversorgung, mit 17 150 Mk. Cap. 77, Taubstummenanstalt, mit 46 050 Mk., Cap. 78, Blindenanstalt zu Friedberg, mit 12 505 Mk., Cap. 79, Staatsunterstützungskasse, mit 24000 Mk., Cap. 80, Bank­besoldungsfond, mit 26 189 Mk., Cap. 81, Fond für öffent­liche und gemeinnützige Zwecke, mit 50 992 Mk., Cap. 82, Reisekosten, Remunerationen und Diäten, mit 80000 Mk., Cap. 83, Vertheilung des Regierungsblattes und Reichs­gesetzblatts, mit 7830 Mk. finden debattelose Annahme.

Für dieErbauung von Kreisstraßen" (Cap. 84) sind von der Regierung 120 000 Mk. pro Jahr angefordert. Der Ausschuß beantragt in Ansehen, daß der Ausbau in der ver­gangenen Budgetperiode wesentlich gefördert worden ist, die Einstellung von 85 000 Mk. für hinreichend. Das Haus be­schließt demgemäß.

Cap. 85, Landes-Feuerlösch-Kasse, Beitrag zu derselben im Betrag von 6000 Mk. und Cap. 86, Centralbauwesen im Ressort, der Section für innere Verwaltung, mit 86 980 Mk., ferner Cap. 87, Oberlandesgericht, mit 104 680 Mk. werden angenommen.

Cap. 88, Landgerichte und Amtsgerichte, wird nach dem Anträge des Ausschusses nach längerer Debatte, worin der Wunsch auf finanzielle Besserstellung der Gerichts- und Hittss- gerichtsschreiber und Aspiranten zum Ausdruck gebracht wird, unter Ablehnung eines diesbezüglichen Antrages des Grasen Oriola dahin genehmigt, daß für Besoldungen 938 780 Mk., fürAndere persönliche Ausgaben" 271 400 Mk., fürSach­liche Ausgaben" 95 520 Mk. festgesetzt werden.

Schluß 1 Uhr. Morgen Sitzung.

Deutscher Reichstag.

71. Plenarsitzung. Freitag,^20. Februar 1891, 1 Uhr.

Die zweite Berathung der Novelle zur Gewerbeordnung wird bei 8 107 fortgesetzt, welcher die Führung von Arbeitsbüchern für minderjährige Arbeiter vorschreibt und bestimmt, daß das Arbeits­buch vom Arbeitgeber zu verwahren, auf amtliches Verlangen vor­zulegen und nach rechtmäßiger Lösung des Arbeitsverhältntsses au den Vater oder Vormund, sofern diese es verlangen oder der Arbeiter das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, andernfalls an den Arbeiter selbst auszuhändigen ist. Mit Genehmigung der Gemeindebehörde soll die Aushändigung auch an die Mutter oder einen sonstigen An­gehörigen oder unmittelbar an den Arbeiter erfolgen können. Auf schulpflichtige Kinder finden diese Bestimmungen keine Anwendung.

Abg. Dr. Hirsch (dfr.) befürwortet einen Antrag der Frei­sinnigen, die Verpflichtung zur Führung von Arbeitsbüchern auf Arbeiter im Alter von unter 18 Jahren zu beschränken. Mit der Aufhebung der Arbeitsbücher könnte viel Schreiberei gespart und ein Meer von Tinte eingetrocknet werden. Nöthig sei es auch, die Kinder vor der Ausbeulung durch die Eltern zu schützen.

Abg. Winterer (® empfiehlt die Einfügung einer Be­stimmung, nach welcher der Arbeitgeber von der erfolgten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor dessen Lösung den Vater oder Vormund zu benachrichtigen hat, sofern derselbe am Arbeitsorte wohnt. Wenn der Vater oder Vormund das Recht haben sollen, die Aushändigung des Arbeitsbuches zu verlangen, dann müßten sie auch benachrichtigt werden, wenn eine Kündigung etntrete, venu sonst werde jenes Recht illusorisch. Dieses Recht aber sei nöthig im Interesse der elterlichen Autorität. Für die zweite Lesung ziehe er seinen bezüglichen Antrag zurück, in der Erwartung, daß sich bis zur dritten Lesung eine geeignetere Fassung finden lassen wird.

Abg. Frhr. o. Stumm (Np.) befürwortet die Aufrechterhaltung der Eommifsionsfassung gegenüber der verlangten Herabsetzung der Altersgrenze für die Verpflichtung zur Führung von Arbeitsbüchern, So lange die Mündigkeitsgrenze auf das 21. Jahr festgesetzt sei, liege kein Grund vor, hier eine andere Grenze zu ziehen.

Abg. Wurm (Soc.) beantragt, die Altersgrenze auf das 16. Jahr herabzusetzen. Das Arbeitsbuch bezwecke lediglich, den Arbeiter unter eine Art von Ausnahmegesetz zu stellen. Es sei eine andere Form für den alten Paß. Wenn ein jugendlicher Arbeiter dahin gelange, Recht und Unrecht nicht klar zu erkennen, so seien daran die herrschenden Klassen schuld, welche ihn in seiner freien Entwicklung gewaltsam hinderten. Diese ganze Gesetzgebung sei eine ganz einseitige Klaffengesetzgebung.

Bundescommissar Geh. Rath Königs bittet, die Anträge auf Herabsetzung der Altersgrenze abzulehnen.

Abg. Dr. Hartmann (conf.) constatirt. daß seine Freunde von Einbringung eines Antrags auf allgemeine Einführung des Arbeits­buchs für alle Arbeiter abgesehen haben, da das Gesetz den Eharacter des Friedens und der Versöhnung haben solle. Die Arbeitsbücher für minderjährige Arbeiter beständen seit langen Jahren; es könne also keine Rede von einerneuen Knechtung der Arbeiter" fein. In den anderen Ständen dauere die Abhängigkeit der jungen Leute häufig noch weit über die Mündigkeitsgrenze hinaus.

Abg. Wöllmer (dfr.): Die gewerbliche Selbständigkeit habe mit der Mündigkeit nichts zu thun; sie trete beim Arbeiter viel früher ein als in anderen Klaffen und sei jedenfalls mit dem 18. Lebens­jahre erreicht.

Abg. Grillenberger (Soc.): Seine Partei halte denStrike für den äußersten Nothbehelf, aber auch in dem Gebrauche dieses äußersten Nothbehelss dürfe Der Arbeiter durch Polizeimaßregeln, wie sie hier vorgeschlagen, nicht beschränkt werden. Studenten und Lieutenants unter 21 Jahren verfügten vollständig selbstständig über ihre Bezüge, weshalb sollten die jungen Arbeiter nicht die nöthige sittliche Reife" dazu haben?

S 107 wird unverändert angenommen.

§§ 108112, welche nähere Bestimmungen über das Arbeits­buch enthalten und vom bestehenden Gesetz wenig oder gar nickt ab­weichen, werden unverändert angenommen.

S H3 berechtigt die Arbeiter, ein Zeugniß zu fordern, und verbietet den Arbeitgebern, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeiter in einer aus dem Wortlaute des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen.

Die Socialdemokraten beantragen zu setzen:welche den Zweck haben oder geeignet sind".

S 113 bestimmt ferner, daß das Zeugniß für minderjährige Arbeiter vom Vater ober Vormund gefordert werden kann und diese verlangen können, daß das Zeugniß nicht an den Minderjährigen, sondern an sie ausgehändigt werde.

Die Soctaldemokraien beantragen Streichung dieser Bestimmung.

Abg.Molkenbuhr (Soc.) begründet die Anträge seiner Fraction unter Bezugnahme auf den Hamburger Arbeitgeberverband.

Abg. v. Stumm (Rp.) spricht gegen diese Anträge. In der Commission sei den Soctaldemokraten nach Möglichkeit enlgegen- gekommen worden; sie selbst hätten es in der Commission für selbst­verständlich betrachtet, daß nur absichtlich angebrachte Merkmale straf­bar fein sollen, während der vorliegende Antrag darüber hinausgehe.

Abg. Biehl (Ctr.): Der Hamburger Arbeitgeberverband sei in­folge der maßlosen Anforderungen der Arbeiter und maßlosen Aus­schreitungen bet den Strrkes entstanden.

Abg. Molkenbuhr (Soc.): Die Hamburger Arbeiter hätten nur die günstige Conjunctur benützt, um ihre Hungerlöhne zu ver­bessern.

Abg. Biehl (Ctr): Maßlos fei die Forderung der Hamburger Arbeiter, die Arbeitgeber sollten sich auf Ehrenwort verpflichten, keiner Innung deizutreten u. s. w.

Hamburger Bundesbeoollmächtigter Senator Schröder: Die Hamburger Maurerlöhne betragen 65 Pf. pro Stunde; diesen Loh» kann man nicht als Hungerlobn bezeichnen.

Abg. Grillenberger (Soc.): Die Preise für Lebensrnittel fmd ge: ade in Hamburg ganz bedeutend gestiegen, so daß die hohen Lohne diesen Preissteigerungen gegenüber noch immer zurückblliben.

Abg. Möller (nl.) findet ebenfalls die Forderungen der Ham­burger Arbeiter maßlos.

Abg. Dr. Gutfleisch (dfr.): Der socialdemokrattsche Antrag verschärft unnöthig die Gegensätze zwischen Arbeiter und Arbeitgeber^