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Nr. 25.
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Gießener Auzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des MontagS.
Die Gießener
KamikteuStälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
Donnerstag den 30. Januar
1890
Gießener Anzeig er
Kenerat-Mnzeiger.
Vierteljähriger ^Sonnemcutspretsr 2 Mark 20 Pfg. mit Bringcrlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.
Redaction, Expedition und Druckerei:
Schutstraße Hlr.7.
Fernsprecher 51.
Amts- und Airzeigeblatt für den Kreis Giefzen.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den IfiMIAlle Annoncen-Bureanx des In- und Auslandes nehme«
folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Dorm. 10 Uhr. WB.« tiyL« HvAltt. Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
„z. Nach Art. 3 der Reblaus-Convention vom 3. November 1881 (Reichsgesetz-Blatt von 1882, S. 125) ist die Zulassung von nicht zur Kategorie der Rebe gehörigen Pflänzlingen, Sträuchern und sonstigen Vegetabilien, welche aus Pflanzschulen, Gärten oder Gewächshäusern stammen, zum internationalen Verkehr unter Anderem davon abhängig gemacht, daß die Unverdächtigkeit der einzelnen Pflanzensendungen durch ein behördliches Zeugniß dargethan wird, aus welchem hervorgeht, daß die Ursprungsanlage nebst der dieselbe in einem Umkreise von 20 Meter umschließenden Bodenfläche keine Rebe enthält und — im Falle früherer Heimsuchung durch die Reblauskrantheit — während eines dreijährigen Zeitraums desinficirt worden ist
In Artikel 9, Ziffer 6 der Convention haben die Vertragsstaaten sich verpflichtet, Verzeichnisse derjenigen Gärtnereien rc„ welche regelmäßigen Untersuchungen unterliegen und amtlich als den Anforderungen der Convention entsprechend erklärt worden sind, herzustellen und sich gegenseitig mitzutheilen.
Diese Bestimmungen sind deutscherseits von Ansang an in dem Sinne gedeutet worden, daß die Ausnahme einer gärtnerischen Anlage in jene amtlichen Verzeichnisse den Besitzer solcher Anlagen von der mit Umständlichkeiten und Kosten verknüpften Beibringung behördlicher Unverdächtigkeitszeugnisse für die einzelnen zur Ausfuhr bestimmten Pflanzensendungen befreien sollte.
Bei dem Widerspruche jedoch, welcher dieser Anschauung seitens einzelner Vertragsstaaten entgegen gesetzt wurde, waren die betheiligten deutschen Handelsgärtnereien bisher genöthigt, für jede in das Gebiet eines jener Staaten auszusührende Pflanzensendung ein behördliches Unverdächtigkeitszeugniß zu beschaffen.
Erst neuerdings haben sich die vertragschließenden Staaten dahin geeinigt, die oben erwähnte, deutscherseits vertretene Auffassung in einem besonderen Zusatze zu Art. 3 der Convention zu allgemeiner Geltung zu erheben; vgl. die in Nr. 27 des Reichsgesetzblatts vom 24. December 1889 veröffentlichte Declaration zur internationalen Reblaus - Convention vom 15. April v. Js.
Hierdurch gewinnen die nach Art. 9, Ziffer 6 der Convention aufzustellenden amtlichen Verzeichnisse derjenigen Gartenbau- rc. -Anlagen, welche regelmäßigen Untersuchungen in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlich (von der betreffenden Polizeibehörde: Polizeiamt oder Kreisamt) als den Anforderungen der Convention entsprechend erklärt worden sind, eine erhöhte Bedeutung.
Es besteht daher die Absicht, alljährlich ein nach Ort-
Feuilleton.
Ballgedanken.
Es ist im Grunde genommen ein Widerspruch, von Ballgedanken zu sprechen, denn aus einem Ball dürfte alles eher zu finden sein, als Gedanken. Wenn aber der Kater Hidi- geigei sich in Betrachtungen über das Küssen erging, bei welcher seelisch - körperlichen Function bekanntlich einem der Verstand stehen bleibt, so kann es, namentlich im Zustande des Ballkaters, vorkommen, daß man sich fragt; „Warum tanzen denn die Menschen?" Freilich müßte diese Frage sofort eingeschränkt werden, denn es gibt menschliche Tanzarten, die mit Bällen nicht im geringsten Zusammenhänge stehen. Wenn man sich den Finger zwischen Thür und Angel eingeklemmt hat, wenn Jemand aufs Hühnerauge getreten wurde oder wenn man sich die Zunge verbrannt hat, so sucht man zumeist seinem Schmerze durch heftige Tanzbewegungen, welche freilich kaum den Beifall der Balletmeister finden dürsten, Ausdruck und Ableitung zu verschaffen. Es ist für tiefsinnige Denker vielleicht durch diese aus dem Schatze der Erfahrungen herausgeholte Bemerkung der Fingerzeig gegeben, das Tanzen als eine Function des „Schmerzes, der jede Creatur durchzittert", und so die Bälle in ihren Grundzügen als pessimistische Conventikel zu erklären. Diese Hypothese findet einigermaßen Bestätigung, wenn man aus unseren Elitebällen den Leidenszug in den Gesichtern der jungen Herren betrachtet, die so schmerzlich dreinschauen, als ob Terpsichore ihnen auf die knappen Lackschuhe getreten wäre. Man muß einen Ball-Schopenhauer in der Erledigung seiner Tanzvflichten studiren, um von der Schmerzlichkeit der Aufgabe durchdrungen zu sein, der sich ein solches Opfer unterzieht. Wenn wir den Ausdruck „Erledigung" gebraucht haben,
schäften und innerhalb derselben nach dem Namen der Besitzer alphabetisch geordnetes Verzeichniß der im Reichsgebiet belege- nen Anlagen der gedachten Art aufzustellen und den Vertragsstaaten behufs Mittheilung an die Eingangs-Controlämter zu übersenden.
Für die Besitzer von Eingangs erwähnten Anlagen, hinsichtlich welcher den gestellten Erfordernissen Genüge geleistet wird, ist daher, insofern dieselben Bodenerzeugnisse in das Ausland befördern, die Aufnahme in das Verzeichniß von Interesse. Hierbei wird jedoch daraus hingewiesen, daß die in Art. 3 der Convention vorgeschriebene Erklärung des Absenders — vergl. Bekanntmachung vom 10. October 1883; Gießener Anzeiger Nr. 239 — nach wie vor jeder Sendung beigefügt werden muß.
Anträge auf Ginreihun« iu da- erwähnte Verzeichniß find für diese« Jahr als bald, für die Folge jeweilig biS zum Schluffe des Kalcnde jahees bei den Gr. Bürgermeistereien bezw. Loealpolizeibeamten anzubringen.
Gießen, am 24, Januar 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
____________________" v. Gagern.____________________
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Directionen des landwirthfchaftlichen Bezirksvereins Mannheim und des badischen Rennvereins Mannheim aus Anlaß des Anfangs Mai d. I. in Mannheim abzuhaltenden Pferde- und Rindviehmarktes eine Verloosung von Pferden, Rindvieh, Silbergegenständen, Fahr- und Nettrequisiten und sonstigen Gerüchen für Haus- und Landwirthschaft veranstalten werden, bei welcher 30 000, eventuell 50 000 Loose ä 2 ausgegeben und Gewinne im Gesammtwerthe von 39 000, eventuell 65 000 «A verloost werden sollen.
Von Großh. Ministerium » es Innern und der Justiz ist den gedachten Unternehmern aus ihr Nachsuchen gestattet worden, die fraglichen Loose im Großherzogthum zu vertreiben.
Gießen, den 25. Januar 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__v. Gagern._________________
Bekanntmachung.
ES wird hierdurch zur öffentlichen Kennmiß gebracht, daß nach Mittheilung der Bürgermeisterei Krofdorf die Strecke des Vicinalweges Odenhausen —Fronhausen in der Nähe des Ortes Odenhausen im Umbau begriffen und deshalb für Lastfuhrwerk in den nächsten 3 Wochen nicht passirbar ist.
Gießen, den 2Z. Januar 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
- v. Gagern.
Bekanntmachung,
die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst aus Grund von Schulzeugnissen betreffend.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch aus die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commisston nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. feinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.
Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden- Auch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:
a) Geburtszeugniß;
b) ein Einwillig un gS-Mt test des Vaters ob.e r Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d) das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.
Zu pos. (I: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahm
so entspricht er vollständig den Thatsachen. Ein solcher Pessimist führt nämlich eine genaue Registratur der tanz- fähigen, das heißt geldkräftigen Tänzerinnen, und beglückt sie je nach der Klasse, in die er sie eingereiht hat. Den Angehörigen der ersten Klasse wird eine Quadrille geopfert, während welcher man leicht Gelegenheit findet, seinen Geist leuchten zu lassen und auf einige Aufmerksamkeit für seine Reden rechnen darf. Für die zweite Klasse, der gegenüber man sich nicht zu weit vorwagen darf, genügt ein Walzer, bei dem man sich eleganter Weise blos mit der Geschwindigkeit eines in den letzten Zügen liegenden Kreisels bewegt - eine nicht zu tiefe Verbeugung — denn bei 15 Grad zeigt sich bereits die Vergnügungstonsur — und die zweite Klasse ist erledigt. Für die dritte wird die Polka gewählt, weil dieselbe nicht jenen innigen Character besitzt, der dem Walzer innewohnt- auch macht ihr Rhythmus das Sprechen nicht leicht möglich und läßt daher kühle Schweigsamkeit als unauffällig erscheinen. Glücklicherweise sind aber die Tanzpessimisten, wie die Pessimisten überhaupt, in der Minderzahl, was die Schmerzerklärung einigermaßen unzulänglich erscheinen läßt. Dann aber muß der Faschings-Hidigeigei weiter fragen: „Warum tanzen denn die Menschen — paarweise ?" Mit dem Sprichworte: „Gctheiltes Leid ist halbes Leid, getheilte Freud, doppelte Freud", welches freilich den traurigen wie den heiteren Tänzern gerecht wird, kann man eine so schwerwiegende Frage nicht abthun. Mit Entrüstung muß die Erklärung eines Spötters zurückgewiesen werden, welcher meinte, man tanze deßhalb paarweise, weil das Tanzen im Grunde genommen ein — vierfüßiges Vergnügen sei. Wohl soll es vorkommen, daß jugendliche Vierfüßler von augenblicklichen Tanzeingebungen erfaßt werden, doch pflegen sie sich denselben in reizloser Alleinigkeit hinzugeben. Nur Kinder, welche noch tiefer in der Verwandtschaft mit den
zurückgebliebenen Zweigen unseres Stammbaumes stecken, geben sich mit großem Eifer Solotanzvergnügungen hin. Es wäre nun sehr verlockend, durch historische und psychologische Auseinandersetzungen dem Tanzvergnügen einen Erklärungsgrund abzuzwingen; aber ein erklärtes Vergnügen ist ein halbes. Das Geheimniß der meisten Vergnügungen besteht in deren Unbewußtscin. So lange unser Herz normal schlägt, fühlen wir es nicht und denken auch nicht über seine Functionen nach, erst mit dem Augenblick, da es uns Ungelegenheiten macht, beginnen wir es zu spüren. Mit dem Tanzen ist es ähnlich. Wer über dasselbe nachzudenken beginnt, beweist, daß er daran kein Vergnügen mehr findet, daß er sich demselben nicht mehr voll hinzugeben vermag. Wie will er aber dann wissen, wie es dem Tanzenden ums Herz ist, „warum die Menschen tanzen?" Als er es hätte sagen können, wußte er es nicht, und nun er es wissen könnte, ist ihm der Gegenstand seines Nachdenkens fremd geworden. Wer will Traumbilder photographiren, lind wer den Traumzustand ergründen, in den versunken die Jugend sich dem Tanze hingibt. Es ist ein trauriges Bekenntniß, das wir machen müssen: Es ist nicht nur schwer, aus Bällen, sondern auch über Bälle sich Gedanken zu machen. Und merkwürdig, dies beschämende Bekenntniß, das wir hiermit sammt seinen Vorstudien allen Tanzlustigen zur Genugthuung preisgeben, stimmt uns gar nicht trübe. Im Gegentheil, es kommt die erfreuliche Erleuchtung über uns, daß es ganz gut ist, wenn es ein Gebiet gibt, aus das der immer selbstherrlicher werdende Kops seine Herrschaft nicht ausdehnen kann. Sonst wird die Welt noch zu gescheit, und dazu ist sie doch wirklich zu schön.


