Nr. 52
Dienstag den 3 März
1891
Gießener Anzeiger
Keneral'-Wnzeiger
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KchuLAr-Zc Ai.r.
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Bekanntmachung,
Maul- und Klauenseuche, hier Verbot des Gießener Marktes betreffend.
Mit Rücksicht auf das Bestehen der Maul- und Klauen- | seuche in einem Gehöft zu Gießen, sowie aus den gestern - constatirten Ausbruch der Seuche in zwei Gehöften zu Annerod i und in einem zu Trohe untersagen wir hiermit die Abhaltung des auf 4. März l. I anberaumten Rindvieh- und Schweinemarktes zu Gießen.
Gießen, den 2. März 1891.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, den 27. Februar 1891. Betr.: Den Wiesengang.
Das Großherzvgliche Kreisamt Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien d-S Kreises.
Nach Art. 7 der Wiesenpolizeiordnung ist im nächsten yjcoimt der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zn- ziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen.
Wir beauftragen Sie deshalb, dieselben hierzu baldigst aufzufordern und uns die über den Wiesengang auszunehmenden Protokolle bis längstens 10. April d. I. vorznlegen.
In diesen Protokollen haben die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:
1) ob die Anordnungen, welche sic bei dem letzten Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nichts
2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden,: hierbei wird den Wiesenvorständen besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, MovS 2CV aus die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Entwässerungsgräben, ans die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und auf die Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren;
3) Verbefserungsvorschläge in Bezug auf größere Wiescn- fluren, namentlich solche, zu deren Ausführung die Bildung von Wassergenossenschaften nach dem Gesetze vom 30. Juli 1887 über die Büche und nicht ständig fließenden Gewässer (Regierungs-Blatt S. 159) erforderlich ist.
Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, jedem der betreffenden Wiesenbesitzer speciell eröffnen wollen, welche Mängel der Wiescnvorstand vorgefnnden hat und daß diese Mängel Ginnen der vom Wiesenvorstand zu bestimmenden Frist so gewiß zu beseitigen wären, als sonst die nöthigeu Herstellungen aus Kosten der Säumigen angeordnet würden. Nach sruchtlosem Ablaus der gesetzten Frist wollen Sie nach Anhörung des Wiesenvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind die von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einzusendendcn Protokollen einstweilen zu erwähnen.
Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Theil- nehmern zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verhindert, am Rundgange Therl zu nehmen, so ist dieses am Schlüsse des Protokolles zu bemerken.
Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Grvßhcrzog- lichen Bürgermeister oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortseinwohnern, welche Wiesen besitzen oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nicht mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Ergänzung des Wiesenvorstandes vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in besonderer Verhandlung vorlegen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Mittwoch den 11. März 3891, Nachmittags 3 Uhr, wird auf Lonys Felsenkeller in Grstz-n eine GeneriUve des Sandwirthschaftlichett
Bezirksverrir-S GieHen abgehalten werden.
Alle Mitglieder des landw. Bezirksoereins und der landw. OrtSvereine sowie alle Freunde d<r Landwirthschaft werden | zu dieser Versammlung hierdurch ergebenst eingeladen. j
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in chren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und aus zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.
Tagesordnung:
1) Vortrag des Herrn Landwirthschaftslehrers Leithiger über Wiesenbehandlung.
2) Berathung über Hebung der Rindviehzucht,
3) „ „ „ „ Schweinezucht.
M „ „ „ „ Ziegenzucht.
5) „ „ „ „ Geflügelzucht.
6) Berathung über den Antrag des Thierschutzvereins auf Anpflanzung von Hecken auf Wüstungen zum Schutze der Singvögel.
Gießen, den 23. Februar 1891.
Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der landwirthschaftliche Loealvesein Gießen Mittwoch den 4. Mär? L I., Nachm. 5 Uhr, auf dem Lsnz'schen FeisenS-eller
eine ArZsstrNuLg von Saatfrucht und Saat- kavtoffeln veranstalten wird. Zum Besuche derselben werden auf Ersuchen des landw. Localvereüis alle Landwirthe des Kreises eingeladen.
Nach Beschluß des Ausschuffes des landw. Bezirksvereins soll mm in diesem Frühjahr der Bezug von Saatfrucht und zwar ron Hafer und Gerste, sowie von Saatkartoffeln, letztere aus fremden Gegenden, vermittelt werden. Die Saatfrucht wird, falls preiswürdige und schöne Maare am 4. März l. I. zu Gießen ausgestellt werden sollte, von dem Ausschüsse des landw. Bezirksvereins daselbst für die Besteller angekauft werden.
Der Ankauf von Saatkartoffeln aus fremden Gegenden empfiehlt sich, weil in diesem Winter die Kartoffeln vielfach erfroren sind.
Nach Beschluß des Ausschusses soll der Bezug von Suttons Magnum bonum, und der Daberffchen Kartoffel, welche zu 2 JL 50 $ pro Centner angeboten worden ist, durch den landw Bezirksverein vermittelt werden. Der Transport der Kartoffeln kostet jedoch pro Waggon ä 200 Centner und zwar der Magnum bonum 140 .X, also 70 H pro Centner, und der Daber'schen Kartoffel 200 «X, also 1 Jl. pro Centner. Hierzu kommt noch die Vergütung für den Sack mit 30 pro Stück, 1 Cenrner haltend
Es wird dies unter dem Ansügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) daß Landwirthe, welche durch Vermittelung des landw. Bezirksoerems Saatfrucht und Saatkartoffeln zu beziehen wünschen, ihre Anmeldungen dis zum 11. März l. I. bei dem Unterzeichneten einzureichen haben;
2) daß bei Bestellungen von Mitgliedern des landw. Bezirks Vereins, welche den Betrag von 30 «X nicht übersteigen, die Kosten des Transports der Saatfrucht und Karloffeln bis zur Effenbahn Station Gießen aus die Bezirksvereinskafse übernommen werden, daß bei größeren Bestellungen dagegen die Vereinsmitglieder die Kosten des Transports des Saatgutes insoweit zu übernehmen haben, als die Bestellung den Betrag von 30 <X übersteigt;
3) daß Bestellungen von Landwirthen welche nicht Mitglieder des landw. Bezirks Vereins sind, ebenfalls aus- gesührt werden Dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landw. Bezirksvereins werden und sich bei dem Unterzeichneten zu diesem Br Hufe anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten;
4) daß die Zahlung bei Empfang der Frucht und Kartoffeln alsbald zu erfolgen hat.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in Ihren Gemeinden veröffentlichen zu laffen, Anmeldungen entgegenzunehmen und umgehend und längstens bis zum 11. März d. I. an mich einzusenden.
Gießen, den 21. Februar 1891.
Der Director des landw. Bezirksvereins Gießen.
Jost
Derrt?ches Reich.
Darmstadt, 28. Februar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute den Generallieutenant und Commandanten Frhrn R?der v. Diersburg, den Oberstlieutenant a. D. Frhrn. v. Tschämmer u. Osten, den
Major Plock, Bezirkscommandeur vom Landwehrbezirk Frankfurt a. M., den Hauptmann Clößner vom 2. Großherzogl. Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116, den Bürgermeister Seelinger von Lampertheim, den Bürgermeister Ofen loch von Bürstadt, die Reallehrer Dr. Strohmann und Kost von Friedberg , den Salinen - Jnspector Born- scheuer von Theodorshalle.
nn. Darmstadt, 28. Februar. Zweite Kammer der Landstände. Nach Verkündigung einer Anzahl neuer Einläufe tritt das Haus in die Weiterberathung des Budgets und zwar Hauptabtheilung III, Jndirecte Auflagen, Cap. 4 Tit. 1, Tranksteuer von Wein und Vorstellung der Wirthe des Großherzogthums wegen Abschaffung der Weinsteuer.
Seitens Großherzoglicher Regierung ist auch im heutigen Capitel die Steuer mit 295000 Mk. ins Budget eingestellt. Die Regierung stützt sich dabei aus die Thatsache, daß in allen Ländern, in welchen Weinbau getrieben .wird (Baden, Württemberg, Elsaß-Lothringen) eine Besteuerung des Weinverbrauchs staltfinde und auf die fernere Thatsache der vom Reich erhobenen Abgaben von Bier und Branntwein. ES falle daher jeder Grund fort, in Hessen von einer Stener- \belastung des Weines, der ohnehin mehr das Getränke der reicheren Leute sei, abzusehen.
Abg. Pennrich hält es für eine schreiende Ungerechtigkeit, daß der Wirth außer seiner Gewerbe-, Grund- und Einkommensteuer auch noch Steuer von Wein bezahlen solle. Auch den Versuch, die Privaten zur Weinsteuer heranzuziehen, halte er für verunglückt, deßhalb empfehle es sich, die Steuer gänzlich fallen zu lassen. In anderen Ländern, in Bayern, Preußen, wo doch auch nicht wenig Wein gebaut werde, kenne man eine solche Steuer nicht. Die Behauptung, daß es sich hier nur um ein paar Pfennige handele, sei nicht richtig, 60 bis 80 Mk. würden pro Stück Wein gezahlt; das sei doch gewiß keine Kleinigkeit. Wolle der Wirth seine Steuer auf seine Consumenten abwälzen, so würde diese erst recht als ungerecht bezeichnet werden, indem der kleine Mann, der Arbeiter, dann die Steuer - trage, während der Reiche in seinem Haus unbesteuerten Wein trinke. Gleichmäßige Belastung eines Jeden, das sei einzig das Richtige. Wolle man einen Ersatz für diesen Ausfall suchen, so sei dies leicht durch Einführung einer Klassenlotterie - auch die Heranziehung des Hausirhandels und der Wanderlager zur Gewerbesteuer sei eine gute Finanzquelle. Uebrigens habe das Haus nicht uöthig, sich über die Beschaffung eines Ersatzes die Köpfe der Regierung zu zerbrechen.
Abg. Michel spricht in gleichem Sinn. Wein sei ein Naturproduet und daher durch die Gewerbesteuer hinlänglich besteuert. Bei Bier und Branntwein fei es etwas anderes,- dieses seien Jndustrieproducte und könnten, weil in großen Massen producirt und consumirt, recht gut eine Steuer vertragen. Auch vom ethischen Standpunkt aus werde er für Abschaffung der Steuer fein, weil hierdurch dem Schnapsgenuß eine Concurrenz geboten fei. Er ist für Erhöhung der Einkommen- und Capitalrentensteuer.
Auch Abg. Friedrich vertritt den Standpunkt, daß die jetzige Art der Weinbeftenernng durch die Wirthe eine ungerechte ist.
Ministerialrath Baur: Nachdem bereits drei Redner gegen die Position „Weinsteuer" sich ereiferten, sei es auch an der Zeit, den Standpunkt der Großherzoglichen Negierung zu präcisiren. Derselbe sei der gleiche wie vor drei Jahren und im Allgemeinen lasse sich nichts Neues darüber sagen. Die Regierung halte mit Entschiedenheit an der Steuer fest, so lange für den Ausfall keine Deckung vorhanden fei. Er weist noch auf die Länder hin, in welchen die Steuer bestehe, und mit großen Unzuträglichkeiten verbunden fei.
Abg. Wolfs kehl erklärt, für die Beseitigung der Steuer sei von den Wirthen schon ein Ocean von Papier und Druckerschwärze verschwendet worden. Ihn lasse Dieses äußerst kühl. Man könne nicht vorsichtig genug sein in der Aushebung von Einnahmequellen, wo mau von allen Seiten im Hause mit Neuforderungen komme, und wo man mehr fordere als die Regierung. (Rus: Nebenbahnen.)
Ob es angenehm im Publikum berühren werd?, wenn der Einkommensteuerzettel höher ausfalle, das wolle er bezweifeln. Er ist für Besteuerung des Weins nach der Ausschußmehrheit.
Auch Abg. Osann spricht gleichfalls gegen die Steuer.
Abg. Pfaunstiel stellt sich auf die Seite der Re- gieruitg und betont, daß durch den Wegfall der Steuer Theile des Landes mitzutragen hatten an dem Ausfall, in denen fast gar kein Wein getrunken werde. Wer Wein trinke, solle ihn auch bezahlen.
Da noch 14 Redner eingeschrieben sind, wird die Debatte abgebrochen, um am Dienstag wieder fortgesetzt zu werden.


