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Mr. 288

Donnerstag den 10, December

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Gießener Anzeiger

Aenerat-Anzeiger.

1891

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2 Mark 20 Pfg. «*6 Bringerlohn.

Durch die Pa- bt^oy® 2 Mark 50

Redaction, 6rpct)Ntiw und Druckerei:

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Aer»jprcckrer 51.

2lmts* und Auzeigeblatt für den lC$is> Glsfzeir.

bLnatzme »<« Anzeigen zu der tRetfranttogi fLr den Lag erscheinenden Rümmer bis vorm. 10 Uhr.

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In- und latleateN netzikM ener Anzeiger^ ^,.UWWM^IW!MW'WMIMWW

Anrtlichev Theil.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Auf­schlags von Fünf vom Hundert, pro Monat November 1891 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 kg betragen;

Hafer «X 16.50, Heu «X 5.80, Stroh «X 5.50.

Gießen, den 9. December 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung,

betr. die Maul- und Klauenseuche zu Dorheim und Vilbel.

In je einem Gehöfte zu Dorheim und zu Vilbel im Kreise Friedberg ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Das Kreisamt Friedberg hat Gehöftesperre angeordnet. Gießen, den 8. December 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Deatsches Reich.

nn. Darmstadt, 8. December. Hessischer Landtag. Unter dem Vorsitze Kugler-Offenbach trat heute Morgen die zweite Kammer der Stände zu etwa achttägigen Ver­handlungen zusammen, um über einige dringliche Regierungs­vorlagen zu berathen. Hauptsächlich sind es die Jagd­gesetze, welche noch vor Schluß dieses Jahres verabschiedet werden sollen. Das Haus ist nur mäßig besetzt. Vor Ein­tritt in die Tagesordnung gedenkt Präsident Kugler des kürzlich verstorbenen Abgeordneten Matthäi und widmet demselben einen Nachrus. Zum Andenken an den Verstorbenen erhebt sich das Haus von den Sitzen. Nach Verkündigung einer Anzahl neuer Einläuse und Berichtsanzeigen tritt das Haus sofort in die Berathung der Vorlage Großh. Staats­ministeriums, die von der Großh. Oberrechnungskammer nach Art. 20 des Gesetzes vom 14. Juni 1879 ausgestellten Nach­weisungen über die Staats-Einnahmen und -Ausgaben in der Finanzperiode 1879/82 betr. Finanzminister Weber wendet sich hierbei gegen die Auslegung des Art. 4 des Etatsgesetzes von 1888. Hier ist davon ausgegangen, daß am Schluß der Finanzperiode Bewilligungen für laufende Unterhaltungen von Gebäuden nicht auf die folgende Finanzperiode übertragbar seien. Finanzminister Weber beleuchtet die für das Finanz- gebahren der Regierung entstandenen Nachtheile und bittet das Haus, diesen Art. 4 in anderer Weise zu interpretiren, zumal auch früher schon Bewilligungen in diesem Sinne über­tragen wurden. Hiernach beschließt das Haus einstimmig, die Ueberschüsse der ordentlichen Einnahmen über die ordentlichen Ausgaben der Finanzperiode 1879/82 der Großh. Haupt­staatskasse mit 9,346,837 Mk. 28 Pfg. als richtig anzu­erkennen, dagegen soll dem Wunsche des Finanzministers in einer späteren Budgetperiode Rechnung getragen werden. Tine Rückäußerung erster Kammer, betr. Ergänzung des Ge­setzes vom 27. November 1874 wegen Revision der Be­stimmungen über Versetzung der Civilbeamten in den Ruhe­stand, wird mit allen gegen 5 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage der Regierung auf Umwandlung des Gehalts des Jnspectors am mineralogischen Cabinet des Museums zu Darmstadt in einen pensionssähigen wird einstimmig ange­nommen, ebenso die Bewilligung von 7457 Mk. 41 Pf. zur Sicherung des Museums gegen Feuersgefahr, welche seither von dem Fond für öffentliche gemeinnützige Zwecke bestritten wurden. Dagegen lehnte die Kammer eine Eingabe des Docenten an der technischen Hochschule, Major a. D. v. Pfister, auf Gewährung einer ständigen Docentenzulage einstimmig ab. Für den Umbau des medicinischen Laboratoriums zu Gießen in eine Verwalterwohnung und für Zwecke der Ohren­klinik werden 5700 Mk., für bauliche Herstellungen im alten akademischen Hospital zu Gießen werden 13,750 Mk. ohne Debatte bewilligt. Desgleichen für den Umbau des Hauses Neckarstraße 1 zu Darmstadt zu Zwecken der Landesbau­gewerkschule, des Ober- Consistoriums und der technischen Mustersammlung 31,700 Mk., für größere bauliche Her­stellungen am Regierungsgebäude zu Mainz 23,000 Mk. Die Stelle des Präsidenten der Großh. Centralstelle für die Gewerbe wurde feit Bestehen derselben im Nebenamte ver­sehen. Die Großh. Regierung glaubte sich dem neuerlichen

I Anträge des Abg. Schröder auf Umwandlung der ge­nannten Dienststelle in ein Hauptamt umsomehr nicht mehr verschließen zu sollen, weil in unserer jetzigen socialpolitisch und wirthschastlich vorwärts schreitenden Zeit die steigende Bedeutung der auf dem Gebiete des Gewerbewesens liegenden Aufgaben des Staates eine Aenderung in den einz einen Zweige erheische. Auch die Kammer theilt die Ansicht der Großh. Regierung und genehmigt einstimmig die beantragte Forderung von 6000 Mk. für diesen Poften. Einem Anträge der Großh. Regierung aus unentgeltliche Abtretung der zum Landeseigenthum gehörigen Parzelle 92/10 in Flur XX. der Gemarkung Castel an die chemische Fabrik H. und E. Albert zu Amöneburg stimmt das Haus ebenfalls zu- ebenso einem gleichen Antrag auf Verkauf von Landes­eigenthum in der Gemarkung Ginsheim an die Hessische Lud- wigsbahn zur Anlegung eines Kohlenlagers beim Bahnhofe Gustavsburg. Der Preis soll pro Quadratmeter 16 Psg. sein. Abg. Schönberger beantragt, den Preis auf 48 Pf. zu erhöhen. Dieser Antrag wird gegen 11 Stimmen ab­gelehnt. Für den Ankauf eines Hauses in der Rhein- straße Nr. 79 zur Erweiterung der Diensträume der Central­verwaltung der Main-Neckar-Bahn werden 135,000 Mk., für Abgrabung des linken Rheinufers ober- und unterhalb der linksuserigen Anlanderampe der fliegenden Nähe bei Gerns­heim bis zur Correctionslinie werden 52,100 Mk., für Fertigstellung des Winterhafens am Langenwörth oberhalb Neckarsteinach 38000 Mk. bewilligt. Der Gesetzentwurf auf nachträgliche Aufnahme der von der Oberhess. Eisenbahn- Gesellschaft übernommenen Beamten und Bediensteten in den Staatsdienst wird angenommen und bas Gesuch der Beamten der Oberhessischen Eisenbahnen auf Gehaltserhöhung für er­ledigt erklärt. Schluß V21 Uhr. Morgen Sitzung.

Berlin, 8. December. Der Kaiser beabsichtigt, nächsten Freitag einer Jagdeinladung des Kammerherrn v. Alvensleben auf Neugattersleben Folge zu leisten. Soweit bekannt, wird der Jagdausflug des Monarchen nach Neugattersleben zwei Tage währen.

Gutem Vernehmen nach sind die Aeußerungen des Pros. vr. Hans Delbrück über die Beurtheilung gewisser Allerhöchster Kundgebungen und Maßnahmen in den Kreisen der Bevölkerung dem Kaiser unterbreitet werden- die be­treffenden Auslassungen des genannten Herrn wurden bekannt­lich im Octoberheft der preußischen Jahrbücher veröffentlicht. Im Reichsanzeiger ist bis jetzt noch keinerlei Stellung in der Angelegenheit genommen worden, ebensowenig wie zu den Zeitungsberichten über die Potsdamer Ansprache des Kaisers. Diese Berichte widersprechen sich indessen mehr oder weniger und es dürfte schon deshalb Zeit sein, daß über die erwähnte und noch immer Aussehen erregende Kund­gebung des Kaisers endlich Aufschluß von osficieller Seite ertheilt wird.

Berlin, 7. December. Die Denkschrift zu den Handelsverträgen begründet zunächst die Nothwendig- keit, der weiteren Entwickelung der Abschließungstendenzen der einzelnen Länder vorzubeugen. Deutschland würde auf die Erhaltung seiner Ausfuhr nicht rechnen dürfen, wenn es nicht durch eine gewisse gegenseitige Beschränkung der freien Verfügung auf zolltarifischem Gebiete anderen Ländern die Möglichkeit gewährte, die empfangene Maare ganz oder theil- weise in Producten zu bezahlen. An erster Stelle war eine Verständigung mit Oesterreich-Ungarn zu suchen, welches nächst Großbritannien den ersten Platz in unserem Ausfuhrhandel einnimmt. Die Denkschrift giebt sodann eine historische Dar­stellung des Verlaufs der Verhandlungen mit Oesterreich- Ungarn und damit zusammenhängend mit Italien, der Schweiz und Belgien. Die vereinbarten Verträge bilden nach ihrer Entstehungsgeschichte und nach dem bei den Verhandlungen verfolgten Ziele ein zusammengehöriges Ganze, und es muffen auch bei Abwägung der von deutscher Seite gemachten Zu­geständnisse die dafür eingetauschten Vortheile einheitlich be­trachtet werden. Bei Abschluß derselben ist unter Festhaltung eines dem practischen Bedürfnisse Rechnung tragenden Schutzes der nationalen Arbeit die Nothwendigkeit berücksichtigt, der deutschen Industrie die Absatzwege nach dem Auslande offen zu halten. Die verbündeten Regierungen sind sich der wirthschaftlichen und finanziellen Tragweite der gemachten, nicht unerheblichen Zugeständnisse wohl bewußt und haben dieselben auf das thunlichst geeignete Maß beschränkt. Die theilweise Ermäßigung der landwirthschaftlichen Zölle erfolgte nur in der Erwägung, daß ohne Entgegenkommen betreffs der Agrarzölle eine Einigung mit Oesterreich-Ungarn und damit die gesummte handelspolitische Action aussichtslos ge­wesen wäre und daß andererseits die Zugeständisse das Maß nicht überschreiten, welches eingehalten werden mußte, um

den für die Landwirthschaft erforderlichen Schutz zu sichern. Auch die deutschen Jndustriezölle sind mehrfach ermäßigt. Die Gegenbewilligungen Seitens der rnitcontruhirenden Staaten bieten der deutschen Landwirthschaft ein volles Aequivalent- es stehe zu erwarten, daß die gemachten Concessionen auch noch anderen Staaten gegenüber eine geeignete Verwerthung finden zur Erlangung weiterer Vortheile bei diesen Staaten^ Abgesehen davon, daß nur die gesummten wirthschuftlichen Interessen des Reiches im Auge behalten werden mußten und die Opfer der einen in der Forderung der unseren Interessensphäre einen Ausgleich finden müssen, -werden die Vortheile der Industrie uuch der Landwirthschaft nützen. Indem die Verträge der deutschen Industrie ihr Absutzgebiet zum wesentlichen Theile erhalten und nuch gewissen Richtungen sogur erweitern, wird der Lundwirthschust ein lohnender Ver­trieb ihrer Producte gesichert. Durch die Gültigkeitsduuer von 12 Fuhren ist die ullseits gewünschte Stubilität uns lange gesichert.

Die neuen Hundelsverträge mit Oesterreich- Ungurn, Jtulien und Belgien sind um Montug vom Bundes- ruthe in außerordentlicher Plenarsitzung angenommen worden, worauf sie sofort dem Reichstage zugingen. Der noch rück­ständige Handelsvertrag mit der Schweiz wird im Bundes- rathe in den nächsten Tagen erwartet, so daß er spätestens Anfang nächster Woche, wahrscheinlich aber schon früher, dem Reichstag vorgelegt werden dürfte. Die Unterzeichnung der Verträge Italiens mit Deutschland und Oesterreich-Ungarn war am Sonntag in Rom erfolgt und am gleichen Tuge wurden in Wien die Verträge OesterreichUngurns mit dem deutschen Reiche und Belgien unterzeichnet, während in Berlin lediglich die Unterzeichnung des deutsch-belgischen Vertruges stuttfund. Wus den Jnhult der neuen Verträge unbelungt, so ist derselbe ein so umfuffenber, duß un dieser Stelle nur die wichtigsten Positionen wiedergegeben werden können. Von den deutscherseits zugeftundenen Zollbefreiungen und Zoll­ermäßigungen sind numentlich folgende hervorzuheden: Roggen und Weizen künftig 3,50 Mk. Zoll uuf 100 Kilo (Ermäßigung 1 Vz Mk.), Huser 2,80 Mk. (Ermäßigung 1,20 Mk.), Hülsen- früchte 1,50 Mk. (früher 2 Mk.), Gerste 2 Mk. (früher 2,25 Mk.), Mais 1,60 Mk. (früher 2 Mk.), Malz 3,60 Mk. (früher 4 Mk.), Raps, Rüböl, Mohn und andere Oelsaaten zahlen nuch dem neuen Turif 2 Mk. Zoll. Weinbeeren, frische, zum Tufelgenuß, zuhlen künftig 4 Mk., undere frische Weinbeeren 10 Mk. Zoll. Der Zoll für Wein und Most in Fässern betrügt künftig 20 Mk. (früher 24 Mk.), rother Nuturwein und Most zum Verschneiden der Weine 10 Mk. (früher 24 Mk.), Butter zuhlt künftig 16 unftutt 20 Mk. Zoll, Fleisch 15 und 17 unftutt 20 Mk., Wild 20 Mk. anstatt 30 Mk., Pferde zuhlen 20 Mk., bis zu zwei Fuhren 10 Mk., Stiere und Kühe zuhlen 9 Mk., Ochsen 25,50 Mk., Jungvieh und Schweine 5 Mk., Buu- und Nutzholz zuhlt roh 0,20 Mk. oder ein Festmeter 1,20 Mk., feinere Holzwuaren zuhlen 30 Mk. Zoll. Gunz frei ist u. A. künftig Wolle,» ebenso Fluchs, Hanf, Werg und Abfälle.

Heuefte Nachrichten

Wolfis teltgrapiftschrS Lorrespoadenz-DureaR.

Berlin, 8. December. Am heutigen letzten purla- menturischen Diner beim Reichskunzler nuhmen die Minister Herrfurth, Schelling, Berlepsch, die Unterstuuts- fecretüre Aschenborn, Weyrauch und Abgeordnete uller Pur- teien, uußer den Sociuldemokruten, ferner Professor Delbrück, Theil.

Bern, 8. December. Die vom Militärdepurtement ge­forderten Credite für die Kriegsbereitschuft be­trugen cu. 7 Millionen. Für die projectirten Befestigungen im Wullis werden vorläufig noch keine Credite bedangt, da hierüber noch weitere Studien gemacht werden sollen.

Wien, 8. December. Die Morgenblätter begrüßen die Handelsverträge als eine neue Epoche. Sie heben die zwölfjährige Stabilität hervor und würdigen die sorgfältige Abwägung der gegenseitigen Concessionen. Sie erblicken in den Verträgen eine wirksame Bekämpfung der Gefahren des Abschließungssystems Frankreichs, Rußlands und Nordamerikas und freuen sich, daß die historische Gemeinschaft Deutschlands, Oesterreichs und Ungarns auch aus öconomischen Boden An­erkennung gesunden habe. Die Verträge seien eine Verwirk­lichung des Gedankens der Rohnstocker Entrevue, den wirth­schaftlichen Frieden in Mitteleuropa zu begründen.

Paris, 8. December. Der Abschluß der Handels­verträge rief in politischen und Handelskreisen einen tief­gehenden Eindruck hervor. Mehrere Blätter klugen die Pro- tectioniften un, duß sie Frunkreich in eine, schwierige und gefährliche Luge gebracht hätten.Temps" sagt: Frankreich,