Ausgabe 
19.6.1890
 
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Stimmung steht zu erwarten, daß sie sich für Nichterneuerung der Vorträge, also für eine extreme Schutzzoll-Politik, aus­sprechen wird. Dem Präsidenten Carnot imrb demnächst durch den Botschafter v. Mohrenheim der russische St. Andreas- orden in Brillanten überreicht werden, was jedenfalls mit der Pariser Nihiliftenaffaire zusammenhängt.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 15. Juni. Für die Sitzung der Ersten Kammer der Stände am 24. Juni ist u. A. folgende I Tagesordnung ausgegeben:

1) Neue Einläufe.

2) Berichterstattungen.

3) Berathung und Beschlußfassung über:

Mittheilung der zweiten Kammer über den Antrag der I Abgeordneten Herren Dr. Gutfleisch und Genossen wegen I gesetzlicher Regelung der Versicherung der Feuerwehrleute I gegen Unfälle.

Mittheilung der zweiten Kammer, die Ergebnisse der I Erhebungen über die Lage der Landwirthschast im Großherzog- rhum Hessen betr.

Mittheilung der zweiten Kammer bezüglich der Anträge der Abgeordneten Herren Schröder und Genossen und Arnold auf Herabsetzung des Veräußerungs-, Hypotheken- und Jn- ventarienstempels.

Mitthcilung der zweiten Kammer bezüglich der Vor­stellung der Gerichtsvollzieher-Aspiranten im Großherzogthum Hessen um Veranlassung einer Aenderung ihrer gegenwärtigen Anciennetätsverhältnisse seitens Großh. Regierung.

Mittheilung der zweiten Kammer bezüglich des Antrags der Abgeordneten Herren Schönberger und Schade wegen Uebernahme aller Kosten, welche die Mitgliedschaft des Kreis­veterinärarztes in der Körcommission verursacht, auf die Staatskasse.

Mittheilung der zweiten Kammer bezüglich des Antrags des Abgeordneten Herrn Möllinger auf Revision der gesetz­lichen Bestimmungen über die Sonntagsfeier.

Mittheilung der zweiten Kammer bezüglich des Antrags des Abgeordneten Herrn Wasserburg, betreffend Aenderung des Gesetzes vom 8. November 1872 über die Zusammen- I setzung der beiden Kammern der Stände^

Vorstellung der Stadt Friedberg wegen Anstellung eines Zeichenlehrers an der Realschule zu Friedberg, sowie die Mittheilung der zweiten Kammer in gleichem Betreff.

Gesuch der Stadt Butzbach um Erhebung der dortigen höheren Bürgerschule zu einer staatlichen Realschule, sowie die Mittheilung der zweiten Kammer in gleichem Betreff.

Darmstadt, 16. Juni. Nr. 4 des Verordnungs­blattes für die evangelische Kirche des Groß- herzogthums Hessen enthält u. A.:

Bekanntmachung, betreffend die Zusammensetzung des kirchlichen Disciplinarhoses.

Dienstnachrichten.

Die Definitorialprüfung im Monat Januar 1890 haben bestanden: Hermann von der Au von Crainfeld, Friedrich Clotz von Wallernhausen, Richard Drescher von Hitzkirchen, Otto Fischer von Meiches, Wilhelm Hoffmann von Dalheim, Friedrich Horn von Lützel - Wiebelsbach , Julius Lehr von Winterkasten, Philipp Möbus von Bosenheim, Heinrich Port von Ruppertsburg, Heinrich Renner von Eschenrod, Wilhelm Rheinhardt von Darmstadt, Hermann Sack von Hungen, August Wolf von Effelborn.

Ernannt wurden: Die Pfarramtscandidaten Sack in Hungen zum Pfarrverwalter zu Bodenheim, Wilhelm Hoff­mann in Darmstadt zum Psarrverwalter zu Aüendors an der Lda., Heinrich Port in Georgenhausen zum Psarrverwalter zu Gelnhaar, Friedrich Clotz in Hausen zum Psarrverwalter zu Schwickartshausen, Friedrich Horn in Lützel-Wiebelsbach zum Psarrvicar zu Dorn-Dürkheim, Hermann von der Au in Crainfeld zum Psarrvicar zu Eberstadt (Kreis Darmstadt), Philipp Möbus in Bosenheim zum Psarrverwalter zu Hoch- Weisel, Psarrassistent Heinrich Renner zu Langenhain zum

ländern vorwersen. Man hörte kaum Aeußerungen der Un- zusriedenheit bei ihnen- mit stoischem Gleichmuth trugen sie die Folgen ihrer elenden Armee-Verwaltung.

Die Noth zwang endlich auch mich, mein Heil zu suchen. Mehrmals hatte ich die Nacht in dem offenen Tschardak in Fieberansällen verbracht- seit einigen Tagen bestand meine Nahrung nur aus getrockneten Häringen. Mir wards auch unheimlich über dem Strohlager der Zuaven, von welchem | die Ausdünstungen der Kranken zu mir herausstiegen. Einer derselben merkwürdig genug, ein Israelit aus Köln hatte mir bereitwilligst seine Dienste geleistet, aber auch er lag jetzt krank im Stroh und leider durch meine Schuld. Fiebernd in der Nacht daliegend, hatte ich im hellen Monden­schein einen der großen Scorpionen, die hier in allen Häusern, aus meinem Mantel entdeckt und ihn mit Ekel und Schaudern über die Gallerte in den Hof geschleudert, ohne der Soldaten unter mir zu gedenken. Am Morgen lag gerade mein Zuave mit von einem Scorpionenstich dick geschwollenem Bein. Ich selbst holte aus der Küche des Hauses die Flasche, in welcher man in Oel ertränkte Scorpione als Gegengift für diese Stiche ausbewahrt, und bestrich ihm die furchtbare Geschwulst, aber die bleichen, kranken Gesichter, die ich dabei umher im Stroh liegen sah, flößten mir ein Grauen ein. Ich nahm den nächsten Lloyddampser nach Konstantinopel, wo ich jeden­falls neue Geldmittel finden mußte.

(Aus demStraßburger Tageblatt".)

* Ein Gefangener befindet sich im Zimmer des Gesäng- nißinspectors, um zum Verhör geführt zu werden. Jnspector (zum Wärter):Holen Sie eine Flasche Bier und ein Viertelpfund Leberwnrst."Wärter:Von wem soll ich die Leberwurst holen?" Gefangener:Holen Sie von Krausens, der hat die beste. Da hab ick meine Leber- würschte immer jestohlenl"

Psarrvicar daselbst, Psarrvicar Wilhelm Dittmar zu Darm­stadt zum Psarrverwalter zu Walldors.

Concurrenzeröffnung.

Zur Wiederbesetzung werden ausgeschrieben: 1) die evangelische Psarrstelle zu Roßdorf, 2) die evangelische Pfarr­stelle zu Gambach, dem Herrn Fürsten zu SolmsBraunsels steht das Präsentationsrecht zu, 3) die evangelische Pfarr­stelle zu Langsdorf, dem Herrn Fürsten zu Solms-Lich steht das Präsentattonsrecht zu, 4) die evangelische Psarrstelle zu Flonheim.

Nr. 5. enthält:

Dienstnachrichten.

Ernannt wurden: Psarramtscandidat Otto Fischer zu Beuern zum Psarrvicar zu Schlitz, Psarrassistent Ludwig Appel zu Darmstadt zum Psarrverwalter von Beerfelden.

Concurrenzeröffnung.

Zur Wiederbesetzung werden ausgeschrieben: die zweite evangelische Psarrstelle zu Nidda, die zweite evangelische Psarrstelle zu Alzey, die evangelische Psarrstelle zu Gensingen.

Liegnitz, 15. Juni. Der Bruder des Reichskanzlers, v. Caprivi, welcher Oberst und Commandeur des hiesigen Grenadier-Regiments Nr. 7 ist, hat die Anordnung getroffen, daß, da die Kleider, welche den Soldaten vom Kaiser gegeben werden, schön und zweckmäßig seien, Extrasachen als über­flüssig anzusehen sind, zumal sie die Mannschaften nur zur Eitelkeit und zu oft recht schweren Geldausgaben verleiten. Oberst v. Caprivi verfügte, daß die vorhandenen Extrakleider ausgetragen, neue aber nicht angeschafft werden dürfen.

Deutscher Reichstag.

19. Plenarsitzung. Dienstag, 17. Znni 1890, 1 Uhr.

Die zweite Berathung der Vorlage über die Ge­werbegerichte wird mit der gestern begonnenen Berathung des''§"8 fortgesetzt. Derselbe enthält die Bestimmungen über die Wahlen der Beisitzer zum Gewerbegericht. Namentlich sollen die Gewählten 30 Jahre alt sein, dürfen für sich und ihre Familie im letzten Jahre keine öffentliche Armenunter­stützung empfangen haben und müssen mindestens 2 Jahre im Gerichtsbezirk wohnhaft oder beschäftigt sein. Hierzu liegen zwei Anträge vor: 1) vom Abg. Eberty (dsr.): Die Alters­grenze für die Wählbarkeit auf das 25. Jahr festzusetzen - 2) von dem Abg. Auer (Soc.): Die Altersgrenze für die Wählbarkeit auf das 25. Jahr sestzusetzen, die Bestimmungen wegen der Armenunterstützung ganz zu streichen und die Auf­enthaltsdauer im Gerichtsbezirke aus 1, Jahr zu bemessen. Abg. Dr. Meyer- Berlin (dsr.): Wo über die Zweckmäßig­keit einer Frage Zweifel entstehen, sollte man so entscheiden, wie die arbeitenden Klassen es wünschen. Der Wunsch der Arbeiter, sich an der Rechtsprechung zu betheiligen, ist von großer sittlicher Bedeutung, denn diese richterliche Thätigkeit fördert das Verständniß für die socialen Beziehungen am besten.

I Wird dies Gesetz mit Unlust bei den Arbeitern ausgenommen, so nützt es gar nichts mehr, denn die Mitwirkung der Arbei-

I ter ist eine mehr oder weniger unfreiwillige oder widerwillige. Das ganze Gesetz gleicht dann dem in der Retorte erzeugten Homunculus. Die Altersgrenze kann man ohne Bedenken auf das 25. Lebensjahr festsetzen. Abg. Dr. v. Cuny (nl.): Es ist nöthig, dafür zu sorgen, daß nur die reiferen und besonnenen Elemente des Arbetterstandes in diese wich­tige richterliche Stellung gelangen. In den weiten rheini­schen Districten, wo die Gewerbegerichte seit langen Jahren bestehen, hat sich dies Prinzip aus das beste bewährt. Abg. R inte len (Ctr.) ist für die Commissionsvorlage. Die jungen Leute würden die Richter verderben und die älteren Arbeiter- Würden gewiß nicht gerne vor solchen jungen Richtern erschei­nen. Abg. Osann (nl.) beantragt, den Paffus wegen der Armenunterstützung dahin zu ändern, daß nur wiederholte oder dauernde Armenunterstützung von der Wählbarkeit aus- schließen. Abg. Rickert (dsr.) schließt sich den Ausfüh­rungen Meyers an. Wenn dies Gesetz gut wirken soll, muß es Sympathie bei den Arbeitern erwecken- darum muß man alle Schranken beseitigen oder so viel als möglich beseitigen. Wir haben Abgeordnete gehabt in diesem Hause, die kaum älter als 25 Jahre waren. Die Autorität des Alters ist nicht so bedeutsam, wie die Autorität der Gründe. Auf diese kommt es hauptsächlich an. Die ganze Frage ist keine Prin- cipien-, sondern eine Zweckmäßigkeitssrage. Ich halte auch den zweijährigen Aufenthalt im Gerichtsbezirke für entbehr­lich, denn für diese Forderung scheinen durchschlagende Gründe nicht vorhanden zu sein. Die ganze Schulmeisterei der Com­mission ist entbehrlich. (Präsident v. Bal lest roem rügt diesen Ausdruck.) lieber den Antrag Eberty (25 Jahre als Grenze der Wählbarkeit) wird namentlich abgestimmt. Der Antrag wird mit 132 gegen 86 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten Socialdemokraten, Freisinnige und meh­rere Nationalliberale, auch einige Mitglieder des Cenrrums. Im Uebrigen werden die sämmtlichen Anträge abgelehnt und der § 8 nach der Commissionsvorlage unverändert ange­nommen. § 11 bestimmt die Amtsdauer der gewählten Beisitzer und den Wahlmodus. Hierzu liegen zwei An­träge vor: 1) vom Abg. Ackermann (cons.), der die Be­stimmung zu streichen verlangt, daß die Wahl unmittelbar und geheim erfolgen soll- 2) vom Abg. Auer (Soc.), wel­cher statt der Bestimmung:Die Wahl erfolgt aus mindestens 1 Jahr und auf längstens 6 Jahre" zu sagen beantragt: Die Wahl erfolgt auf 2 Jahre". Außerdem soll ein neuer Absatz dem 8 11 zugesetzt werden: Die Wahl ist an einem Sonntage vorzunehmen. Abg. Ackermann (cons.) fürchtet, daß bei geheimer Wahl sich das politische Partei­treiben geltend machen werde- das halte er für sehr ent­behrlich. Es ist nicht nöthig, das Wahlsystem in dem Gesetz festzulegen. Man darf sich doch nicht allein von den Interessen der Arbeiter leiten lassen- auch die Arbeitgeber haben An­spruch aus Berücksichtigung. Einem Gerichtshöfe gegenüber, der aus solcher wüsten Wahlagitation hervorgegangen ist, kann kein Arbeitgeber Vertrauen haben und die Gewerbegerichte verlieren damit einen großen Theil ihrer Bedeutung und ihres Ein­

flusses. Den Sonntag wollen wir zur Ruhe und Heiligung reserviren und uns nicht durch Wahlagitationen verderben lassen. Abg. Eberty (dsr.): Wenn Sie ein anderes als das geheime Wahlrecht zulassen, so werden Sie allerdings das Vertrauen der Bevölkerung zu diesen Gerichten er­schüttern. Um dies zu verhüten, belassen Sie es bei den Commissionsbeschlüssen. Abg. Dr. Porsch (Ctr.): Die geheime Wahl ist aus Antrag des Centrums in den Para­graph ausgenommen worden, weil dadurch am sichersten aller Terroriswus, von welcher Seite er auch kommen mag, ver­hindert werden kann. Wir stimmen deswegen gegen den Antrag Ackermann, aber auch gegen alle weiteren Abänderungs­anträge. Abg. Singer (Soc.): Der Angriff auf das- geheime Wahlrecht ist ein beachtenswerthes Symptom. Be­seitigen Sie das geheime Wahlrecht, so heben Sie alle Vor­theile aus, die etwa die Vorlage haben kann. Unsere Wahl­prüfungen geben Beweise genug dafür, wie die Arbeiter bei den Wahlen beeinflußt werden von den Unternehmern. Dte Ausübung des Wahlrechts muß möglichst erleichtert werden. Wenn an vielen Orten die Kirchenwahlen am Sonntag statt­finden, so liegt doch kein Grund vor, andere Wahlen auszu- chließen, zumal die Agitation ja bereits vor dem Wahltage tattfindet. Wir werden allerdings dahin streben, daß die Socialdemokratie ihren Einfluß auch bei den Gewerbeschieds­gerichten erlangt. Die Wahldauer aus sechs Jahre zu be­messen, ist verfehlt, weil dann die Möglichkeit, einen bei der Wahl begangenen Fehler zu berichtigen, zu lange hinausge­schoben ist - wenigstens müsse man einen Turnus von zwei Jahren verlangen. 'Abg. Dr. v. Deziembowski - Pommern (Pole) erklärt sich für Ablehnung aller Anträge- Das Haus nimmt den § 11 unverändert nach der Com­missionsvorlage an. 8 12 enthält mehrere Bestimmungen über die Wahlberechtigten- die Vorlage bestimmt- daß jeder Wahlberechtigte 25 Jahre alt sein muß. Ein Antrag 'Huer (Soc.) verlangt, die Wahlberechtignng mit dem 21. Jahre eintreten zu lassen. Ferner sollen auch Arbeiterinnen wahl­berechtigt erklärt werden, und endlich soll die Bestimmung gestrichen werden, daß nur zwei Jahre im Gerichtsbezirk be­schäftigte Personen wahlberechtigt sein sollen. Von dem Abg. Eberty (dsr.) ist ebenfalls Wahlberechtigung für die Arbeiterinnen beantragt. Äbg. Dr. Horwitz (dsr.) be­fürwortet diesen Antrag. Abg. Dr. Hirsch (dfr.) ist für Eintritt der Wahlberechtigung mit dem 21. Jahre und für das Wahlrecht der Arbeiterinnen. Abg. Dresbach (Soc.) befürwortet den Antrag Auer. Die Commissionsbeschlüsse machen die Frauen einfach mundtodt. Abg. Ri ckert (dfr.) r Für die Ausschließung der Frauen vom Wahlrecht scheint die Regierung keinen Grund zu haben. Minister v. Boetticher: Der Vorredner stellt eine neue Forderung auf und wäre deshalb auch verpflichtet, dieselbe zu begründen. Den wohl- thätigen Einfluß der Frauen auf die Männer verkennt die Regierung nicht- aber mit demselben Rechte, mit dem man hier die Theilnahme der Frauen an den Wahlen verlangt, kann man auch deren Theilnahme an den Schöffengerichten, an den Parlamenten u. s. w. verlangen. Das sind Gründe der Regierung gegen die Wahlberechtigung der Frauen - nun polemisiren Sie dagegen. Abg. Dr. Porsch (Ctr.) kann von allen beantragten Aende- rungen nur derjenigen zustimmen, daß für die Wahlberechti­gung einjähriger Aufenthalt am Orte genügt- dem Wahl­recht der Frauen stimmt er nicht zu. Abg. Singer (Soc.) Die Wahlberechtigung der Frauen hat nichts zu thun mit der Frage der Frauenemancipatiolr- hier handelt es sich um ein gutes Recht der Arbeiterin, die als Paria behandelt wird. Mit einer bloßen Verbeugung vor den Frauen wird nichts gethan. Wir halten die Frage für so wichtig, daß wir namentliche Abstimmung über diesen unfern Antrag verlangen werden. Das Haus beschließt, die Debatte über 8 12 zu schließen und vertagt sich vor der Abstimmung. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr: Nachtragsetat (Gehaltserhöhungen) in 1. Lesung - Fortsetzung der Gewerbegerichtsvorlage in 2. Lesung. Schluß 5^4 Uhr.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Eorrejpondenz-Bureau.

Berlin, 17. Juni. Wie dieNordd. Allgem. Ztg." er­fährt, ist die Nachricht von der bevorstehenden Verlobung der Prinzessin Margarethe mit dem Erbprinzen von Nassau völlig unbegründet.

Berlin, 17. Juni. Der Prinzregent von Bayern übersandte dem Centralcounte zur Errichtung eines Denk­mals für den Fürsten Bismarck in der Reichshauptstadt die Summe von 1000 Mk.

Potsdam, 17. Juni. Nachmittags 2 Uhr wurde durch den Kaiser im Broncesaal des Stadtschlosses die Verlobung der Prinzessin Victoria mit dem Prinzen Adolf von Schaumburg verkündigt. Hierauf war Frühstückstasel, wobei der Kaiser den Trinkspruch aus die Verlobten aus­brachte. Die Kaiserin, die Kaiserin Friedrich, wie alle Mit­glieder des Königshauses, Prinz Rupprecht von Bayern und andere Fürstlichkeiten, Caprivi und der Hausminister v. Wedell und die Generalität waren bei der Tafel anwesend.

Breslau, 17. Juni. In Folge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche aus dem hiesigen Schlachtviehmarkt ist der Abtrieb von Schlachtvieh vom Markte nach auswärts bis auf Weiteres verboten. Das am Markte aufgetriebene Vieh muß während der Dauer des Verbots in Breslau selbst ab­geschlachtet werden. ' ,

Freienwalde, 17. Juni. Bei der Reichstags-Stlch- wahl in Oberbarnim wurde Althaus (sreis.) mit 7448 Stimmen gewählt, auf Bethmann (cons.) entfielen 6236 Stimmen.

Hermannstadt, 17. Juni. Der Sachsentag, der von etwa 600 Teilnehmern besucht ist, nahm einhellig und en bloc ein Programm an, das auf dem staatsrechtlichen Ausgleich von 1867 beruht. Die Hauptpunkte desselben sind: Anhänglichkeit an die Dynastie und das Vaterland, gerechte