Ausgabe 
18.6.1890
 
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vorzuziehen. Es empfehlen sich darnach die Commissions­vorschläge.

Abg. Ackermann (cons.) spricht sich ebenfalls für die Commissionsbeschlüsse aus.

Abg. Grillenberger (Soc.): Die Commissions­beschlüsse erregen in Arbeiterkreisen vielfach Erbitterung. Bei vielen bestehenden Gewerbegerichten ist eine geringere Altersgrenze zulässig. Die Frage der Reife ist allein nicht maßgebend. Wir haben zahlreiche Amtsrichter, die noch nicht 30 Jahre alt sind, warum sollen die Beisitzer älter sein? Von der Gestaltung dieses Paragraphen werden wir unsere Gesammtabstimmung über das Gesetz mit abhängig machen.

Abg. Dr. Miquel (natl.): Die Altersgrenze wird ganz ohne Grund zu solcher Wichtigkeit aufgebauscht. Nach den bisherigen Erfahrungen sind immer nur ältere erfahrene Leute gewählt worden. Besondere Wichtigkeit ist dem zwei­jährigen Aufenthalt am Orte beizulegen- ein solcher ist nöthig, um sich das erforderliche Maß localer Erfahrung zu erwerben.

Abg. Heine (Soc.): Das Durchschnittsalter der bei vielen Gewerbegerichten fungirenden Beisitzer beträgt nur wenig über 30 Jahre. Die Mindestgr^nze muß also auf 25 Jahre herabgesetzt werden. Die Armenunterstützung wird oft in Formen gewährt, z. B. durch Verpflegung eines kranken Kindes in einer Anstalt, die dem Unterstützten nichts von seiner Würdigkeit nimmt.

Abg. Rösicke (wildlib.) ist für die 25jährige Alters­grenze. Man habe ja die Beisitzer zum Unfallschiedsgericht im Alter von 21 Jahren zugelassen- er empfiehlt den Antrag Eberty.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. Tages-Ordnung: Fortsetzung der soeben abgebrochenen Berathung.

Schluß 43/4 Uhr.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 16. Juni. DieNordd. Allg. Ztg." bemerkt gegenüber den Zeitungen, welche die Angaben der St. James- Gazette, betreffend die Abgrenzung der deutschen und englischen Interessensphären in Afrika als un­geeignet für eine Grundlage der Vereinbarung bezeichnen- sie könne die Mittheilungen der St. James Gazette weder als glaubwürdig noch als unglaubwürdig characterisiren, es würde aber ein politischer Fehler sein, wenn man auf gute Beziehungen zu England so geringen Werth legte, daß man nicht die Geneigtheit zu erkennen gäbe, dieselben um den Preis gewisser Zugeständnisse in Afrika zu sichern. Die er­hoffte Verständigung werde weder Deutschland und England noch alle Welt befriedigen, denn eine Verständigung könnte nur das Ergebniß gegenseitiger Zugeständnisse sein. Die öffentliche Meinung Deutschlands und Englands müsse dahin aufgeklärt werden, daß derartige Zugeständnisse im allge­meinen Interesse nothwendig seien zur allgemeinen Beseiti­gung der streitigen Punkte, die geeignet seien, eine tiefere Verstimmung zwischen den befreundeten Regierungen hervor­zurufen.

Stuttgart, 16. Juni. DerStaatsanzeiger" meldet: General-Intendant v. Werth er ist wegen leidender Gesund­heit auf sein Ansuchen in Ruhestand versetzt worden.

Hamburg, 16. Juni. Ein theilweiser Schlächter- strike ist hier ausgebrochen.

Wien, 16. Juni. Mittags sand in der Rathsstube der Hofburg die feierliche Renunciation der Erzherzogin Marie Valerie statt. Nach einer Ansprache des Kaisers verlas Kalnoky die Verzichtsurkunde, hierauf die Erzherzogin die Eidesformel. Sodann unterschrieben die Erzherzogin Marie Valerie und Erzherzog Franz Salvator die Renunci- ationsurkunde, auf welche der Staatsnotar das Siegel des Brautpaares drückte. Im Gobelinsaale erfolgte die Unter­zeichnung der Ehepacten.

Brüssel, 16. Juni. Die Einweihung des Denkmals für den Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig auf dem Schlachtfelde von Quatrebras fand gestern Nach­mittag statt in Gegenwart des deutschen Gesandten und des Militärattaches in Brüssel, einer Deputation aus Braun­schweig, bestehend in General Wachholz, Baron Cramm-Burg- dors, einer Anzahl braunschweigischer Offiziere und höherer Persönlichkeiten, ferner von Vertretern des Königs von Belgien und des belgischen Kriegsministeriums, der Ortsbehörden und zahlreicher Zuschauer. Die Denkmalsstätte war mit deutschen Fahnen und Guirlanden geziert. General Wachholz stellte die glorreiche, heldenhafte Laufbahn des Herzogs dar, der bereits 1809 durch Wort und That die deutsche Nation zur Erhebung gegen die Fremdherrschaft begeisterte und bis zu seinem Tode an dieser Stätte für die deutsche Sache ge­fochten. (Stürmische Hurrahs.) Cramm-Vurgdorf legte im Auftrage des Prinzregenten von Braunschweig den ersten Kranz aus das Denkmal, darauf die Offiziere. Nach der Feier wurde im Sterbehause des Herzogs eine broncene Gedenktafel angebracht.

Rom, 16. Juni. Die Kammer trat heute in die Be­rathung betr. die Gründung eines Grundcredit-Jnsti- tuts ein.

Belgrad, 16. Juni. Die Stadtverwaltung genehmigte die Aufnahme einer Stadtanleihe von 10 Millionen.

Sofia, 16. Juni. DieAgence Balcanique" meldet, daß die Minister Stranski und Sallbachew in Folge per­sönlicher Meinungsverschiedenheiten ihre Entlassung ein­reichten und auch erhielten. Stambulow übernahm die Leitung des Auswärtigen, Schiwkow diejenige des Finanz­ministeriums.

Valencia, 17. Juni. Einige weitere Erkrankungen an Cholera in Puebla und Umgebung werden gemeldet. In Madrid erklärte der Minister des Innern im Senate, bis jetzt sei die asiatische Cholera nicht erwiesen. Die Stadt­behörden trafen Vorsichtsmaßregeln, Lazarethe werden errichtet.

Cocales «nd provinzieller.

Gießen, 17. Juni.

Heute Vormittag 6 Uhr sand im Hose des Pro­vinzialarresthauses die Hinrichtung des vom Schwurgericht zu Gießen am 22. März d. I. wegen Ermordung seines Stief­vaters zum Tode verurtheilten Johann Georg Häuser von Bobenhausen statt, nachdem Se. Königl. Hoheit der Groß­herzog es abgelehnt hatte, von dem Begnadigungsrechte Ge­brauch zu machen. Häuser, der in der ihm vergönnten kurzen Lebensfrist sein Gewissen durch ein umfassendes Ge- ständniß erleichtert hatte, empfing unmittelbar vor seinem letzten Gang noch die Tröstungen der Religion und trat dann reumüthig und gefaßt den Weg zum Schaffst an. Voran schritt der Geistliche, Herr Pfarrer Schlosser, welchem der Gefängnißverwalter und dann der Delinquent in Be­gleitung zweier Gendarmen folgte. Nachdem der Geistliche mit Häuser ein Gebet gesprochen, gelangte vor versammeltem Gerichtshof der Urtheilsspruch zur Verlesung, worauf Herr Staatsanwalt Jöckel den Verurtheilten dem Scharfrichter Brandt zur Vollstreckung des Todesurtheils übergab, der mit seinen Gehülsen schnell und sicher die Execution vollzog. In wenigen Minuten war die schwere Schuld Häusers gesühnt. Der Hinrichtung wohnten außer den nach dem Gesetze zuzu­ziehenden 12 Urkundspersonen noch etwa 50 Personen bei, die mit Genehmigung des Großh. Staatsanwalts Einlaß erhalten hatten. Viele Neugierige umstanden vor und während des blutigen Actes das Justizgebäude, welches durch militärische und polizeiliche Posten abgesperrt und nur Legitimirten zugänglich war. Die Leiche des Gerichteten wird heute Abend in die Anatomie verbracht werden. Es sei noch mitgetheilt, daß die Hinrichtung Häusers am vorigen Mittwoch den I 11. Juni stattfinden sollte, wegen Verhinderung des Scharf­richters aber verschoben werden mußte.

Gestern begannen die Schwurgerichtsverhandlungen der diesmal nicht sehr^umfangreichen Session. Der vorsätz­lichen Brandstiftung angeklagt waren Karl Römer und dessen Ehefrau von Brauerschwend, die nach vorausgegangener Ver­abredung und um sich einen Vermögensvortheil zu verschaffen, am 20. März d. I. die ihnen zu Eigenthum gehörige in Brauerschwend gelegene Hofraithe in Brand gesetzt haben sollen, wodurch die Scheuer und ein Theil des Dachstuhls des Wohnhauses vom Feuer zerstört wurde.

Die That wird von beiden Angeklagten entschieden in Abrede gestellt- der Ehemann erklärt, am Nachmittag des fraglichen Tags nach Gießen gereist zu sein, um Arbeit zu suchen und sei erst am folgenden "Tag zurückgekommen- die Ehefrau aber will ebenfalls an der Brandlegung unbetheiligt sein und erst in der Nacht, nachdem sie zufällig erwacht, das Knistern des Feuers und dann den Brandausbruch wahr­genommen haben. Obgleich ein directer Beweis jür die Thäterschaft der Angeklagten nicht zu erbringen war, so traten doch in den gestrigen Verhandlungen Momente zu Tage, die für die Ausführung der That durch die Römer Eheleute mit einiger Wahrscheinlichkeit sprachen. Erwiesenermaßen befan­den sich die Angeklagten gerade in letzterer Zeit in dercmgir- ten Vermögensverhältnissen und der Besuch des Gerichts­vollziehers und des sonstigen Executionspersonals gehörte im Römer'schen Hause nicht mehr zu den Seltenheiten. Das Häuschen war mit einer Hypothekschuld belastet und auch an sonstigen Schulden fehlte es nicht, die namentlich zu Anfang dieses Jahres sehr drückend wurden. Das Mobiliar war vielfach gepfändet und repräsentirte zur fraglichen Zeit nach Ansicht eines Zeugen nur noch einen Werth von etwa 400 Mk., obgleich es nach einem schon seit 1883 bestehenden Vertrage bei einer Feuerversicherung für die ungewöhnlich hohe Summe I von 1700 Mk. versichert war.

Das Hauptbelastungsmoment findet die Anklage in dem I Umstande, daß bei der nach dem Brande stattgehabten Augen­scheinseinnahme durch Großh. Amtsgericht Alsfeld im Stalle und auf dem Heuboden der Römer Eheleute Vorrichtungen gefunden worden, die geeignet gewesen seien, das Feuer zu entfachen und mit Sicherheit weiter zu verbreiten, indem namentlich im Stalle Holzstücke, Reiser, eine Bettlade, Heu und Stroh von menschlicher Hand zusammengetragen, auf* geschichtet und angezündet worden seien, wofür ein vorgefunde­nes Häufchen Asche den Beweis tiefere, außerdem seien auf | dem Boden eine Reiserwelle, sowie Stroh und Reiser in I Menge aufgehäuft gewesen. Die Angeklagen bestreiten, diese Manipulationen gemacht zu haben und bezeichnen die Auf­schichtung der Brennstoffe im Stalle als rein zufällig ohne jede Absicht; das Vorfinden der Reiserwelle und des übrigen Holzes auf dem Boden aber erklären sie dahin, daß erstere als Ausstieg an einer nach der Scheuer führenden Oeffnung, der Boden aber stets als Holzspeicher benutzt worden sei. Auffallend war es, daß der Brand gerade am Morgen des Tages ausbrach, an welchem der Pfandmeister Diehl von Eudorf eine Pfandversteigerung bei Römer vornehmen wollte. Römer, der von Zeugen als ein unverträglicher Character geschildert wird, will noch die Brandstiftung Ortsangehörigen in die Schuhe schieben, die ihm übel gesinnt seien- aber auch für diese Behauptung vermag er weder Gründe noch Per­sonen namhaft zu machen- nur den Bürgermeister bezeichnet er einmal als Denjenigen, der ihm nicht wohl wolle und möglicherweise den Brand verursacht habe. Dieser weist jedoch treffend auf die Lächerlichkeit dieser Behauptung hin mit der Bemerkung, daß eine derartige Handlungsweise dem Römer keinen Schaden, sondern hohen Nutzen gebracht haben würde, da Haus und Mobiliar desselben gut versichert gewesen sei. Die Geschworenen konnten einen genügenden Beweis für die Schuld der Angeklagten nicht finden, und sprachen das Nichtschuldig aus, weshalb Freisprechung erfolgte.

Gar Manche unserer Leser werden sich noch gern des edelen Genusses entsinnen, den ihnen vor 8 Jahren die dramatischen Vorlesungen von Fräulein Natalie Köhler bereiteten. Deshalb darf die Dame, die am Freitag im Saale der höheren Mädchenschule dieAntigone" des Sopho­kles mit Begleitung der herrlichen Musik von Mendelssohn, frei

aus dem Gedächtniß recitiren wird, mahl wiederum auf freundlichen Empfang und auf zahlreichen Besuch rechnen. Umsomehr, als das Geschick, welches die Künstlerin betroffen, unser wärmstes Mitgefühl Hervorrufen muß. Vor einiger Zeit wurde sie von einer schweren Augenkrankheit befallen, so daß Sie in einer Augenklinik Ausnahme suchen und eine Operation überstehen mußte, die ihr trotzdem leider nicht das volle Augenlicht zurückgab. Die dem Referenten vorliegen­den Beurtheilungen sprechen sich durchweg höchst anerkennend und achtungsvoll über die in ihrer Art einzigen Leistungen Frl. Köhlers aus- ja es scheint, als ob die Dame im Lauf der Jahre ihr dramatisches Können noch vertieft und erweitert habe. So entnehmen wir z. B. einem Berichte desMainzer Journ." Folgendes über eine in Mainz erfolgte Recitation desOedipus in Kolonos" :den hohen Erwar­tungen , welche das Publikum nach den vorhergegangenen Recitationsabenden demOedipus" entgegenbrachte, hat die Dame schönste Erfüllung verliehen. Das Auditorium glaubte, die handelnden Personen selbst zu hören, so characteristisch wußte die Vortragende jede einzelne derselben stimmlich zur Geltung zu bringen. (Folgt eingehende Ausführung). diesem Allem gab die Künstlerin bis auf die feinste Nüance den zum Herzen gehenden Ausdruck und hielt die Aufmerk­samkeit des zahlreichen Publikums bis zum Schluß gefesselt. Fräulein Köhler hat sich durch diese großartige Leistung den aufrichtigen Dank der kunstsinnigen Mainzer Bevölkerung erworben". Hoffentlich wird auch unser kunstsinniges Pub­likum sich die Gelegenheit, eine so herzerhebende vollendete Kunstleistung kennen zu lernen, nicht entgehen lassen. Bemerkt sei noch, daß die musikalischen Partien auf einem Flügel und einem Harmonium zum Vortrag gelangen. Dr. R.

Friedberg, 15. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog begab sich mit den Prinzessinnen Victoria, Prinzessin Ludwig von Battenberg, und Alix heute Vor­mittag um 10 Uhr nach Darmstadt in Begleitung der Schlüffel- dame Freiin von Grancy, des Oberst-Hofmarschalls General v. Westerweller und des Flügeladjutanten Major Freiherrn v. Grancy, welch letzterer in Darmstadt verblieb - dessen Dienst übernahm wieder Flügeladjutant Hauptmann Frhr. v. Röder. Se. Kgl. Hoheit der Großherzog und II. GG. HH. die Prinzessinnen Victoria, Prinzessin Ludwig von Battenberg, und Alix, sowie II. GG. HH. die Prinzen Heinrich und Wilhelm von Hessen wohnten um 12 Uhr der Enthüllung des Abt Vogler-Denkmals auf dem Mathildenplatze bei. Im Großh. Residenzschloß fand sodann nach 1 Uhr Familientafel statt. Gegen 3 Uhr fuhren die Allerhöchsten Herrschaften zu dem Rennen des Hessischen Reiter-Vereins auf dem Weiter-

I städter Exercierplatz und trafen Abends 8 Uhr wieder in I Friedberg ein.

E. Lauterbach, 16. Juni. Seine Kgl. Hoh. der Groß­herzog hat den Steuercommissär des Steuercommiffariats I Lauterbach, Steuerrath Georg Sommerlad, auf fein I Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen, treu ge- | leisteten Dienste in den Ruhestand versetzt und demselben aus diesem Anlaß die Krone zum Ritterkreuz erster Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen verliehen.

Das 18. Säugerfest des Lshnthslbundes.

Nach längerem Zeitraum wird am 28., 29. und 30. Juni in unserer Stadt wieder ein größeres Fest gefeiert werden, nämlich das 18. Sängerfest des Lahnthalbundes. Die Arbeiten hierzu kommen nun naturgemäß in ein rascheres Tempo und treten theilweise jetzt in das Bereich des Sichtbaren. So z. B. ist die Sängerbühne auf dem Festplatze, welche die Zahl von ca. 500 Sängern zu den bevorstehenden Gesangs­aufführungen aufnehmen soll, in ihrem Rohbau ziemlich fertig­gestellt und bedarf noch ihres äußeren Ausputzes. Mit den Ausführungen der übrigen Arbeiten auf dem Festplatze wird ebenfalls begonnen werden.

Unsere Stadt und deren Behörden voran bringen dem Feste warme Sympathien entgegen und das bei Abhaltung von Festen sich jederzeit bethätigende Wohlwollen unserer Einwohnerschaft läßt hoffen, daß das Fest einen unserer Stadt würdigen Verlauf nehmen wird.

Das Programm, welches in diesen Tagen veröffentlicht wird, bietet der Genüsse viele- die ausgewählten und seither von den mitwirkenden Vereinen fleißig einstudirten Gesammt- chöre, sowie die Lieder der einzelnen Vereine werden nicht verfehlen, auf das Gemüth eines jeden Gesangsfreundes einen tief ergreifenden und erhebenden Eindruck zu machen. Durch die Mitwirkung unserer bewährten und durch tüchtige Kräfte verstärkten Regimentsmusik, sowie einer weiteren Musikcapelle wird der musikalische Theil in hervorragender Weise vertreten sein. Wenn wir noch auf die nöthigen Erfrischungen auf dem Festplatze, für welche in befriedigender Weise gesorgt sein wird, sowie auf die Ausflüge in die Umgebung unserer herrlich gelegenen Stadt Hinweisen, so ist gewiß die Hoffnung berechtigt, daß der Aufenthalt Hierselbst sich allen Theil- I nehmern zu einem angenehmen gestalten wird und unsere Gäste nur erhebende Erinnerungen an das Fest mitnehmen werden.

Ueber den Werth und die Bedeutung des Gesanges nur noch kurz Folgendes:

In der Pflege des Gesanges und insbesondere des harmonischen Männergesanges dürfte Deutschland unter den Culturstaaten wohl die erste Stelle einnehmen. Nicht allein in den Städten, sondern auch auf dem Lande wird derselbe mit besonderer Vorliebe gehegt und gepflegt. Der Gesang ist im Allgemeinen ein Bildungsmittel, er weckt und belebt I ben Sinn für alles Schöne und Erhabene, er verschönert und I veredelt außerdem die geselligen Vereinigungen der Menschen I und erhebt das Gemüth über das Alltägliche in das Reich | des Idealen. Im Gesang spiegelt sich die Volksseele und * wenn irgend etwas geeignet sein dürfte, sich Sympathien zu erwerben, so ist es das deutsche Volkslied mit seiner ihm I eigenen Frische.