Ausgabe 
25.12.1890 Zweites Blatt
 
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Mr. 30 L Zweites Blatt. Donnerstag den 25. December

1890

Der

#itfe«<r Anzeiger erscheint täglich, jnif Ausnahme deS MsntngS.

Die Gießener O«»itte«scLtter «erden dem Anzeiger Tlchentlich dreimal beigelegt.

Kießmer Anzeiger

Keneral-Mnzeiger.

Bierteljähriger A-sanemeutsprei» r 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezöge» 2 Mark 50 Pfg.

Redaktion, Sxpediti», und Druckerei:

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Amts- unb JlnjeigeWatt für bett Kteb Gieren.

Rvuahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für dm I Alle Annoncen-Bureaux deS In. und Auslandes nehme»

fvlgmden Tag erscheinmdm Nummer bi- Vornr. 10 Uhr. | GrlMS0eiMge. ^ICgCnCr ^aMlUeN0laNer. Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen

Abonnements - Einladung!

Zum Bezug desGietzener Anzeiger" für T>as 1. Vierteljahr 1891 laden wir hiermit ergebens! ein. Wie bisher, wird derGießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer vbjectiver Uebersicht zur Keuntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nach­richten des Wolff'schen telegraphischen Correspondenz- Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren intb weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben auf dem Lau­fenden. Unterstützt durch au allell Orten der Provinz O b e r h e ss en ansässige Berichterstatter, ist der Gießener- Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Proviuz so frühzeitig wie möglich zur Kenntniß seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des An­zeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthsch aft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens­werten aus dem Gebiete derselben besondere Berück­sichtigung zu Theil werden lassen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe, undJndustrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein ge­diegenes Feuilleton wird neben besonderen Ar­tikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die Gietzener FamilienbliUter", welche dem An- Zeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.

Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, -ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. Januar den Anzeiger kostenfrei zu- ' gestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Exemplare nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werde:: wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnements­betrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht aus­drückliche Abbestellung erfolgt.

Hochachtend

Verlag desGießener Anzeiger" Brühl'sche Druckerei (Fr. Chr. Pietsch).

Amtlicher Lheil.

Bekanntmachung,

die Stellung von Anträgen auf Befreiung von der Versicherungspflicht betreffend.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Luch § 4 Abs 3 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- Gesetzes aus Antrag von der VersicherungSpslicht AU befreien sind:

1) Solche Personen, welche vom Reich, einem Bundesstaat oder einem Communalverbande Pensionen oder Warte­gelder, wenigstens im Mindestbetrage der Invaliden­rente (d. i. 114 Mk. 7O Pf. bis zum 31. December 1895: HO Mk. 94 Pf.) beziehen.

2) Solche Personen, denen auf Grund der reichs- qesetzlichen Bestimmungen über Unsallver- s i ch e r u n g der Bezug einer jährlichen Rente mindestens in dem vorbemerkten Betrage zusteht.

Mit Rücksicht auf die Vorschriften in § 34 Abs. 1 u. 2 kües Gesetzes, wonach die Rentenansprüche ruhen, soweit die Pension (Wartegeld) oder Unfallrente unter Hinzurechnung Ser Invaliden- und Altersrente den Betrag von 415 Mk. Äbersteigen würde, wird es im Interesse zahlreicher Versiche­

rungspflichtiger, welche vom Staat oder einem Communal- verband eine Pension beziehen, oder im Bezug einer Unfall­rente sich befinden, gelegen sein, von der Befugniß zur Stellung des Besreiungsantrags Gebrauch zu machen.

Wir wollen übrigens nicht unterlassen darauf hinzuweisen daß die günstigen Vorschriften für die Uebergangszeit auch bei der Beurthellung der Räthlichkeit des Befteiungsantragr in Betracht kommen.

Bei Stellung des Befreiungsantrags kann das nach­stehend abgedruckte Formular benutzt werden.

Der Antrag ist, soweit es sich um Personen, die im Staats- oder Hofdienst beschäftigt find, handelt, bei der vorgesetzten Dienstbehörde, von anderenPersonen bei der Bürgermeisterei, unter Vorlage der Beweis-Urkunden im Original oder beglaubigter Abschrift, zu stellen und sodann an das Großh. Kreisamt zur Entscheidung einzusenden.

Gießen, am 17. December 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Geschehen den

Vor erscheint . . . .

. . . .........von......beschäftigt

als.........bet............

in

wonach er vom Reiche, von einem Bundesstaate, von einem Communalverbande *) eine jährliche Pension von .. . Mk. . . Pfg. beziehtl)..................

... ,,. Dekret')

überreicht m ..

Verfügung

(wonach ihm auf Grund der retchöges tzltchen Bestimmungen über Unfallversicherung der Bezug einer jährlichen Rente von . . . Mk. zusteht)l) und beantragt zugleich, daß er gemäß $ 4 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 22. Junt 1889 von der Verficherungspflicht be­freit werde.

Zur Beglaubigung:

K. H. Großh. Kretsamt zur Entscheidung überreicht.

......, den . . ten

Anlage:*) Urkunde vom........

Beglaubigte Abschrift des ... .

I. An zu

Ihrem vor am ... . gestellten Anträge entsprechend, befreien wir Sie hiermit gemäß $ 4 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 22. Junt 1889 von der Verficherungspflicht, da Sie nachgewiesen Haden, daß Sie vom Reiche, von einem Bundes­staate, von einem Communalverbande) eine jährliche Pension im Mindestbetrage der Invalidenrente bestehenl) (daß Ihnen auf Grund der retchsgesetzltchen Bestimmungen über Unfallversicherung der Be­zug einer jährlichen Rente im Mindestbetrag der Invalidenrente znsteht). *)

Die vorgelegten Urkunden

geben wir Ihnen anbei wieder zurück.

Anl.:

II. Nachricht von l der Großh. Bürgermeisterei zur ev. Bedeutung der Stellen für die Ausstellung der Quittungs- karten und Einziehung der Beiträge.

III. Nachricht von I der Großh. ?) Formular für Befreiungsautrag.

*) Unzutreffendes ist durckzuftreichen.

2) Vorgesetzte Dienstbehörde, die den Antrag gestellt hat.

Gießen, den 17. December 1890. Betr.. Wie vorhergehend.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeiftereierr de- Kreises.

Wir empfehlen Ihnen die Gemeindebediensteten, welche eine Pension von mindestens HO «/& und diejenigen Personen, welche eine Unfallrente von mindestens 110 pro Jahr beziehen, auf vorstehende Bestimmungen aufmerksam zu machen v. Gagern.

Gießen, den 16. December 1890. Betr.: Die Jnvaliditäts- und Altersversicherung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreise-.

Zu einer Besprechung über die Ausführung des rubr. Gesetzes laden wir hierdurch

1) die Großh. Bürgermeister des Kreises aus den Amts­gerichtsbezirken Hu ng en, Nidda undLaubach auf GamStag den 27. December 1890, Nach­mittags 2 Uhr, in denSolmfer Hof" zu Hungen, Referent: Regierungsrach Jost;

2) die Großh. Bürgermeister des Kreises aus den Amts­gerichtsbezirken Grün berg und Homberg auf SamStag den 27, December 1890, Nach­

mittags 2Uhr, in denEnglischen Hof" (Wagner) zu Grünberg, Referent: Regierung« Assessor Schliephake;

3) die Großh. Bürgermeister aus dem Amtsgerichts­bezirk Gießen auf Montag den 29. De- cember 1890, Nachmittage 3 Uhr, in das Regierungsgebäude aus dem Brand, Referent: Regierungsrath Jost;

4) die Großh. Bürgermeister aus dem Amtsgerichts­bezirk L i ch und Butzbach auf Montag den 29. December 1890, Nachmittags 2 Uhr, in die Heilandffche Wirthschast zu Lich, Referent: Regierungs-Assessor Schliephake ein.

Zugleich wollen Sie zu dem Termin die Vorstände der Krankenkassen, sowie der örtlichen Jnvaliditäts- und Alters­versicherungsstellen einladen und bekannt machen lassen, daß zu den Verhandlungen Jedermann, soweit der Raum reicht, der Zutritt gestattet ist.

v. Gagern.

*= Frankfurt a. M., 23. December. Ehrendomherr, Geistlicher Rath Stadtpsarrer M ü n z e n b e r g e r f. Gestern Abend verschied nach langem schmerzlichen Leiden der geistliche Rath und Stadtpfarrer Ernst Friedrich August Münzenberger im Alter von 57 Jahren. Der Verblichene, welcher Ehren- domher und bischöflicher Commissar war, war ein geborenes Düsseldorfer, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und hierauf die Universität zu Bonn. 1856 wurde Münzenberger zum Priester geweiht und war zunächst an Sr. Andreas in Düsseldorf, 1868 wurde er Subregens des geistlichen Semi­nars zu Limburg, 1869 Regens und Assessor am bischöflichen Ordinariate, 1870 Pfarrverweser zu Frankfurt a. M. und im folgenden Jahre Stadtpfarrer Hierselbst, wirklicher geist­licher Rath und bischöflicher Commissarius. Der Verstorbene hat drei katholische Volksschulen mit heute über 1200 Schülern ins Leben gerufen, das Erziehungs- und Erholungshaus Hain­bad in Königstein, das hiesige Kloster der Ursulinerinnen, die Berufung der Schwestern vom hl. Franziskus zur Pflege Armer und a. m. sind sein Werk. Er war auch Begründer desFrankfurter Volksblatt", Verfasser einer Anzahl Werken, wie: Ueber den Dombau, den Sclavenhandel in Afrika, mehrerer Gebetbücher, das katholische Gesangbuch für Frank­furt 2C. Von einem begonnenen großen Prachtwerk:Zur Kenntniß und Würdigung der mittelalterlichen Altäre" konnte der Verstorbene nur den ersten Band vollenden. Er starb an Magenkrebs, ein Leiden, das ihm große Qualen verur­sacht hat und gegen das er noch im Sommer dss. Js. in Jordansbad Heilung suchte. Die Leiche wird am ersteir Feiertage im Dome aufgebahrt, am zweiten Feiertage beerdigt: werden.

* In einer kleinen Stadt, die ihrer hübschen Lage wegen von vielen auf Ruhegehalt Gesetzten bewohnt wird, kommt ein wohlhabender Gutsbesitzer zu seinem Advocaten.Wie Sie wissen, habe ich mein Gut verkauft. Ich will mich nun hier zur Ruhe setzen,- es ist aber keine anständige Wohnung zu bekommen, was soll ich thun?"Nichts leichter als das^ sobald Ihnen irgend eine Wohnung gefällt, gehen Sie zum Hausbesitzer, bieten ihm 600 Mk. mehr, als der jetzige Inhaber Miethe zahlt, und die Wvhnung gehört Ihnen." Der Gutsbesitzer verfährt genau nach dieser Vorschrift. Am nächsten Tage spricht er wieder beim Advocaten vor. Ad- vocat:Nun, haben Sie meinen Vorschlag befolgt?" Gutsbesitzer:Jawohl, ich danke Ihnen für Ihren gütigen Rath- ich habe jetzt eine Wohnung, und zwar die Ihrige!"

* Ein gewisse Zustände im Lande der Obotriten kenn­zeichnender Fall hat sich lautA. R. C." kürzlich in Penzlin zugetragen. Der dortige Hilfslehrer war um Ausbesserung seines 625 Mk. betragenden Gehaltes eingekommen mit dem Hinweis, daß er mit seinem Assistenten, einem Präparanden, völlig gleichgestellt sei. Die Behörde sah dies ein und ent­schied, daß dem Assistenten 75 Mk. von dem Gehalte zu nehmen und diese dem Hilfslehrer zuzulegen seien.

* Seltsamer Titel. Während des französischen Krieges wurde in Reims eine ziemlich rohe aus Bronze oder Kupfer angefertigte Medaille gezeigt, die von einem französischen Graveur hergestellt war und die um das gut getroffene Bild- niß deS jetzigen Grasen Moltke die im ersten Augenblick un­verständliche Umschrift trug:Allgemein von Moltke." Der Graveur hatte jedenfalls in dem Bestreben, dem Bilde eine deutsche Umschrift zu geben, mit Hilfe eines Lexicons beim Aufsucheu des französischen WortesGeneral die deutsche