Einzelbild herunterladen

EbotkNez,

ef -fr»!»96"

*fl ftr46erD' fk .....

Syndetikon klebt, leimt, kittet Alles.

ZU haben btt

Otts Hass.

[3871]

2®l*btnt" Sorten

CaSee

M Men-

ȊHȨ6,

lSMEatthalG ' » Luftweg., leicht.,

«SSW- > Noblen; öonc^«6b. Most, ^ps'ChvM: 2M, Sonigbch^M, .PEMUbü Wallenfels, Aßm, ikel, aab,

rtiDC r ,? F

4

1

34 fjffi

sLÄawr

/'n erbeteD: ®eldDC II, ML irasiej^g

mlOönheit , welche man nur erhall iuch her 9^2 milcbseife, tbin bei itttnftU, MM, der, Neuen Aue Mrche »Mm: E

,el, tholzkugcln Sch«,, rntenfilien re. Gstgsri^^)^

getlätt, «d «]** )W, m?W

Z°°°lade re.

Ed* Und

1891

Nr. 114.

Donnerstag den 21. Mai

D« Wltett JüqHt« «SchstM täglich, HM Lusnah«« M Rcatagl.

k Metzsner

«Wien brm Änyijet r-Sch-vtlich brtimel tafdegt.

Gießener Anzeiger

Keneral-Mnzeiger.

vierEchr^z« Alt* erntet«, rett - 2 Merk 20 Psg. »* Bringtrlohn. Durch btt Post btjwfw 3 Mark 60 M»

Webaction, tpebffl*- tmb Druckerei.

Aerwtprechtr 6)

Amts- unb Anzeigeblatt ffit den Ktei» Gietzen.

R«n«h«e een Anzeigen zu der Nachmittag- für bee falgenbe» Lag erscheinenden Nummer big Bonn. 10 Uhr.

iimieiii m i n ' r~ H ii jrr..>. .er " rin i r r ' - r~-y.T~'.Tijir7rTmw.~7.ia.j.~~-'r'."' urnrnirL ~~~ irwi i nwin i iii.uiiH- muinift

Hraü-öeitage- Hießener KamilienSkätter.

MMS»SS«W-inijME i ,,._LS»SUW^MIUw^lSMWWWWWW«W«SWWW^

ARntlichev Theik.

Bekanntmachung,

betreffend die Maul- und Klauenseuche zu Allendorf a. d. Lahn.

Der Großh. Bürgermeisterei Allendorf a. d Lahn wurde die Erlaubniß zur Ausstellung von Vieh-Gesundheitsscheinen wieder ertheilt.

Gießen, den 15. Mai 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.__________________

Bekanntmachung,

Errichtung eines chemischen Untersuchungs-Amtes für die Provinz Oberheffen betreffend.

Unter dem Namenchemische- UntersuchungS- Amt für die Provinz Oberheffen" ist in Gießen (Liebigstraße 12) eine Provinzial - Anstalt zur technischen Untersuchung, namentlich von NahrungS- und Genußmitteln, sowie Gebrauchsgegenständen, errichtet worden. Sowohl .den Staats- und Gemeinde-Behörden als auch Privatpersonen steht die Inanspruchnahme dieser Anstalt gegen Bezahlung der tarif­mäßigen Gebühren frei.

Für Untersuchungen, welche im Auftrage der Kreisämter oder Gemeinden der Provinz in amtlicher Eigenschaft oder für amtliche Zwecke veranlaßt werden, wird nur die Hälfte der Tarifsätze berechnet. Der Tarif kann von den Großh. Kreisämtern oder direct von dem Untersuchungs-Amte bezogen werben und ist in demselben auch angegeben, welches Quantum von den einzelnen Untersuchungsgegenständen einzusenden ist.

Die Einsendung von Untersuchungsgegenständen kann vom 15. Mai d. I. an erfolgen und hat portofrei an das chemische Untersuchungs-Amt in Gießen zu geschehen; für persönliche Einlieferung derselben Seitens des Publikums sind die Stunden von 1012 Uhr Vormittags und 35 Uhr Nachmittags (mit Ausnahme der Sonn- und Festtage) bestimmt.

Gießen, den 25. April 1891.

Großherzogliche Provinzialdirection Oberheffen.

__v. Gagern._____

Gießen, am 6. Mai 1891.

Betreffend: Errichtung eines chemischen Untersuchungs- Amtes für die Provinz Oberhessen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großberzoglicheu Bürgermeistereien und Polizeibehörden de- Kreises.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung rubr. Betreffs empfehlen wir Ihnen dringend die Benutzung des Untersuchungsamtes zu den durch das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879 vorgeschriebenen Untersuchungen von Nahr­ungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Ein Exemplar des Tarifs lassen wir Ihnen k. H- zugehen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Die Provinzial-Fohlenweidc bei Merlan be­ginnt in diesem Jahr am 1. Juni. Die Fohlen müssen an diesem Tage zwischen 10 und 1 Uhr Mittags daselbst mit gezeichneter Halfter und Kette, sowie mit Gesundheits­schein von Großherzoglicher Bürgermeisterei oder Veterinär­arzt abgeliefert und den letzten September d. I. um dieselbe Tageszeit abgeholt werden, wobei der Besitzer beim Einfangen behilflich sein muß.

Die Fohlen erhalten, neben Behandlung und Weide- sutter auf ca. 34 Hektaren, bei trockenem Wetter Kleegras oder bei nassem Wetter Heu und außerdem pro Tag und Stück P/2 Pfund Hafer aus der Vereinskasse. Jeder Be­sitzer kann jedoch Haserzusatz in Natur oder durch Selbst­zahlung geben lassen.

Das Weidegeld für bezeichnete Zeit von vier Monat beträgt pro Fohlen 39 Mk. 04 Pf. oder pro Tag 32 Pf. und muß die Hälfte beim Eintrieb und die andere Hälfte vor dem 1. August l. I. an die Verwaltung resp. Großh. Bau­rath Dr. Dieffenbach in Grünberg bezahlt werden. Allen- fallsige Kurkosten der Fohlen muß der Eigenthümer bezahlen. Letzterer kann wegen begründeter Verhältnisse sein Fohlen zu jeder Zeit zurücknehmen und bezahlt dann nur die be­nutzte Weidezeit. Kranke und bösartige Thiere, sowie über iy4 Jahre alte Hengste, welche die anderen Thiere stören, können ausgeschlossen werden. Sonstige Auskunft ertheilt per genannte Großh. Baurath Dieffenbach.

Laub ach, den 1. Mai 1891.

Der Präsident des landwirthschastlichen Vereins von Oberheffen.

Friedrich Graf zu Solms-Laubach.

Gießen, am 16. Mai 1891. Betreffend: Statistische Nachweisungen über das Volks­schulwesen im Kreise Gießen.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Com- misfion Gießen

an die^Schulvorftände des Kreises.

Wir sehen Ihren Berichten in rubr. Betreff inner­halb 14 Tagen entgegen über:

I. Stand der einfachen Volksschule nach Beginn des Schul­jahres 1891/92

a. ohne Schulgeld, b. mit Schulgeld.

Zahl der Schulkinder:

1) Nach dem Geschlecht:

a. im Ganzen, b. Knaben, c. Mädchen.

2) Nach den Klassen:

I. n. UL 2C.

3) Nach dem Bekenntniß: a. evangelische, b. römisch-katholische, c. israelitische, d. anderer Confession.

II. Stand der Fortbildungsschulen nach Beginn der Schul­periode 1890/91.

Zahl der Fortbildungsschulen:

a. einklassig, b. zweiklassig, c. dreiklassig re.

Zahl der Schüler nach dem Bekenntniß: a. evangelische, b. römisch-katholische, c. israelitische, d. anderer Confession. e. im Ganzen.

III. Stand der erweiterten Volksschulen nach Beginn des Schuljahres 1891/92.

Wo sich erweiterte Volksschulen befinden, ist ganz nach Schema I über dieselben zu berichten.

Die Berichte sind genau nach vorstehendem Schema unter Beibehaltung derselben Bezeichnungen abzufassen.

v. Gagern.

Gießen, am 16. Mai 1891.

Betr.: Den Religionsunterricht in der Volksschule, hier Ein­führung einer fünften Religionsstunde in den ein­klassigen Schulen.

Die

Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen

an bit Schulvorstände de- Kreises.

Nachstehende hohe Verfügung theilen wir Ihnen zur Kenntniß mit und sehen den Berichten der Schulvorstände aller Gemeinden, in welchen einklassige Schulen bestehen, innerhalb 14 Tagen entgegen. Darin ist anzugeben, wer, ob Geist­licher oder Lehrer, die fünfte Religionsstunde hält und an welchem Tag und Stunde. Letztere ist auch in den Stunden- plan einzutragen. Wenn der Lehrer die Stunde zu ertheilen hat und bereits 30 Stunden wöchentlich unterrichtet, so ist anzugeben, welche Stunde in den Realien dafür ausfallen soll. ________________________I. V.: Jost._______________________

Darmstadt, am 27. April 1891. Betreffend: Wie vorhergehend.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz

Abtheilung für Schulangelegenheiten an die Großh. KreiS Schulcommisstoueu.

Auf Grund der von Ihnen seiner Zeit erstatteten Be­richte über den Antrag des Synodalabgeordneten Dieffenbach auf Vermehrung der Religionsstunden in der Volksschule, so­wie der in Verfolg derselben stattgefundenen Besprechungen mit Ihren Herrn Vorsitzenden und den Großh. Kreisschul- inspectoren haben wir nunmehr mit Genehmigung Großher- zogl. Ministeriums des Innern und der Justiz die folgenden Bestimmungen getroffen:

1. Die seither als zulässig erklärte, aber nur unter der Beschränkung der Ertheilung durch den Geistlichen in den Stundenplan aufgenommene fünfte Religionsstunde ist für die Folge als allgemein verbindlich in den Stun­denplan der einklassigen Schule aufzunehmen.

2. Diese Vermehrung der dem Religionsunterricht wöchent­lich zugewiesenen Stundenzahl soll wesentlich dazu be­nutzt werden, um die Kinder von 68 Jahren in zwei Halbstunden getrennt von den übrigen Schülern durch den Lehrer in der biblischen Geschichte unterrichten zu lassen.

3. Es wird dabei vorausgesetzt, daß der Geistliche, wo er irgend möglich ist, mindestens eine Religionsstunde in der Woche zu erthellen bereit ist.

4. Wo dies nicht ermöglicht werden kann, hat der Lehrer die weitere fünfte Religionsstunde zu übernehmen und ist es in diesem Falle gestattet, den Unterricht in den Realien um eine Stunde wöchentlich zu vermindern.

5. Wegen Abänderung des vorgeschriebenen Lehrplans wer­den wir mit dem Großh. Oberconsistorium und dem bischöflichen Ordinariat in Benehmen treten und Ihnen dann weitere Verfügung zugehen taffen.

Wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß die nunmehr getroffene Einrichtung den vielfach ausgesprochenen Beschwerden Abhülfe schaffen und bei weiterer Betätigung der von den Lehrern im Allgemeinen' bewiesenen, wiederholt anerkannten Hingabe bei Ertheilung des Religionsunterrichts einen der hohen Bedeutung desselben entsprechenden Erfolg herbeiführen werde.

v. Knorr.

______________________ Achenbach.

Lehrer-Konferenz

des Conferenzbezirks Lich-Hungen

Montag den 25. Mai, Vormittags 10 Uhr in Lich.

Lieder 10. 63. 95.

des Conferenzbezirks Gießen

Mittwoch den 27. Mai, Vormittags 10 Uhr in Gießen. Lieder 138. 175. 185. 216.

des Conferenzbezirks Grünberg

Freitag den 29. Mai, Vormittags 10 Uhr in Grünberg. Lieder 21. 33. 134. 147.

Gießen, den 20. Mai 1891.

Büchner, Schulrath.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 16. Mai. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. A. den Professor Baldensperger von der Landes-Universität.

Darmstadt, 17. Mai. Wegen des Ablebens Ihrer Groß­herzoglichen Hoheit der Prinzessin Elisabeth von Baden ist aus Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer bis zum 24. l. M. einschließlich angeordnet worden.

Berlin, 17. Mai. Im Reichstagswahlkreise Kassel-Melsungen macht sich infolge der Beförderung des bisherigen Vertreters desselben, Landrath v. Weyrauch, zum Unterstaatssecretär eine Neuwahl nothwendig. Bet derselben stehen sich nicht weniger als sechs Candidaten gegen­über, nämlich ein eonservativer, ein liberaler, ein anti­semitischer, ein soeialdemokratischer, ein von der sogenannten hessischen Rechtspartei" aufgestellter Candidat und ein Zähl- eandidat der wenigen Ultramontanen des Wahlkreises. Natür­lich gibt dies unter allen Umständen eine Stichwahl, bei welcher nach Lage der Verhältnisse der soeialdemokratische Candidat, Herr Pfannkuch, mit betheiligt sein dürfte, während sein Gegner entweder der Liberale oder der Conservative, vielleicht auch der Antisemit sein wird. Jedenfalls sind die Aussichten für den socialdemokratischen Candidaten infolge der bedauerlichen Zersplitterung unter den bürgerlichen Parteien verhältnißmäßig recht günstige.

Berlin, 19. Mai. Die Stille der Pfingstseiertage ist in der inneren Politik durch kein bemerkenswerthes Ereigniß unterbrochen worden. Auch die in diese Zeit fallende Nach­richt,^ der Kaiser habe das Entlassungsgesuch des Eisenbahn­ministers v. Maybach angenommen, hat sich einstweilen noch nicht bewahrheitet- die halbamtlichenBerl. Pol. Nachr." wissen vielmehr mitzutheilen, daß die kaiserliche Entschließung in dieser Angelegenheit erst in einiger Zeit erfolgen dürste. An der Thatsache der bevorstehenden Amtsniederlegung Herrn v. Maybachs wird indessen auf keiner Seite mehr gezweifelt, er hat jetzt schon zum dritten Male binnen Jahresfrist sein Entlassungsgesuch eingereicht. Dem Vernehmen nach ist das­selbe wiederum durch den Hinweis aus die erschütterte Ge­sundheit und das vorgerückte Lebensalter des Ministers be