Ausgabe 
10.5.1891 Erstes Blatt
 
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1891

nt. 107. Erstes Blatt. Sonntag den 10. Mai

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Amtlicher Cheil.

Bekanntmachung,

die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwMgen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen­den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel­lungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwMgen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden- Auch erscheint es zweck­dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit den FreiwMgen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit.hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasten, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom, 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 39, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. PrüfungS - Commission

für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende: Dr. Zeller.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Messer, 1 Hundehalsband, 1 Wams, 1 Brille, 1 Hut, 1 Taschentuch, 1 Schwanzriemen und 1 Ring (gez. E. v. V.)

Gießen, den 9. Mai 1891.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

F r e s enius.______________________

Deutsches Reich

Darmstadt, 8. Mai. Wie derD. Ztg." mitgetheilt wird, werden Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog vom 1. Juni an in den von dem Höchstseligen Kaiser Friedrich als Kronprinz bewohnten Räumen des alten Cabinetshauses Wohnung nehmen.

Deutschem Reichstag

117. Plenarsitzung. Freitag, 8. Mai 1891.

Eingegangen: Vorlage betr. Vertagung des Reichstags bis zum 10. November d. I., Gesetzentwurf betr. die Unterstützung der Fa- mUten der zu den Uebungen einberusenen Mannschaften.

Die Generalacte der Brüsseler Antisclaoerei - Eon- I ferenz werden in 1. und 2. Lesung debattelos angenommen.

Bezüglich der Rechnungen der Kasse der Oberrechnungskammer I für 1887/88 und 1888/89 wird Entlastung ausgesprochen.

Bezüglich der Ueberstcht der Reichs-Ausgaben und -Einnahmen im Etatsjahr 1889/90 werden die vorgekommenen Etatsüberschret- tungen und außeretatsmäßigen Ausgaben vorbehaltlich der bei Prü­fung der Rechnung etwa noch sich ergebenden Erinnerungen vor­läufig genehmigt. , , _

Der Gesetzentwurf betr. die Abänderung der Gewerbeordnung (Arbeiterschutzgesetz) wird in der Gesammtabsttmmung mit großer Mehrheit angenommen. Dagegen stimmen die Socialdemo­kraten und einige Mitglieder der Rechten, darunter Abgg. v. Kar- dorff, Graf Kanitz und v. Massow.

Es folgt 3. Berathung des Zuckersteuergesetzes.

Abgg. DrJDrterer und Spahn (Etr.) beantragen Festsetzung der Verbrauchsabgabe von 18 Mk. und folgenden Uebergang zur völligen Beseitigung der Prämie: in den 3 Jahren vom l.Aug. 1892 bis 31. Juli 1895 soll gewährt werden eine Prämie von 1 Mk. 25 Pf. für Rohzucker, 2 Mk. für Raffinade 1. Klasse und 1 Mk. 65 Pfg. für Raffinade 2. Klasse und in den 2 Jahren vom 1. August 1895 bis 31. Juli 1897 eine Prämie von 1 Mk. bezw. 1 Mk. 75 Pfg. bezw. 1 Mk. 40 Pfg.

Abg. Spahn begründet diesen Antrag.

Reichskanzler o. Caprivi erklärt die Zustimmung der verbün­deten Regierungen zu dem Antrag Orterer. Der jetzige Zustand der Zuckerbesteuerung sei unhaltbar. Werde der Antrag Orterer abgelehnt, so werde dem Reichstage in nächster Zession abermals eine Vorlage gemacht werden. Ob dann diese Vorlage noch Ueber- gangsbestimmungen wie die vorliegende werde bringen können, er­scheine unwahrscheinlich. c ,,

Abg. Gras Mirbach (cons.). Diese Drohung werde an ihm abprallen; er sei nicht in der Lage, für den Antrag Orterer zu stimmen. Die Stellung des deutschen Zuckers auf dem Weltmärkte hänge von der Prämie ab; beseitige man die Prämie, so vernichte man den deutschen Zuckerexport. Man verhandle mit Oesterreich über den Abschluß eines Vertrags, um den deutschen Export zu heben. Hier habe man einen großen Export und den wolle man zerstören.

Reichskanzler v. Caprivi: Eine Drohung habe ihm fern ge­legen ; er habe nur die Interessenten in den Stand setzen wollen, die Meinung der verbündeten Regierungen kennen zu lernen und daraufhin ihre Interessen zu wahren. Von einet Zurücksetzung der Interessen der Landwirthschaft bei dieser Vorlage könne keine Rede sein. c ~ . ..

Staatssecretär v. Maltzahn: Die deutsche Zuckerproduction sei seit der letzten Zuckersteuernovelle von 70 auf 106^2 Million Doppelcentner gestiegen; darin liege eine große Gefahr für die deutsche Zucktrinduftrie, denn der Weltmarkt sei nicht für ungemessene Mengen aufnahmefähig. Die Vorlage liege also im Interesse der deutschen Zuckerindustrie selbst, wozu noch das Einnahmebedürfniß des Reiches trete.

Abg. Richter (bfr.): Graf Mirbach habe auf Frankreich exemplificirt; nun in Frankreich sei man eben dabei, die Kornzölle auf 372 Frcs. herabzusetzen. Vielleicht nehmen sich Graf Miroach auch dieses Vorgehen zum Muster. Für eine Vermehrung der Ein­nahmen liege augenblicklich kein Bedürfniß vor, weshalb er eine Erhöhung der Consumsteuer auf 18 Mk. ablehne. Werde der Antrag Orterer angenommen, so werde den Zuckerproducenten eine noch sehr erhebliche Liebesgabe zugewiesen, auf deren Verkürzung auch noch innerhalb der vorgeschlagenen fünfjährigen Frist werde hingewirkt werden.

Abg. Fürst Hatzfeld (Rp.): Seine Fracttou halte in lieberem; stimmung mit der Regierung das Prämiensystem für unhaltbar; dasselbe komme nur den Importländern, insbesondere England, zu Gute. Trotzdem könnten seine Freunde dem Antrag Orterer nicht zustimmen, da derselbe die Prämien ganz einseitig und ohne Rücksicht auf das concurrirenöe Ausland beseitigen wolle. Er verzichte indetz auf Wiedereinbriugung seines Antrags, da derselbe aussichtslos fei.

Abg. v. Koscie lski (Pole) schließt sich den Ausführungen des Grafen Mirbach an. Seine Freunde würden sowohl gegen den Antrag Orterer rote gegen die Regierungsvorlage stimmen.

Abg. v. Bennigsen (nl.) befürwortet den Antrag Orterer. Ein schonender Uebergang sei für die Zuckerindustrie selbst mehr werth als der gegenwärtige unsichere Zustand, das Hangen und Bangen in schwebender Pein. Er setze voraus, daß seitens der ver­bündeten Regierungen während der Uebergangsperiode an die Zucker­steuer nicht weiter gerührt werde, es sei denn, daß die übrigen Zuckeiproductionsländer ihre Prämien abfchafften.

Reichskanzler v. Caprivi sagt dies zu. .....

Abg. Schippel (Soc.) bestreitet, daß die Prämie für die Zuckerindustrie nöthig sei und dem Bauer nütze. Die Social­demokraten stimmten weder für eine Prämie noch für eine Ver­brauchsabgabe, sie stimmten überhaupt gegen jedes Gesetz, das nicht in der Richtung ihrer Ziele liege. Die Prämie sei eine Subvention für die Expropriateure, denn durch die Zuckerindustriellen würden die kleinen Bauern von Haus und Hof vertrieben, wie dies in Braunschweig geschehen.

Braunschweigischer Bundesbevollmächttgter Frhr. v. Cramm- Burgdorf erwidert, daß gerade das Gegentheil der Fall gewesen.

Abg. Graf Kanitz (cons.) bestreitet, daß der gegenwärtige Zustand bet Zuckerbesteuerung unhaltbar sei. Wenn auf das Ein- nahmcbebürfntß des Reiches hingewiesen werbe, so sei es unerklärlich, weshalb man jetzt einen Hanbelsvertrag abschlietze, ber einen Ein- nahrneaussall von 30 Millionen im Gefolge haben werbe. Er bedauere, jetzt für den Antrag Orterer nicht stimmen zu können; wenn die Regierung in der nächsten Session eine neue Vorlage ein­bringe, so werbe bann auch der österreichische Handelsvertrag bekannt sein und man werde dann eher in der Lage sein, die Tragweite einer Vorlage wie diese richtig zu beurthetlen.

Abg. Dr. Meyer (bfr.): Die große Mehrheit seiner Freunde stimme gegen den Antrag Orterer, denn sie hielten das, was die Regierungsvorlage an Concessionen gewähre, für das Höchste, roaS überhaupt gewährt werden könne. Er verwahre sich gegen den Vor­wurf einer Feindschaft gegen die Zuckerindustrie, aber die Subven­tionen, welche ihr gewährt werden, kommen aus der Tasche der

Neueste Nachrichten.

WoM telegraphisches Lorrespondenz-Bureau.

Berlin, 8. Mai. Die Budgetcommission des Reichstags bewilligte zu den Kosten für die Betheiligung zu der Weltausstellung in Chicago 100 000 Mark, sowie die zehnte Rate von 1 200 000 Mark für den Bau des Reichs­tags-Gebäudes ; sie erledigte sodann die Etats der Marine,, der Reichsjustiz-Verwaltung/ des Reichsschatzamts, des Reichs­eisenbahnamts, des Rechnungshofs, der Post-Verwaltung und des Reichs-Jnvalidensonds.

Berlin, 8. Mai. Abgeordnetenhaus. Cultusetat. Die Forderung für einen altkatholifchen Bischof wurde gegen die Stimmen des Centrums und der Polen bewilligt. Das CapitelProvinzialschulcollegium" sowie die Titel Universitäten und Seminare werden gleichfalls genehmigt. Fortsetzung morgen.

Berlin, 8. Mai. Die Budgetcommifsion des Reichs­tags genehmigte mit 15 gegen 7 Stimmen 1425 000 Mk. zur Förderung von Cultur und Handel im Schutzgebiet von Kamerun.

Dem Reichstag ist ein Antrag des Reichskanzlers zuge­gangen, der Vertagung des Reichstags bis zum 10. November zuzustimmen.

Karlsruhe, 8. Mai. Der Statthalter v. Hohenlohe traf heute Nachmittag hier ein.

Weimar, 8. Mai. Der Versammlung der G o e t h e g e s e l l- schaft, die stark besucht war, wohnte Minister a. D., Goßt er als correspondirendes Mitglied bei. Den Festvor­trag hielt Professor Dr. Valentin (Frankfurt) über Faust,- Suphan berichtete über aufgefundene Briefe Goethes in Betreff seiner Theaterleitung. Die Briefe werden im sechsten Bande der Goethepublicationen erscheinen. Gestern war Fest­mahl im Schlosse- der Großherzog war bei der Festvor­stellung anwesend, an die sich ein Epilog Wildenbruchs schloß.

Wien, 7. Mai. Der König von Dänemark begab sich Nachmittags V/4 Uhr nach der Hofburg, um dem Kaiser einen Besuch abzustatten. Letzterer nahm zu dieser Zeit ge­rade an der Sitzung eines Ministerrathes theil. Später er­widerte der Kaiser dem Könige und der Königin in Penzig den Besuch.

Wien, 7. Mai. Die Buchdrucker und Schrift gieß er beschlossen in einer heute abgehaltenen, von etwa 2000 Per­sonen besuchten Versammlung mit großer Majorität, sich für einen allgemeinen Buchdrucker st rike zu erklären. Sie fordern eine Reducirung der Arbeitszeit von 9*/, auf 9 Stunden, Aufhebung der 14tägigen Kündigungsfrist und Einschränkung der Ueberstundenarbeit. Die Zeitungssetzer sind nicht ausständig.

Wien, 8. Mai. Die Forderungen der Buchdrucker wurden von sämmtlichen Druckereibesitzern abgelehnt,- dem­gemäß erfolgt ein fast allgemeiner Drucker-Strike. Mittags treten die Arbeitgeber zur Berathung von Maßnahmen zu­sammen.

Wien, 8. Mai. Der Strike der Buchdrucker und Schriftgießer nahm heute zu. Nur vier Buch­druckereien, tn denen die Principale sich mit den Arbeitern auf die Forderungen der letzteren einigten, arbeiten voll. Eine Conferenz der 35 hervorragendsten Buchdruckereien und Schrift­gießereien beschloß, an dem Ende December 1891 ablaufenden

Steuerzahler, also auch aus der feinigen. Er verfüge aber lieber über fein Geld selbst.

Abg. Frhr. v. Wendt (Ctr.) stimmt für den Antrag Orterer, weil er wünsche, der Zuckerindustrie auf eine Reihe von Jahren hinaus die nothwendtge Ruhe zu verschaffen.

Abg. v. K a r d 0 r s f (Rp.): Der Reichskanzler beabsichtige nicht, die Landwirthschaft zu schädigen, aber sie werde geschädigt durch dieses Gesetz, sie werde geschädigt durch den österreichischen Handels­vertrag und sie werde durch ein unausbleibliches neues Branntwein­steuergesetz geschädigt werden.

Abg. Wisset (lib.) beantragt, die Uebergangsperiode mit den Orterer'schen Prämiensätzen auf die Jahre 1891/93 und 1893/95 zu rebuciren.

Abg. Orterer (Ctr.) befürwortet feinen Antrag und erklärt, daß auch das Centrum in Zukunft schwerlich der Zuckerindustrie noch so weit werde entgegenkommen können wie jetzt.

Abg. Graf zu Stolberg-Wernigerode (cons.) wird für den Antrag Ortetet stimmen, obgleich derselbe weniger biete, als man fordern durfte, aber eine künftige Regelung dürfte sich für die Zucker- industtie noch ungünstiger stellen.

Der Antrag Wisset wird abgelehnt, der Antrag Orterer mit 146 gegen 143 Stimmen angenommen.

Im Uebrigen wird das Gesetz im Wesentlichen nach der Re­gierungsvorlage angenommen. ,, ,, , .

Auf Antrag der Abgg. Graf zu Stolberg und Hultzsch wird folgende Resolution angenommen: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei den Aussührungsbeflimmungen Sachverständige aus der Zuckerindustrie zu hören. r ±

Nächste Sitzung heute Abend 8 Uhr. Berathung des Vertagungs­antrags, Nachttagsetat, kleine Vorlagen.