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der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen. Großh. Prüfungs-Commission

für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende: Dr. Zeller.

politische Ueveesicht.

Gießen, 29. Januar.

Das 31. Geburtsfest unsers Kaisers ist in allen Theilen des deutschen Vaterlandes freudig gefeiert worden, wie die hierüber vorliegenden zahlreichen Berichte bekunden, und auch an vielen Orten des Auslandes, wo Reichsdeutsche in größerer Zahl wohnen, beging man die Geburtstagsfeier des erlauchten Monarchen in entsprechender Weise. Derartige Feierlichkeiten wurden in Wien, Triest, Belgrad, Sofia, Petersburg, Moskau, Rom u. s. w. veranstaltet.

Dem nun verabschiedeten CartellReichstage sind von der Presse aller Parteien eingehende Nachruse gewidmet worden, die sich je nach.der politischen Stellung der einzelnen Blätter anerkennend oder mißbilligend über die vom Reichstage in der nun beendeten Legislaturperiode entfaltete Thätigkeit aus- sprechen. Doch darin stimmen alle diese Epiloge überein, daß sie das Scheitern des Socialistengesetzes als einen Miß- klang bezeichnen, mit welchem der Reichstag seine^Thätigkeit beschlossen habe, und allerdings muß der Fall der Socialisten- vorlage als ein Mißton bezeichnet werden, der sich zwischen der Regierung und einem Theile der bisherigen Cartellmehr- heit ergeben hat. Es ist indessen kaum anzunehmen, daß diese Verstimmung noch schärfer hervortreten werde, die doch lediglich den oppositionellen Parteien zu Gute kommen würde; nur wäre es sehr Wünschenswerth, wenn die Regierung ihre Anschauungen über die weitere Entwickelung der durch das Scheitern des Socialistengesetzes bedingten Lage endlich offen­barte. Bis jetzt liegt in der officiösen Presse noch nicht die geringste Andeutung darüber vor, wie man an leitender Stelle in Berlin über die Möglichkeit denkt, daß auch im nächsten Reichstag das Socialistengesetz abgelehnt werden könnte, was zur voraussichtlichen Folge hätte, daß am kommenden 1. Oc­tober die Ausnahmegesetzgebung gegen die Socialdemokratie ohne jeden Uebergang plötzlich zu Ende wäre.

Fast gleichzeitig haben jetzt auch die Centralleitungen der deulschconservativen und der nationalliberalen Partei ihre Aufrufe zu den Reichstagswahlen veröffentlicht. Beide Kund­gebungen stimmen in vielen Punkten überein, so namentlich in der Hervorhebung der wichtigsten, vom bisherigen Reichs­tage gelösten Ausgaben und in der Versicherung der ferneren unbedingten Treue zu Kaiser und Reich. Doch während der Wahlaufruf der Conservativen die künftige Haltung der Partei in den inneren wie äußeren Fragen der deutschen Politik nur ganz im Allgemeinen characterisirt, entwickelt der national­liberale Wahlaufruf ein förmliches Programm, indem er Vollendung der Rechtseinheit des Reiches, Ausbau der social­politischen Gesetzgebung unter specieller Berücksichtigung des Arbeiterschutzes, eine vorsichtige Colonialpolitik und eine Reihe finanzieller und steuerpolitischer Reformen fordert. Beide Kundgebungen klingen aber in der ernsten Mahnung an alle patriotische Wähler aus, treu und fest zu Kaiser und Reich zu stehen.

Die Neubildung eines bayerischen Infanterie-Regiments ist geplant und soll dasselbe zur Verstärkung der bayerischen Besatzungstruppen in Elsaß-Lothringen bestimmt sein.

Am Montag, den 27. Januar, ist die officielle Bekannt- gäbe der in der deutsch-czechischen Ausgleichsconferenz zu Wien gefaßten Beschlüffe erfolgt. Dem Conferenzprotocoll zusolge ergeben sich als die Hauptpunkte des erzielten Ausgleiches: | 1. Der Landesschulrath für Böhmen wird in eine deutsche und czechische Section getheilt, welche in ihren Wirkungskreisen I durchaus selbstständige Befugnisse haben. In den Nahmen dieses ersten Artikels ist auch die getroffene Verständigung über die sogenannten nationalen Minoritätsschulen eingefügt. 2. Der Landesculturrath wird künftig ebenfalls aus einer deutschen und einer czechischen Section mit einem Präsidial­collegium für gemeinsame Angelegenheiten bestehen. 3. Es wird eine czechische Handelskammer im östlichen Böhmen ge­bildet. 4. Die Bezirks- und Kreisgerichts-Sprengel des Königreichs Böhmen werden nach nationalen Grenzen abge- theilt und zwar derart, daß ein Gerichtssprengel. möglichst nur Gemeinden ein- und derselben Nationalität umfaßt- auch die politischen Bezirke sollen möglichst nach nationalen Gesichts­punkten abgegrenzt werden. Das Prager Oberlandesgericht wird künftig in eine deutsche und eine czechische Abthcilüng zerfallen. 5. Der vom böhmischen Landtage beschlossene Sprachengesetzentwurs, welcher von der Regierung nicht sanc- tionirt worden ist, wird dem Landtage im Herbste zur Ab­änderung nochmals vorgelegt werden. 6. Die böhmische Land­tagswahlordnung wird einer Resorm unter Wahrung des jetzigen Besitzstandes der Parteien unterzogen werden und ist die Errichtung nationaler Curien im Landtage beschlossen worden. Diese Beschlüsse waren noch vor ihrer Veröffent­lichung den am Sonntag in Prag stattgefundenen Abgeordneten- Versammlungen der Deutschen, der Altczechen und des Groß­grundbesitzes unterbreitet worden und von denselben einstimmig gutgeheißen worden. Alsdann erschien der Führer der Deutschen, Schmeykal, in den Versammlungen der Altczechen und des conservativen Großgrundbesitzes, woraus Dr. Rieger Namens der Altczechen und Fürst Karl Schwarzenberg Namens des conservativen Großgrundbesitzes in der Versammlung der deutschen Abgeordneten erschienen, die gegenseitige Begrüßung war überall eine sympathische und ist hiermit der nationale Ausgleich in Böhmen in aller Form besiegelt worden. Nur

die Jungczechen stehen noch grollend zur Seite, doch können sie an den vollzogenen Thatsachen nichts mehr ändern. Die sämmtlichen großen Wiener Blätter begrüßen diesen Abschluß der Ausgleichsangelegenheit aus's Freudigste und wenn die Neue Fr. Pr." erklärt, es sei dies mehr, als je die kühnsten Optimisten zu hoffen gewagt und könne dies den Grundstein zu einer ganz neuen Entwickelung und Erstarkung Oester­reichs abgeben, so erscheint diese Freude wohl gerechtfertigt. Die Meldungen über Personalveränderungen im Ministerium Taaffe infolge des Ausgleiches sollen unbegründet sein.

Ueber den Stand der englischportugiesischen Verhandlungen wegen der südafrikanischen Streitaffaire verlautet in jüngster Zeit gar nichts mehr. Dieser Umstand scheint zu dem Gerücht Veranlassung gegeben zu haben, daß eine Unterbrechung in den Verhandlungen eingetreten sei, welches Gerücht jetzt in­dessen von Lissabon aus als unbegründet bezeichnet wird. Mit dem Conflict hängt übrigens die beschlossene Versetzung des bisherigen portugiesischen Gesandten in London, d'Antas, nach Paris offenbar zusammen.

Neueste Nachrichten.

WoW telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 28. Januar. Abgeordnetenhaus. Der Vertrag wegen Fortdauer des thüringischen Zoll- und Handels- Vereins wurde in dritter Lesung ohne weitere Erörterung genehmigt, ebenso der Etat des Kriegsministeriums. Beim Domänenetat erklärte Minister Lucius , daß die Festsetzung eines Pachtminimums bei der Pachtung von Domänen über­schätzt werde, zweckmäßiger würden die Durchschnittspreise zu Grunde gelegt. Im Fortgänge der Sitzung wurde eine Reihe kleinerer Etats, darunrer diejenigen der Forsten, des Kron-Fideicommißsonds, der Staatsarchive und des Geheimen Civilcabinets erledigt. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. Etats für Landwirthschast, Gestüte und Steuern.

Berlin, 28. Januar. Die Abendblätter melden: Nach soeben von Zanzibar in privaten hiesigen Kreisen eingetroffener telegraphischer Meldung Wißmanns besetzte derselbe die Plantage Lewa in der Nähe des Panganiflusses in der Pro­vinz Usambara wieder- die Plantage erfreute sich eines aus­gedehnten Betriebes, bis der arabische Aufstand die Plantage mit allen Anlagen zerstörte.

München, 28. Januar. Der bei der gestrigen Hoftafel auf Se. Majestät den Kaiser vom Prinzregenten ausgebrachte Toast lautete:Ich trinke aus das Wohl Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, Meines hohen Verbündeten und treuen Freundes. Gottes Segen walte auch ferner über ihm." Hierauf stieß der Prinzregent mit dem preußischen Gesandten Grafen Rantzau an. Gras Rantzau gibt heute Abend zu Ehren des Kaiserlichen Geburts­tages eine Tafel, zu welcher das diplomatische Corps und die Staatsminister eingeladen sind.

München, 28. Januar. Wie dieAllgemeine Zeitung" vernimmt, wird bei der wahrscheinlich am 6. Februar in der Kammer der Reichsräthe stattfindenden Berathung über die bekannten Anträge der Kammer der Abgeordneten wegen des Placet und der Zulassung der Redemptoristen der Staats­minister von Crailsheim die Stelle des in der Reconvalenz befindlichen Staatsministers von Lutz vertreten, das gleiche findet auch bei den bevorstehenden Verhandlungen über den Cultusetat in der Kammer der Abgeordneten statt.

Weimar, 28. Januar. Der Großherzog genehmigte das Entlassungsgesuch des Staatsministers Stichling und ernannte zu seinem Nachfolger den Geheimrath Groß.

Wien, 28. Januar. Sämmtliche Blätter äußern die größte Genugthuung über die Ausg l ei ch ser g ebnisse. DasFremdenblatt" hebt die Mäßigung und Klugheit sämmt- licher Parteien und des Cabinets hervor. Durch den Wieder- Eintritt der Deutschen m den böhmischen Landtag erscheint der Parlamentarismus in Oesterreich gefestigt und alle die Verfassung bedrohenden Gefahren beseitigt. DiePresse" sagt, die Idee der Gerechtigkeit durchzieht das ganze Aus­gleichswerk. Der Ausgleich beruhe auf dem Gedanken, welcher die Kraft Oesterreichs bildet: daß das Staatswohl keine Unter­drückung auch nur der kleinsten Nation erheische. Der Aus­gleich werde! zum bleibenden Ruhme des weisen und gütigen Monarchen beitragen. DieNeue Freie Presse" meint, der Ausgleich bedeute den Beginn einer neuen Zeit. Die Politik schroffer Abwehr gegen Taaffe und die Unzufriedenheit hat vielleicht ihr Ende erreicht. Doch bedeute der Friede in Böhmen noch nicht die Versöhnung der Linken mit Taaffe. Der Ausgleich rückt jedoch die Deutschen in den Vordergrund, welche sich jedoch Mäßigung auserlegen werden. Sämmtliche Blätter betonen die Wichtigkeit des Ausgleichs nicht nur für Böhmen, sondern für das gesammte Reich, dessen Kraft da­durch gefestigt sei.

Prag, 28. Januar. Bei der heutigen Sitzung der Handelskammer zwecks Neuwahl des Präsidiums gaben die deutschen Mitglieder die Erklärung ab, sich an der Wahl auf Grund der öfters kundgegebenen Anschauungen nicht be­theiligen zu können, sie hegten indessen angesichts der freudigst begrüßten Vorgänge der letzten Tage die Hoffnung, durch eine weitere Ausgestaltung des Ausgleichswerkes den letzten Nest der bisherigen Zurückhaltung beseitigt zu sehen. Der Vorsitzende begrüßte diese Erklärung sehr srendig und gab i der Erwartung baldiger Beseitigung der schwebenden Differenzen Ausdruck. Es werde dann ein neuer Geist des Friedens und der Eintracht bei dem gemeinsamen Wirken in die Kammer einziehen. Unter begeisterten Hoch- und Slavarusen wurde daraus das bisherige Präsidium wiedergewählt. Im weiteren Verlaufe dieser Sitzung beantragte Sobotka Namens der deutschen Mitglieder' die Vertagung der Vorbereitungen zu der Ausstellung auf den 15. Februar, weil angesichts des Ausgleichs die Betheiligung der Deutschen an der Aus­stellung zu gewärtigen sei. Unter Zustimmung der Deutschen wurde die Verlängerung der Frist bis zum 12. Februar be- I schlossen. Der Präsident gab daraus seiner Freude Aus­

druck, mit den deutschen Mitgliedern sich in gemeinsamer Arbeit bereinigen zu können.

Bern, 28. Januar. Die Arbeiterschutz-Conserenz soll im Ständerathssaale stattfinden. Der Bundesrath legt einen Entwurf der zu berathenden Fragen vor.

Paris, 28. Januar. Tirard legte dem Ministerrathe einen Gesetzentwurf vor, dahingehend, das Marsfeld seiner Eigenschaft als Militärübungsplatz zu entkleiden und die daraus errichteten bedeutendsten Weltausstellungsgebäude dauernd zu erhalten.

In der Angelegenheit des Zusammenbruchs des Kupsersyndicates ist die Voruntersuchung beendet. Die Angelegenheit kommt vor das Zuchtpolizeigericht.

Paris, 28. Januar. Das gestern von den Bou- l a n g i st e n anläßlich des Jahrestages der vorjährigen Wahl veranstaltete Bankett war von etwa 1500 Personen besucht.

Arras, 28. Januar. Von der CompagnieLens" sind gestern drei Grubenarbeiter entlassen worden, welche dem jüngst gebildeten Syndicat angehörten. Auf die Weigerung der Compagnie, diese Maßregel zurückzunehmen, beschlossen die Arbeiter einen sofortigen allgemeinen Aus st and. Nur sehr wenige setzten die Arbeit fort.

London, 28. Januar. DieMorning Post" feiert den Geburtstag K a i s e r Wilhelms durch einen Artikel, worin es heißt, der Kaiser habe durch seine persönlichen Eigen­schaften den Erbanspruch darauf, ein großes Volk zu be­herrschen - gestern habe er von seinem Volke die spontane Anerkennung dieser wichtigen Thatsache erhalten. Im Reiche hätte gestern die ernste enthusiasmirende Sprache widergehallt, mit welcher der Kaiser den Wunsch ausgedrückt habe, die Lage der Handwerkerklassen zu heben. Seine Unterthanen wüßten wohl, daß er versuchen würde, dies zu thun. Ihre Be­grüßung zu seinem Geburtstage beweise, daß sie wohlgeneigt seien, ihre nationalen Probleme seiner Obhut anzuvertrauen.

Helsingsors, 28. Januar. Die Nachricht österreichischer Zeitungen von einer beabsichtigten Beschränkung der Auto­nomie Finnlands ist gänzlich unbegründet. Die erwähnte Commission wurde eingesetzt, um Erleichterungen des beider­seitigen Eisenbahnverkehrs herbeizusühren und die Frage, betr. die Beseitigung der Verschiedenheiten des Zoll-, Münz- und Postwesens zu studiren, wodurch die Solidarität des finn­ländischen Finanzwesens in keiner Weise würde beeinttächtigt werden.

Petersburg, 28. Januar. Anläßlich des Geburtstages des Deutschen Kaisers wurden gestern der Botschafter v. Schweinitz und der Militärbevollmächtigte Villaume zum Frühstück bei dem Kaiser im Anitschkowpalais geladen.

Bukarest, 28. Januar. Bei den gestrigen sechs Neu­wahlen wurden 5 Anhänger der Regierung gewählt. Der Versuch der Opposition zur Anstiftung von Unruhen blieb erfolglos- die Wahlen verliefen in voller Ordnung.

Washington, 28. Januar. Das Repräsentantenhaus nahm die Gesetzvorlage an, wonach seidene Bänder mit einem Einfuhrzoll von 50 pCt. belegt worden- durch Jrrthnm im Gesetz von 1883 zahlten dieselben bisher nur 30 pCt. ________

Loeales uttb provinzielles.

Gießen, 29. Januar.

Im Saale des Cas6 Ebel hielt gestern Abend Herr Univ.-Amtmann Dr. Dietz den angekündigten Vortrag über das Gesetz betr. die Znvaliditäts- uud Altersverficherung vom 22. Ium 1889. Herr Dr. Dietz theilte in seinem ca. fünf- viertelstündigen Vortrage das Wesentlichste aus dem Gesetze, welches sich ebenso wie die die Kranken- und Unfallversicherung betr. Gesetze an die Aussührung der Kaiserlichen Botschaft von 1881 anichließt, mit. Wie das Unfallversicherungsgesetz berufen sei, die infolge von Unfällen arbeits- resp. erwerbs­unfähig gewordenen Personen durch Gewährung einer Ent­schädigung resp. Rente vor äußerster Noth zu bewahren, so bezwecke das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz, den infolge sonstiger Umstände, sowie wegen Alters erwerbsunfähig gewordenen Personen den Lebensunterhalt durch Gewährung einer Rente zu ermöglichen. Die Erreichung dieses Zweckes beruht auf dem Princip der Versicherung, welcher vom vollendeten 16. Lebensjahre an alle Personen unterliegen, die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden, sofern deren Jahresverdienst 2000 Mk. nicht übersteigt, ausgenommen sind Apothekergehilsen. Die Versicherungspflicht kann auch auf Betriebsunternehmer, sowie selbstständige Hausgewerbetreibende ausgedehnt werden, dagegen unterliegen Beamte des Reichs und der Bundesstaaten, sowie pensionsberechtigte Beamte von Commimalverbänden der Versicherungspflicht nicht, sog. kleine Betriebsunternehmer sind, ebenfalls wie bei der Unfallver­sicherung, berechtigt, sich selbst zu versichern, sofern sie das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Gegenstand der Versicherung ist eine Alters- bezw. Invalidenrente. Während erstere ohne Rücksicht aus die Arbeitssähigkeit mit dem vollendeten 70. Lebensjahre gewährt wird, setzt die letztere eine dauernde Erwerbsunfähigkeit voraus, sofern solche nicht infolge eines Unfalls, in welchem Falle die Unfall­versicherung einzutreten hat, eingetreten ist. Bei beiden Arten der Rente ist die Zurücklegung der vorgeschriebenen Wartezeit sowie die Leistung der Beiträge vorausgesetzt, sic betrügt bei der Invalidenrente 5, bei der Altersrente 30 Beitragsjahre, das Jahr zu 47 Beitragswochen gerechnet- durch Krankheiten hervorgerufene Unterbrechung der Beitragszeit kommt hierbei mit zur Berechnung, ebenso die Ableistung der Mllttärdtenst- zeit. Die Mittel zur Gewährung von Invaliden- und Alters­renten werden von dem Reiche, den Arbeitgebern und Arbeitern aufgebracht, derart, daß das Reich jährlich einen Zuschuß von 50 Mk. für die zu zahlende Rente leistet, während die weiter nöthigen Mittel von den Arbeitgebern und Versicherten zu gleichen Theilen aufzubringen sind. Die Beiträge und Renten werden nach der Höhe des Arbeitsverdienstes der Versicherten bemessen. Letzterer ist in 4 Klassen eingetheilt, deren Lohn-