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1890
Mr. 247
Gießener Anzeiger
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Die Gießmer
embtn dem Anzeiger »Schmtlich dreimal bestiegt
Der
Gießever Anzel-rr erscheint täglich, svlt Ausnahme des Montags.
vierteljähriger ASo»«eme«tr»rer»L 2 Mark 20 Pfg. mtt Bringerloha.
Durch die Post bezog« 2 Mark 60 Pfß.
«cdaction, LxpedNi», und Druckerei:
-chststrssteAr.H« Fernsprecher 5L
Donnerstag den 23. Oktober
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Amts- und Anzeigeblatt für den Akveis Gieren.
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den frtflenben Tag erscheinenden Nummer bis Bonn. 10 Uhr.
Hratisö-ik-ge: Hi-ßmer Jamtki-nSW-r.
AnrtlLchev Therl.
Bekanntmachung,
Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft für die Fluren IV und VIII der Gemarkung Langd.
Nachdem zur Ausführung einer Entwässerung von Grundstücken in den Fluren IV unv VIII der Gemarkung Langd Antrag aus Bildung einer Waffergenossenschaft gestellt worden ist und die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde als fachliche Centralbehörde das beabsichtigte Unternehmen als zweckmäßig und zulässig erachtet und die Einleitung des Verfahrens zur Bildung einer öffentlichen Waffergenoffenschaft angeordnet hat, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Vorarbeiten hierzu vom
28- October bi- einschließlich 6. November L 3* auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Langd zur Einsicht sämmtlicher Grundeigenthümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offen liegen.
Gleichzeitig werden diese Grundeigenthümer zur Verhandlung und Beschlußsaffung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren auf
Freitag bm 7. November l. I., Nachm. 2 llhr, in das Gemeindehaus zu Langd
vorgeladen unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß die Nichterscheinenden sowie die Nichtabstimmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.
Diejenigen Grundeigenthümer und Waffernutzungsberech- tigten, die an dem Unternehmen nicht unmittelbar betheiligt erscheinen, werden hiermit ausgesordert, etwaige Einsprachen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigenfalls die Einsprachen nach Ablaus der Frist nicht mehr berücksichtigt würden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden könnten.
Gießen, den 21. October 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung,
Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche betreffend.
Mit Rücksicht auf die große Verbreitung der Maul- und Klauenseuche verbieten wir aus Grund des § 28 des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen und des § 64 der hierzu erlassenen Reichs-Instruction den
Austrieb von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen auf die Viehmäüte zu Ortenderg am 27., 28. und 29. October, zu Altenstadt am 20. October und zu Hitzkirchen am 20. und 27. October l. Js., ebenso das Fellbieten von Thieren der genannten Gattungen im Umherziehen im Bereiche der Gemarkungen der genannten Marktorte an den genannten Markttagen.
Zuwiderhandlungen werden aus Grund des § 66 des angeführten Gesetzes bestraft.
Büdingen, den 16. October 1890.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
Klietsch.
Bekanntmachung.
Nachstehende Bekanntmachung Großh. Kreisamts Friedberg bringen wir hiermit zur Kenntniß der Interessenten.
Gießen, am 20. October 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Wegen des Ueberhandnehmens der Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg wird bis aus Weiteres die Abhaltung von Viehmärkten — Pferdemärkte ausgenommen — verboten. Ebenso wird der Hausirhandel mit Klauenvieh im Kreise Friedberg hiermit untersagt. Der Friedberger und Butzbacher Schweinemarkt, ebenso der Friedberger Faselmarkt finden nicht statt.
Friedberg, den 15. October 1890.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
Bekanntmachung.
Auf Verfügung Grobherzoglichen Kreisamtes bringen wir Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß:
Der sogenannte Frostnachtspanner richtet an fcen Obstbäumen (insbesondere an Aepfel-, Kirschem und Mirabellen- Bäumen) den größten Schaden an. In der Zeit von Mitte October bis December entschlüpft der Frostnachtspanner seiner Puppe und klettert der weibliche Schmetterling an den Stämmen der Obstbäume empor, um in den Knospen seine Eier abzulegen, welchen im nächsten Frühjahr kleine Räupchen entschlüpfen, die sofort an den Blüthen zu fressen anfangen und alle Bemühungen zu ihrer Vernichtung zu Schanden machen.
Es ist deshalb von Wichtigkeit, den Schmetterlingen den Zutritt zu den Zweigen und Knospen zu erwehren, was am i gründlichsten durch Anlegung von sogenannten Kleberingen ’ (Klebegürteln) erreicht wird. Zur Herstellung von Kleberingen
ist Brumataleim oder auch folgende Masse geeignet: 5. kg Rüböl und 1 kg Schweinefett, tüchtig gekocht; 1 kg dicker Terpentin und die gleiche Menge Kolophonium für sich zusammengeschmolzen und dann unter fleißigem Umrühren der ersten Mischung zugesetzt. Die so erhaltene sehr klebrige Masse wird auf 10 cm breite Papierstreifen, welche fest um die Bäume zu binden sind, aufgetragen und muß, falls sie nach einigen Monaten zu zähe geworden ist, erneuert werden.
Wir fordern hiermit die Baumbesitzer zur Vertilgung des Frostnachtspanners durch Anlegung von Kleberingen unter dem Anfügen auf, daß der Stadtgärtner und das Feldschutzpersonal zur Ertheilung jeder gewünschten Auskunft angewiesen find.
Gießen, den 20. October 1890.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Gnauth.
politische Uebersicht.
Gießen, 22. October.
Das preußische Staatsministerium hat nunmehr den Wortlaut der Entwürfe des Volksschulgesetzes und der Landgemeinde-Ordnung sür die östlichen Provinzen der Monarchie endgültig festgestellt, womit die hie und da zu vernehmende Behauptung, die genannten Reformvorlagen seien, im Gegensatz zu den Steuer-Vorlagen des Finanzministers Dr. Miquel, im Entwurf noch nicht völlig sertiggestellt, ihre Widerlegung erfährt. Eine besondere Veröffentlichung des Inhalts sämmtlicher Vorlagen soll indessen nicht erfolgen und ist daher die Bekanntgabe desselben erst bei Einbringung der Reformentwürfe im preußischen Landtage zu erwarten, dessen Zusammentritt für Mitte November festgesetzt sein soll.
In Sigmaringen sand am Dienstag, die feierliche Enthüllung des dem Fürsten Carl Anton von Hohenzollern errichteten Denkmals statt. Dem erhebenden Acte wohnten die Mitglieder der fürstlich Hohenzollern'schen Familie, ferner die Königin von Rumänien, der Gras von Flandern, der Erb- großherzog von Anhalt und noch andere Fürstlichkeiten, außerdem Deputationen des Füsilierregiments „Fürst Carl Anton von Hohenzollern" Nr. 40, des 1. magdeburgischen Infanterie- Regiments Fürst Leopold von Anhalt - Dessau" Nr. 26 und des 6. badischen Infanterie-Regiments „Kaiser Friedrich III." Nr. 114, dann Vertreter der Stadt Düsseldorf, Abordnungen anderer Städte, Vereine u. s. w. bei.
In Weimar wurde am Sonntag ein stark besuchter Ver- traueusmännertag der natioualliberalen Partei Thüringens abgehalten. Die Versammlung beschloß eine straffe Neuorganisation der Partei und die Wahl eines natioualliberalen Landesausschusses sür die zwölf thüringischen Reichstagswahlkreise.
Die Blättermeldungen, daß deutscherseits schon die Grundlagen sür die Verhandlungen über das geplante zollpolitische
Feuilleton.
Amerikanische Sporivnirrungen.
Von Philipp Berges. (Fortsetzung.)
Ueber die Bewegungen des Präsidenten und der leitenden Staatsmänner, die weltbewegenden Erfindungen des „Zauberers vom Menlopark", Thomas A. Edison, und die Schöpfungen der großen Künstler dringt nicht halb so viel in die Oeffentlichkeit, wie über John L. Sullivan, den Meisterschaftsboxer der Welt, der seit Jahren als Girier der volksthüm- lichsten Männer zwischen den beiden großen Wassern in Ost und West angesehen wird. Im verflossenen Jahre bemächtigte sich der ganzen Bevölkerung des Landes eine hochgradige, mehrere Monate fortdauernde Aufregung, die durch die einfache Ankündigung hervorgerusen war, daß John L. Sullivan mit Jake Kilrain, einem anderen Boxer von Ruf, um die Weltmeisterschaft zu kämpfen gesonnen sei, welche damals noch in den Händen des letzteren lag. Eine Kriegserklärung von Seiten Chinas hätte keine ähnliche allgemeine Spannung, die Entdeckung eines neuen Calisornien keine nur annähernd so fieberhafte Thätigkeit Hervorrufen können. In den Tagesblättern entfesselte sich ein wahrer Sturm des Jubels, jede Bewegung der Kämpfer, welche sich in ländlicher Zurückgezogenheit aus den Zusammenstoß vorbereiteten, gab Anlaß zu meterlangen Besprechungen. Die Wetten aber, welche abgeschlossen wurden, gingen nach jeder Richtung hin ins Ungeheure. Allein die aus den Sieger entfallenden Geld- Preise schwollen «zu der Höhe von 25,000 Dollars (über 100,000 Mark) an. Diese ungeheure Belohnung, aus einen- einfachen Sieg im Faustkampf gesetzt, überbot alles bisher Dagewesene. Die Newyorker Wochenschrift „Police Gazette",
eine Art journalistischer Schreckenskammer, in deren Spalten ausschließlich die Verbrechen und Sporting-Großthaten des Tages besprochen und durch grauenhafte Holzschnitte veranschaulicht werden, brachte allein 5000 Dollar auf und bestimmte sie zu einer Ehrengabe an den Sieger. Ein Bostoner „Boxing-Chib“ sammelte 2000 Dollar und sandte sie dem Hintermanne Kilrains, damit sie diesem, gleichviel, ob Sieger oder nicht, als Belohnung für seinen Muth, mit einem Sullivan zu kämpfen, ausgezahlt würden. Jeder der gewerbsmäßigen Faustkämpfer hat einen Rückenhalter, „backer“ genannt, und dieser ist es eigentlich, von dem die Herausforderung ausgeht. Dieser „Rückenhalter" ist ein Geldmann, welcher mit seinem Vermögen aus seine eigene Weise wuchert^ im gegenwärtigen Falle vertraut er einen großen Theil desselben der Muskelstärke seines Schützlings an, den er bis zum Entscheidungstage unterstützt und in den Stand setzt, auf alle angebotenen Wetten in genügender Höhe einzugehen. Wird der Boxer geschlagen, so verliert Mr. Rückenhalter sämmtliche Wetten, deren Gesammtsumme schon vor der Entscheidung bei einer sicheren Bank niedergelegt wurde; geht der Erstere indeß als Sieger aus dem Kampfe hervor, so ist auch der Gewinn ein um so großartigerer, denn nun fallen alle Wettbeträge dem Rückenhalter zu, während der eigentliche Ausfechter des Streites sich mit den ausgeworsenen Preisen begnügen muß. Die größte Zahl der weniger hohen Wetten wird natürlich geheim in gänzlich unbetheiligten Kreisen abgeschlossen, die das Ende des Unternehmens in der Ferne abwarten, und bringt weder dem Boxer noch seinem Backer irgend einen Gewinn. Nur mit der Ausführung des Kampfes hat es zuweilen einige Schwierigkeit, da die Schlingen, welche das Gesetz ihm zu legen versucht, schlau umgangen werden müssen. Als Ort des Zusammentreffens galt diesmal New- Orleans (Louisiana), doch wurde der Tag desselben streng
geheim gehalten. Die Preisboxerkämpfe werden nämlich von der Rechtsprechung als „Störung der öffentlichen Ruhe" und „Bruch des Friedens" aufgesaßt und dementsprechend besttaft. So steht es wenigstens in -Büchern. In Wirklichkeit gelingt es der Polizei aber nur in den allerseltensten Fällen, den Ort und den genauen Zeitpunkt der Veranstaltungen rechtzeitig in Erfahrung zu bringen, obgleich die Zeitungen in den Ankündigungen derselben sich keinerlei Zurückhaltung auferlegen. Hat der'Kampf erst einmal stattgesunden, ohne daß die Polizei sich an Ort und Stelle von der Wahrheit der Zeitungsberichte überzeugt hatte, so gehen die Kämpfer, sowie die ebenfalls straffälligen Förderer und Zuschauer in allen Fällen frei aus und ernten sür ihre „smartness“ das allgemeine Lob.
Unter solchen Verhältnissen unterlag es denn auch von Ansang an keinem Zweifel, daß der angekündigte große Kampf ungehindert stattfinden werde. Keiner der Kämpfer versteckte sich. John L. Sullivan begab sich nach einer Farm in New- Jersey, um unter den Händen des berühmten „Trainers" Muldoon seine schon ohnedies eisensesten Muskeln auf das höchste Maß der Widerstandsfähigkeit zu bringen. Jake Kilrain reiste zu ähnlichen Zwecken nach dem Süden. Endlich, am Abend des 7. Juli, verbreitet^ der Draht die Nachricht, daß der mit Spannung erwartete Zusammenstoß in der nächsten Morgenfrühe stattfinden werde, nicht in oder um New-Orleans, wie man bisher fälschlich ausgesprengt harte, sondern in einem entlegenen Grenzwinkel aus dem Boden des Staates Mississippi. Alle Vorkehrungen, welche die Behörden zur Verhinderung des Kampses getroffen hatten, waren hierdurch — wie gewöhnlich — mit einem Schlage vernichtet. Im Staate Louisiana standen schon seit vielen Tagen mehrere Compagnien Regierungstruppen bereit, um den von einer Schaar Geheimpolizisten auf Schritt und Tritt.


