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Nr. 215
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Gießener
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1891
Mittwoch den 16. September
Gießener Anzeiger
Kenerat-Mnzeiger.
8lertil|äbv*-jt.
>|»*ecmt*Ufrrt> 2 Mark 20 Pfg
Bringerlohn Durch bir P-^ft bezo^- • 2 Mark 50 Pf,
Redaktion, LxpcdNti" und Druckerei:
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis «incfzen
Hratisöeitage: chießener Iamitienötätter
fena|«i von Anzeigen zu der Nachmittag» für den Agenden Lag erscheinenden Nummer bi» Bonn. 10 Uhr.
Schulen für das rubr. Rechnungsjahr im Laufe dieses Monats den Großh. Bürgermeistereien zuzustellen.
v. Gagerm
Bekanntmachung,
betreffend das Einernten des Obstes.
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben Großh. Kreisamts Gießen vom 9. d. M., abgedruckt in Nr. 212 des Gießener Anzeigers und auf Grund des Reglements vom 20. November 1883 in obigem Betreff bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in der Gemarkung Gießen die Einerntung der Aepfel, Birnen und Zwetschen vor dem 30. dieses Monats nicht beginnen darf.
Gießen, den 14. September 1891.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Gnauth.
Neueste Nachrichten.
Wolfis telegraphisches Lorresvondenz-Bureau.
Erfurt, 14. September. Der Kaiser und die Kaiserin, sowie der König von Sachsen ritten die Front der in drei Treffen aufgestellten Parade ab. Vorbeimarsch fand wegen der Hitze nur einmal statt. Der Kaiser führte die Königsulanen Nr. 13 vor, Gras Waldersee cotoyirte, die Fürstlichkeiten führten ihre Regimenter vor. Bei der Kritik sprach der Kaiser sein vollstes Lob aus. Sodann erfolgte die Rückfahrt nach Erfurt- der König von Sachsen kehrte >nach Dresden zurück.
Erfurt, 14. September. Das Kaiserpaar unternahm Abends eine Rundfahrt durch die Stadt zur Besichtigung der prächtigen Illumination und begab sich um 9 Uhr auf den Friedrich Wilhelms-Platz, um dem Zapfenstreich beizuwohnen. Der Kaiser, der mit der Kaiserin in dem aus dem Friedrich Wilhelms-Platze errichteten Kaiserzelte Platz nahm, spendete den musikalischen Aufführungen besonderes Lob.
Erfurt, 14. September. Das Paradedin er begann um Uhr. Der Kaiser trank aus das Wohl des vierten Armeecorps, die Tüchtigkeit desselben und die tüchtige Führung hervorhebend. Der commandirende General Hänisch dankte für dLs Kaisers Wohlwollen, indem er die treue Hingebung des Corps versicherte. Der König von Sachsen ist um 63/< Uhr abgereist.
München, 14. September. Prinz Leopold ist heute Morgen, einer Einladung des Kaisers folgend, zu den Thüringer Manövern bei Erfurt abgereist.
Mont-sous'Vaudrey, 14. September. Die Beisetzung Grevys fand alsbald nach dem Eintreffen der Minister statt. Der Zug setzte sich unter Kanonendonner in Bewegung. Der Chef des Milirärstabes, Brugöre, als Vertrete^ Carnots, folgte unmittelbar hinter dem Leichenwagen, die Präsidenten des Senats und der 'Kammer, Leroyer und Floguet, nebst zwei Deputirten des Wahlbezirkes hielten die Sargtuchzipsel. Eine große Menschenmenge folgte. Es wurden mehrere Reden am Grabe gehalten- u. A. erinnerte Freycinet daran, wie
Deutsches Reich.
Berlin, 14. September. Folgende angeblich wörtliche Aeußerung Kaiser Wilhelms über die österreichische Armee findet sich in Wiener Blättern: „Es ist ganz unglaublich, was für colossale Fortschritte in der Ausbildung diese österreichische Armee in wenig Jahren gemacht hat. Die Manöver waren meisterhaft concipirt (angelegt) und wurden von einem famosen Generalstabe bis ins kleinste Detail glänzend durchgesührt. Die Truppen ließen an Ausdauer, Elan und tactischer Ausbildung nichts zu wünschen übrig. Ich habe aus Oesterreich dieses Mal in militärischer Beziehung einen großartigen Eindruck mitgenommen." Auch der Reichskanzler v. Caprivi soll sich geradezu begeistert über die österreichische Armee und ihre Leistungen geäußert haben.
— Der „Reichsanzeiger" bringt eine Zusammenstellung der diesjährigen Roggenernte in Preußen zum Verhältniß zur vorjährigen. Die Anbaufläche in diesem Jahre betrug nach den Umpflügungen und Neubestellungen 4 050 451 Hectar. Nach den Einzelberichten der landwirthschaftlichen Vereine wurde der Hectarertrag im Durchschnitt der Kreise berechnet für die Monarchie auf 1152 Kilogramm pro Hectar, wonach sich ein Gesammtertrag an Roggen für den ganzen preußischen Staat von 46 673 806 Doppelcentner ergibt. Im Jahre 1890 wurden an Winter- und Sommerroggen zusammen geerntet 50 369 634 Doppelcentner, d. h. etwa 4 Millionen Doppelcentner mehr als in diesem Jahre.
2lmtlid?er Theil.
Gießen, den 14. September 1891. Betr.: Durchführung der Versicherung der unständigen Arbeiter nach dem Jnvaliditäts- und Altersversiche- mngsgesetz.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien und die örtlichen Jnvaliditäts- und Altersversichernngs- stellen des Kreises.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung in rubr. Betreff vom 9. l. M. (Gießener Anzeiger Nr. 212) weisen wir Sie an, sowohl bei den, gemäß unserer Verfügung vom 5. Januar l. I. aus die letzten 7 Wochentage eines jeden Monats festgesetzten Controlterminen, als auch bei jeder anderen sich hierzu bietenden Gelegenheit, Nachforschungen darüber anzustelleu, ob die ihren Gemeinden angehörigen unständigen Arbeiter sämmtlich mit Quittungskarten versehen und ob in den vorgelegtcn Quittungskarten die der Beschäftigung der Inhaber entsprechenden Beitragsmarken verwendet find. Alle diejenigen Arbeitgeber, bezüglich welcher sich hierbei herausstellt, daß sie versicherungspflichtige Arbeiter beschäftigt haben, welche sich entweder im Besitze einer Quittungskarte überhaupt nicht befanden oder für welche die entsprechende Wochenbeitragsmarke nicht oder nicht in vorgeschriebener Weise verwendet worden ist, wollen Sie unnachsichtig dem Vorstand der Versicherungsanstalt Großherzogthum Hessen mit kurzer Angabe des Thatbestandes der Zuwiderhandlung namhaft machen, damit dieselben auf Grund des § 143 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs-Gesetzes mit entsprechender Ordnungsstrafe belegt werden.
____________ v. Gagern.___________________
Gießen, den 12. September 1891.
Betr.: Die Aufstellung der Voranschläge für die Landgemeinden des Kreises Gießen pro 1892/93.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzogl. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir beauftragen Sie, mit Aufstellung der Voranschläge für 1892/93 alsbald zu beginnen und dafür zu sorgen, daß deren Einsendung an uns in dem vorgeschriebenen Termine — 15. November l. I. — erfolgt.
Zur Beachtung bei Aufstellung dieser Voranschläge bemerken wir das Folgende:
1) Für den Zahlenvoranschlag und das Be- rathungsprotocoll dürfen nur die neu redigirten bezw. in Gemäßheit unserer Verfügung vom 15. Juli d. I. — Anzeiger Nr. 164 — abgeänderten Formulare verwendet werden.
2) Nach dem Gesetz vom 19. Juli 1890 findet eine Vertretung der Forensen bei der Berathung des Voranschlags nicht mehr statt, die Einladung der Forensenvertreter fällt mithin fort.
Falls Umlagen, zu welchen die Forensen beantragen haben, erhoben werden sollen, hat der Bürgermeister mittelst Bekanntmachung im Kreisblatt, unter Bezeichnung des Ortes der Offenlegung, zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, daß der Voranschlag während 8 Tagen, von dem anzugebenden Zeitpunkte an, zur Einsicht und Entgegennahme etwaiger Einwendungen, offen gelegt wird.
Diese Bekanntmachung ist in einem, vor Beginn der Offenlegungsfrist erscheinenden Kreisblatte einzurücken. Zur Vermeidung von Mißverständnissen fügen wir hier nochmals an, daß die vorbezeichnete Offenlegung mit der in Art. < 1 der Landgemeindsordnung bereits vorgeschriebenen zweiten Offenlegung des Voranschlags genau zusammenfallen muß.
3) Einer besonderen Bescheinigung der erfolgten Bekanntmachung im Kreisblatt bedarf es nicht, da diese Bescheinigung in dem Vordruck auf der Rückseite des Zahlenvoranschlags Aufnahme gefunden hat.
4) Rach dem Gesetz vom 3. Mai 1858 gehört mit voll^ Stimmberechtigung außer den gewählten Mitgliedern auch derjenige höchstbesteuerte Grundbesitzer, welcher wenigstens em Viertheil der in der Gemeinde aufzubringenden Grundsteuer entrichtet, oder in Ermangelung dessen der Höchstbesteuerte, welcher ein Grundsteuercapital von wenigstens 1500 Gulden in der Gemeinde hat, zum Gemeinderath. Diese Grundbesitzer oder deren Bevollmächtigte sind zu den Gememderaths- sitzungen einzuladen. ,
5) Die Voranschläge derjenigen Gemeinden, in denen dem Großh. Fiscus ein Grundsteuercapital von mindestens
857 Mk. 14 Pfg. zur Last steht und eine Vertretung des- t selben auf Grund vorerwähnten Gesetzes nicht stattfindet, ; sind vor Beginn der zweiten Offenlegung der betr. Großh. ! Oberförsterei mitzutheilen.
6) In der statistischen Ueberficht ist die Seelenzahl nach der am 1. December v. I. stattgefundenen Volkszählung an- i zugeben.
7) Aus Beilage 1 darf die Bescheinigung der Ueberein- stimmung mit der Rechnung und auf Beilage 2 die Bescheinigung der Uebereinstimmung mit dem Inventar nicht fehlen.
8) Die Beilage 2 ist zu den Voranschlägen für 1892/93 und 1893/94 nicht zergliedert, sondern nur summarisch aufzustellen.
9) In Beilage 4 sind alle namhaften Abweichungen kurz und klar zu erläutern. Der § 41 der Voranschlags- Instruction ist hierbei genau zu beachten.
10) Bei den Gemeinden, deren Rechner Hebgebühren beziehen, ist in Beilage 6 eine ordnungsmäßige Berechnung der Hebgebühren vorzunehmen.
11) Als Beitrag zur Kreiskasse ist der für das Jahr 1891/92 angeforderte Betrag vorzusehen.
12) Zur Vermeidung von Verlegenheiten für die Gemeindekaffe und namentlich auch von Kasseanlehen ist auf Beschaffung eines ausreichenden baaren BetriebscapitalS Bedacht zu nehmen.
13) Sofern für außerordentliche Bedürfnisse keine, oder nur geringe Beträge vorzusehen sind, muß eine angemessene Summe zur Schuldentilgung in Aussicht genommen werden.
Den Gemeinden, welche noch ältere Kriegsschulden haben, wird empfohlen, zuerst deren Rückzahlung in's Auge zu fassen.
Dabei ist zu beachten, daß unter Rubrik 54 eine weitere Umlage in Höhe der abzutragenden, älteren Kriegsschuld einzustellen wäre.
14) Für die Gemeindekrankenversicherung ist ein Voranschlag nur von denjenigen Gemeinden auszustellen, bei wel« chen dies besonders angeordnet werden wird.
Unter der Rubrik 93 ist daher nur ein etwaiger Zuschuß der Gemeinde vorzusehen.
15) Die von der Gemeinde zu leistenden Beiträge zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung ihrer Bediensteten und Arbeiter sind unter denselben Rubriken, in welchen die Gehalte und Arbeitslöhne zur Verausgabung gelangen, mit vorzusehen.
16) Veränderungen und namentlich Herabsetzungen der Umlagen find, wenn nicht ganz besondere Gründe dies rechtfertigen, zu vermeiden; bei günstigen Abschlüssen empfiehlt es sich vielmehr, Capitalrückzahlungen eintreten zu lassen.
17) Es ist darauf zu achten, daß die achttägigen Offenlegungsfristen genau eingehalten werden, namentlich darf eine neun- oder gar zehntägige Offenlegung, wie dies im vorigen Jahre vielfach vorgekommen ist, nicht stattfinden.
Zu beachten ist weiter, daß die Offenlegungen nicht an einem Sonn- oder Feiertag beginnen bezw. endigen.
18) Zur Berathung des Voranschlags ist der Gemeinde- Einnehmer als Auskunftsperson zuzuziehen.
19) Die Einsendung der Voranschläge hat jedenfalls im bestimmten Termine zu erfolgen, da wir im Interesse einer ordnungsmäßigen Budgetwirthschaft Frist nicht gestatten werden.
Sollten aus besonderen Gründen einzelne Rechnungen bis zu dem Termine noch nicht gestellt sein, so ist, dem § 41 Absatz 2 der Voranschlags-Instruction entsprechend, die Ueber- sicht _ Beilage 4 — auf Grund des Handbuchs zu fertigen.
Im Uebrigen wollen Sie nach unseren früheren Aus- schreiben, sowie nach den Revisionsbemerkungen und Beschlüssen zu den vorhergehenden Voranschlägen verfahren.
v. (Sagern.
Gießen, den 12. September 1891. Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die evang. Kirchenvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, den im Gemeindevoranschlag vorzusehenden Betrag des kirchlichen Deficits, unter Mittheilung eines Auszugs aus dem Kirchenvoranschlag, im Laufe dieses Monats den Großh. Bürgermeistereien mitzutheilen.
v. (Sagern.
Gießen, den 12. September 18Ö1. Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, den Ueberschlag der Kosten der
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