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Vorständen überlassen werde, von der kommunal»^_teuer- erhebung für eine ober mehrere untere Steuerklapen Ab­stand zu nehmen, jedoch unter dem Vorbehalte, daß durch den praktischen Eintritt einer ermöglichten Steuervergünstigung m keiner Weise die politischen Rechte verkürzt werden. Von der Einsendung einer diesbezüglichen Eingabe soll noch die Stellungnahme des Städtetages in dieser Frage abgewartet werden. _ , m

* Bingen, 30. December. Laut telegraphischer Nachricht hat sich das Eis des Rheines bei der Loreley fest- aestellt. Bei der momentan anhaltenden Kälte dürfte bei dem kleinen Wasserstande des Rheines der Fluß wohl auch hier bald zum Stehen kommen.

* Der glücklichen Stadt Gens ist abermals eine c o l o n a l e Erbschaft zugefallen. Der soeben in Kairo verstorbene Prof. Gustave Revillod vermachte nämlich feiner Vaterstadt Gens testamentarisch sein in Varembc bei Genf belegenes Museum Ariana (im Werthe von etwa 4 Millionen Francs), ferner sein Landgut im Werthe von 600000 Francs, eine Million in Werthpapieren und eine Lebensversicherung im Betrage von 10O 000 Francs. Die Leichenfeier wird aus Kosten der Stadt Genf erfolgen. _______________

Verkehr, Land- nnd

Vom 1. Januar 1891 ab winde die Wortgebühr für Telegramme nach Schweden Norwegen auf nach

»Ttecü.nlanb auf 30 Pfg., nach Bulgarien auf 20 Pi? ermäßigt. Die Mmdestgebühr von 60 Pfg. für ein Telegramm bleibt unoer- inbcrt.

Kindcrkirche Vormittags 11 Uhr: Psarrer Schlosser.

Bibelstunde am Montag den 5. Januar, Abends 8 Uhr, in der Kleinkinderschule; Jak-busbrief Eap. 4 von Vers 13 an: Richtige Verfügung über das eigene Leben: So der Herr will! Pfarrer Dr. Naumann.

Missionsstunde am Donnerstag den 8. Januar. Abends 6 Uhr, in der Kirche. Pfarrer Dingeldey.

Am Sonntag den 11. Januar: Landesmifsr ortsfest, an diesem Tage Kirchencollecte für die äußere Mission.

Die Pfar^aefchäfte in der Woche vom 4. bis 10. Januar besorgt Pfarrer Dingeldey.

Kirchliche Anzeigen der Stadt Gießen.

Evangelische Gemeinde. Gottesdienst.

Sonntag nach Neujahr, 4. Januar:

Vormittags 97« Uhr: Pfarrer Dingeldey.

Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Schlosser.

Beichte und heiliges Abendmahl im Abendgottes­dienst. ____

Zur Enthebung von Neujahrsbesuchrn

haben nachträglich noch folgende Herren der Kleinkinder-Bewabr- anstalt Gaben gespendet: Stadtrath Wtlh. Lober und Lehrer an der höheren Mädchenschule Dr. Molly. Endlich ist vn» durch Herrn Professor D. Gottschick aus Universitätskreisen anläßlich erlaßener Neujahrsbesuche eine besondere Gabe von 28 Mk. 10 Pfg. übergeben worben^ ^sen Gebern saaen wir unfern herzlichsten Dank.

Gießen, am 2. Januar 1891.

Der Vorstand der Kleinkinder-Bewahranstalt.

Dr. Naumann, Pfarrer.

Katholische Gemeinde.

Sonntag nach Neujahr, 4. Januar:

Samstag: Nachmittags um 4 Uhr und Abends um W Uhr @dCß©onntUiTggen§ von 6 Uhr an Gelegenheit zur hl Beichte; um 7-7 Uhr Austheilung der hl. Communion; um 7-8 Uhr Früh­messe; um 8/410 Mr Hochamt mit Predigt. Nachmittags um 7,3 Uhr Christenlehre und Andacht.

Gottesdienst in der Synagoge.

Samstag, 3- Januar.

Freitag Abend 4°° Uhr, Samstag Morgen 83° Uhr, Samstag Mittag 3« Uhr, Samstag Abend 5«> Uhr.

Gottesdienst der israelitischen KeligionsgeseUschast.

Freitag Abend 3" Uhr, Samstag Vormittag 8»° Uhr, Samstag Nachmittag Uhr, Samstag Abend 4*° Uhr.

Gedenket der hungernden Vögel!

ßimbtttd, 3. Januar. Fruchtmarkt. Rother Weizen JL 16 70, weißer Weizen XKorn JL 13, Gerste «4L 10., Hafer 7 25 Erbsen JL, Kartoffeln JL

Amtliche Prüfung der Lichtstärke des Leuchtgases.

Vorschriftsmäßige Lichtstärke bei 150 Liter stündlichem Gas­verbrauch 13 bis 15 deutsche Vereins-Paraffinkerzen.

Monat December 1890: 14'/, Kerzen.

Buchner.

Submission. UlnnstMn W o\se»

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Gnauth.

107

Bekanntmachung

59

Anmeldungen

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Aeilgeöotenes.

Director Volz.

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57

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Heller-Liufrn, per Pfund 22 10 Pfund für «X 2.t

Gießen, den 29. Deomber 1890 .

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth.

Die mit dem 9. Januar k I. ftei werdende Controleur - Stelle bei der Stadt, mit welcher eine Jahresvergütung von 500 JL verbunden ist, soll auf ein Jahr anderweit besetzt werden. Bewerber um dieselbe wollen ihre Gesuche bis zum 6 k. MtS. bei der unterzeichneten Behörde einreichen.

Gießen, den 31, December 1890

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth.__

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Steinhauerarbeiten Zimmerarbeiten Dachdeckerarbeiten Spenglerarbeiten Schlofferarbeiten Glaserarbeiten Schreinerarbeiten Weißbinderarbeiten Pflasteiarbeiten Tapezierarbeiten Eisen- und Röhren-

Lieserung

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Formularien zu An- und Abmeldungen find aus unserem Bureau sowre von dem Kaffebottn erhältlich.

Gießen, 2. Januar 1891.

Großh Bürgermeisterei Gießen.

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empfiehlt [89] ©mit Fischbach.

------ [92

Vergebung von Bauarbeiten.

Die nachstehenden zur Erbauung eines Schulgebäude- sür die Gemeinde Beuern erforderlichen Arbeiten und Lieferungen sollen Donuer-tag, 8. Januar n. I.,

Nachmittag- 1 Uhr, im Saal des Gasthauseszur Ger­mania" in Beuern im Submissions­wege vergeben werden und zwar: veranschlagt zu

Bekanntmachung.

Die Pläne über den Ausbau des Vicinalweges von Gießen rach Gleiberg liegen 14 Tage lang zur Einsicht auf dem Stadtbauamte offen. Einwendungen dagegen können innerhalb dieser Zeit, bei Meldung des Ausschusses, bei der unterzeichneten Stelle vorgebracht werden.

für die bezüglichen Arbeiten sind bis spätestens Sams­tag de« 10, L Mts , Borm 11 Uhr, bei dem Stadtbauamte einzureichen, woselbst vorher in den üblichen Amtsstunden die einschlägigen Zeichnungen, Voranschläge und Ueber- nahmü-Bedingungen offen liegen. Gießen, den 2. Januar 1891. Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth. 108

Bekanntmachung, die Einziehung der Beiträge für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung betreffend.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Bethelligten, daß die Ein- riehung der Beiträge für diejenigen der hiesigen Ortskrankenkaffe oder einer Fabrikkrankenkaffe nicht angehörenden und demgemäß bei der unterzeichneten Behörde zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung angemeldeten Personen, welche zu einem Arbeitgeber oder Dienstherrin in einem ssändigru ArbeitS oder Dienstverhältniß stehen,'in vierwöchentlichen Perioden postnumerando und zwar derart erfolgen wird, daß die für die abgelaufene Periode zu zahlenden Beiträge bei dem betr. Arbeitgeber durch den Stadtkassediener Gengnagel abAedolt werden.

Die erste Woche der Versicherungspflicht umfaßt die Zeit vom 1. bis 4. Januar bezw. die erste vierwöchenüiche Erhebungsperiode die Zeit vom 1. bis 25. Januar; die erste Erhebung findet sonach vom 20. d. MtS.

Kieslieferung

Kostenvoranschläge, Pläne und Be­dingungen liegen bei Großh. Bürger­meisterei daselbst zur Einsicht offen.

Gießen, am 29. December 1890. Der Kreisingenieur:

waltungsgebäude des Gas- und Waffer- werkes sollen weiter nachstehende Ar­beiten mittelst Submission vergeben veranschlagt zu

Abführung der Heizgase, für Salons, Wohn- ichlaf- und Krankenzimmer, grosse Säle, Kirchen

Nach S 100 des Reichegesetzes vom 22. Juni 1889 sind die Beiträge i des Arbeitgebers und der Versicherten von dem Arbeitgeber zu ent­richten bezw. vorzulegen. Die Arbeitgeber find aber berechtigt, bei der Lohnzahlung den von ihnen beschäftigten Personen die Hälfte der Beiträge in Abzug zu bringen.

An wöchentliche« Beiträgen gelangen a Person zur Erhebung: in Lohnklasse I 14 Psg. in Lohnklaffe III 24 Pfg.

II 20 IV 30

Die Arbeitgeber bezw. Dienstherrn haben deshalb die für ihre ver- sichervngspfltchtigen Personen zu zahlenden Versicherungsbeiträge gegen Ende jeder vierwöchentlichen Erhebungsperiode zur Abholung bereit zu halten und den Beitrags-Antheil des Versicherten je nach der Lohnzahlung mrückzubehalten oder später in Abzug zu bringen.

lieber die erhobenen Beiträge wird in der Regel Quittung Nicht er- Heilt, dagegen steht jedem Arbeitgeber Einsicht der von uns festgesetzten Erhebungsliste über die Beiträge bei dem abholenden Kaffeboten frei.

Etwaige Reclamationen gegen die angeforderten Beiträge sind sofort nach der Anforderung bei uns vorzubringen; Rückstände werden auf administrativem Wege beigetrieben.

Für diejenigen Personen, welche im Maiife oct vierwvchent- lich-n Erheb-ngspertode ihren Dienst verlassen- müffen die Beistcherungsbeiträge und zwar bis zum Ablauf der Woche, in welche die Beendigung des Arbeitsverhältniffes fällt, dieeet o« uns und zwar vor dem Weggang des betr. Arbeiters oder Dienstboten abgeliefert werden, da die Quittungskarte von dem Arbeiter vor deffen Abreise abgeholt werden muß und die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältniffes fälligen Beiträge erhoben und in der Quittungskarte durch Marken verwendet sein müffen.

Für Personen, welche Wege« bescheinigter mit Grwerbs- «nfädigkeit verbundener Krankheit von mindestens sieben Tagen und höchstens einem Jahr verhindert sind, ihr ArbeitS- oder Dienstverhältniß fortzufetzen, oder zur Erfüllung idrer Wedrpsttcht esngezogen stvd. sind für die Dauer ihrer Krankheit bezw. Militärdienstzeit Beiträge »icht zu leisten; doch kommen denfelven auf Vorlage der nothwendigen Bescheinigungen bezw Militärpapiere diese Zeiten als Beitragszeiten in Anrechnung. Diese Bescheinigungen find daher immer baldmöglichst und spätestens durch den Kaffeboten bei Abholung der Beiträge bei uns ein-

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