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Rr. 81. Zweites Blatt. Sonntag den 6. April
1890
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Gießener Anzeiger rrscheml täglich, eit Ausnahme deS Montags.
Die Gießener «»«rtienvtLlter "erden dem Anzeiger -chentlich dreimal beigelegt.
ießener Anzeiger
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Hmtiid?er Theil.
Bekanntmachung,
das Ersatzgeschäft pro 1890 betreffend.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen d«S Kreises Gießen für das Jahr 1890 findet an den nach- bk?nannten Tagen statt und zwar:
L Zu Grimberg im Gasthaus zum Rappen.
Montag den 14. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Ä-effelbach, Lauter, Lindenstruth und Londorf;
Dienstag den 15. April, Vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lumoa, Odenhausen, Queckborn, 9i einhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stock- lMusen, Weickartshain und Wettershain.
II. Zu Gießen in dem früheren Hofgerichtsgebäude
(Brandplatz).
Mittwoch den 16. April, Vormittags von 73/4 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Men-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen-Bufeck und Hattenrod; Donnerstag den 17. April, Vormittags von 73/4 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1888 und 1889);
Freitag den 18. April, Vormittag von 73/4 Uhr an: derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1890) der Stadt Gießen Md derjenigen der Gemeinden Heuchelheim und Klein-Linden;
Samstag den 19. April, Vormittags von 73/4 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reis- tiirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck;
Montag den 21. April, Vormittags von 83/4 Uhr an: Loosziehung (auch der in Grünberg Gemusterten).
III. Zu Lich im Rathhaussaale.
Dienstag den 22. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eber- stadt, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden und Grüningen;
Mittwoch den 23. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf und Leihgestern;
Donnerstag den 24. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Lich, Muschenheim, Münster, Rieder- Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober- Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges;
Freitag den 25. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.
Samstag den 26. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Loosziehung.
Besondere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben sich, bei Meldung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz _ haben und sich nicht in einem andern Theile des Großherzogthums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aushalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstatt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten,, im AuSlande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 1870 geboren sind;
ferner
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1888 bezw. 1889 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Rümmer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be
rechtigung zum ein jährig-freiwilligen MilitärdienstEertheilt morden ist.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre LoosungSscheine mitzubringen.
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück- fleüung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugniffe vor dem zur Akusterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugniffe müffen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Fami lienangeh örige sich selbst persönlich tm Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden.
Roch nicht eingereichte ZurückstellungSanfprüche sind bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst — unter allen Umständen vor Beginn deS GrfatzgeschäfteS — an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch aus Berücksichtigung.
4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepfle ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.
5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind, zieht ein Mitglied der Er- fatz-Commifston daS LooS.
6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtltche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige auf Grund der ihnen bereits zugegan^enen Stammrollen zu der Musterung vorzuladen. Bemerkt wird hierbei, daß Militärpflichtige, welche ßch auSwäriS aufhalten, zur Musterung nicht geladen werden dürfen, da solche nur au ihrem Aufenthaltsort gestellungspflichtig find.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinde im Mustc-
Feuilleton.
Wahlblülhen.
Rach einem Sprichwort wird am meisten gelogen nach firner Jagd und vor einer Wahl. Es kann natürlich nicht nufere Ausgabe sein, über Alles, was vor den Wahlen ge- ip rochen und versprochen wird, Nachforschungen nach der Glaubwürdigkeit des Versprochenen anzustellen, es soll nur mit dem Hinweis auf das obenangeführte Sprichwort hervor- achoben werden, daß eine Wahl, d. h. eine Reichstagvwahl, immerhin ein Ereigniß ist, welches Anlaß zu vielen Ver- jprechungen, aber auch zu guten und schlechten Witzen gibt. Der Humor hat sich, wie so vieler außergewöhnlicher Be- aEbenheiten, auch der Wahlen bemächtigt. Er äußert sich in erbet ebenso gut in der Familie, im WMhshaust, in den Versammlungen, wie an der Wahlurne se bst.
bei Betrachtung unseres 1. S)e^^^^d)en ^a^tfreMe§ W i)Qben, uns über Wahlbegebenheiten in anderen Wahlkreisen mistig zu machen, denn wir haben es trotz dreier Wahltage, trotzdem bei uns recht viel versammelt, geredet, versprochen, ^schrieben, gedruckt, Beifall geklatscht, Bier getrunken und hin und wieder gelärmt und aufgelöst wurde, noch zu feinem Abgeordneten gebracht, wollen wir unseren Lesern ein kleines Bild davon geben, was wahrend einer Reichvtagvwahl Wes passiren kann. Dafür, daß das Erzählte auch wahr oiber neu ist, stehen wir indeß nicht ein- eswer en ei Wahlen ebenso gute und schlechte, wie recht abgelagerte i^e
gemacht. .... r t,
In erster Linie bemächtigt sich des so ziemlich prosastchen Wahlgeschäftes die Poesie. Wer da glaubt, Serie schmieden ;uu können, aber mit seinem Talent keine Anerkennung fin e, macht seinem bedrängten Herzen, sofern er nnndestens ein 2i'5jähriger „Er" ist, durch seinen Stimmzettel Luft. So
sand sich in der Wahlurne zu Bühl im 8. badischen Reichstagswahlkreise folgender Stimmzettel vor: Muser, Dr. Btnz und Lender, Dreigesttrn im Wahlkalender In dem 8. Wahlerkreis.
Zeder schwört, daß Glück und Segen Rur in seiner Hand gelegen, 4 Er allein zu sparen weiß.
Ob er lendert oder binzelt, Oder ob der Muser blinzelt, Bleibt doch Alles ganz egal. Zahlen muß der Bürger, zahlen, Zahlen, wie nach allen Wahlen, Zahlen auch nach bteier Wahl.
Ein Theil der Soeialdemokraten in Nordhausen hat es bei der Stichwahl nicht über sich gewinnen können, für den deutschfreisinnigen Candidaten Dr. Schneider aus Potsdam zu stimmen. Die Grollenden haben statt Stimmzettel mit dem Namen des Candidaten solche mit Versen abgegeben. Wir theilen nachstehend fünf solcher Grollverse aus dortiger Stadt mit:
Den Socialismus in seinem Laus Hält weder Schuster noch Schneider auf." „Den Schneider kann ich gar nicht wählen, Den MyliuS schon lange nicht. Der Freisinn soll sich so lang quälen, Bis man ihm einst daS Rückgrat bricht." „Der Potsdamer ist für uns kein Mann, An Mylius ist für uns nichts dran. Herr Glocke, der hat nicht gesiegt, Drum gelte auch meine Stimme nicht.
„Den Potsdamer will ich nicht, Drum wähl ich mit Verdruß Den Landgerichtsrath Mylius." „Den Brodvertheurer mag ich nicht, 'Ne neue Hose brauch ich nicht, Drum wähl' ich auch den Schneider nicht.
Auch die s. Z. so beliebten Kl apph o rnv er se wurden bei der diesmaligen Wahl noch für gut genug und zeitgemäß befunden. Sie wanderten zwar in vorliegenden Fällen nicht
in die Wahlurne, sondern prangten auf Papptafeln, welche in Görlitz socialdemokratische Stimmzettel-Vertheiler auf der Brust trugen und auf welchen der socialdemokratische Candidat Keller mit folgendem Vers empfohlen wurde:
Zwei Knaben gingen zur Reichstagswahl,
Der eine wählte liberal,
Der andere war schon Heller — Er wählte Hugo Keller.
Weniger prosaisch gab in einem anderen schlesischen Wahlkreise ein Wähler seinen Gefühlen zwar nicht gegenüber dieser oder jener Partei, sondern schnurstracks dem Wahlvorsteher zum Ausdruck. Er gab nämlich an Stelle des Stimmzettels eine Rechnung über vom Wahlvorsteher entnommene, aber noch nicht bezahlte Kohlen ab. Hoffentlich hat der Mann bis zur nächsten Wahl sein Geld.
Als Professor Virchow am Tage nach der Wahl im Tivoli-Saale zu Berlin erschienen war, um seinen Wählern den Dank für ihr erfolgreiches Wirken auszusprechen, und der stürmische Beifall, mit dem er empfangen worden war, sich ein wenig gelegt hatte, riefen ihm zwei Musensöhne, die offenbar vor dem Examen stehen, laut zu: „Herr Proseffor, jetzt sind Sie nicht durchgefallen, nun lassen Sie uns auch nicht durchfallen'." — Daß dieser Aufruf, soweit er vernommen worden war, laute Heiterkeit hervornef, versteht sich von selbst.
Wenn ein Reichstagswähler sich zu der Stelle eines Redners oder gar eines Vorsitzenden eines Wahl- c omitös emporzuschwingen vermag, alle Achtung vor ihm- wenn er aber außer dem Besitz eines solchen Ehrenamtes auch noch eine practische, die Politik mit der Familienfürsorge verbindende Frau und Mutter seiner Töchter sein eigen nennt, so ist er einfach beneidenswerth! Gerbermeister Gimpe in D.....Hausen, Zunftobermeister, Stadtverordneter,
Schützenhauptmann und Vorsitzender des bürgerparteilichen Wahlcomites (übt eine Wahlrede ein, welche er zur 6m pfehlung des Candidaten halten will): .....„ja, er ist


