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der Parteien hierüber sehr getheilt sind. Practisch würde eine commissarische Vorberathung der handelspolitischen Vor­lagen allerdings ziemlich belanglos sein, denn das Parlament kann ja doch keine Veränderungen an ihrem Inhalte vor­nehmen, es hat die Verträge, wie sie sind, lediglich entweder abzulehnen oder anzunehmen. Immerhin läßt sich aber für die Commissionsberathung geltend machen, daß das schließliche Ja oder Nein sich aus der Prüfung der Einzelheiten ergebe und daß dieselbe besser in der Commission, als im Plenum stattfinden könne. Im Uebrigen besteht nirgends ein Zweifel, daß der Reichstag die Verträge mit sehr großer Mehrheit genehmigen wird.

Von den Börsenreformanträgen ist es einst­weilen wieder still geworden. Dieselben werden höchst wahrscheinlich erst nach Neujahr zur Berathung kommen.

Das in den deutschen Transitlagern gegen­wärtig lagernde Getreide wird vom 1. Februar 1892 ab bereits zu den ermäßigten Zollbeträgen versteuert werden. Die Ermäßigung soll aus Getreide aller Art, auch aus russisches und rumänisches, Anwendung finden. Ein be­sonderes Gesetz steht zu diesem Zwecke in Aussicht. An Differentialzölle wird seitens der Regierung nicht gedacht.

136. Plenarsitzung. Mittwoch, 9. Decemver 1891, 1 Uhr.

ßErste Berathung des Antrages Goldschmidt (dfr.) auf An­nahme eines Gesetzes, wodurch den Handlungsgehilfen das Recht ge­geben wird, bet ihrem Abgänge ein Zeugniß über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung -u fordern; dies Zeugniß muß auf Verlangen der Gehllfen auch auf ihre Führung und ihre Leistungen ausgedehnt werben. Diese gesetzliche Bestimmung soll in Form einer Aenderung des Art. 61 des Handelsgesetzbuchs zum Ausdruck gebracht werden.

Der Antragsteller Abg. Goldschmidt (dfr.) begründet den Antrag. Für junge HandlungsgehUfev sei Stellenlosigkeit der größte Nothstand, bei dem ihnen oftmals die Gelegenheit verloren geht, ihre Tüchtigkeit nachzuweisen. Nach der heutigen Lage der Gesetzgebung seien auch leider die Principale nicht verpflichtet, den Gehilfen Zeug­nisse auszustellen. Diesem Mangel abzuhelfen bezwecke die Vorlage; fie werde es namentlich auch ermöglichen, daß ein junger Mann, der etnen Fehltritt begangen, nicht unter den unmittelbaren Folgen sein ganzes Leben hindurch zu leiden hat, sondern durch gute Führung sich wieder eine gesicherte Stellung erringen kann.

Abg. Ublendorff (dfr.) erklärt sich gegen den Antrag; derselbe verfehle vollständig seinen Zweck, namentlich wenn das Zeugniß auf die Führung und Leistung ausgedehnt werden soll. Ein vorsichtiger Principal wird sich auch ohne Zeugniß sehr genau über seinen jungen Mann erkundigen.

Abg. Dr. Hartmann (cons.) ist ebenfalls Gegner des Antrages, der in seiner practischen Tragweite nicht bedeutend genug sei, um die Klinke der Gesetzgebung in die Hand zu nehmen und zwar um so weniger, als durch das bürgerliche Gesetzbuch eine Revision des Handelsgesetzbuchs herbeigeführt werden wird.

Abg. Spahn (Ctr.) hat gewichtige Bedenken gegen den Antrag, ist aber mit einer Commissionsberathung desselben einverstanden.

Abg. Singer (Soc.) glaubt nicht, daß der Antrag den Haupt­übelstand im Handelsgewerbe, unter dem die jungen Leute zu leiden haben, treffe; es werde eine Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen, namentlich über die Kündigung, im weiteren Umfange nöthtg sein. Redner plaidirt für eine gesetzlich festzulegende vterwöchentliche Kündi­gungsfrist. Die Hauptmisere der Handlungsgehilfenschaft liege in der kurzen, meist nur eintägigen Kündigungsfrist. Wolle man der Stellenlosigkeit der Handlungsgehilfen entgegenroirfen, so sollte man eine Verkürzung der langen Arbeitszeit anftreben.

Abg. Dr. v. Marquardsen (natl.) erklärt sich Namens seiner politischen Freunde für Commissionsberathung.

Abg. Samhammer (dfr.) erklärt die Bestrebungen des Abg. Singer bezüglich der Handlungsgehllfen für undurchführbar; übrigens hätten die Socialdemokraten bei den Arbeiterschutzgesetzen gegen jede Kündigung gestimmt.

Abg. Singer (Soc.): Die Verhältnisse bei den Handlungs- gehllfen liegen eben anders als bei den Arbeitern.

Die Debatte wird geschloffen.

Nach einem Schlußwort des Mitantragstellers Abg. Schrader (dfr.) lehnt das Haus eine Commissionsberathung ab; die zweite Lesung findet demnächst im Plenum statt.

Es folgt der Antrag Auer u. Gen. (Soc.) auf Einsetzung von Reichstags-Commissionen zur Untersuchung von Thatsachen (Enquete- Commissionen).

Abg. Bebel (Soc.) begründet diesen Antrag. In jeder Session handelt es sich um die Aufklärung strittiger Thatsachen, wie z. B. über die Wirkung von Gesetzen, Zollmaßnahmen u. dgl. Das ein­fachste Verfahren, diese Thatsachen aufzuklären, findet sich in Com­missionen, welche der Reichstag einzusetzen befugt sein muß, wie diese Befugniß von dem englischen Parlament längst geübt wird; der Antrag bezweckt, die gleiche Befugniß auch dem Reichstage beizulegen. Bereits Anfangs der 70er Jahre sei die gleiche Forderung gestellt und allseitig anerkannt worden; das einzige Bedenken gegen den Antrag, daß man die eben erst in Kraft getretene Verfassung ändern müsse, falle ja heute weg.

Abg. Schrader (dfr.) stimmt dem Anträge zu; solche Enqueten seien werthvolle Einrichtungen zur Ermittelung der Wahrbett; sie würden durch die Commtsfionsmitglieder des Reichstages erfahrene Sachverständige erhalten und die Erhebungen würden dadurch besonders an Werth gewinnen.

Abg. Dr. Bachem (Ctr.) hält den Antrag nicht für erforderlich, einmal gehe man doch ohne Roth nicht an eine Verfassungsänderung und sodann liege auch für den Antrag kein eigentliches Bedürfniß vor. Die Abgeordneten seien sehr wohl in der Lage, sich über die von der Regierung gemachten Mittheilungen hinaus zu unterrichten über diejenigen Dinge, die hier zur Verhandlung kommen. Jedenfalls könnte man ben Antrag bis zu einer allgemeinen Verfaffungsrevision vertagen.

Abg. Frhr. v. Manteuffel (cons.) wird mit seinen Freunben gegen ben Antrag stimmen, ba bieser einen Theil ber Rechte ber verbündeten Regierungen auf ben Reichstag übertragen will.

Abg. Dr. v. Marquardsen (natl.) hat gegen den Antrag keinerlei Bedenken und bezweifelt sogar, daß derselbe eine Verfaffungs- Lnderung enthalte.

Abg. Schrader (dfr.) polemisirt mit dem Abg. Bachem, nicht jeder Abgeordnete verfüge über so gute Ermittelungen und Erfahrungen, wie Herr Bachem sie zu besitzen glaube.

Das Haus beschließt, auch diesen Antrag demnächst in zweiter Lesung ohne Commissionsberathung im Plenum zu berathen.

Hierauf vertagt sich das Haus.

. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. Tagesordnung: Handels­verträge.

Ein Wunsch des Abg. v. M ass ow (cons.), die Handelsverträge morgen nicht auf die Tagesordnung zu setzen, wurde von denAbgg. Rickert (dfr.), Graf Ballestrem (Ctr.)undDr.v.Marquardsen (natl.) bekämpft mit dem Hinweise, daß morgen, nach der Einführung ber Handelsverträge durch eine zu erwartende Rede des Reichs­kanzlers weiter darüber beschlossen werden könnte, ob dann etwa die Sitzung zu vertagen sei.

Schluß 4 Uhr.

IZeuefU Nachrichten.

Wolffs reiegraphischeL Lorrespon05nz»Bur.Li-

Berlin, 9. December. DerReichsanzeiger" publicirt eine Verordnung über das Berufungsverfahren beim Reichsgericht in Patentfachen.

Bremen, 9. December. Die Tonhalle, Bremens größtes Vergnügungsetabliffement, ist vollständig nieder­gebrannt.

Straßburg, 9. December. Der Statthalter hat 3000 Mk. der durch Feuer schwer heimgesuchten Stadt Schlett st adt überwiesen. Bischof Fritzen spendete 2000 Mk. Bei der Rettungsarbeit leisteten die Mannschaften des 8. Jäger­bataillons unter Leitung der Offiziere Außerordentliches, auch die Straßburger Feuerwehr arbeitete ausgezeichnet.

Bukarest, 9. December. Das neue Cab in et ist wie folgt zusammengesetzt: Catargiu: Präsidium und Inneres - Mano: Domänen- Alexander Lahovary: Aeußeres- Stir- bey: Finanzen- General I. Lahovary: Krieg- Olanesco: öffentliche Arbeiten-KStourdza Skejano: Justiz- Demeter Ionesco: Cultus. Das Cabinet wurde bereits heute Nach­mittag 2 Uhr beeidigt.

Newyork, 9. December. Nach einer Meldung aus Louisville ist dortselbst Nachts ein Häusercomplex nieder­gebrannt, wobei dem Vernehmen nach 16 Personen um­gekommen sind.

Petersburg, 9. December. Gestern fand im Winter­palais das Georgs-Ritterfest statt. Das sonst übliche Banket für die Ordensritter unterblieb, da die für die Hof- festlichkeiten ausgeworfenen Summen den Nothleidenden der durch die Mißernte heimgesuchten Gegenden zu Gute kommen sollen. Der-Großfürst Georg Alexandrowitsch spendete für die Nothleidenden 5000 Rubel.

Depeschen desBureau Herold".

Berlin, 9. December. Zufolge einer Correspondenz des Localanzeigers" aus Bukarest stehe es fest, daß der Deutsche Kaiser im März 1892 nebst Prinz Heinrich dort eintreffe.

Berlin, 9. December. Der Seniorenconvent des Reichs­tags kam überein, um die Handelsverträge vor Weih­nachten zu erledigen, von der Ueberweisung an eine Com­mission abzustehen.

Berlin, 9. December. Die Freisinnigen haben beschlossen, gegen eine Commissionsberathung der Handels­verträge zu stimmen. Ein Theil der Nationalliberalen ist dafür.

Berlin, 9. December. DieReichscorresp." bezeichnet nach einer Petersburger Mittheilung aus maßgebenden Krei­sen das Gerücht eines Eter-Ausfuhrzolls für erfunden. Auch die Nachricht einer Aussuhrerlaubniß von Schwarzhafer wird als unrichtig bezeichnet.

Berlin, 9. December. DiePost" erklärt, Bismarck habe am letzten Freitag erklärt, er komme nicht in den Reichstag zur ersten Lesung der Handelsverträge.

Görlitz, 10. December. Der Bankier Adolf Albert ist angeblich wegen Unterschlagung sämmtlicher Depots ge­flohen - über sein Vermögen wurde der Concurs eröffnet. Der Bruder Alberts wurde verhaftet.

Hamburg, 9. December. DenHamburger Nachr." zufolge hat Dr. Schweninger Bis marck die Betheiligung an den Reichstags - Verhandlungen für jetzt dringend ab- gerathen.

Hamburg, 9. December. DieHamb. Nachr." besprechen heute die Handelsverträge und deren Behandlung im Reichs­tage und kommen zu folgendem Refume: Eine Ueberstürzung der ganzen Angelegenheit fei zu vermeiden Umsomehr, als die Verträge, welche die Bedingungen für das gefammte Er­werbsleben eines Volkes von nahezu fünfzig Millionen er­heblich verändern, das Werk einer verhältnißmäßig geringen Anzahl von Männern feien, über deren Befähigung hierzu nur wenig bekannt fei. Es müßte für die Regierungen leicht fein, eine Verlängerung des status quo, vielleicht auf Monate hinaus, herbeizuführen, damit der Reichstag nicht ohne genügende Vorprüfung die Vorlage en bloc anzunehmen braucht. Für die Wichtigkeit der Vorlage spreche der Passus der Denkschrift klar genug, in dem es heißt, daß es sich um ein principielles Verlassen der aus den Schutz der nationalen Arbeit gerichteten, im Jahre 1879 inaugurirten Wirthschasts- politik handle.

Steyr, 10. December. Die katholische Geistlichkeit ver­hinderte die Einweihung des protestantischen Fried­hofes und ordnete an, daß dort Selbstmörder begraben würden.

Rom, 10. December. DieTribuna" schreibt, die Handelsverträge würden den wirthschastlichen Krieg beendigen.

Paris, 9. December. Die Leichenfeier Dom Pedros von Brasilien hat heute Mittag in der Madelainekirche stattgefunden. Die brasilianische Gesandtschaft hielt sich fern.

Warschau, 9. December. Infolge der auf den russischen Eisenbahnen herrschenden Unordnung wird eine Special- Commission eingesetzt zur Ueberwachung der Getreide- transporte-Beförderung in die Nothdistricte.

Warschau, 10. December. In hiesigen Militärkreisen verlautet, verschiedene Truppentheile des Moskauer Militär­bezirks würden demnächst an die West grenze verlegt werden.

Louisville, 10. December. Bei der hier ausgebrochenen Feuersbrunst kamen fünf Arbeiterinnen und ein Aufseher um. Der Schaden beträgt 400,000 Dollars.

Newyork, 9. December. Präsident Harrison versagte die Zustimmung zu dem geplanten deutschen Handelsvertrag.

Localer unfc provinzielles.

Gießen, 10. December 1891.

Militardieustnachrichteu. Die Assistenz-Aerzte 2. Kl. der Reserve Frank vom Landw. Bezirk Worms, Dr. Nebel

und Dr. Mogk vom Landw.-Bezirk I. Darmstadt wurden zu Assistenz-Aerzten 1. Kl., die Unterärzte der Reserve Dr. Göring vom Landw.-BezirkI. Darmstadt,Dr. Claeßen und Dr. Fuhr vom Landw.-Bezirk Gießen zu Assistenz- Aerzten 2. Kl. befördert - dem Dr. Baur, Assistenz-Arzt 1. Kl. vom 1. Großh. Hess. Dragoner-Regiment (Garde- Drag.-Regt.) Nr. 23, mit Pension der Abschied bewilligt - Laabs, Kasernen-Jnspector in Fritzlar, nach Mainz, Klaußmann, Kasernen-Jnspector in Mainz, nach Glogau versetzt.

Nach dem Gesetzentwurf, bett, die Stadte-Ordnung für das Großherzogthum Heffen, erhalten alle Gemeinden des Großherzogthums, welche mit Einschluß der activen Militär­personen eine Bevölkerung von 16,000 und mehr Seelen haben, Städteordnung. Für kleinere Gemeinden von mindestens 3000 Seelen kann die Städteordnung für anwendbar erklärt werden. Sinkt die Einwohnerzahl (mit Einschluß der activen Militärpersonen) unter die Zahl von 3000 Seelen, so hat die Landgemeinde-Ordnung in Wirksamkeit zu treten. Ohne Bewilligung der Staatsregierung kann sich keine Stadt­gemeinde bilden, umgestalten oder auflösen. Die Vereinigung zweier Stadgemeinden oder Die Vereinigung einer Landgemeinde mit einer Stadtgemeinde kann auf Beschluß der beiderseitigen Ortsvorstände von der Regierung genehmigt werden. Alle Einwohner eines Stadtbezirks gehören zur Stadtgemeinde im weiteren Sinne. Die Stadtverordneten-Versammlung besteht in Stadtgemeinden von 3000 bis 4000 Seelen aus 12, von 4001 bis 10,000 Seelen aus 15, von 10,001 bis 20,000 Seelen aus 18, von 20,001 bis 30,000 Seelen aus 30, von 30,001 bis 60,000 Seelen aus 36 und über 60,000 Seelen aus 42 Mitgliedern. Die Hälfte der Stadtverordneten muß aus dem höchstbesteuerten Drittheil der Wählbaren ge­wählt werden, die Wahl der Stadtverordneten erfolgt auf neun Jahre, alle drei Jahre tritt ein Drittheil aus. Die Stadtverordneten dürfen weder unter sich noch mit dem Bürgermeister oder einem Beigeordneten in auf- oder ab­steigender Linie verwandt fein. Bürgermeister und Bei­geordnete sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu wählen- die Zahl der Beigeordneten betragt mindestens zwei, doch kann deren Zahl durch Ortsstatut höher bemessen werden - einem oder mehreren Beigeordneten kann der Titel eines zweiten Bürgermeisters oder Bürgermeisters verliehen werden. Bürgermeister und besoldete Beigeordnete werden auf zwölf Jahre, unbesoldete Beigeordnete auf sechs Jahre gewählt. Zum Bürgermeister oder besoldeten Beigeordneten kann jeder Angehörige des deutschen Reiches, sofern er nicht in Folge einer Verurtheilung zur Bekleidung öffentliche Aemter unfähig wurde, gewählt werden- zu unbesoldeten Beigeordneten können nur die hessische Staatsangehörigkeit besitzende und zu Stadtverordneten wählbare Personen gewählt werden. Bürgermeister und besoldete Beigeordnete dürfen keinen anderen Erwerbszweig haben, kein besoldetes Amt bekleiden und nicht Vorstand einer Actiengesellschast sein. Vermöge der Geburt ist jeder großjährige Hesse berechtigt, Ortsbürger an dem Orte zu werden, wo sein Vater das Ortsbürgerrecht besaß- jeder Großjährige, welcher in Gemäßheit des Reichs­gesetzes vom 1. Juni 1870 die Staatsangehörigkeit im Groß­herzogthum besitzt oder erworben hat, ist berechtigt, die Aufnahme als Ortsbürger zu verlangen- wollen Ausländer das Ortsbürgerrecht erwerben, fo haben sie sich vorerst an die Regierung zu wenden, um die Naturalisation zu erlangen.

Nach § 116,1 der Wehrordnuug ist jeder Reser­vist zur Theilnahme an zwei Uebungen verpflichtet, welche die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten sollen, und nach § 116,2 kann jeder Landwehrmann des ersten Auf­gebots während der Zugehörigkeit zu demselben zweimal zu Uebungen von 8- bis 14-tägiger Dauer eingezogen werden. Diese gesetzlichen Vorschriften wurden von der Regierung bisher nicht in dem vollen Umfange ihrer Befugniß durchge­führt, weil volkswirthschaftliche Rücksichten verschiedener Art eine ziemlich weitgehende Beschränkung zweckmäßig erscheinen ließen. In dem Jahre 189293 sollen nach dem Etats­entwurf einberufen werden: 6850 Unteroffiziere und 7000 Ge­meine auf 56 Tage, 12 915 Gemeine auf 49 Tage, 300 Unteroffiziere und 1580 Gemeine auf 42 Tage, 70 Unter­offiziere und 1590 Gemeine auf 28 Tage, 200 Unteroffiziere und 1315 Gemeine auf 20 Tage, 442 Unteroffiziere und 3360 Gemeine auf 16 Tage- diese gesammten Klassen gehören der Reserve an, welche gesetzlich bis zu 8 Wochen eingezogen werden kann. In Wirklichkeit schwankt nach der Vorlage dagegen die Dauer zwischen 8 Wochen und 16 Tagen und zwar je nach den Zwecken der Verwendung im Mobil­machungsfalle. Die Reservisten mit längerer Uebungszeit sind solche, welche wegen eigener Interessen bisher von den Uebungen zurückgestellt wurden, die von den gleichen Jahr­gängen bereits abgeleistet sind. Der Schwerpunkt der Uebungen beruht in den 14502 Unteroffizieren und 126875 Gemeinen, welche auf 14 Tage einberufen werden sollen und der Landwehr ersten Aufgebots angehören.

Wie groß die Summe derjenigen Postsenbuugeu ist, die in Folge unzulänglicher Adreßangaben, Annahmever­weigerung, Nichtangabe des Absenders u. s. w. unanbringlich bleiben, erhellt aus einer Feststellung dieser Sendungen für das Jahr 1890 im Bereiche unserer Reichspost- und Tele- graphen-Verwaltung. Von den 1071091 unbestellbaren Postsendungen, welche im vorigee Jahr nicht ohne Weiteres an die äußerlich ersichtlichen Absender zurückgegeben werden konnten, sondern behufs Ermittelung der Absender an die bei den Ober-Postdirectionen errichtetenAusschüsse zur Er­öffnung unbestellbarer Postsendungen" eingesandt werden mußten, konnten in Folge der Eröffnung 708 121 Stück den Absendern zurückgestellt werden, während 362 970 Stück defiinitw unbestellbar blieben. Von den letzteren waren 205 795 Briefe, 133,773 Postkarten, 22,854 Drucksachen und Waarenproben, 88 Briefemit Werthangabe, 570Packetsendungen.

Mainz, 7. December. Noch in keinem Jahr hatten die Pferdemetzger so viel zu thun, wie Heuer. Beispiels-