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1890
Rr. 138
Aints- und Anzeigeblatt für den Ureis Gieren
Gewerbegerichte zu
abgelehnt und der
Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.
Mittwoch den 18. Juni
Gewerbegerichte.
einen neuen Absatz Conventionalstrafe,
Oesterreich-Ungarn ein Zollkrieg mit Serbien zur Zeit nichts weniger als geeignet käme, schon deshalb nicht, weil man in Oesterreich bereits die Rückwirkungen des mit Rumänien geführten Zollkrieges unangenehm genug empfindet.
Die französische Regierung hat sich nunmehr zur Anerkennung der brasilianischen Republik entschlossen und wird dieser Entschluß demnächst durch die officielle Antritts-Audienz des brasilianischen Gesandten Kajuba beim Präsidenten Carnot zum öffentlichen Ausdruck gelangen. Die lange Verzögerung der Anerkennung der jüngsten Republik in Amerika durch das doch gleichfalls republikanische Frankreich ist aus gewisse Meinungsverschiedenheiten und Differenzen zwischen der neuen Regierung von Brasilien und der französischen Regierung zurückzuführen. Infolge entgegenkommender Erklärungen des brasilianischen Ministeriums steht indessen die Beilegung dieser Streitigkeiten bevor und hiermit entfällt auch für die französische Negierung jeder Grund, mit der Anerkennung der Republik Brasilien noch länger zu zögern.
Aus der spanischen Provinz Valencia kommen seit ein paar Tagen beunruhigende Nachrichten über verdächtige Krank- heits- und Todesfälle, die sich in dem Dorfe Puebla de Nugat ereignet haben. Dieselben haben Aehnlichkeit mit Cholera- sällen und ergriffen die Localbehörden deshalb sofort geeignete Sanitätsmaßregeln, namentlich wurden die betreffenden Häuser ausgeräuchert. Die Regierung sandte einen Arzt nach dem genannten Orte zur Feststellung ' des Tatbestandes. Eine neuere Meldung besagt, daß in Puebla de Rugat weitere choleraverdächtige Erkrankungen vorgekommen sind, von denen vier tödtlich verliefen. Die Behörden von Puebla de Rugat und von Montichelvos verlangten in Valencia telegraphisch ärztliche Hilfe und Arzneimittel. Aus dem Orte Albaida wird ein gleich verdächtiger Todesfall gemeldet; derselbe betraf eine aus Puebla de Nugat angelangte Person. Der Civil- gouverneur erkrankte am Sonntag ebenfalls beunruhigend, erholte sich aber später wieder. Hoffentlich erfährt die Mitwelt baldigst Aufschluß über den eigentlichen Character dieser Krankheit. Uebrigens werden auch aus Taschkend in Russisch- Asien Fälle von Cholerine gemeldet.
vertrete, den das Reichsgericht anerkannt habe, indem es die Conventionalstrafe als eine frei vereinbarte Entschädigung erachtete; solche zu beurtheilen gehört aber nicht zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte.
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Deutscher Reichstag.
18. Plenarsitzung. Montag, 16. Juni 1890, 1 Uhr.
An Stelle des aus seinem Amte als Schriftführer ausgeschiedenen Abg. Holtzmann (natl.) wird der Abg. Dr. Bürklin (natl.) zum Schriftführer per Acclamation gewählt.
DerNiederlassungsv ertrag zwischendemDeutschen Reich und der Schweiz wird in dritter Lesung debattelos genehmigt.
Sodann wird in der zweiten Berathung der Vorlage betr. die Gewerbegerichte fortgesahren.
Es wird zunächst über den Antrag Harmening (dsr.) zu § 1 abgestimmt. Der Antrag, welcher die Ablehnung eines Ortsstatuts für Errichtung eines Gewerbegerichts nur dann zulässig erklärt, wenn dies Statut gegen die Gesetze verstößt, wird mit knapper Mehrheit angenommen und mit dieser Aenderung der § 1.
§ 2 definirt den Begriff „Arbeiter" im Sinne der Vorlage. Es sollen darnach als Arbeiter gelten: Gesellen, Gehülsen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche Theil 7 der Gewerbeordnung Anwendung findet.
Der Antrag Auer (Soc.) verlangt, dafür zu setzen: Als Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes gilt das gesammte gewerbliche und kaufmännische Hülfspersonal einschließlich der Lehrlinge.
Abg. Heine (Soc.) befürwortet diesen Antrag.
Abg. Ackermann (cons.) bekämpft den Antrag, der die Sache unnöthig erschwere und es vielen Gemeinden unmöglich
Alle Annoncen-Durcaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
machen würde, überhaupt geeignete gründen.
Der Antrag Auer u. Gen. wird
§ 2 unverändert angenommen.
§ 3 bestimmt die Zuständigkeit der
Rebersicht.
Gießen, 17. Juni.
Es kann nunmehr als ziemlich gewiß betrachtet werden, daß Ende dieses Monats oder Anfang Juli die Vertagung des Reichstages eintritt. Denn bis zu dem genannten Zeitpunkte wird die Reichstagscommission zur Vorberathung der Arbeiterschutzvorlage aller Voraussicht nach die erste Lesung des Entwurfes beendigt haben und in der Zwischenzeit dürfte sicherlich auch das Plenum mit seinen noch zu erledigenden Arbeiten fertig werden. Ein förmlicher Schluß der Session kann selbstverständlich nicht erfolgen, denn alsdann müßte im nächsten Herbste die Bearbeitung der Arbeiterschutz-Vorlage wieder ganz von vorn begonnen werden und eine solche Verschleppung dieser wichtigen Materie wünscht man gewiß aus keiner Seite. Was die aufgetauchten Gerüchte über eine angebliche Austösung des Reichstages im Falle der Nichtannahme der Militär-Vorlage anbelangt, fo steht zu bezweifeln, daß sich die Reichsregierung in der That mit solchen Gedanken tragen sollte, denn diesmal würden für sie die Chancen bei Neuwahlen wesentlich ungünstiger liegen, als dies bei der letzten Auflösung des Reichstages der Fall war. Zunächst erscheint aber die ganze Jnscenirung derartiger Gerüchte als, gelinde gesagt, überflüssig, da trotz aller Schwierigkeiten die endgültige Genehmigung der gegenwärtigen Heeresvorlage schwerlich bezweifelt werden kann.
In' Hamburg hat sich unter dem Namen „Arbeitgeber- Verband für Hamburg und Altona" eine Vereinigung von Arbeitgebern gebildet, welcher sich die hauptsächlichsten Verbände aus Industrie und Gewerbe anschlossen. Dieser Verband richtet sich gegen die Uebergriffe und Ausschreitungen der Socialdemokratie und ist zum Schutze der besonnenen Elemente unter den Arbeitern bestimmt. Der gesammelte Garantiefonds erreichte in kurzer Zeit die ansehnliche Höhe von IVo Millionen Mark.
Die österreichisch-serbischen Differenzen scheinen trotz des so auszeichnenden Empfanges, den der neue Vertreter Serbiens am Wiener Hofe, Simics, soeben beim Kaiser Franz Joses gefunden, noch keineswegs beigelegt zu sein. In Serbien betrachtet man bat österreichischerseits ergangene Verbot der Schweineeinfuhr aus Serbien als eine politische Maßregel, obwohl die österreichische Regierung versichert hat, daß das Verbot lediglich aus sanitären Gründen erlassen worden sei. Serbischerseits wird dagegen versichert, daß die Maul- und Klauenseuche im Lande wieder vollständig erloschen sei und soll daher Simics im Auftrage seiner Regierung ernstliche Vorstellungen beim Grafen Kalnoky in dieser Frage erhoben haben. Dem Vernehmen nach ließ hierbei die serbische Regierung ihre Bereitwilligkeit erklären, die serbische Grenze gegen die Vieheinfuhr aus Rumänien abzusperren, wenn die österreichische Regierung dafür das Schweine-Einfuhrverbot rückgängig mache, andernfalls drohte Serbien mit wirthschaftlichen Vergeltungsmaßregeln. Graf Kalnoky scheint hieraus noch keine endgültige Antwort ertheilt zu haben, doch dürfte schließlich das genannte Verbot wieder aufgehoben werden, da für
Bundescommissär Geh. Rath Dr. Hoffmann bekämpft den Antrag v. Cuny, der jedoch genehmigt wird. Mit dieser Aenderung wird § 3 angenommen.
§ 3 unterstellt die Heimarbeiter den Gewerbegerichten, sofern die Beschäftigung auf Be- oder Verarbeitung übergebener Rohstoffe oder Halbfabrikate beschränkt ist.
Ein Antrag Auer (Soc.) will diese Einschränkung streichen und alle Arbeiter der Hausindustrie den Gewerbegerichten unterstellen.
Dasselbe verlangt ein Antrag Eberth (dsr.), jedoch nur soweit dies für alle oder gewisse Klassen dieser Gewerbetreibenden durch das Statut oder Anordnung der Landescentralbehörde bestimmt wird.
Abg. Dr. Schier (cons.) bekämpft den Antrag Auer, hält aber den Antrag Eberth für annehmbar.
Abg. Dresbach (Soc.) bekämpft den Antrag Eberth, der es z. B. zweifelhaft macht, ob ein Schuhmacher zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte gehört, welcher von einigen Arbeitgebern das Leder zu den herzustellenden Stieseln geliefert erhält, für andere aber selbst das Leder zur Arbeit gibt. Der Antrag Auer beseitige jeden Zweifel über die Zuständigkeit- es empfiehlt sich deshalb dessen Annahme.
Abg. Eberth (dfr.) wünscht . den Schwerpunkt dieser Frage in das Ortsstatut verlegt zu sehen- dieses wird die Bedürfnisse je nach den örtlichen Verhältnissen am besten beurtheilen können.
Reg.-Commissar Geh. Rath Lohmann tritt dem Anträge Eberth bei, der den practischen Bedürfnissen wesentlich entsprechen dürfte.
Abg. Dr. Porsch (Ctr.) erklärt sich für den Antrag der Commission. Der Antrag Auer geht zu weit, der Antrag Eberth gibt nicht die genügende Sicherheit für die Hausindustrie'. Will man aber die Hausindustrie principiell unter die Gewerbegerichte stellen, dann ist der Antrag Auer dem Anträge Eberth vorzuziehen.
Abg. Eberth (dsr.) beantragt die Worte: „oder Anordnung der Landescentralbehörde" in seinem Anträge zu streichen.
Abg. Dr. Miquel (natl.): Um die Zuständigkeitssrage zu entscheiden, wird man besser auf die Art der geltend gemachten Forderung als aus die Art der Beschäftigung Rücksicht nehmen können. Eine Lösung in diesem Sinne zu beantragen, behält sich Redner für die dritte Lesung vor- vorläufig wird er für die Commissionsvorlage stimmen.
Abg. Dr. v. Cuny (natl.) bekämpft den Antrag Eberth, mit dem man in den Rheingegenden die übelsten Erfahrungen gemacht habe. Das Ortsstatut werde bald weite Kreise der Arbeiter von den Gewerbegerichten ausschließen.
Der § 3a wird unter Ablehnung der Anträge Auer und Eberth unverändert nach den Commissionsbeschlüssen angenommen.
§ 4 enthält die Bestimmung, daß die Landescentralbehörden, wenn sie die Zuständigkeit der Gewerbegerichte ausdehnen wollen, die betheiligten Ortsbehörden zuvor hören sollen.
Abg. Frhr. v. Pfitten (Ctr.) beantragt zu bestimmen: Die betheiligten Behörden sind zuvor zu hören.
Der Antrag wird angenommen.
Die §§ 5 bis 6 werden debattelos genehmigt. § 7 enthält die Bestimmung, daß die Zahl der Beisitzer bei jedem Gewerbegericht vier betragen soll.
Abg. Heine (Soc.) befürwortet den Antrag Auer, statt „vier" zu setzen „acht". Der Antrag wird abgelehnt.
§ 8 bestimmt, daß die Mitglieder des Gerichts 30 Jahre alt sein müssen, im letzten Jahre keine Armenunterstützung empfangen haben dürfen und im Gerichtsbezirk zwei Jahre gewohnt haben müssen.
Abg. Eberth (dfr.) beantragt, das wahlfähige Alter auf 25 Jahre herabzusetzen.
Abg. Dresbach (Soc.) befürwortet den Antrag Auer: 25 Jahre als wahlfähiges Alter, Fortfall des Passus bezüglich der Armenunterstützung und einjähriger Aufenthalt am Gerichtsorte.
Abg. Dr. Porsch (Ctr.) will nicht über die Grenzen der Commissionsvorlage hinausgehen. Die Gewerbegerichte haben so wichtige Functionen zu versehen, daß man die mangelnde juristische Qualität durch reichere Lebenserfahrung auszugleichen suchen muß.
Bundesbevollmächtigter Dr. v. Bötticher bekämpft den Antrag Eberth und ebenso den Antrag Dresbach. In allen analogen Gesetzesbestimmungen, bei den Schöffengerichten, bei den Handelsgerichten, ist die Altersgrenze von 30 Jahren innegehalten. Wer eine andere Altersgrenze will, muß dasür bestimmte Gründe angeben. Für die Würde des Gerichts, für die Wichtigkeit der Entscheidungen ist das reifere Alter
Ein Antrag v.^Cuny (natl.) will hinzusügen: Streitigkeiten über eine welche für den Fall bedungen ist, daß der Arbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein solches bei anderen Arbeitgebern eingeht oder ein eigenes Geschäft begründet, gehören nicht zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte.
Der Antragsteller führt aus, daß der Antrag wesentlich nur eine Declaration der Vorlage sei und den Gesichtspunkt
Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS MontagS.
Die Gießener Isnmikienvtälier werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.
ießener Anzeiger
Keneral-Mnzeiger.
Bekanntmachung,
betreffend Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß zu Eschenrod, Götzen, Ulfa, Helpershain, Ulrichstein im Kreis Schotten, zu Vilbel, Holzhausen, Ober-Erlenbach im Kreis Friedberg, zu Rohrbach, Unter-Schmitten, Wallernhausen im Kreis Büdingen, zu Gladenbach, Weidenhausen, Wommelshausen in; Kreis Biedenkopf, unter dem Viehbestand der Jrrenheil- anstalt bei Marburg, sowie zu Hungen im Kreis Gietzen zur Zeit die Maul- und Klauenseuche besteht.
Gießen, den 16. Juni 1890.
Großherzogliches Kretsamt Gießen.
v. Gagern.
Amtlicher Theil.
Gießen, am 16. Juni 1890. Betreffend: Die Voranschläge der Landgemeinden des Kreises , Gießen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die GroHh BürgermeLSereien der Land- geweinden deS Kreise-.
Die rubricirten Voranschläge werden Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Sie wollen das in Ihren Händen befindliche Concept alsbald mit dem Original gleichstellen und letzteres sodann dem Gemeinde-Einnehmer zuftellen.
v. Gagern.


