Ux. 2S Donnerstag den 28. Januar MAG
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Politische Ueberficht.
Gießen, 27. Januar.
Der Bundesrath hat nun Stellung zu dem bekannten Reichstags» beschluß in Sachen der Ausweisungen genommen. Einstimmig lehnte er es ab, diesen Beschluß, welcher obige Maßregeln tadelt, überhaupt zu discutiren, da die Competenz der preußischen Regierung in der Ausweisungs-Angelegenheit unzwei» selhast sei. Eingangs der betr. Sitzung hatte Staatssecretär v. Bötticher erklärt, die preußische Regierung halte die Anschauung der Reichstags-Mehrheit in der Ausweisunasfrage für irrthümlich und sei der Ueberzeugung, daß diese innerhalb des verfassungsmäßigen Rahmens angeordneten Ausweisungen im Interesse Preußens und der deutschen Nationalität nothwendig und zweckmäßig waren. Gleichzeitig mit diesen Erklärungen des Bundesrathes und der preußischen Regierung gegenüber der erwähnten Reichstags-Resolution wird eine Kundgebung der aus den Nationalliberalen und den Conservativen bestehenden Mehrheit des preußischen Abgeordnetenhauses in der Ausweisungssrage be-annt. Von den genannten Parteien ist folgender Antrag eingebracht worden: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Unter Anerkennung des Rechts und der Verpflichtung der königlichen Staatsregierung zum Schutze der deutsch-nationalen Interessen in den östlichen Provinzen nachdrücklich einzugreisen: 1) die Genug- thuung auszusprechen, daß in der Allerhöchsten Thronrede positive Maßregeln zur Sicherung des Bestandes und der Entwickelung der deutschen Bevölkerung und Cultur in diesen Provinzen in Aussicht gestellt sind; 2) die Bereitwilligkeit zu erklären, zur Durchführung dahingehender Maßregeln, insbesondere auf dem Gebiete des Schulwesens und der allgemeinen Verwaltung, sowie zur Förderung der Niederlassung deutscher Landwirthe und Bauern in diesen Provinzen die erforderlichen Mittel zu gewähren.
Die Justiz-Commission des Reichstages hat die erste Lesung des Gesetzentwurfes, betr. die Entschädigung unschuldig Verurtheilter, beendigt. Dieselbe führte zur Annahme des Rintelen'schen Antrages, wonach die im Wiederausnahme-Verfahren ganz oder theilweise sreigesprochenen Verurtheilten, bezw. deren Erben oder Alimentations-Berechtigten für die bereits erlittene Strafe Ersatz für alle vermögensrechtlichen Nachtheile erhalten sollen.
Der Marine-Etat ist aus der Budget-Commission in etwas „reducirtem" Zustande an das Reichstags-Plenum zurückgelangt, indem an den einzelnen Positionen zum Theil nicht unerhebliche Abstriche gemacht worden sind. Unter Andernr ist auch die Position, welche eine Vermehrung des Militär-Personals der Marine um 326 Mann fordert, nur theilweise bewilligt worden. Dabei erklärte der Chef der Admiralität, v. Caprivi, daß eine Entwickelung der Marine zu einer solchen ersten Ranges nicht beabsichtigt werde, man wolle nur etwa der russischen Marine gleichkommen. Das Tempo, in welchem die Vermehrung vor sich gehe, hänge ab vom Gange der äußeren Politik Deutschlands. Schon im verflossenen Jahre habe man in Folge der Anforderungen der Colonialpolitik mehrfach auswärtige Marine-Stationen reduciren müssen. In Folge des von der Commission beschlossenen Abstriches liege die Gefahr nahe, daß, wenn wieder größere Anforderungen an die Marine herantreten, man zu einer theilweisen Mobilisirung werde schreiten müssen.
Die bayerische Abgeordnetenkammer wird das Branntwein- Monopol an der Hand der hierzu vorliegenden Petitionen erst im Ausschüsse besprechen. Die Mehrheit der Kammer soll gegen das Monopol sein; im Bun- desrathe will sich die Regierung Bayerns auf Grund von Art. 7 der Verfassung, wonach bei den nicht das ganze Reich umfassenden Gegenständen nur die Stimmen der davon betroffenen Staaten zählen, der Abstimmung über die Monopol-Vorlage enthalten.
Die letzthin in Berlin stattgefundene General-Versammlung der deutschen Spiritus-Industriellen ist zu einem klaren Beschlüsse hinsichtlich des Monopols nicht gekommen. Es wurde lediglich eine Resolution angenommen, welche besagt, daß die verschiedenen beim Branntwein-Monopol in Betracht kommenden Fragen noch weiter geklärt werden müßten. Schließlich wurde eine Commission eingesetzt, welche die zu ergreifenden Maßregeln weiter erörtern soll.
Aus Tongking meldet eine Depesche zum soundsovielten Male, daß die Ruhe im Delta des Rotheu Flusses vollständig hergestellt sei. — General Courcy, der bisherige Oberbefehlshaber der französischen Expeditions-Armee in Tongking, ist nach Hongkong abgereist, von wo er sich in diesen Tagen nach Frankreich, einschiffen wird.
Die kleinen Störenfriede und Nimmersatte aus der Balkan- Halbiniel sollen also jetzt mit Gewalt zur Ruhe verwiesen werden, falls sie nicht aufhören würden, ganz Europa mit ihren ewigen Händeln und Querelen in Unruhe zu versetzen und den ruhigen Entwickelungsgang der europäischen Arbeit zu stören. Nach den neuesten Depeschen wird sich zunächst England daran machen, durch seine Flotte den griechischen Gernegroß an seine bescheidene Größe zu erinnern. König Milan wird sich wohl mit Vergnügen zur Ruhe nöthigen lassen und mit Anstand der vis-major zu weichen wissen. Scheint sonach eine Gefahr für den europäischen Frieden in der angekündigten energischen Action der Großmächte nicht zu liegen, so wäre-es immerhin sehr wunschens- werth, wenn die Großmächte sich zu Maßregeln verständigen könnten, welche ge eignet wären, in absehbarer Zeit einen frivolen Friedensbruch auf der Balkan- Halbinsel zu verhindern.
Der französische Concurrenz-Kampf gegen das deutsche Fabrikat ist aus der ganzen Linie mit erneuter Macht entbrannt. Nicht blos in Frankreich selbst werden die Producte deutscher Industrie durch alle möglichen und unmöglichen Mittel bekämpft, sondern man versucht es neuerdings, auch die deutsche Concurrenz aus den ausländischen Märkten lahm zu legen. So wird uns z. B. berichtet, daß die für diesen Sommer in Berlin projectirte südarneri- kanische Ausstellung von der brasilianischen sranzosensreundlichen Presse in gehässigster Weise verunglimpft wird. Ebenso versuchen es die Franzosen mit allen Mitteln, den Bemühungen der deutschen Industrie in China, betreffend den Bau von Eisenbahnen, durch allerlei Verdächtigungen den Rang abzulaufen. Sie geben sich dabei der seltsamen Hoffnung hin, die Regierung in Peking, welche vor Kurzem noch mit einem ingrimmigen und blutigen Haffe verfolgt wurde, werde es sich jetzt zur Ehre anrechnen, der darniederliegenden französischen Industrie durch ihre Aufträge unter die Arme zu greifen. Welche Umtriebe die Franzosen anläßlich des letzten Wettschieß'Versuchs in Bukarest gemacht haben, welcher nach dem Urthule sämmtlicher ausländischer Fachmänner mit einem Siege des deutschen Fabrikats endete, darüber wurde in der Presse mehrfach berichtet.
In Venedig starb der frühere Präsident des italienischen Senats, Tech io. Derselbe war eines der Häupter der anti-österreichischen Partei Italiens; wegen einer im Senate gehaltenen Rede, in welcher er deutlich auf die Nothwendigkeit für Italien, Süd-Tyrol und Triest zu besitzen, anspielte, mußte Techio seine Entlassung nehmen. Die Rede hatte damals allenthalben großes Aufsehen erregt und in Wien sehr peinlich berührt.
Darmstadt, 26. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 20. Januar den Negierungs-Assessor August Karl Weber aus Darmstadt zum Polizei-Commissär 2. Klasse bei dem Polizeiamte Darmstadt unter Verleihung des Amtstitels: „Polizei-Jnspector",
an deins. Tage den Mitprediger und Dirigenten der höheren Bürgerschule zu Groß-Gerau, Georg Philipp Müller, zum Kreisschul-Jnspector bei der Kreisschul-Commission Darmstadt,
an dems. Tage den Gerichtsschreiber-Aspiranten Karl Hohenstein aus Hungen zum Gerichtskosten-Revisor mit Wirkung vom 1. März 1886 zu ernennen.
Darmstadt, 26. Januar. (Zweite Kammer der Stände.) Herr Abg. Böhm erstattete namens des 4. Ausschusses zweiter Kammer Bericht über den Antrag des Aba. Wasserburg, die Einführung von Wahlcouverten bei öffentlichen Wahlen betreffend. In den Motiven zu seinem Antrag erwähnt der Antragsteller, daß er nicht gerade die Wahlcouverte als das allein richtige Mittel halte, um den Wahlbeeinflussungen entgegen zu wirken, sondern daß er mit seinem Antrag hauptsächlich bezwecke, daß der Frage der Beseitigung solcher Beeinflussungen näher getreten werde und wolle er andere etwa vorzuschlagende Mittel nicht ausgeschlossen wissen. Das Großh. Ministerium wurde um seine Meinungsäußerung ersucht. . Dieselbe erfolgte in ablehnendem Sinne, besonders in der Erwägung, daß es immerhin zweifelhaft sei, ob die fragliche Einrichtung als zweckmäßig und zur Beseitigung der von dem Herrn Antragsteller behaupteten Mängel geeignet betrachtet werden könne, und daß es angemessen erscheinen dürfte, abzuwarten, ob die Einführung geschlossener, Wahlcouverts, welche bekanntlich auch im Reichstag angeregt worden, bei den Reichstagswahlen beschlossen werden würden. Der 4. Ausschuß erkannte es als einen möglichst zu beseitigenden Mißstand an, daß es wenigstens dem den Zettel in die Urne legenden Mitglied der Wahlkommission infolge der Form und des Aussehens der gedruckten Wahlzettet möglich sei, daraus die Abstimmung der betreffenden Wähler zu erkennen. Die Anwendung von Wahlcouverts sei indeß zur Beseitigung des Mißstandes nicht geeignet, weil das Ein- stecken der Zettel in die Couverts im Wahllokale vorzunehmen sein würde und dadurch die in demselben anwesenden Personen leicht daS Aussehen des Wahlzettels beobachten könnten. Dann sei auch die Einführung von Wahlcouverts mit vielen Umständen und Kosten verknüpft. Nachdem sich nun der Ausschuß gegen den Antrag entschieden, regte der Antragsteller das angeblich in Dänemark bestehende System an, wonach im Wahllokal gedruckte Wahlzettel, mit verschiedenen Kandidaten zur Auswahl für die Wähler vorräthig gebalten würden. Auch hiergegen entschied sich der Ausschuß, um eine Beeinträchtigung der Wahlfreiheit zu vermeiden. Eine weitere Anregung des Abg. Wasserburg, wonach das Schreiben der Wablzettel angeordnet werden solle, fand gleichfalls nicht die Zustimmung des Ausschusses; dagegen fand die seitens eines der Ausschußmitglieder kundgegebene Anregung Beifall, wie eS wohl zur besseren Wahrung des Wahlgeheimnisses dienen würde, wenn von der Negierung zum Bedrucken oder Schreiben der Wahlzettel eine gleichmäßige, ganz bestimmte, eventuell mit Wasserzeichen versehene Sorte Papier vorgeschrieben würde. Außerdem wäre dann auch die Größe der Wahlzettel »orzuschreiben, welche je nach Angabe der zu Wählenden verschieden festgesetzt werden müßte. Schließlich entschied sich der Ausschuß zu folgendem Antrag: „Die Kammer möge Großh. Regierung ersuchen, in Erwägung zu ziehen, welche Maßregeln zu ergreifen seien, um einen besseren Schutz der Geheimhaltung der Abstimmungen bei den öffentlichen Wahlen herbeizuführen." (D. Ztg.)
Berlin, 26. Januar. Durch übertriebenen Diensteifer verleitet, haben sich einzelne Berussgenossenschaften veranlaßt gesehen, gegen säumige Berufsge- noffcn hohe Ordnungsstrafen zu erlassen. Demgegenüber hat das Reichsver- sicherungsamt eine allgemeine Warnung nach dieser Richtung hin ergehen lassen: Die Prüfung der gegen Strafverfügungen der Genossenschafts-Vorstände eingelaufenen Beschwerden habe ergeben, daß Ordnungsstrafen in hohen Beträgen (50, 100, ja 300 mehrfach in Fällen verhängt worden waren, in welchen weder eine Absichtlichkeit der Unterlassung der Betriebs-Anmeldung Seitens des Unternehmers nachgewiesen werden konnte, nach der Genossenschaft durch die Unterlassung irgend ein Nachtheil entstanden war. Das Reichsversicherungsamt sah sich in solchen Fällen zu einer oftmals bedeutenden Ermäßigung des Betrags der von den Genossenschafts-Vorständen erkannten Strafen um so mehr genöthigt, als die völlige Neuheit der durch das Unfallversicherungs-Gesetz den


