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Vermittelung eines Geschäfts eingelassen hat, unter Kenntniß der Thatsache, daß bei dem Zustandekommen des Geschäfts der Vermittler desselben von dem Gegencontrahenten Provision erhält, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts vom 5. März 1891 deshalb nicht ohne Weiteres verpflichtet, den Abschluß des Geschäfts durch den Vermittler bewirken zu lassen, er kann sich der Hülfe eines anderen ihm genehmeren Ver­mittlers bedienen oder ohne jede Vermittlung selbstständig das Geschäft abschließen. Beispielsweise wird Derjenige, welchem der auf Provision gestellte Agent einer Versicherungs- Gesellschaft seine Dienste für den Abschluß einer Versicherung mit der von ihm vertretenen Gesellschaft anbietet, dadurch nicht gehindert, durch einen Anderen oder ohne die Mitwirkung eines Agenten mit der Gesellschaft den Versicherungsvertrag abzuschließen. Jener Agent kann von dem Versicherungs­nehmer Schadloshaltung wegen der ihm entgangenen Provision nicht beanspruchen.

Der verstorbene Buchhändler Küchler in Darmstadt hat sein bedeutendes Vermögen der Laudeswaisenanstalt ver­macht und ist die Erbschaft nach Ableben der seitherigen Nutz­nießerin nunmehr ausgeliefert worden. Hinsichtlich der Ver­wendung der Erträgnisse hat der Erblasser bestimmt, daß alljährlich unter allen Pfleglingen gedachter Anstalt das Loos gezogen wird und diejenigen Waisen, auf welche das Loos fällt, ein Geschenk von je 100 Gulden erhalten sollen. Der Vermögensbetrag erlaubt, eine größere Anzahl, ungefähr 15 Waisen, mit diesem Geschenk zu bedenken. Die erste Ziehung, an der etwa 2500 Waisen theilzunehmen berechtigt sind, wird voraussichtlich schon in der nächsten Zeit statt­finden.

Schlitz, 1. Juni. Aus der Wacht oder besser, aus der Neuen städtischen Anlage", vor dem sogenannten Thorhause, prangen aus den Kaisertagen z. Z. noch zwei majestätische Fichten in auffallend frischem Grün. In einem dieser Bäume hat sich ein von dem Zweck derselben wohl nicht genau unterrichtet gewesenes Buchfinkenpaar häuslich ein­gerichtet, und eine respectabele Nachkommenschaft soll sich in dem zierlichen Nestchen bereits bemerklich machen, von der wir hoffen, daß sie unter dem Schutze der sie bewachenden Vogelsreunde weiter gedeihen möge.

+ Herbstein, 2. Juni. Heute Nachmittag gegen 4 Uhr entlud sich dahier ein schweres Gewitter, welchem ein Hagelschlag folgte. Glücklicherweise hagelte es nicht lange die Zeit mag circa 6 Minuten betragen haben und wurden unsere Fluren vor größeren Schäden bewahrt.

+ Herbstein, 2. Juni. In dem benachbarten Eichel- hain machte gestern der 67jährige Andreas Wenzel seinem Leben durch Erhängen in der Wohnung seiner Tochter ein Ende. Geistesstörung soll diesen alten Mann zu der traurigen That gebracht haben.

* Berlin, 29. Mai. Auf dem Bahnhof Charlottenburg treffen fortgesetzt, täglich gewöhnlich in zwei Zügen, ftüh und Abends, mehrere Hundert aus Rußland vertriebene oder geflüchtete Juden ein, aber auch Christen, namentlich Katholiken, meist in traurigstem Zustande- es sind Kinder darunter, die seit acht Tagen unterwegs, nur mit einem Hemd bekleidet sind. Die Leute stammen aus verschiedenen Theilen Rußlands, viele aus Moskau. Sie bestätigen durchaus glaubwürdig, was über die barbarische Art ihrer Vertreibung von ihren langjährigen Wohnsitzen in der Presse gesagt worden ist. Es sind viele Handwerker darunter, die in guten Ver­hältnissen gelebt haben, Leute, denen man es anmerkt, wie schwer es ihnen fällt, jetzt Almosen anzunehmen. Den Tunnel, welcher die beiden Bahnhöfe der Station verbindet, hat die Bahnverwaltung laut Placat zum Warteraum für die Aus­wanderer hergerichtet; dort entwickelt sich während der wenigen Stunden, bis die Leute weiterbefördert werden, ein lebhaftes Bild, das einen traurigen Beweis für die in der Jetztzeit noch mögliche Barbarei bietet. Die Privatwohlthätigkeit, an der auch die Christen theilnehmen, ist eifrig bemüht, die Un­glücklichen für ihre weitere Fahrt wenigstens mit dem Noth- wendigsten zu versehen.

* Frankfurt a. M., 2. Juni. Dem Droschkenbesitzer Enz, in der oberen Roßdorferstraße wohnhaft, war vom Arzt eine Lösung von chlorsaurem Kali in Wasser zum Gurgeln verordnet worden. Enz glaubte, sein Halsleiden am schnellsten durch Einnehmen des ganzen verordneten Quantums, vier Gramm, heben zu können, und trank die ganze Lösung auf einmal aus. Der dadurch herbeigesührten Vergiftung ist er am Sonntag nach großen Schmerzen erlegen. Er hinterläßt eine kranke Frau und sieben Kinder im Alter von 7 bis 23 Jahren.

* Paris, 29. Mai. Als etwasganz Neues" wird von der Reise des Präsidenten Carnot berichtet, daß in Dax an einem Triumphbogen ein großer Blumenkorb ge­hangen und in diesem als ein geflügelter Genius ein Mädchen von sechs Jahren gestanden habe. Als der Wagen des Präsidenten unter dem Triumphbogen gehalten, bei dem Empfange der Stadtdeputation, sei der Korb langsam herab­gelassen und dem Präsidenten von dem Genius-Mädchen ein Gedicht und ein Blumenstrauß überreicht worden unter dem Jubel des Publikums. Diese allerdings recht poetische Artig­keit der Stadtobrigkeit von Dax wird jedoch noch Überboten durch folgende Ueberraschung. Der Geschichtsschreiber Juvenal des Ursins berichtet:Als am 22. August 1389 Jsabeau von Bayern, die Gemahlin Karls VI., an der Notre-Dame vorbei ihren Einzug gehalten habe, sei ein als Engel ver­kleideter Knabe von einem der Thürme herabgelassen worden und habe der Königin einen schönen Kranz aus das Haupt gesetzt."

* Gegen Dummheit kämpfen Gotter selbst vergebens. Einem Einwohner in Wanfried war sein Schwein erkrankt. Aus den Rath einerklugen Frau" wurden an einer Stange drei Zwiebeln befestigt und, nachdem alle Ritzen des Stalles verstopft waren, diese Stange durch eine eingebrochene Oeffnung

in den Stall über das Schwein derartig gesteckt, daß die Zwiebeln gerade über das Schwein zu hängen kamen. Trotz­dem ist das Schwein verendet. Vielleicht waren es zu wenig Zwiebeln!

+t Kassel, 2. Juni. Hessischer Städtetag. Aus den Verhandlungen des gestern und heute Hierselbst ab­gehaltenen Hessischen Städtetages ist als von allgemeinem Interesse u. A. Folgendes hervorzuheben: Trotz des erst einjährigen Bestehens sind dem Städtetage von den 64 Städten des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen bereits 45 beigetreten, welche sämmtlich hier vertreten waren. Den Vorsitz führte Oberbürgermeister Westerburg-Hanau. Die finan­zielle Lage des Vereins ist eine sehr günstige. In den Vor­stand wurden die Herren Bürgermeister Klöler-Kaffel und Oberbürgermeister Rang-Fulda gewählt. Die Regelung der Erhebung der Hundesteuer in den kurhessischen Städten im Hinblick auf das Gesetz vom 26. Juni 1840 bildete dann den ersten Gegenstand der Berathung. Ueber die historische Entwicklung des Gesetzes und die vielen Mängel erstattete Oberbürgermeister Rang-Fulda ein umfassendes Referat, das darin gipfelte, es möchten die zu gewerblichen Zwecken ge­haltenen Hunde erheblich niedriger, die der Jagd-Dilettanten aber erheblich höher besteuert werden. Auch Luxushunde seien mit einer Steuer von 6 Mk. zu gering getroffen rc. rc. Aus allen diesen Gründen empfehle sich Aufhebung der bisherigen und Einführung neuer Gesetzesbestimmungen, ähnlich wie das am 1. März 1891 in Altpreußen eingesührte Gesetz, wonach der Höchstsatz der Hundesteuer 20 Mk. betrage. Dasselbe empfahl der Correserent Oberbürgermeister Westerburg- Hanau, woraus der Städtetag einstimmig beschloß, ein des- sallsiges Ersuchen an die Staatsregierung zu richten. Daraus wurde über die Aushebung der kurhessischen Sabbathordnung vom Jahre 1801 berathen. Dieselbe enthält ganz veraltete Bestimmungen, die für das vorige Jahrhundert gepaßt haben mögen, jetzt aber Lächeln erregen. Die Presse hat schon seit Jahren die Beseitigung dieser Ge­setzesantiquität gefordert. Unter Anderem wird das Sitzen vor den Hausthüren, das Herumgehen auf den Straßen während des Gottesdienstes, Drängen und Schieben in der Kirche rc. unter Strafe gestellt. Streng genommen darf man also in ganz Kurhessen des Sonntags Vormittags nicht über die Straße gehen, wenigstens nicht spazieren gehen. Mit den Referenten sprach sich der Städtetag einstimmig für Be­seitigung der Sabbathordnung aus. Herr Regierungs- Präsident Rothe, welcher wiederholt in die Debatte griff, glaubte denn auch eine zeitgemäße Reform der Sabbathord- nungen in Aussicht stellen zu können.

* Ein ergötzlicher Zwischenfall spielte sich in voriger Woche nach der letzten Vorstellung Buffalo Bills in Duisburg ab. Die Zuschauer verließen eben ihre Tribünen und die Wilden" drängten sich durch das Publikum in ihre Zelte, als ein Maurer, welcher ebenfalls Zuschauer gewesen war, auf einenCowboy" zuschritt, ihm von hinten auf die Schulter klopfte und den verdutzt um sich Schauenden mit der Frage überraschte:Na, Willem, wat häwwe se dann met Dich gemak?" Und derCowboy" antwortete im reinsten Kölner Volksdialect:Süch, der Jupp! Jo, met mer fangen se alles an." Diese Worte erregten bei den Um­stehenden stürmische Heiterkeit. Der Maurer verlor sich darauf im Gedränge, derCowboy" aber zog sich zurück ins Zelt zu seinenStammesgenossen".

* 75000 Kilogramm Maikäfer sind bis zum 24 v. Mts. in Genf eingestampft worden, die allein in diesem Kanton gesammelt wurden. Trotz dieser Menge sieht es in den Äesten der Laubwälder noch ganz braun aus, Alles hängt voll von dieser Landplage, die weder der lange, außer­ordentlich kalte Winter noch der furchtbare Reif am 18. v. Mts. beseitigt oder auch nur vermindert hat.

* Ein sächsischer Kandidat der Philologie sucht in Berlin eine Wohnung. Er findet ein ihm passendes Zimmer und will gerade mit der Vermietherin abschließen, als diese fragt, wer er sei und wie er heiße. Auf seine bescheidene Antwort entgegnet die Dame stolz:Ich bedaure sehr- ich vermiethe nur an Cavaliere." Der schüchterne Sachse geht. Aus dem Vorplatze begegnet ihm der Kammersänger Z., ein Vollblut-Berliner, der sich ebenfalls die Wohnung ansehen will. Als auch dieser die Antwort erhält, daß die Wohnung nur für Cavaliere zu haben sei, erwidert Z.:So? Na, da steigen Sie mir den Puckel 'rauf." Das hört der Sachse, und er ruft von unten hinaus:Dadrum mecht ich nach- treeglich auch ganz gehorschamst gebäten haben?"

* Die Zahl der Hundertjährigen. Seit dem Jahre 1861 wird in Preußen die Zahl der bei den Volkszählungen ermittelten über 100 Jahre alten Personen zu- sammengestellt, und seit 1864 sind auch Erhebungen über die Zahl der in diesem Alter gestorbenen Leute gemacht worden. Nach dem Ergebniß der Volkszählungen betrug ihre Zahl in Preußen am 3. Dezember 1861 63 männliche, 72 weibliche, am 3. Dezember 1864 97 männliche, 138 weib­liche, 1867 152 männliche, 245 weibliche, 1871 147 männ­liche, 287 weibliche, 1875 141 männliche, 240 weibliche, 1880 128 männliche, 231 weibliche und am 1. Dezbr. 1885 24 männliche und 57 weibliche Personen. Weitaus die Mehr­zahl der bei den Volkszählungen ermittelten angeblich über 100 Jahre alten Personen ist in denjenigen Landestheilen gezählt worden, in denen ein verhältnißmäßig großer Theil der Bevölkerung slavischer oder jüdischer Abstammung ist.

* Ein Geheimuiß, welches der Mensch, sei er nun Mann oder Frau, während seines Lebens auf's Sorgfältigste ge­hütet hat, kommt unweigerlich an den Tag, wenn die be­treffende Person sich nach ihrem Ableben seuerbestatten läßt: nämlich das Geheimniß der falschen Zähne. Bei der Feuerbestattung verbrennt nämlich der ganze thierische Körper zu einer vollkommen gleichen weißen Masse, Knochen sowohl wie Muskeln und .Sehnen- da aber die künstlichen Zähne aus geglühtem Material bestehen und somit den Verbrennungs­

prozeß schon einmal durchgemacht haben, so werden sie voll­ständig unversehrt bleiben, durch den Rost nach unten falle« und sich dort beim Sammeln der Aschenreste unversehrt vor­finden.

* Ein seltsamer Tribut. Die 1888 zur Stadt erhobene Gemeinde Lambrecht in der Pfalz genießt in den in der e Nähe gelegenen Waldungen, die der berühmten Wein-Stadt ' Deidesheim gehören, daö Weiderecht. Für diese Nutznießung muß jährlich am Pfingstdienstag ein Gaisbock unter be­stimmten Formalitäten abgeliefert werden. Wie lange dieser mittelalterliche Gebrauch zurückreicht, ist nicht genau zu er­mitteln. Die früheste darauf bezügliche Urkunde vom Jahre 1534 sagt schon, daß seitunfürdenklichen Zeiten" dies der Fall sei. Während früher der jüngste Bürger, d. h. der, der zu­letzt geheirathet hatte, den Bock überbringen mußte, besorgt in der neueren Zeit stets der Gemeindehirt das Führeramt. Seit dem später noch zu erwähnenden Bockprozeß v. I. 1851 ließ man auch die Klausel fallen, daß das Thier vor Sonnen­aufgang also vor 41/2 bis 5 Uhr zur Stelle sein müsse. Aber an der Bedingung, daß der Weg durch den Wald, der immerhin drei Stunden beträgt, und nicht etwa ans der Landstraße zurückzulegen sei, wird heute noch sestgehalten. Der Hirte empfängt nach der Uebergabe die traditionelle Flasche Wein nebst Käsebrod. Der wie ein römisches Opser- thier mit Blumen geschmückte Bock selbst wird dann öffentlich versteigert und gewöhnlich von einem Wirthe erworben, der ihn dann auskegeln läßt. Wie Pfälzer Blätter berichteten, war dies auch Heuer am Pfingstdienstag der Full. Als die französische Revolution so manche mittelalterliche Einrichtung wegsegte, dachten wohl auch die Lambrechter daran, dem Tribut ein Ende zu machen. Aber Napoleon I. bestätigte durch Erlaß, gegeben im Feldlager von Aranda de Duero in Spanien (1800), daß Lambrecht auch weiterhin liefern müsse annnettement comme jusqu ä present un bouc bien cornu et bien capable. Auch jetzt noch darf die bezirksthierärztliche Bescheinigung nicht fehlen, das das Thier in jeder Beziehung gesund und tauglich zur Zucht sei. So fand denn die Tributleistung regelmäßig statt bis 1851, als etwas Unerhörtes und Vertragswidriges geschah. Das Thier war unterwegs widerspenstig geworden, sodaß sich der Führer genöthigt sah, es zu knebeln und aus einem Schubkarren außerdem noch lange nach Sonnenaufgang zu präsentiren. Der Bock wurde nicht angenommen - es entstand der so­genannte Bockprozeß, der sieben Jahre dauerte und mit der Entscheidung endete, daß das Thier geführt und nicht ge­fahren werden solle. So geschah es bis zur Gegenwart. Im Jahre 1858 selbst wurden acht Gaisböcke auf einmal nach- geliesert. Schließlich sei noch erwähnt, daß alle Vorschläge, die Bocklieserung durch Geldzahlungen zu ersetzen, abgewiesen wurden, indem Deidesheim, wie Shylockaus seinem Schein" besteht. Im Meyer'schen Conversations - Lexikon von 1888 findet sich unterLambrecht" Folgendes verzeichnet: Die Stadt muß nach altem Herkommen alljährlich am Pfingst­dienstag für ein Weiderecht einengutgehörnten und gut- gebeutelten" Gaisbock nach Deidesheim liefern."

* Die Studirkuh. Einen drolligen Vorwand hat ein Student gebraucht, um von seinem Vater einen Zuschuß zu erringen. Besagter Bruder Studio, der Sohn eines wohlhabenden Landmannes, leidet trotz der reichlichsten Geldsendungen an beständigem Mangel anMoos." Wie diesem Uebel gewöhnlich abgeholsen wird, ist ziemlich allgemein bekannt. Die bewährte Methode ist immer die gleiche: bald der Austausch entbehrlicher Utensilien gegen klingende Münze. Aber damit ist schließlich nur wenig geholfen. Wer also nur Halbwegs in der glücklichen Lage ist, an seine Familie appelliren zu können, der schreibt nun so oft es nur geht nach Hause und erbittet Vor-, Zu- und Nachschüsse aller Art. Ein Student braucht gar so viel. Und nun gar ein Medi­ziner. Diese Instrumente, diese theureu Bücher, diese Gelder für Collegieu und Curse und sonstige Spesen! Es ist jammer­voll! Nun, auch unser Bruder Studio hat unermüdet aus dem Born des väterlichen Säckels geschöpft, bis er schließlich vor lauter Bedarf gar nicht mehr wußte, wofür er noch Geld verlangen sollte. Doch bald kam die Erleuchtung über ihn und er bat den Vater ebenso kurz als dringlich um die rasche Zusendung von 100 oder mehr Mark, damit er mit dieser Summe eine Kuh kaufen könne, deren er unbedingt zu medi­zinischen, speciell aber zu Jmpfstudien benöthigte. Papa scheint nicht an der Nothwendigkeit des Studienobjects, wohl aber an den Viehkenntniffen seines Sohnes gezweifelt zu haben, denn, rasch entschlossen, fuhr er zu dem Sohne, suchte aber vorher einen bekannten Viehhändler auf, erstand nach reiflicher Ueberlegung eine prachtvolle Kuh und eilte nun erst in die Wohnung des Sohnes, um ihn mit seinem Erscheinen und der Meldung von dem glücklichen Einkäufe freudig zu über­raschen. Der wird seine Freude an der Jmpskuh gehabt haben.

Landwirthschaftliche Winke und Rathschläge.

Beiträge rum landwirihschaftticheu DerficheruugSwese«.

UnS Oberhefsen, Ende Mat.

Im Monat Mai, der nun hinter uns liegt, find zwar die Un­wetter noch nicht so häufig, wie in den heißen Monaten Juni und Juli und die verheerende Gewalt dieser Wetter zeigt sich noch nicht so deutlich, wie im Hochsommer. Trotzdem haben wir schon in den Zeitungen gelesen, daß da und dort Schadenwetter gehaust und vieles Unheil angerichtet haben.

Das sind ernste Mahnungen für die Landwirthe, einerlei ob kleine oder große, ob reiche oder arme. Kann nicht eine einzige verlorne Ernte den fleißigsten Mann an den Bettelstab bringen! Wir müssen uns also nach Schutzmitteln umsehen, welche die schweren Verluste abzuhalten im Stande sind. Es ist selbstredend, daß wir keine Schutzdächer oder große Regenschirme, Blitzableiter, Wasserfänger um Aecker und Wiesen anbringen können. In Gärten, also im ganz kleinen Betriebe ließe sich schon eher etwas in letzterer Hinsicht anfangen. Das einzige Mittel ist: Viele treten zusammen, heben die schwere Last und tragen gemeinschaftlich den Verlust, mit kurzen Worten: Die Versicherungsanstalten sind die wahren Schutzmittel gegen Ueberschwemmung, Hagel, Feuer, Dietz» seuche und Lebensgefahr.