Ausgabe 
25.5.1890 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

1890

Sonntag den 25. Mai

Erstes Blatt

Nr. 120

Aints- unb Anzeigeblätt für den Areis Gieren

Gratisbeilage: Gießener Kamitienötätter

rlnrttichev Theil

stellen:

b.

c.

d.

e.

Pfingsten

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag- für de« folgenden Tag erscheinenden Stummer bi- Vorm. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux de- In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgeg«.

»erden dem Anzeiger »tchentlich dreimal heigetegt.

Gefunden: 1 Halskette, 1 Schiffchen von einer Näh­maschine, 1 Taschentuch, 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Hammer, 1 Maßstab, 1 Regenschirm, 1 Fingerring, 1 Kragen, 1 Wagenkapsel, 1 Sack Kartoffeln, 1 Stück Band, 1 Spazierstock.

Gießen, den 24. Mai 1890.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit den FreiwMgen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten)

' durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt fein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt. Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

Deutsches Reich

Berlin, 23. Mai. Von den Abgg. Richter und Gen. ist im Reichstage nachstehende Interpellation eingebracht worden: Wie denkt der Herr Reichskanzler über die Fortdauer der in den letzten Jahren für Elsaß-Lothringen erlassenen beson­deren Bestimmungen in Betreff der Paßpflicht und der Aufent­haltsbeschränkungen ?

Der nachstehende Antrag der Abgg. Siegle u. Gen. ist dem Reichstage zugegangen: Der Reichstag wolle beschließen: den Reichskanzer zu ersuchen, statistische Ausnahmen über die Lage der arbeitenden Klassen, insbesondere über Arbeitszeit, die Lohnverhältnisse und Kosten der Lebens­haltung der Arbeiter in den verschiedenen Berufszweigen vor­nehmen zu lassen.

Die Militär- Commission des Reichstages hat sich gestern bis zum 6. Juni vertagt

ZUgeht;

die zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Mili­tärpflichtigen ;

die von der Ersatz-Commission als tauglich und ein­stellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließ­lich derjenigen aus früheren Jahrgängen;

die von den Truppentheilen zur Disposition der Er-

Biertkljähriger >6ounemt»tspteto4 2 Mark 20 Psg. mH Bringerlohn.

Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Nedaction, Expedttt« und Drmkerei:

Schutstr«ße Ar.). Fernsprecher 51.

und sich an dem herrlichen Lenze erquickend. Wie schön und erquickend sind solche Tage für das von mancherlei Sorgen und Bängnissen beladene menschliche Gemüth, aber nur Die­jenigen empfangen zu dem lieblichen Maienfeste den rechten dauernden Trost, die ihre Herzen der erhabenen Begeisterung öffnen und zuversichtlich mit dem Dichter denken und fühlen, der in seinem Frühlingsliede ausrust:

Nun, armes Herz, vergiß die Qual! Nun muß sich Alles, Alles wenden!"

a. die für dauernd untauglich befundenen Militärpflich­tigen; soweit denselben eine besondere Ladung zugeht; die zum Landsturm I in Vorschlag gebrachten Mili­tärpflichtigen, soweit denselben eine besondere Ladung

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 23. Mai. Der Kaiser conserirte nach der Parade mit Caprivi und mit dem Schatzsecretär Marsch all.

Berlin, 23. Mai. Der Kaiser rraf um 8 Uhr 20 Min. auf dem Bahnhofe in der Friedrichstraße ein und begab sich sofort nach dem Paradefeld.

Die Parade ist glänzend verlaufen. Nach dem Abreiten der Fronten nahm der Kaiser einen zweimaligen Vorbeimarsch der Garnison ab. Die Kaiserin sah mit der Erbprinzessin von Meiningen in einem sechsspännigen offenen Wagen dem Schauspiele zu. Nach der Parade ritt der Kaiser an der Spitze der Fahnencompagnie nach dem Schlosse, von der dichtgedrängten Menschenmenge überall enthusiastisch begrüßt.

Berlin, 23. Mai. Der Bundesrath beschloß, vom 1. Juli ab eine Zwischenportostufe von 5 Pfennig für Drucksachen von 50 bis 100 Gramm einschließlich ein­zuführen. Der Bundesrath ermächtigte den Reichskanzler, Ausnahmen von dem Verbote der Ein- und Durchfuhr leben­der Schafe aus Oesterreich-Ungarn und Rußland hinsichtlich einzelner Thiere zu Zuchtzwecken zuzulasien, ferner den bayerischen Wirthschaftsbesitzern in den Grenzbezirken, die während des Sommers benachbarte Weiden in den öster­reichischen Hochalpen mit Schafheerden beziehen, die Zurück- sührung der Schafe nebst den während der Weidezeit der Heerde zugewachsenen Lämmern unter Controlmaßregeln zu gestatten.

Fulda, 23. Mai'. Im August findet hier wiederum eine Conferenz der preußischen Bischöfe statt.

Wiesbaden, 23. Mai. Der Kaiser telegraphirte an die Wittwe Franseckys:Ich erinnere mich in Dankbarkeit an die großen Verdienste, die Ihr verstorbener Gemahl sich um das Vaterland erworben hat. Mit mir trauert die Armee um den Tod des ausgezeichneten Generals. Ich spreche Ihnen bei dem schweren Verluste meine ausrichtige Theilnahme aus." Der Kaiser befahl die Beisetzung mit allen einem activen Generale zustehenden Ehren.

Bamberg, 28. Mai. Erzbischof Friedrich ist heute Nacht gestorben.

Bern, 23. Mai. Der Bundesrath Droz wurde vom Bundesrathscollegium ermächtigt, den revidirten deutsch­schweizerischen Niederlassungsvertrag zu unter­zeichnen.

Avignon, 23. Mai. Bei dem gestrigen Banket zu Ehren Carnots erinnerte dieser an die Haltung der Delegirten Avignons in der Nationalversammlung von 1790 und fügte hinzu, das jetzige Frankreich müsse die Verwirk­lichung der Prophezeiung der Väter anstreben und der Welt zeigen, daß es immer entschlossen sei, den ersten Platz auf dem Wege des Fortschritts, der Freiheit und der socialen Gerechtigkeit einzunehmen. Dazu bedürfe Frankreich des Friedens nach Außen und der Achtung der Welt, sowie den Einigkeit :m Innern.

Betreffend: Das Ober-Crsatzgeschäft für 1890.

Bekanntmachung.

Das Ober-Ersatz-Geschäft für 1890 wird im Kreise

Bietzen m

Freitag den 13. Juni im Rathhauje zu Lrch, Vor­mittags 81/2 Uhr,

Samstag den 14. Juni in dem früheren Hofgerichts­gebäude (Brandplatz) zu Gietzen, Vormittags 8 Uhr, Montag den 16. Juni daselbst, Vormittags 8 Uhr, Dienstag den 17. Juni im GasthausZum Rappen" zu Grünberg, Vormittags 8 Uhr, stattsinden.

Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzog­lichen Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infanterie- Brigade in sammtlichen Aushebungsorten zu ge-

Allen hohen christlichen Festen ist ein erhabener herr­licher Idealismus, der die empfängliche Seele in eine höhere geistige Gemeinschaft hinaufhebt, eigen, und das liebliche, weihevolle Pfingstfest ist es, welches dem edelsten Idealismus, der siegesgewissen christlichen Begeisterung, die Strahlenkrone aufdrückt und aller Welt verkündet, welche wunderbare Glück und Segen spendende Macht dem Glauben an das Erhabene und Ewige und dem Vertrauen auf Gottes Allmacht und barmherzige Liebe innewohnt. Ein Häuflein bisher ganz unbekannter, schlichter Männer waren die Jünger Jesu, die sich an dem ersten hehren Pfingstseste in begeistertem Idealis­mus für die erhabene christliche Sache, für die Erlösung der Menschen aus finsterem Wahne und roher Barbarei, verbanden, und auch dem blödesten Auge sollte die Thatsache, daß sich im Laufe der Jahrhunderte das Christenthum die gesammte maßgebende Culturwelt zu seiner Domäne gemacht hat, be­weisen, welche Kraft in dem edeln Idealismus enthalten ist. In einer Zeit, welche das Staats- und Völkerleben als in große Gegensätze gespalten zeigt und zwar in solche Gegensätze, welche zumeist ihren Grund in einer übertriebenen materia­listischen Denk- und Lebensweise haben, erscheint es recht nothwendig, den Glauben an die Kraft und den höheren Werth der idealen Güter der Menschheit zu größeren Ehren zu bringen, als wie es mit demselben in vielen Volksschichten der Fall ist.

In welch herrlicher, symbolischer Weise findet der christ­liche, siegreiche Idealismus zu Pfingsten doch auch seinen Wiederhall in der Natur. In Flur und Hain hat der Lenz seinen Einzug gehalten und die grünende und blühende Erde bräutlich geschmückt. Neues Leben und neue Lust erfüllt die Auen und Wälver und diese Lenzeslust erfüllt auch des Menschen Brust mit Freude und schönen Hoffnungen. Millionen von Menschen ziehen an diesen lieblichen Pfingsttagen hinaus in die köstliche Frühlingsnatur, Alltagsstaub und Alltagssorgen daheim in den engen Häusern und dumpfen Gassen lassend

Der

GHßever Anzeiger rrschenn täg(td), ertt Ausnahme deS MontagS.

Die Gießener

fatz-Behörden entlassenen Soldaten;

f. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen. _

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden beson- ' dere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Ter Vollzug der Ladungen ist innerhalb 5 Tagen anzuzeigen. Die Mr- , litärpflichtigen sind außerdem anzuweisen, ihre Loosungsjcheme mit zur Stelle zu bringen. . ,

Die zur Benrtheilung von Reclamatlonen ui Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, |o ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigcn und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weg­gezogen ist, zugleich auzugebcn, wohin derselbe verzogen ist.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober- Ersatz-Geschäfte selbst anwesend zu sein und sich darum zu .bemühen, daß die Militärpflichtigen rechtzeitig zur Stelle sind.

Gießen, am 24. Mai 1890.

Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

Jost, Regierungsrath.

Hiehmer Anzeiger

chenerat-Ickzcher

Bekanntmachung,

die Nachsuchuug der Berechtigung zum einjährig freiwilligen

Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grundihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen­den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll, ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel­lungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein- jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbstgeschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweck­dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird. I