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12.4.1891 Zweites Blatt
 
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Rr. 84.

Zweites Blatt.

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Sonntag den 12. April

1891

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toewtes ««d ptotHttskUes.

Gießen, 11. April.

Mit dem 1. April ist das Reichsgesetz über die Gewerbegerichie in Kraft getreten. Die Einführung von Gewerbegerichten ist durch dasselbe nicht obligatorisch gemacht, sondern der statutarischen Anordnung überlassen worden, und zwar können Gewerbegerichte durch Statut für eine einzelne Gemeinde oder für mehrere Gemeinden gemeinsam, wie auch für kleinere oder größere Communalverbände (Kreis, Provinz) errichtet werden. Außer zur Entscheidung von Gewerbe­streitigkeiten sind die neu zu schaffenden Gewerbegerichte als Einigungsämter zuständig zur Beilegung von Streitigkeiten/ welche zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über die Be­dingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeits- Äerhältnisses entstehen. *>

Zur Berathung der Frage, ob diese Errichtung von Gewerbegerichten im Kreise Gießen Wünschenswerth erscheine und den Interessen der Betheiligten entspreche, hat am 1. d. Mts. auf Einladung des Großh. Kreisamts Gießen eine Con­serenz von Mitgliedern der im Kreise befindlichen Gerichte, der Stadtverordnetenversammlung zu Gießen und der Gr. Handelskammer stattgefunden. Die Versammlung sprach sich einstimmig dahin aus, daß ein Bedürfniß für Errichtung von Gewerbegerichte« weder für die Stadt Gießen, noch auch für den Kreis, und wohl auch nicht für die Provinz vorhanden sei. Es wurde hierbei n. A. in Betracht gezogen, daß der der­malen bestehende und bezw. durch das neue Reichsgesetz etwas mrodificirte Zustand, wonach für Streitigkeiten:

1) über den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsverhältniffes, sowie über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuches oder Zeugnisses

2) über die Berechnung und Anrechnung der von den Arbeitern zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge jede Partei die vorläufige Entscheidung durch den Bürger­meister anrnsen und gegen dieselbe Berufung auf den Rechts­weg verfolgen kann, umsomehr als ein genügender anzusehen sei, als Gewerbestreitigkeiten hier nur sehr selten Vorkommen bei der Bürgermeisterei Gießen sind im Vorjahre nur 29 Sachen anhängig geworden, wovon bei einer einzigen Be­rufung verfolgt wurde, bei den Landgemeinden, sowie den Amtsgerichten des Kreises fast gar keine und die ordent­lichen Gerichte (Amtsgerichte) anerkanntermaßen gerade Ge­werbesachen so rasch und gründlich erledigen, wie es die Ge­werbegerichte kaum vermögen.

Auch für Errichtung eines Gewerbegerichts, um als Einigungsamt zu dienen, konnte in Anbetracht der localen Verhältnisse ein Bedürsniß nicht anerkannt werden.

Die gegenüber der früheren Hebung schärfere Hand­habung der Fleischbeschau in dem seit 1887 im Gebrauche befindlichen städtischen Schlachthaus veranlaßte die hiesigen Metzger wiederholt zu Klagen über die hierdurch angeblich veranlaßte Benachtheiligung in ihrem Geschäft. Besonders war es die strenge Durchführung der in Hessen bestehenden Bestimmungen über die Behandlung des beim Schlachten perl­süchtig (tuberkulös) befundenen Viehes, welche die Unzufrieden­heit der Metzger erregte. Dieselben beriefen sich darauf, daß in vielen nichthessischen Städten, besonders in Frankfurt 0. M., lange nicht mit solcher Strenge verfahren, daß dort das Fleisch des nur in geringem Maße perlsüchtigen Viehes ebenso wie das Fleisch gesunder Thiere dem Verkehr frei­gegeben, daß dort bei Weitem nicht so viel Fleisch der Frei­bank überwiesen würde, wie in Hessen. Es muß zugegeben werden, daß diese Berufung der Metzger nicht unbegründet ist, daß in manchen nichthessischen Städten ui der angedeu- teten Weise verfahren wird, daß also die Ausübung des Metzgergewerbes dort leichter ist wie hier. Ob aber das Publikum einen Grund hat, mit den hessischen Bestimmungen nnzufrieden zu sein, ist eine ganz andere Frage. Die hessischen Anordnungen gehen von den unzweifelhaft richtigen Gesichtspunkten aus, daß jedes tuberkulöse Thier krank und daß der Genuß des Fleisches solcher Thiere nicht immer un­gefährlich ist. Deßhalb ist angeordnet, daß das Fleisch von perlsüchtigem Vieh nur unter Angabe dieser Eigenschaft, als nicht ladenrein", verkauft werden darf. Der Käufer solchen Fleisches ist dann in der Lage, durch geeignete Behandlung, stärkeres Durchkochen, sich gegen gesundheitliche Gefahren zu schützen. Andererseits läuft der Käufer, welcher ladenreines Vieh bei einem Metzger erwirbt, bei einer derartigen Hand­habung der Fleischbeschau nicht Gefahr, Fleisch tuberkulöser Thiere genießen zu müssen, das ihm bei Unkenntniß dieser Eigenschaft in Folge ungenügender Zubereitung gesundheitliche Gefahren bringen kann, abgesehen davon, daß ein großer Theil des Publikums solches Fleisch, weil ihm unappetitlich,

bewußt überhaupt nicht kaufen würde. Aus Anlaß des seit Beginn des laufenden Jahres unverhältnißmäßig häufigen Vorkommens der Perlsucht im hiesigen Schlachthaus, beson­ders aber veranlaßt durch den Umstand, daß zu Ende voriger Woche fast an einem Tage drei Ochsen und eine Kuh wegen Tuberkulose für nicht ladenrein erklärt wurden, suchten nun die hiesigen Metzger eine Milderung der hessischen Bestimm­ungen in dem Sinne durchzusetzen, daß das Fleisch von nur geringgradig perlsüchtigen Thieren als gesund und ladenrein dem Verkehr freigegeben werde, und erwirkten die Berufung des Herrn Obermedicinalraths Dr. Lorenz von Darmstadt zur Abgabe eines Gutachtens in dieser Angelegenheit. Durch diesen Herrn wurde nun den Metzgern in bündiger Weise erklärt, daß an eine Aenderung der hessischen Vorschriften in dem gewünschten Sinne nicht gedacht werde. Ueber dieses Festhalten des Großh. Ministeriums an den bestehenden Be­stimmungen kann das Fleisch consumirende Publikum in hiesiger Stadt und in ganz Hessen im Interesse seiner Gesundheit nur in hohem Grade erfreut sein.

* Am 7. April d. Js. wurde in^Friedberg ein Mann zu Grabe gebracht, der auch mit unserer Stadt durch mancherlei Beziehungen verbunden war, nämlich der Kaufmann G u st a v D i e f s e n b a ch. Er war der Sohn des Professors Dieffenbach, welcher im Jahre 1811 zu Gießen eine Töchterschule gründete und später, nachdem er Erzieher des Erbprinzen zu Darm­stadt gewesen war, historische Vorlesungen an hiesiger Hoch­schule hielt, und dessen Ehefrau, der Tochter des Botenmeisters Schefer-Weidig. In den vierziger Jahren besuchte G. Dieffen­bach das Gymnasium zu Gießen und studierte nach bestandenem Maturitas Cameral. Als flotter Corpsbursche und trefflicher Schläger, begeistert für alles Schöne, Edle und Gute, an­gelegt zum Höchsten und aufgelegt zu jedem Wettstreit an Körper und Geist, im Scherz und im Ernst wird er uns aus jenen Tagen geschildert. Die freiheitliche Bewegung des Jahres 1848 drängte ihn zu einem anderen Berufe. Den Idealen seiner Studentenzeit aber ist er bis zum letzten Athemzuge treu geblieben, an Heberzeugimgstreue hat es ihm nicht gefehlt, auch nicht am Muthe, seine Anschauung offen zu vertreten. Bis zuletzt Vorsitzender der deutschfreisinnigen Partei für Friedberg-Büdingen, hat er in dem letzten Wahl­kampfe für die Wahl Gutfleischs und dann für die Annahme der Wahl durch denselben sein gutes Theil beigetragen und so auch in das politische Leben unserer Stadt mittelbar ein­gegriffen. Dieffenbach war auch Gelehrter auf dem archäolo­gischen Gebiete, wie es in seiner Specialität keinen zweiten giebt. Er hat die Geschichte seiner engeren Heimath fleißig aus den Heberresten der Vorzeit abgelesen und sich dabei ein Privatmuseum von europäischem Rufe geschaffen, das für Kenner einen eminenten Werth hat. Die Kränze, welche der Vorstand der Gießener deutschfreisinnigen Partei, sowie Herr Reichstagsabgeordnetet Dr. Gutfleisch an seinem Grabe nieder­legten, gaben Zeugniß von der hohen Verehrung, die der Entschlafene auch in hiesigen Kreisen genoß.

Das Ministerium hat eine Verfügung erlassen, nach welcherzur Vermeidung von Mißbrauch im öffentlichen Zn- tereffe" alle Dienstsiegel der Notare, welche aus irgend einem Grunde ihre Dienststellen verlassen haben, in 'öffentliche Ver­wahrung genommen bezw. vernichtet werden. Von diesen Siegeln hat der Erste Staatsanwalt einige Abdrücke nehmen zu lassen, welche im Archiv des Landgerichts aufbewahrt werden. Die Siegel selbst sind zu vernichten. Alle Notare, welche im Besitz von Amtssiegeln sind, die nicht für ihr eigenes Amt dienen, haben diese der Staatsanwaltschaft zur Vernichtung auszuliefern. Zu dieser Maßregel hat sich das Ministerium in Folge der vorjährigen Visitation der Schreib­stuben der Notare in Rheinhessen veranlaßt gesehen.

Das Jahresfest des Oberhefsischen Vereins für innere Mission wird auf Beschluß des Vorstandes künftig schon vor Ostern gehalten werden, da später die Feste und Versamm­lungen sich so sehr drängen, daß schwer nur ein passender Tag gefunden werden kann. Man glaubte jedoch den Beginn des Semesters abwarten zu sollen und hat daher für dieses Jahr den 29. April gewählt. Hrsprünglich waren für Predigt und Vortrag Hofprediger Stöcker und Pfarrer F. Naumann aus Frankfurt vorgesehen. Da beide aber bis dahin noch in Italien sein werden, letzterer leider wegen körperlichen Leidens, haben Professor Dr. Achelis in Marburg und Pfarrer Kayser aus Frankfurt beides übernommen.

vermischtes.

* Darmstadt, 9. April. Ein hiesiger Hausbesitzer mochte sich allerlei Gedanken darüber gemacht haben, wie es seinem Miether, einem Beamten, möglich fein werde, die vom

1. April ab bewilligte Gehaltserhöhung unterzubringen. Um ihm dies mühsame Geschäft nach Möglichkeit zu erleichtern, überraschte er ihn mit der ihrer merkwürdigen Begründung wegen geradezu verblüffenden Nachricht:Vom 1. April an wird die jährliche Miethe um 40 Mk. erhöht, d a sich Ihre Verhältnisse gebessert haben."

Landwirthschastliche Umschau.

A AuS Oberhefien, Anfang April.

Die Campagne hat begonnen. Die erste Aprilwoche liegt hinter uns; überall regt es sich in Feld, Flur und Wiesen. Schon' zog dec Pflug seine ersten lohnenden Furchen, denn in warmen, milden Lagen, mit leichten, thätigen Boden bat die Auösaat -er Gerste begonnen. War das aber auch ein Winter! Er soll in den Winterannalen schwarz angestrichen werden, denn wenn wir annehmen und hoffen, daß er jetzt vorüber ist, so hat er vom 26. November bis 2. April, das heißt 128 Tage, also mehr als den driten Theil des Jahres gewährt, so daß man mit Virgil ausrufen kann: Ober jam satis est! (£), jetzt ist eS genug!)

Was sind Me Folge« des harten Winters? fragt nicht blos der denkende Bauersmann, sondern auch der Handwerker, Gewerbtreibende, Bürger und Beamte. Die erste und allgemeinste, für alle Stände sich ergebende Folge ist das Schwinden der Brenn- und Heizmaterialien. Die Holz- und Kohlenvorräthe sind auf­gezehrt. Manche Kohlenfortimente waren in den letzten Tagen fast nicht mehr zu erhalten.

Mit den Futtervorräthen geht es grade so. Speisen und Futter sind für Mentch und Thier dasselbe, was Holz und Kohlen für die Oefen sind. Bei großer Kälte muß tüchtig eingeheizt, tüchtig gefüttert werden, sonst gibts Frost.

Besonders empfindlich tft es für die kleinen Leute, daß der Frost die Vegetation so lange zurückhielt. An Rainen, auf Brachäckern und ähnlichen Olten sprotzl tu vielen Jahren schon im Februar, stets aber im März das Gras hervor. Es wird abgesichelt und nach Hause gebracht. Begierig fährt Rindvieh und Ziege, selbst das Federvieh auf das langentbehrte Gras los und läßt es sich schmecken. Mit dem Sammeln von Schmalzkraut verdienen sich die Leute manchen Groschen.

Das Alles ist bis dato weggefallen und wie es weiter gehen wird, weiß man nicht.

Aus einer langjährigen Erfahrung dürfte fich nach­stehender gute Rath ergeben: Es tft große Vorsicht und Spar­samkeit in Bezug auf die Futterrationen nöthtg. Seil einer Reihe von Jahren leben wir in einer Periode der excesstven Witte­rungserscheinungen. Wenn es mit Regen lo-bncht, dauert es gleich 6 bis 8 Wochen in einem Zuge mit Wassergüssen (siehe die Periode von Anfang Juli bis Ende August im vorigen Sommer). Kommt Trockenheit, dann wird es gleich abnorm trocken und tropisch beiß (siehe die Periode vom 1. Septem! er bis 15. October im vorigen Herbste). Wird es kalt, so bleibt es gleich einige Monate so, wie wir es zuletzt erlebt baden. Aber Feuchtigkeit hatten wir sehr wenig während des Winters. Wie, wenn es nun 4 bis 6 Wochen regnen würde!

Darum ist mein Rath noch einmal: Vorsicht bei den Futter- vorräthen, sonst kann es übel ausfallen. Spar es in der Zeit, so hast Dus in der Roth, sagt ein Sprichwort. Und das andere: Mit Vielem hält man Haus, mit Wenigem kommt man aus. Das sind goldene Regeln, mit denen man überall durchkommt.

Sind die Folgen des langen, kalten Winters auch auf Feld, Wiesen und Flur stchtbar geworden? Letder p. Grade die letzten drei Wochen haben übel gehaust. Am Tage schien die Sonne recht warm, Nachts halten wir bis 5 Grad Frost, das bat den Roggen empfindlich geschädigt, er ist ausgewintert. Manche Landwirthe müssen 9/n ihres Roggens umpflügen, sie ernten nicht einmal die Brodfrucht, die sie brauchen. Wenn auch der Acker anderweit bestellt werden kann und eine Ernte noch zu erwarten ist, so muß der Verlust doch als empfindlich bezeichnet werden, denn Cultur- und Arbeitslohn und Saatfrucht sind verloren.

Hieran kann der Bürger, Beamte und Gewerbtreibende sich ein Beispiel nehmen, mit welchen Unbilten und Unfällen der Bauer zu kämpfen hat, bis er die Frucht seiner Sorgen und Mühen genießen kann.

Das häufige Auswintern des Korns wird Veranlassung geben, demnächst Mittheilungen über perenireuden (ausdauernden) Roggen zu machen, dem die Unbtlben des strengen Winters nicht zu schaden vermögen. Diese Spccies verdient also die Beachtung der Landwirtbe im hohen Grade.

Auch an den Obstbäume« machen sich die Folgen des harten Winters bemerkbar. Besonders sind es die Frühsorten, welche gelitten haben. Die wa'me Mittagssonne maojte die Säfte r-ge; die kalten Mitternachtsfröste ließ sie erstarren, so mußte das Zell­gewebe zerrissen werden und das Verderben der vorangegangenen Blüthe ist selbstoerftändlich. Aus Rheinhessen und von der Berg­straße (wo die Mandeln, Aprikosen und Pfi siche trotz des rauhen Wetters Anfangs März blühten) werden empfindliche Frostschäden in den Weinbergen gemeldet.

Was den Biehstand, beziehungsweise dessen Gesundheitszustand betrifft, so ist zu bemerken, daß Maul- und Klauenseuche, Bläschen- ausscklog, Räude uiw. nach wie vor heimtückisch herum schleichen. Vorficht und Reinlichkeit, diese schönen Tugenden des Land- rontbeo,'bn nie ausur Acht gelassen werden. Der Bauer mutz die Behörden bei ihren Bestrebungen unterstützen, sonst helfen die besten Gesetze und Verordnungen, die tüchtigsten Behörden und Beamten nichts.

Was tu nun das Remltat der landwirtbschastlichen Tbätigkeit bis j tzt, oder: Wie präsentiren sich die Aussichten nach dem harten Winter/ Antwort: Nicht sehr hoffnungsreich. Lucken überall! Erhöhte Ausgaben! Mehrbedarf! So tönte aus allen W nkeln hervor.

Der ruhig denkende Landwirtb braucht deshalb noch lange nicht schwär r ui sehen. Späte Frühjahre mit zurückgehaltener Vegetation find für unsere Breitegrade immer die Vesten gewesen. Die Sonne holl doppelt und dreifach ein, was der eisige yiorb verzögert hat.