Ausgabe 
22.6.1890 Erstes Blatt
 
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Stockholm, 20. Juni. Die Aerzte der Kro n p r i n z e ff in Melden amtlich, daß für den Fortgang der allmäligen Besser­ung der Gesundheit der Kronprinzessin deren Rückkehr nach Schweden nicht räthlich sei. Der Kronprinz forderte, mit Zustimmung des Königs, die Kronprinzessin auf, auf die Rückkehr zu verzichten.

Washington, 20. Juni. Der Handelsausschuß des Senats beschloß, einen der Vorlage wegen Ausführung der Beschlüsse der maritimen Conferenz über den Zu­sammenstoß von Schiffen zur See günstigen Bericht zu erstatten.

Deutscher Reichstag.

22. Plenarsitzung. Freitag, 20. Juni 1890, 11 Uhr.

Die zweite Berathung der Vorlage, betreffend die Gewerbegerichte, wird fortgesetzt. Zur Debatte steht Absatz 3 des 8 12 und § 72. In letzterem hatte ^die Com­mission die neue Bestimmung eingefügt, daß durch Jnnungs- schiedsgerichte die Zuständigkeit der Gewerbegerichte aus­geschlossen wird. Der Antrag Auer (Soz.) will durch Errichtung eines Gewerbegerichtes die Zuständigkeit der Jnnungsschiedsgerichte beseitigt wissen. Ein Antrag E b e r t y (dsr.) will den Innungen die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und ihren Lehrlingen belassen, dagegen die Jnnungsschiedsgerichte durch die Gewerbegerichte beseitigen bczw. diese als Berufungsgerichte für jene einsetzen. Abg. Biehl (Ctr.) tritt für die Innungen und Jnnungsschieds­gerichte ein. Die Herren links finden allerdings in den Innungen eine große Gegnerschaft, daraus erklärt sich der Widerspruch, den sie dort finden. Die Anforderungen, welche an die Arbeitgeber gestellt werden, sind oft so ungerecht, daß sie sich nur durch Organisation in einer Innung vor dem Andrängen ihrer Arbeiter schützen können. Man soll deshalb die Innungen nicht schwächen, sondern sie eher stärken. Abg. Eberth (dfr.) Die Anforderungen, welche die Innungen an die Gesetzgebung stellen, gehen ins Ungemessene. Aus den Jnnungstagen hat man ganz offen ausgesprochen: Fürst Bismarck habe für die Innungen nichts gethan, obwohl die ganze gegenwärtige Jnnungsgesetzung unter ihm zu Stande gekommen ist. Die Verhetzung der Arbeiter gegen die Meister kann nicht größer sein, als die Verhetzung der Meister gegen die Arbeiter. Es wird i)er§ 72 einen Rattenkönig von Hader und Neid im Gewerbe erzeugen. Deshalb ist es am besten, den § 72 ganz zu streichen. Abg. Dr. v. Cuny (nl.) steht den Innungen durchaus sachlich gegenüber und wird principiell für den Antrag Auer stimmen. Ueber einen aus Schluß der Debatte gestellten Antrag verlangt Abg. Dr. Mey er-Berlin (dfr.) mit genügender Unterstützung namentliche Abstimmung. Der Schluß der Debatte wird mit 124 gegen 112 Stimmen abgelehnt. Abg. Auer (Soz.) wendet sich gegen die Vorrechte der Innungen. Es ist Nichts über Leistungen von Innungen bekannt geworden, wonach sie sich als geeignete Institute zur Förderung des socialen Friedens bewährt hätten. Die Innungen lehnen jede Verhandlung mit den Arbeitern über den Arbeitsvertrag ab. Die Innungen sind nur ein vielköpfiger König Stumm. Der Hamburger Senat hat den Fachverein der Tischler aufgelöst, als er von Meistern verlangte, sie sollten aus der Innung austreten- als kürzlich die Schlächtermeister inHamburg von denGesellen ver­langten, daß sie aus dem Fachverein austreten müßten, hat man von demSenat Nichts gehört. Auf Forderungen in einzelnen Fällen, von einzelnen Gesellen oder aus einzelnen Werkstätten kann man nicht eingehen. Wenn Herr Biehl aber die Hetzer unter den Arbeitern beseitigen will, so sollte er mit den Hetzern bei den Innungen anfangen. Bei den Arbeitern kommt wenigstens etwas heraus, während die Innungen mit dem Bettelsack bei den Behörden umhergehen und um Protection bitten. Sie haben schon ein höheres Alter für die Wählbarkeit festgesetzt- wenn Sie nun noch den Meistern die Möglichkeit geben, durch Beitritt zur Innung ihren Arbeitern das Wahlrecht zu ent­ziehen, so nöthigen Sie uns, gegen das ganze Gesetz zu stimmen. Abg. Dr. Miquel: Richtig wäre es, wenn die Streitigkeiten mit den Lehrlingen ausnahmslos von Innungen, die Streitigkeiten mit den Gesellen aber ausschließlich von den

Der Bräutigam des Dienstmädchens.

Ein Wort über Dienstboten und Dienstbotenheirathen enthält aus der Feder einer Leserin die treffliche Zeitschrift Christliche Welt". Der Aufsatz ist gegen die Hausfrauen gerichtet, die schon beim Miethen dem Mädchen ankündigen: Einen Bräutigam dulde ich nicht", also bet dem Mädchen ein Verhältniß verächtlich behandeln und in jeder Weise er­schweren, das sie bei der eigenen Tochter manchmal allzu merkbar erleichtern. Unsere Aufsatzschreiberin steht auf einem anderen Standpunkte:

Wenn Sie einen Bräutigam haben, dem es ernst ist, so sagen Sie es nur frei heraus, und wenn er das erstemal herkommt, um Sie zu sprechen, so stellen Sie ihn mir vor- er kann an den Sonntagen, wo Sie nicht ausgehen, Nach­mittags bis i/210 Uhr hierher kommen- aber das Stehen vor den Thüren leide ich nicht, auch keine Mädchen, die nur einen Schatz zum Ausgehen haben wollen." Das ist jetzt das, was ich beim Miethen den Mädchen sage. Ich habe seitdem immer ordentliche Mädchen gehabt sie blieben 36 Jahre die sich meistens von hier aus an ordentliche Männer ver- heirathet haben und jetzt noch gern bei uns ein- und ausgehen.

Zu wissen, daß die Frau sich darum kümmert, mit wem sie verkehrt und ihr auch wider den Versucher Schutz an­gedeihen lassen würde, gibt dem Mädchen eine erhöhte Selbst­achtung, die sie vor Vielem bewahrt, gibt auch dem Manne, falls seine Absichten nicht ganz rein sind, das Gefühl, con- trolirt zu werden, und daß das Mädchen nicht schutzlos ist.

In engen Wohnungen will ich wohl zugeben, daß es nicht gut geht, noch derartigen Besuch in der Küche oder Mädchenstube zuzulassen, obwohl, wenn der Mann weiß, daß seine Anwesenheit erlaubt und bekannt ist, dies gewiß sür

Gewcrbcgcrichtcn entschieden würden. Die Vorlage w^rd da­her mehr Unzufriedenheit als Zufriedenheit schaffen, ^zch werde zunächst für Streichung des ganzen Paragraphen, eventuell für den Antrag Eberty, zuletzt aber für die Regierungs- Vorlage stimmen, die noch die Zuständigkeitsfrage offen läßt. Abg. Dr. Meyer-Breslau (dfr.) Herr Biehl hat scharfe persönliche Angriffe gemacht und dann für den Schlußantrag gestimmt - das ist ganz das Verfahren der Jnnungsmeister, die nur allein reden wollen, während Andere schweigen sollen. Die Innungen haben bisher, soweit amtliche Berichte vor­liegen, wenig oder Nichts geleistet. Auffällig ist es, daß die Regierung sich den erheblichen Aenderungen, welche die Vor­lage im § 72 erfahren hat, nicht widersetzt, ja sich nicht ein­mal bisher geäußert hat. Abg. Biehl (Ctr.) hält seine Behauptungen aufrecht. Die Jnnungsmeister haben Unter­handlungen mit den Arbeitern nur dann abgelehnt, wenn an ihrer Spitze socialdemokratifche Agitatoren standen, die mit dem Handwerk Nichts zu thun hatten. Abg. v. Kleist- Retzow (cons.) Nachdem die Regierung die Innungen no.ch bis vor wenigen Monaten unterstützt hat, muß sie jetzt bet diesem Grundsatz festhalten und kann nicht einen entgegen­gesetzten Standpunkt vertreten, ebenso liegen die Verhältnisse für den Reichstag, der entschlossen ist, den Mittelstand zur Ausfüllung der Kluft zwischen Arm und Reich zu erhalten. Bundes-Commissar Geh.-Rath Lohmann erklärt, daß die Regierung es für das Richtigste gehalten hat, wenn die , Lehrlingsstreitigkeiten den Innungen und die Gesellenstreitig­keiten den Gewerbegerichten zufallen. Auch in der Commission ist diese Ansicht vertreten worden, trotzdem wurden die '

\ Aenderungen der Vorlage beschlossen. Abg. Dr. Miquel (nl.) Es handelt sich hier um ein Stück Lösung der socialen Frage, die nicht blos Magen-, sondern auch Ehrenfrage ist, und da werden die Jnnungsschiedsgerichte mehr Schaden als Nutzen stiften. Abg. Böckel (Anti­semit) spricht für die Commissionsvorlage. Der Mittel­stand müsse erhalten werden. Die Socialdemokratie wolle den Mittelstand vernichten und steht mit der Börse in Ver­bindung, von der sie colossale Summen für Wahlzwecke erhält. Abg. Bebel (Soc.): Die Behauptung ist eine Lüge. (Prä­sident rügt diesen Ausdruck und ruft den Redner zur Ord­nung.) Es kann ja fein, daß der Vorredner sie glaubt. Wir haben in öffentlichen Quittungen 25,000 Mark Gründer­gewinn quittirt - die Summe ist von Arbeitern aufgebracht. Die Antisemiten sind daraus reingefallen. Wir bekämpfen die Innungen, weil diese mit dem Großcapital nicht con- curriren können und die Unternehmer sich nun desto mehr auf die Ausbeutung ihrer Arbeiter werfen. Fördern Sie diese Verhältnisse, so ziehen sich die Arbeiter immer mehr vom Handwerk zurück. Die Bestimmung der Commission vergrößert die Abhängigkeit der Arbeiter und stärkt die Socialdemokratie, die Sie doch so fürchten und hassen. (Widerspruch.) Abg. Dr. Böckel (Antisemit): Vor den Juden haben die Social­demokraten immer Halt gemacht - selbst die Pariser Commune hielt vor Bleichröder still. Damir fdjllcfct blc Debatr«. (Sa erfolgt die Abstimmung über die §§ 12 und 72. Im Ab­satz i des § 12, welcher bestimmt, daß zur Wahlberechtigung zweijähriger Aufenthalt im Gerichtsbezirk nöthig ist, wird eine Aenderung nach dem Anträge P o r s ch (Ctr.) beschlossen, wonach einjähriger Aufenthalt genügt. Der Antrag Auer (Soc.), den Arbeiterinnen das active Wahlrecht zu gewähren, wird in namentlicher Abstimmung mit 157 gegen 79 Stim­men abgelehnt. Dafür stimmen Volkspartei, Deutsch- Freisinnige, Socialdemokraten und die Antisemiten. Ebenso werden alle weiteren Anträge zu 8 12 abgelehnt und dieser nur mit der durch den Antrag Porsch bedingten Aenderung angenommen. Zu §72 werden sämmtliche Anträge, welche die Zuständigkeit der Jnnungsschiedsgerichte beschränken soll­ten, abgelehnt und der § 72 unverändert nach den Com­missionsbeschlüssen angenommen. Hieraus vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung Samstag 12 Uhr: Fortsetzung der soeben abgebrochenen Berathung, Interpellation Thomsen (dfr.) betr. Vieheinfuhr und Colonial-Nachtrags-Etat in 3. Lesung. Schluß 53/4 Uhr.

ihn auch der beste Sporn sein wird, sich dem Vertrauen ge­mäß zu betragen. Einer, der schlechte Absichten hat, entzieht sich schon von selbst der Gelegenheit, von der 'Hausfrau nach Namen und Stand gekannt zu werden. Aber was können wir alle doch wohl unseren ordentlichen Mädchen zum Schutz thun, daß wir den doch meist vorhandenen Schatz oder Bräu­tigam uns nennen und vorstellen lassen- daß das Mädchen ihn einmal erlaubterweise sprechen darf, wenn nicht anders, vor der Hausthür - daß wir es wissen und sie auch, mit wem sie Sonntags ausgeht und wer sie nach Hause bringt, und an wen wir uns auch zu wenden haben, wenn doch dann etwas Trauriges vorkommen sollte?

Es liegt wirklich ein großer Schutz darin und hilft etwas, durch menschenfreundliches Verständniß und entgegenkommendes Interesse die Kluft zu überbrücken, die wir oft, ohne uns das klar zu machen, zwischen den Ständen aufrichten und erweitern helfen. Wir wollen in Gedanken an unsere eigenen Kinder auch daran denken, daß auch um diese jungen Menschen ein Mutterherz sich sorgt und wohl Rechenschaft von uns fordern könnte.

Zum Schluß noch eins. Auch die Achtung der un­erwachsenen und, was noch schwerer wiegt, der erwachsenen Kinder des Hauses vor dem Mädchen steigt in dem Grade, wie wir es in seinen menschlichen Beziehungen achten und schätzen." _____________

* Rücksichtsvoll. A.:Nun sagen Sie blos mal, Sie verkehren doch schon seit Jahren in der Familie des Ober­lehrers S., weßhalb heirathen Sie denn nicht eine von seinen fünf Töchtern?" B.:Hm, ja wiffen Sie, ich möchte nicht gern den übrigen vor den Kopf stoßen!"

Cocafc# «Nd Provinzielle».

Gießen, 21. Juni.

Mit der Verhandlung gegen Konrad Troß und Carl Troß von Klein-Karben wurden gestern die Sitzungen des Schwurgerichts geschlossen. Der Erstgenannte die An­geklagten sind Brüder ist des Tödtungsoersuchs, der letz­tere der schweren Körperverletzung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Bedrohung eines Beamten angeklagt. Der Vorfall, welcher die im jugendlichen Alter von 19 bezw. 23 Jahren Stehenden auf die Anklagebank brachte, trug sich am 16. März d. I. Nachts auf der Ortsstraße zu Klein- Karben zu und resultirte aus schon länger bestehender Feind­seligkeit des Konrad Troß gegen die Brüder Wilhelm und Heinrich Bauer. Die drei Letztgenannten befanden sich am Abend des 16. März, der ein Sonntag war, in einem Wirths- hause, nach dessen Verlassen sie auf dem Heimwege in Wort­wechsel kamen, der zur Folge hatte, daß Troß einen Revolver hcrauszog und zu schießen drohte. Nach eigenem Zugkständ- niß führte er diese Waffe Sonntags stets bei sich, auf Vor­halt des Präsidenten, aus welchem Grunde, antwortet er: Zum Spaß." In der Voruntersuchung erklärte er jedoch, den Revolver deshalb mitzuführen, weil die Brüder Bauer, mit denen er sich einmal geschlagen, ihm nachgingen. Seine- Drohung' führte Troß auch aus, indem er zweimal feuerte, beim zweiten Schuß traf er den Wilhelm Bauer an einem Finger der Hand, ein dritter Schuß traf glücklicherweise Nie­mand. Die Brüder Bauer und ihre Freunde, sowie ein in der Nähe tzes Thatortes wohnender Mann, der infolge des auf der Straße herrschenden Spectakels ans dem Fenster sah und dem die letzte der abgeschossenen Kugeln am Kopfe vorbei- sauste, gingen nun daran, den Konrad Troß dingfest zu machen und dem Bürgermeister zuzuführen. Diese Absicht ging nicht glatt von Statten, sondern führte nochmals zu einer blutigen Scene, als der Bruder des Arretirten, der Carl Troß hin­zukam und dem Arretirten Hilfe leisten wollte. Er stach in seiner Erregung dem Wilhelm Bauer mit einem geöffneten Taschenmesser in die Brust, wodurch derselbe eine solche Ver­letzung erhielt, daß er mehrere Wochen arbeitsunfähig war. Da der Bürgermeister Schneider die Arretirung der beiden Troß nicht allein bewerkstelligen konnte, gelang es denselben, sich in ihre Wohnung zu begeben, wohin sich später der Biirger- meister in Begleitung des Polizeipersonals begab, um die Verhaftung vorzunehmen. Hier hat sich nun Carl Troß des Widerstands und der Bedrohung schuldig gemacht, indem er, als der Bürgermeister Einlaß in die Wohnung begehrte, hinter der Stubenthüre stehend drohte: Jeden, der herein kommt, steche ich zusammen. Beide Angeklagte bekennen sich nicht schuldig. Konrad Troß machte noch in der gestri­gen Verhandlung eine Aussage zu Gunsten seines Bruders, indem er angab, daß nicht sein Bruder, sondern er den Wil­helm Bauer vor der Wohnung des Bürgermeisters gestochen habe. Die Unwahrheit dieses Umstandes, dessen er in der Voruntersuchung auch mit keiner Silbe Erwähnung gethan, wird jedoch von den vernommenen Zeugen erwiesen. Im Uebrigen sprechen die Zeugenaussagen nicht zu Gunsten der Angeklagten. Die Geschworenen bejahen die auf Versuch der Tödtung gerichtete Schuldfrage- ebenso diejenigen bezüglich der Vergehen des Carl Troß an sie gerichteten Fragen und es erfolgte demgemäß Verurtheilung des Konrad Troß in eine Zuchthausstrafe von 2V2 Jahren- Carl Troß erhielt wegen der verschiedenen Delicte eine Gesammtgefängnißstrafe von 10 Monaten. Da bezüglich des Letzteren Fluchtverdacht nicht unbegründet erscheint, sprach das Gericht auf Antrag des Staatsanwalts die sofortige Verhaftung des Carl Troß aus.

Faßt man die in der abgelaufenen Session gefällten Er­kenntnisse zusammen, so ergibt sich, daß in 4 Fällen Verur­theilung eintrat und Gesängnißstrasen von zusammen 24 Mo­naten und eine Zuchthausstrafe von 2*/2 Jahren ausge­sprochen wurde- in 4 Fällen wurde aus Freisprechung erkannt. Die unter Anklage gestellten Delicte waren in je einem Falle Brandstiftung, Sittlichkeitsverbrechen, Bankerutt, Meineid bezw. Anstiftung, Versuch der Tödtung und Widerstand gegen die Staatsgewalt und Bedrohung.

Gesellige Vereinigung der nationalliberalen Partei. Man schreibt uns: Die Vorbereitungen für die zum 29. Juni c. Nachmittags 3 Uhr geplante gesellige Vereinigüng der national­liberalen Partei von Frankfurt a. M. und benachbarter Städte auf der Günthersburg sind im besten Zuge. Es sind nicht i allein bereits von vielen auswärtigen Vereinen auf die bezüg- I liche Einladung Zusagen für das Erscheinen zahlreicher Mit­glieder bei dem Vorstände des Wahlvereins eingegangen, sondern auch verschiedene hervorragende Parteiführer haben ihre Teilnahme zugesagt und die Rednerliste weist die besten Namen auf. Der für die geselligen Zwecke des Tages be­sonders eingesetzte Ausschuß unter dem bewährten Vorsitz des Herrn Karl Ludwig Schäfer hat die ihm gestellten Auf­gaben, festliche Herstellung des Platzes, Einrichtung des Wirth- schastsbetriebes u. s. w., nahezu vollendet und wir dürfen, falls uns nicht Jupiter Pluvius einen argen Strich durch die Rechnung macht, dein Parteitage mit frohen Hoffnungen entgegensetzen. Aber selbst für den Fall eines plötzlichen Regenschauers ist Vorsorge getroffen und werden unsere Gäste in der dazu hergerichteten Orangerie sowie in den unteren Räumen des Schlosses in solchem Falle ausreichenden Schutz vor des Wetters Unbilden finden.

-h Bei der morgen Sonntag den 22. d. M. auf der Lahn in Ems stattfindenden Kaiser regatta wird sich auch die hiesige Nudergesellschaft betheiligen- auch dort werden wie bei der am vergangenen Sonntag stattgehabten Regatta in Frankfurt a. M., Leux (Frankfurt a. M.) und Krailinz (Gießen), in Sportkreisen als die beiden besten Scifffahrer Süd- und Mitteldeutschlands bekannt, gegen einander kämpfen und zwar um den Ehrenpreis der Damen. Beide Ruderer sahren seit drei Jahren gegen einander und findet es allge- mein ehrenvolle Anerkennung, daß die Vereinsleitung mit ; ihrem Vertreter gemeinsam und unermüdlich eine Ehre darin | suchen, Leux, den Meisterruderer von Oesterreich und dem