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man dahin kommen, unwürdige Richter im Amte belassen zu | müssen. Das können Sie nicht wollen. Abg. Acker- I mann (cons.) protestirt gegen den vom Abg. Singer gegen die sächsischen Gerichte erhobenen Vorwurs. Bei der Ab­stimmung wird die Bestimmung, daß gegen die Amtsenthebung | keine Beschwerde stattfindet, gestrichen. Im Uebrigen wird I § 16 unverändert nach dem Commissionsbericht angenommen. I § 22 lautet: Zuständig ist dasjenige Gewerbegericht, in dessen Bezirke die streitige Verpflichtung aus dem Arbeits- I verhältniß zu erfüllen ist. Abg. Auer (Soc.) beantragt solgende Fassung: Zuständig ist dasjenige Gewerbegericht, m dessen Bezirk das der Streitigkeit zu Grunde liegende Arbeits- verhältniß besteht oder bestanden hat. Abg. Dr. v. Cuny beantragt: die Worteaus dem Arbeitsverhältniß^ zu streichen. Der Antrag v. Cuny wird angenommen, der Anirag I Auer abgelehnt. § 25 a ist neu eingefügt von der Com­mission und schließt Rechtsanwälte und Personen, welche das Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, als Proceß- I bevollmächtigte oder Beistände vor dem Gewerbegerichte aus. I Gegen eine Bemerkung von dem Abg. Frhr. v. Pfetten- Arnbach (Ctr.), der eine mildere Fassung vorschlägt, wendet sich Abg. Kaussmann (bfr.): Rechtsverständige werden das Princip des gütlichen Ausgleiches bei den Gewerbegerichten beseitigen. Staatsseeretär v. Boetticher hält die ganze Bestimmung sür bedenklich. Man sollte doch keiner Partei, die am persönlichen Erscheinen verhindert ist, die Möglichkeit nehmen, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen- solches Verbot ist gleich schädlich für Arbeitgeber und Arbeiter. Abg. Frhr. v. Pfetten-Arnbach zieht seinen Antrag einst­weilen zurück, behält sich aber dessen Wiedereinbringung nach anderweiter Formulirung sür die 3. Lesung vor. Der § 25 a wird hierauf nach dem Commissionsvorschlage ange­nommen. Zur Geschäftsordnung beantragt Abg. Eberty | (bfr.), bie Abstimmung über bie Absätze 1, 2 unb 4 be§ § 12 1 (Wahlrecht ber Arbeiterinnen) morgen auf bie Tagesorbnung zu setzen. Abg. Winbthorst (Ctr.) beantragt bagegen, die Debatte über Absatz 3 § 12 in Verbindung mit § 72 der Vorlage (betr. Bestimmungen über Jnnungsschiedsgerichte) sofort zu eröffnen. Bei der Abstimmung über den Antrag Winbthorst wird Auszählung nöthig- der Antrag Windt- horst wird mit 114 gegen 101 Stimmen angenommen. § 75 bestimmt, daß Jnnungsschiedsgerichte durch ihre Zu­ständigkeit die Gewerbegerichte ausschließen und zwar sowohl die später wie die früher errichteten. Abs. 3 § 12 bestimmt, in Uebereinstimmung mit § 72, daß Mitglieder einer Innung, welche ein Schiedsgericht besitzt, weder wahlberechtigt noch wählbar für ein Gewerbegericht sind. Der Antrag Auer verlangt, den Absatz 3 tz 12 zu streichen und den § 72 da­hin zu ändern, daß durch die Errichtung von Gewerbegerichten die Zuständigkeit der Jnnungsgerichte ausgeschlossen wird. Abg. Eberty (bfr.) bekämpft bie hier ben Innungen er­teilten Vorrechte. Abg. Tutzauer (Soc.): Wenn man den socialen Frieden sördern will, kann man ben Innungen nicht bie weiten Rechte geben, wie bies in ber Vorlage ge­schieht. Die Innungen haben bisher überall bie Gegensätze zwischen Arbeiter und Arbeitgeber verschärft. Abg. Acker­mann (cons.) tritt für bie Commifsionsvorlage ein. Man würbe mit bcm Anträge Auer ein wichtiges Recht ber In­nungen beseitigen. Abg. Dr. Meyer- Berlin (bfr.). Die Bestimmungen zu Gunsten ber Innungen sinb von ber Com­mission neu in bie Vorlage gebracht, ohne baß man Grünbe dasür bisher gehört hätte. Die Schiedsgerichte gehören zu den Zwangseinrichtungen ber Innungen, bie bei ben Gesellen nicht beliebt ist. Hierauf vertagt sich bas Haus. Frei­tag 1 Uhr: Fortsetzung ber Berathung unb Nachtragsetat. (Colonialforderungen). Schluß D/z Uhr.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Eorrespondenz-Bureau.

Berlin, 19. Juni. DerReichsanzeiger" veröffentlicht die Ernennung des bisherigen ersten Secretärs ber Botschaft in Rom, Legationsrath Kammerherrn Gras Goltz, zum Gesanbten in Olbenburg.

Wernigerode, 19. Juni. Das kaiserliche Paar traf um 11 Uhr 10 Min. hier ein unb fuhr vom Bahnhof nach Christianenthal zur Enthüllung bes Kaiferbenkmals. Festreben hielten Oberforstmeister Möller unb Consistorialrath Renner. Nach ber Feier suhren bie Herrschaften nach bem gräflichen Schlosse.

Paris, 19. Juni. Constans theilte im heutigen Mmister- rathe bie anläßlich ber Cholera in Spanien getroffenen Maßregeln mit. Die Aerzte Charrin unb Netter sinb am Dienstag abgereist, um ben Sanitätsbienst zu organisiren. Carnot becretirte bis aus Weiteres bas Verbot ber Einfuhr von Früchten unb Gemüsen aus Spanien unb bie für Neisenbe unb eingeführte Waaren zu treffenben Maßregeln. Alle Vor­sichtsmaßregeln wie bei früheren Epidemien sinb in Kraft getreten unb werden unverzüglich in Frankreich, Algier und Tunis in Anwendung kommen.

Paris, 19. Juni. Den Abendblättern zufolge beginnen hier demnächst Verhandlungen zur Abgrenzung ber französischen Besitzungen bei Obock unb ber italie­nischen BesiLungen bet Mewonge.

Paris, n). Juni. Der Telegraph encongreß hielt heute seine letzte Sitzung ab. Der Schluß besselben erfolgt voraussichtlich am Sonnabend. Deutschlanb traf über erhebliche Tarifermäßigungen Souberabkommen mit Rußlanb, Schweben, Norwegen, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechen­land und Bulgarien.

London, 19. Juni. Im Unterhause erklärte Fer- gusson ans Anfragen, in das englische Protektorat über San­sibar sei das gesammte Gebiet des Sultans von Sansibar mit alleiniger Ausnahme des der deutsch-ostafrikanischen Ge­sellschaft verpachteten Küstenstreisens einbegriffen. In dem deutschen Protektorat über Damaraland, welches von England vor einiger Zeit anerkannt worden, sei durch das jetzige mit Deutschland getroffene Abkommen keinerlei Veränderung ein­

getreten. Das deutsch-englische Abkommen bezwecke haupt­sächlich die Feststellung der respectiven Einflußsphären überall da, wo solche bisher nicht stattgesunden. Smith erklärt, wegen der Abtretung Helgolands werde, sobald das Abkommen mit Deutschland abgeschlossen sei, eine Vorlage im Parlament eingebracht. Eine Befestigung Helgolands sei weder von einer militärischen Autorität, noch von einer königlichen Commission jemals befürwortet worden. Das Gutachten der Flotten­behörden über den strategischen Werth Helgolands dem Hause vorzulegen beabsichtige dieRegierung nicht. JmweiterenVerlause der Unterhaus-Sitzung richtete Buchanan an Minister Smith die Anfrage, ob, salls die Abtretung Helgolands vom Parlamente abgelehnt wurde, auch die übrigen Bestimmungen des deutsch- englischen Abkommens hinfällig 'würden. Smith erwiderte, tr glaube, daß wenn ein wichtiger Th eil des Abkommens nicht ratifieirt würde, auch der Rest des Ausgleichs nicht aufrecht erhalten werde. Er gebe jedoch diese Erklärung ohne Ermächtigung seitens der übrigen Cabinetsmitglieder ab. Solche Fragen sollten doch ohne vorherige Ankündigung nicht gestellt werden. Daraus wurde der erste Artikel der Local­steuerbill mit 228 gegen 224 Stimmen angenommen.

Im Ober hause erklärte der Premier Lord Salis­bury, daß die Ansicht der Helgoländer über die Abtretung nicht eingeholt ^worden sei- das Plebiscit gehöre nicht zu den 'Traditionen Englands. Der Premier bestätigte ferner, daß nach dem Wortlaute des Abkommens kein zur Zeit der Abtretung lebender Helgoländer zum Heeresdienste ver­pflichtet fei.

London, 19. Juni. DieTimes" tritt nochmals auf das Kräftigste für das deutsch-englische Abkommen ein, welches, obschon es nicht alles Wünschenswerthe biete, doch die Ursachen zu Reibungen natürlicher Bundesgenossen beseitige- eine enge und freundliche Bundesgenossenschaft Deutschlands und Englands sei die Hauptbürgschaft des Weltfriedens. Während Helgoland für England fast werthlos fei, besitze es einen sentimentalen Werth für Deutschland. Andererseits seien die in Afrika gewonnenen Vortheile be­trächtlich; es fei höchst unwahrscheinlich, daß das Abkommen im Unterhause ernstlich beanstandet werde.

Rom, 19. Juni. DieRisorma" weist die Besorgniß, , das englisch-deutsche Abkommen könnte Interessen i und Rechte der Italiener in Ostasrika verletzen, als unbe­gründet zurück. Italien habe niemals Ansprüche auf das Sultanat Witu, noch auf die angrenzende Küste bis Kismaya erhoben, an anderen Küstenpunkte übe es nur Schutzherr­schasten aus, Einflüsse, die es angekündigt und die von den Mächten anerkannt seien. Es werde dort Interessen schützen, wenn es Grund dazu habe. Uebrigens habe England der italienischen Regierung bei der Anzeige von der beabsichtigten Uebernahme des Protectorats über Zanzibar die positive Zu­sicherung ertheilt, daß es alle Rechte Italiens unb seiner Stäatsangehörigen gewissenhaft respectiren wolle.

Brindisi, 19. Juni. Major Wißmann ist heute hier | aiigetommen unb reift morgen nach Berlin weiter.

Madrid, 19. Juni. Telegrammen aus Malaga zufolge I kamen nur zwei Fälle von gelbem Fieber vor.

Valencia, 19. Juni. Noch sind einige verdächtige Er- krankungssälle in Puebla de Nugat und Montichelvo vor­gekommen, über die Epidemie scheint im Ab nehmen begriffen zu fein.

Zanzibar, 19. Juni. Nach erfolgter Besetzung von Lindi und Mikindani durch die deutsche Schutztruppe sind dort wieder Karawanen aus dem Innern eingetroffen und alle flüchtigen Einwohner zurückgekehrt.

Washington, 18. Ium. Die Silberbill mit dem Amendement ist gestern dem Nepräsentantenhause vorgelegt worden. Der Antrag auf sosortige Berathung wurde mit 105 gegen 95 Stimmen abgelehnt.

Der Finanzausschuß legte seinen Bericht über die Tari sbill vor. Es werden viele Amendements gestellt, von denen die meisten sür die Herabsetzung der Zölle sind. Der Zoll auf Stahlschienen soll auf 2.20 Doll, pro Tonne herabgesetzt und eine Zuckerprämie soll nicht gezahlt werden, wenn nicht die Quantität jährlich 500 Pfund beträgt, die I Zölle auf Baumwollgewebe würden herabgesetzt und eine Prämie auf Seidencoeons aufgehoben.

Cocates tmfc PrsVinzieUes.

Gießen, 20. Juni.

Schwurgericht. Die Anklagesachen gegen Philipp Roth von Bruchenbrücken wegen Meineids und Philipp Kniß von da wegen Anstiftung beschäftigte gestern den Gerichtshof i bis zur späten Abendstunde. Es ist eine jener unerquicklichen und geringfügigen Geschichten, die in vielen Fällen den häufigen Meineidsprozessen als Ursache zu Grunde liegen und in der Regel recht unangenehme Folgen für die Betheiligten haben. Die Vorgeschichte dieses Meineids datirt noch aus vorigem Jahre, wo am Charsreitag Abend die beiden Angeklagten mit einigen Freunden in Bruchenbrücken mit anderen Burschen Händel bekamen, die in Folge einer provocircnden Redensart, deren sich einer der Gegenseite Angehörender, Wilhelm Schreitz, gegen den vorübergehenden Kniß bedient haben soll, in eine Schlägerei ausartete, bet welcher Kniß und Dienstknecht Wilhelm Lott den Schreitz körperlich schwer verletzten. Eine Anklage gegen die Thäter mit Verurthcilung in namhafte Gefängnißstrafen war die Folge ihrer Handlungsweise. Der heutige Angeklagte Roth wurde in dieser Strafsache vor hiesiger Strafkammer als Zeuge eidlich vernommen und gab vor dieser Behörde zu Protvcoll, daß er, als er und seine Kameraden an Schreitz und seiner Gesellschaft vorbeigegangen sei, die Aeußerung des Schreitz gehört habe:Das ist der Kniße Bäcker mit seinem Schwammbuckel." Mit dieser Angabe setzte sich Roth in Widerspruch mit den übrigen Zeugen, die übereinstimmend behaupten, daß eine derartige Aeußerung Seitens des Schreitz nicht gesallen sei- er blieb jedoch trotz eindringlichen Vorhalts bei seiner Behauptung und wurde, da hier ein Falscheid zweifellos war, in Haft genommen. Nach kurzer Hast legte Roth vor dem Untersuchungsrichter

ein Geständniß dahin ab, die erwähnte Aeußerung sei über- Haupt nicht gefallen, wenigstens habe er sie nicht gehört. (5r bemerkte dabei, er fei zu dieser unrichtigen Aussage durch die Ueberredung des PH. Kniß gekommen, der ihn mehrmals angegangen habe, in diesem Sinne sein Zeugniß abzulegen. Dieser letztere Umstand ist der Grund der Anklage gegen Kniß, für welche jedoch Beweise, die zu einer Verurtheilung ausreichen, nicht vorliegen. Kniß bestreitet, auch dem Roth derartige Zumuthungen gemacht zu haben, er habe vielmehr diesen, wie auch die anderen Zeugen nur aufgefordert, vor der Strafkammer die Wahrheit zu sagen. Die Vertheidigung des Roth führt zur Entschuldigung der Begangcnschaft des­selben an, daß dieser ein geistig äußerst beschränkter Mensch sei, der sich kaum der Bedeutung und Tragweite einer Eidesleistung bewußt sei und der jedenfalls die unrichtigen Angaben in dem Glauben gemacht habe, die Aeußerung, welche von irgend einer Seite, (von welcher ist nicht sestgestellt) gefallen, sei von Schreitz gethan worden. Jedenfalls habe Roth kein wissentlich falsches, höchstens ein sahrlässiiges Zeug- niß abgegeben. Die Geschworenen traten dieser Ansicht bei und verneinten die aus ersteres Verbrechen gerichtete Schuld­frage, bejahten aber die weitere gestellte Frage auf sahr- läßigen Fälschest), während sie die auf Anstiftung gerichteten Schuldfragen bezüglich des Kniß verneinten. Es erfolgte Verurtheilung des Philipp Roth nach Antrag des Staats­anwalts in eine Gefängnißstrafe von 5 Monaten, von welcheir 4 Monate durch die Untersuchungshaft als verbüßt anzusehen sind, bezüglich des Kniß wurde auf Freisprechung erkannt. Die Kosten wurden zur einen Hälfte dem Angeklagten Roth, zur anderen Hälfte der Staatskasse auferlegt, Kniß erhält Ersatz seiner nothwendigen Auslagen. Die Hast beider An­geklagten wurde ausgehoben.

Morgen Samstag feiert der Gießener Radfahrverein in Steins Garten die Einweihung seiner neuen Standarte durch ein Banket. Sonntags beabsichtigt derselbe mit dem neuen Banner einen Corso mit Musik von Oswaldsgarten nach Steins Garten zu veranstalten, woran auch auswärtige Fahrer Theil nehmen werden. Von einer größeren Festlich- | Leit wurde wegen des am 29. Juni stattfindenden Sänger- festes abgesehen.

Vergnügungszug nach der Schweiz. Bei Gelegenheit der diesjährigen Schulferien beabsichtigt, wie wir hören, das Reisebureau Schottensels in Frankfurt a. M. einen Ver­gnügungszug nach der Schweiz mit bedeutender Fahrpreis­ermäßigung und sonstigen Vergünstigungen zu veranstalten^ Die Schweizer Bahnen, sowie das osficielle Verkehrs- Bureau in Zürich zeigen dem Unternehmen großes Ent­gegenkommen und werden von Letzteren Fahrten auf dem Züricher See, Festlichkeiten auf dem Uetliberg rc. für die Zugtheilnehmer geplant - auch in Luzern bezw. Vierwald­stättersee ist Aehnliches in Aussicht genommen. Das Reise­bureau Schottensels gibt bereitwilligst jede Auskunft und nimmt jetzt schon Anmeldungen entgegen. Wir glauben, daß in hiesiaer Stadt sich ohne Zweifel viel Interesse für das Unterne.hmen kund geben wird.

E. Schotten, 19. Juni. Der Vorstand des Gesammt- vereins des Vogelsberger Höhenclubs veröffentlicht folgende Bekanntmachung: In der letzten Zeit sind vielfach böswillige Beschädigungen von Wegweisern, Bänken und sonstigen Anlagen des Vogelsberger Höhen-Clubs vorgekommen. Wir sind der sicheren Ueberzeugung, daß alle gutdenkenden Bewohner des Vogelsbergs diese Rohheiten nicht billigen und uns in unfern auf das Wohl des Vogelsbergs gerichteten Bestrebungen durch Beschützung unserer Anlagen unterstützen werden. Um nun für die Folge derartigen Vorkommnissen entgegen zu treten, setzen wir demjenigen, der uns den oder die Urheber solcher Beschädigungen so anzeigt, daß deren Bestrafung erfolgen kann, eine Belohnung vonfünf Mark" aus.

P. Homberg an der Ohm, 20. Juni. Die erste Stände- kammer, welche am 25. d. M. zusammentreten wird, wird "sich mit der Vorlage der Nebenbahnen in Hessen zu. beschäftigen haben. Wie wir erfahren, hat der Finanzaus- i schuß die sämmtlichen diesbezüglichen Beschlüsse der 2. Kammer zu genehmigen vorgeschlagen. Es ist somit berechtigte Hoffnung vorhanden, daß auch die Nebenbahn Niedergemünden Homberg zur Erbauung gelangen wird. Wer das Ohmthal kennt, muß sich sagen, daß'es eine Notwendigkeit ist, diesen gesegneten Theil unseres Landes auch endlich dem Verkehr zu erschließen, und muß es der 2. Kammer zu großem Dank wissen, daß sie die Ausführung dieses Projects, um das der Abgeordnete Psannstielgekämpft hat, wie ein Löwe", beschlossen hat. Umsomehr wird sich die erste Kammer die Dankbarkeit dieses Theils Oberhessens verdienen, wenn sie sich der Ansicht der zweiten Kammer anschließt. In richtiger Würdigung der Verhältnisse ist man preußischerseits auch energisch bestrebt, den Anschluß dieser projectirten Bahn an die Main-Weser- I bahn zu erlangen, besonders werden von Marburg große Anstrengungen gemacht, dieselbe bis dorthin weiter zu führen, I sodaß die Strecke ein wichtiges Verbindungsglied zwischen den Oberhessischen Bahnen und der Main-Weser-Bahn zu I werden verspricht. Was die voraussichtliche Rentabilität [ anlangt, so gehört sie jedenfalls zu den günstigsten aller projectirten Nebenbahnen, und wird sie eine Strecke werden, die dem Lande nicht besondere Kosten durch jährliches Deficit I verursachen wird. So wird auch die Anlage selbst mit ver- hältnißmäßiq geringen Kosten verknüpft sein, da die Linie ja durchweg durch ein flaches breites Thal führt, ohne nennens- | werthe Steigung oder Gefälle, und haben die beteiligten I Gemeinden kostenlose Geländestellung zugesagt. Außerdem ist die Stadt Homberg bereit, soweit thunlich mit Geldmitteln I Zuschüsse zur Erbauung zu leisten. Wir sind darum der I festen Ueberzeugung, daß auch die erste K-mmer ihr Jawort i unserer, sowohl als Loealbahn wie auch als Verbindungs­bahn so wichligen und nothwendigen Strecke geben wird.

Ortenberg, 19. Juni. Ein neuer Aussichtsthurm I auf den Vorhöhen des Vogelsberges und zwar auf dem | Glau berge wird geplant und dürfte in einiger Zeit zur