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betreffend die Rechtsverhältnisse im Schutzgebiete Südwest- Afrikas vow 10. August 1890. Außerdem bringt derReichs­anzeiger" eine Versügung betreffend die Ausübung consulan- scher Befugniffe und den Erlaß polizeilicher und sonstiger, die Verwaltung betreffender Vorschriften in Deutsch-Ostafrika.

Bonn, 1. Januar. Der Eisgang des Rheins hat sich zwischen Unkel und Remagen gestellt, was seit 1843 nicht mehr vorgekommen ist.

Antwerpen, 1. Januar. Infolge des andauernden Frostes ist der Rand der Schelde so gefährlich geworden, daß der Lootsenverein beschlossen hat, keine Lootsen weiter zu ent­senden. Größere Dampfboote, welche versucht haben, den Fluß hinaus zu fahren, haben nach Vliessingen zurückkehren müssen. DerPrecurseur" meldet, daß der DampferPrin­zessin Louise" im Middelgat mit zerbrochener Schraube liegt.

Liffabon, 1. Januar. Ein vorläufiges Uebereinkommen zwischen Portugal und dem Congostaate in Betreff der Lunda-Angelegenheit ist heute hier aus folgender Grundlage unterzeichnet worden: Die beiden beteiligten Par­teien verhandeln direct mit einander- eventuell soll die Ver­mittelung des Papstes und der Schiedsspruch einer befreunde­ten Macht in Anspruch genommen werden.

Wochenbeitrag Jahresbeitrag

Lohnklasse

Lohnklasse I.

der

den

Werthe

zum

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Im Jahre 1891 sind es

Ilbeshausen, 30. December.

Jahresarbeilsverdienst;

c. für Mitglieder von Knappschaftskassen der 300sache 2f 0 Jahre, daß die hier am schwarzen Flusse stehende sogen.

Die Mühle ist in

Betrag des vom Kassenvorstand festgesetzten durchschnittlichen

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9

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II. III. IV.

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1, 1

1, 1.

2.

4 Lohnklassen eingetheilt, ten Betrüge zu entrichten:

I II III IV Die

Pfg.

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77

täglichen Arbeitsverdienstes der betr. Masse, jedoch mindestens der ortsübliche Lagelohn des Beschäftigungsortes-

d. für alle übrigen, nicht unter a. bis c. fallenden Ar­beiter der 300fache Betrag des ortsüblichen Tagelohnes des

Teufels müh le" erbaut wurde.

orangefarbenem Druck.

Das Auskleben der Beitragsmarken auf die Quittungs­karten (auf der Vorderseite: Namen der Versicherungsanstalt, ausstellende Behörde oder Stelle, Datum, Vor- und Zunamen, Geburtstag und Geburtsort des Versicherten, Nummer; auf der Innenseite: 52 Felder zum Markeneinkleben, Raum für Ausrechnung der Karte) besorgen statt der Arbeitgeber in Hessen die Gemeindebehörden, Organe der Krankenkassen oder- besonderen Stellen (s. oben), welche auch die Karten aufbe­wahren (falls der Versicherte nicht die Aushändigung ver­langt). Diese Hebestellen ziehen die vollen Beiträge vom Arbeitgeber ein, und dieser bringt bei jeder Lohnzahlung wie­der die Hälste des Beitrages den Versicherten in Abzug.

Besondere Vorschriften gelten für in einem regelmäßigen Arbeitsverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber nicht stehenden, vorübergehend beschäftigten (unständi­gen) Arbeiter (z. B. Wäscherinnen). Sie können die Versicherungsbeiträge durch Einkleben der Marken im Voraus selbst entrichten und Rückersatz der Hälfte von dem Arbeit­geber, welcher sie zuerst in der Woche beschäftigt, beanspruchen. Macht der Versicherte von jener Befugniß des Einklebens keinen Gebrauch, so hat der Arbeitgeber die Marke zu ver­wenden und zu entwerthen. Eine Anmeldepflicht der Arbeit­geber besteht bei diesen unständigen Arbeitern nicht.

Der zur Selbstversicherung Berechtigte verschafft sich bei den zur Ausstellung der Karten bestimmten Stellen eine Quittungskarte, kaust sich Doppelmarken (s. oben) und klebt sie wochenweise ein. Aus Ansuchen übernehmen die Stellen die Aufbewahrung, die Markenverwendung und Beitrags­einziehung.

Quittungskarten, deren sämmtliche Felder mit Marken beklebt sind, werden gegen neue umgelauscht, die alte Karte geht an die Versicherungsanstalt zur Aufbewahrung. Der Versicherte Achält eine Bescheinigung über den Inhalt jeder umgetauschten Karte. Verzieht ein Arbeiter an einen andern Ort, so muß er die Karte an der Ausbewahrungsstelle ab­holen/' wer neu anzieht, gebe seine Karte der Stelle ab.

Der Umtausch muß bei Verlust der Giltigkeit der Karte bis zum Schlüsse des vierten Jahres seit ihrer Ausstellung erfolgen. Diese Vorschrift hängt damit zusammen, daß der Rentenanspruch erlischt, wenn während vier aufeinanderfolgen­der Kalenderjahre nicht mindestens 47 Marken geleistet sind. Hat der Versicherte seine Quittungskarte verloren, oder ist sie zerstört oder unbrauchbar geworden, so muß er sich eine neue Karte ausstellen lassen und hierbei nachweisen (z. B. durch Zeugniß des Arbeitgebers), wie viel Marken aus der alten Karte eingeklebt waren.

Einträge über die Führung oder die Leistungen des Versicherten oder sonstige Vermerke sind bei Strafe verboten.

Die Beiträge und Renten bemessen sich nach dem Jahresarbeitsverdienst- als solcher gilt, falls nicht Arbeitgeber und Versicherte einen höheren Betrag vereinbaren: a. für Mitglieder einer Orts-, Betriebs-, Bau- oder Jnnungskrankenkaffe der 300fache Betrag des durchschnitt­lichen Lohnes, bezw. Arbeiisverdienstes, nach welchem der Krankenkassenbeitrag berechnet wird-

b. für land- und forstwirthschaftliche Arbeiter, salls sie nicht Mitglied einer Orts- oder Betriebskrankenkasse, der vom Kreisamt festgesetzte und bekannt gemachte durchschnittliche

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(Schluß folgt.)

Die Invalidilsts- «nd Altersversicherung im Großherzogthum Hessen.

(Fortsetzung.)

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Schneider 6, Schreiber 2, Schuhmacher 6, Stellmacher 2A Strumpfwirker 1, Tischler 1, Tuchmacher 1, Tüncher 4, Ver­golder 1, Weber 1, Ziegler 2, Zimmerleute 1.

Im Monat December wurden entlassen 29 und zwar in Stellung durch die Colonie 2, auf eigenen Wunsch 18, auf Requisition der Behörde 1, in die Familie zurück 8.

Verpstegungstage im December 1890: 3341. Gearbeitet wurde an 2726 Tagen, hierunter 334 Tage für fremde Rechnung.

Seit Bestehen der Colonie sind ausgenommen worden 1619 Mann, dagegen abgegangen 1502- bleibt Bestand 117 Mann.

Kleine Mittheilungen aus dem Großherzogthum. Bei der im November 1890 au der Großh. technischen Hochschule in Darmstadt abgehaltenen Diplom-Hauptprüsuug wurde den Studirenden Max Halder aus St. Gallen und Joachim Teichmüller aus Bernburg das Diplom als Electro-Jngenieur ertheilt. In Darmstadt beginnt am 6. Januar der Betrieb der Volksküche nebst Kaffeehalle. Es werden daselbst den ganzen Tag über verabreicht: Kaffee mit Milch per Taffe 5 Pfg., mit Zucker 6 Pfg., Butterbrod zu 5 Pfg., kalter Schmit 10 Pfg., Mittagessen (Suppe, Gemüse und Fleisch), 30 Psg., Gemüse und Fleisch 25 Pfg., Suppe und Gemüse 20 Psg., Suppe 10 Pfg., Abendessen je nach den Speisen 1525 Psg. In Auerbach wurde am 30. December der Bahnarbeiter Morchel von einem Schnellzuge überfahren und sofort getödtet. Bei der Hessischen Ludwigs- bahn sind ca. 4000 Leute zur Versicherung bei der Alters- nnd Invaliditäts-Versicherung verpflichtet, die Arbeiter haben , ca. 31 000 Mk., die Bahn dieselbe Summe jährlich zu zahlen, j Am 31. December wurde dem in Darmstadt wohnenden Locomotivsührer Stein von der Hessischen Ludwigsbahn das rechte Bein abgefahren. St. war bei der Ankunft in Darm­stadt in Begriff, seine Maschine mit Wasser zu versorgen - während er das Wasserrohr hielt, trennte sich der Tender von der Maschine, St. fiel herunter und wurde von der nach­folgenden Maschine überfahren. Kurze Zeit nach dem Unfälle starb Stein.

Jahres­arbeitsverdienst bis 350 Mk. 350550 550850 über 850

Büchern und Zeitschriften historisch bekannt und ist ein Kunst­werk des 17. Jahrhunderts. Die Gesächer derselben sind- mit geschnitztem Holzwerk verziert. Der Erbauer hat Hans geheißen, weshalb sie hier die Hansenmühle genannt wird. Wie der NameTeufelsmühle" entstanden ist, darüber hat man verschiedene Sagen. Der y Pfarrer Bindewald in Frischborn erwähnt sie ebenfalls in seinem Oberhessischen Sagenbuch.

dt. Neu Ulrichstein, 1. Januar. Monatsbericht der Ar beiter-Colonie pro December 1890. Ende December 1890 sind in der Colonie stellen-, resp. arbeitslos 117 Mann. Dieselben vertheilen sich auf das Groß- herzogthnm Hessen 34, Königreich Preußen: Brandenburg 4, Provinz Hannover 5, Provinz Hessen-Cassel 9, Provinz Hessen-Nassau 13, Provinz Posen 1, Provinz Pommern 3, Provinz Ostpreußen 2, Provinz Westpreußen 1, Provinz Rheinlande 11, Provinz Sachsen 5, Provinz Schlesien 1, Pro­vinz Schleswig-Holstein 1, Provinz Westfalen 1. Königreich Bayern 11. Königreich Württemberg 1. Großherzogthum Baden 2. Großherzogthum Oldenbmg 2. Großherzogthum Mecklenburg 2. Herzogthum Braunschweig 1. Thüringische Staaten 6. Kaiserreich Oesterreich 1.

Hiervon waren: Arbeiter 40, Anstreicher 2, Apotheker lr Bahnbeamter 1, Bäcker 6, Barbier 1, Bergmann 1, Brauer 1, Buchbinder 1, Buchdrucker 1, Former 1, Gärtner 2,

Locales uttfc KskSVLnzielies.

Gießen, 2. Januar. I

Herr Lehrer Nud. Rückert, seither provisorischer Lehrer I am Realgymnasium, wurde definitiv an genannter Anstalt I angestellt.

Das Jahr 1891 ist ein gemeines Jahr von 365 Tagen. I In demselben werden je zwei Sonnen- und Mondfinsternisse I stattfinden. Die beiden totalen Mondfinsternisse am 23. Mai I und 15. November, sowie die erste ringförmige Sonnen- I finsterniß am 6. Juni werden in unseren Gegenden sichtbar | sein. Die beweglichsten Feste fallen wie folgt: Aschermittwoch I auf den 11. Februar, Ostern aus den 29. März, Pfingsten I auf den 17. Mai.

Morgen Samstag Nachmittags von 2 Uhr ab wird I die hiesige Regiments-Capelle auf der Eisbahn des Eisvereins I concertiren (f. Jnserateniheil).

-ck. Aus Oberheffen, 1. Januar. Die Jahreswende I gleicht dem Markstein, an welchem angekommen der Wanderer I rückwärts schaut auf den zurückgelegten Weg. Gar mannig- I faltig sind diese Rückblicke, verschieden nach den verschiedenen I Zweigen der Cultur. Wir möchten hiermit einen Rückblick I werfen auf ein Gebiet, das seltener als andere von politischen I Zeitungen behandelt wird, weil man es den einschlägigen I Fachblättern überläßt, wir meinen den Stand der Kirchen- I musik in unserer Provinz, speciell der Kir ch en o rg e ln. I Es kann aber nicht Zweck dieses Artikels sein, den groß- I artigen Fortschritt im Bau der Orgeln, ihrer Technik, ihrer I vervollkommneten Einrichtung usw., wie er sich seit 1600, in I welchem Jahre man zum ersten Male in Frankfurt a. d. O. I die Orgel als Begleiterin und Führerin des Gemeindegesanges I in Anwendung brachte, zu beschreiben oder zu schildern, sondern I es gilt hier nur mit Freuden zu constatiren, daß im ver- I laufenen Jahre sich ein sehr segensreicher Fortschritt auf I diesem Hauptgebiet der Kirchenmusik bemerkbar gemacht hat. I Wer kennt sie nicht, die alten, vom Wurm zerfressenen Kirchen- I orgeln mit ihren schreienden, quiksenden, schnurrenden Stimmen I und Tönen, wie sie früher in den meisten Dorfkirchen anzu- I treffen waren und heute, glücklicherweise immer seltener, noch einzeln anzutreffen sind? Wie kann ein solcher Jammerkasten den Kirchengesang und damit den Gottesdienst heben helfen? Allerdings ist bei den Landleuten der Sinn und Geschmack für Musik und Kirchenmusik im Besonderen nicht so geweckt | und ausgebildet wie bei den Städtern. Und er konnte das um so weniger werden, als eben die Orgeln der Dorskirchen I ein armseliges Machwerk und noch armseligerer Intonation i und Spielart sich die Wage hielten. Mithin konnte das kirchliche musikalische Gesühl nicht gebildet, sondern nur ver­schlechtert werden. Auch fehlten meist die Mittel, gute Orgeln anzuschaffen, weil sie im Preise zu hoch standen. Das ist aber gegenwärtig anders geworden. Die Firmen Bernhard- Gambach und Förster-Lich liefern recht gute Orgeln zu wirklich billigen Preisen. Eben diese Gelegenheit ermöglichte in vielen Fällen die Ersetzung der alten, für die heutigen Anforderungen des Gottesdienstes völlig unzureichenden Orgeln durch neue, mit allen Errungenschaften moderner Technik ge­bauten Orgeln. So wurden von genannten Firmen im ver­flossenen Jahre außer uns nicht bekannten Gemeinden Orgeln geliefert nach Selnrod, Blofeld, Appenrod, Hopsgarten, Burkhards, Bleidenroth, Nieder-Ohmen und in Arbeit be­findlich für Watzenborn und Usenborn. Die Kosten für einige dieser Orgeln wurden durch milde Beiträge aufgebracht. Oft flössen diese Gaben reichlich, so gab ein Bauernhaus in Hopf­garten allein 150 Mk., gewiß ein schöner Zug löblichen Gemeinsinns. Ueberhaupt zeugt die Anschaffung neuer Orgeln von vermehrtem kirchlichen Sinn und kirchlicher Opferwillig- feit, und das ist in einer Zeit allzu materiellen Dichtens und Trachtens gewiß mit Freuden zu begrüßen. Möchten auch im neuen Jahhc wieder eine Anzahl dieser alten Orgelkasten, wie sie immer noch zu finden sind, durch neue Werke ersetzt werden und möchten die Gemeinden, die noch solche Orgeln besitzen, sich ein Beispiel nehmen an der Opserwilligkeit ge­nannter Gemeinden.

Beschäftigungsortes -

q. für land- und forstwirthschaftliche Betriebsbeamte der vom Kreisamt zu ermittelnde Jahresarbeitsverdienst.

Mit Rücksicht aus die Unterschiede der Lohnverhältnisse in den einzelnen Gegenden sind sämmtliche Versicherte in in jeder derselben die bemerk-

7 Mk. 28 Psg.

10 40

12 48

15 60 des Gesetzes ist

Vcrnri Achtes.

* Darmstadt, 31. December. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Aüergnädigst geruht: mit Wirkung vom 1. Januar 1891 ab die Wahrnehmung der Functionen eines Administrators der Hofmeiereigüter dem Mitgliede der oberen landwirthschastlichen Behörde Oeconomierath Wilhelm Müller dahier provisorisch zn übertragen.

* Darmstadt, 31. December. Heute Vormittag scheuten in der Wilhelminenstraße hinter der katholischen Kirche zwei Pferde, welche Se. Kgl. Hoheit der Großherzog früher als Geschenk des Kaisers von Rußland erhalten, und gingen mit dem leichten Wagen, in dem zwei Kutscher saßen, durch. Hierbei ging ein Rad des Wagens verloren und jagten die Pferde mit dem nunmehr auf drei Rädern laufenden Wagen um die Kirche nach der unteren Wilhelminenstraße zu. Die Zuschauer glaubten jeden Augenblick, daß die Insassen des Wagens herausgeschleudert würden, doch gelang es dem Kutscher mit saft übermenschlicher Anstrengung, an der Kreuzung der Hügelstraße die Pferde zum Stehen zu bringen, so daß weiteres Unglück nicht entstand.

* Offenbach, 30. December. Zur Abänderung der hessischen Landgemeindeordnung, die Wahl der Bürger­meister betreffend, haben die Bürgermeister der Land­gemeinden unseres Wahlkreises eine Vorstellung an die Großh. Staatsregierung gerichtet, welche, nach Aufführung der be­kannten Beschwerden, darin gipfelt:Die diesbezüglichen Bestimmungen der Landgemeindeordnung dahin geneigteft ab­ändern zu wollen, daß die Ernennung der Bürgermeister iw. den Landgemeinden des Großherzogthums aus den von den Stimmberechtigten durch Wahl vorgeschlagenen Candidaten zn erfolgen hat, daß aber nicht jedesmal der höchstbestimmte Candidat ernannt werden muß, sondern daß auch ein Can- didat mit geringerer Stimmenzahl als Bürgermeister bestimmt werden kann."

* Worms, 31. December. Auf Anregung der Stadt Mainz erklärte sich die gestrige Stadtverordneten-Sitzung bereit, bei

1 Großh. Staatsregierung dahin zu wirken, daß es den Stadt-

Die Einziehung der Beitrage erfolgt aus die einfachste Weise nach dem Muster der Pfennigsparkaffen durch tzinkleben einer Beitragsmarke in die Quittungs­karte des Versicherten. Die Versicherungsanstalt gibt nach Farbe, Aufdruck n. s. w. erkennbare, den Geldwerth der «inzelnen Lohnklassen darstellende Marken aus, welche an ter. Postschaltern verkauft werden,

" ' von 14 Psg. für Lohnklasse I.

Hauptsache bei der Handhabung offenbar die Feststellung der Invalidenrenten. Für jede Invalidenrente kommt in Anrechnung: der Zuschuß des Reiches mit 50 Mk., ein von der Versicherungsanstalt zu leistender Anfangssatz (Grundstock) von 60 Mk., mithin ein fester Betrag von zusammen 110 Mk., welcher durch jeden geleisteten Wochenbeitrag sich um einen bestimmten Betrag erhöht. Der Steigerungssatz beträgt:

2 Psg. für jede Beitragsmarke

Glaser 1 , Glasmacher 1 , Gürtler 1, Handschuhmacher Hausbursche 1, Kaufleute 6, Kellner 1, Kesselschmiede Kupferschmied 1 , Maschinenbauer 1, Maschinenheizer Maschinenschlosser 2, Maler 1 , ^Netzger 1, Mechaniker Sattler 1, Schirmmacher 1, Schlosser 6, Schmiede

(hergestellt in rothem Druck) von 20 Psg. für Lohnklasse II.

(hergestellt in blauem Druck) von 24 Psg. für Lohnklaffe III.

(hergestellt in grünem Druck) von 30 Pfg. für Lohnklasse IV.

(hergestellt in rotbraunem Druck)

,, von 28 Psg. für Selbstversicherer und freiwillig sich Versichernde- die letzteren Marken sind Doppel­marken,' zusammengesetzt aus einer in blauem Druck herge­stellten Marke für Lohnklaffe II. und einer Zusatzmarke in